Diözesankonservator ist ein leitender Amtsträger der Diözesen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Der Diözesankonservator ist der vom (Erz-)Bischof bestellte Verantwortliche in allen Fragen der kirchlichen Denkmalpflege eines (Erz-)Bistums. Der Diözesankonservator wird in seiner Arbeit unterstützt von Konservatoren i. K. (im Kirchendienst).
Aufgaben Pflege von diözesanen und pfarrlichen Kulturgütern (Bauten, Ausstattung) Verständnis zu wecken für kirchliche Kunst als Kulturgut und Glaubenszeugnis, sowie als Hilfe für Verkündigung und Liturgie Beratung und Betreuung der Pfarreien bei Restaurierungen Neugestaltung von Altarräumen im Sinne des 2. Vatikanums Bestandserhebung durch Inventarisierung
Deutschland Die Diözesankonservatoren Deutschlands sind im Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-)Bistümern organisiert.Arbeitskreis für die Inventarisierung und Pflege des kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-) Bistümern (mit Links zu den Namen der jeweiligen Diözesankonservatoren und den diözesanen Dienststellen), abgerufen am 22. Juli 2026. Grundlage ist der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zur Umsetzung der Charta der Villa Vigoni zum Schutz der kirchlichen Kulturgüter.Charta der Villa Vigoni Verfügen Diözesen über eigene innerkirchliche Denkmalbehörden, und sind diese im entsprechenden Bundesland als solche anerkannt, so obliegen diesen kirchlichen Denkmalbehörden die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden. § 23 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz Grundlage hierfür ist die staatskirchenrechtliche Bestimmung des Art. 140 GG bzw. der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung.
Österreich In Österreich existiert seit 1994 die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher KonservatorInnen Österreichs.
Einzelnachweise
Kategorie:Kanonisches Recht Kategorie:Staatskirchenrecht Kategorie:Denkmalpflege Kategorie:Christentum in Deutschland (20. Jahrhundert)