Deckung ist im Versicherungswesen die Übernahme des Versicherungsschutzes durch den Versicherer.
Durch den Versicherungsvertrag überträgt der Versicherungsnehmer in Form der Risikoüberwälzung ein bestimmtes Risiko auf den Versicherer. Dieser Vorgang wird Deckung oder Indeckungnahme genannt. Tritt ein Schaden auf, so ist dieser durch den Versicherungsschutz gedeckt, und der Versicherungsnehmer muss ihn nicht selbst aus seinem Vermögen begleichen. Deshalb wird der Begriff Versicherung als die „Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf der Grundlage des Ausgleichs im Kollektiv und in der Zeit“ definiert.Michael Radtke, Grundlagen der Kalkulation von Versicherungsprodukten in der Schaden- und Unfallversicherung, 2008, S. 3
Rechtsfragen Die Versicherungsdeckung wird durch den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestimmt.Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 710 Die Deckungszusage auf eine Deckungsanfrage hin ist eine Zusage des Versicherers, die vor Abschluss eines Versicherungsvertrages und vor Zahlung der Erstprämie dem Versicherungsnehmer oder der versicherten Person vorläufige Deckung gewährt.Ute Arentzen/Eggert Winter, Gabler Wirtschafts-Lexikon, 1997, S. 863 Sie ist ein Vorvertrag, der sich aus Abs. 1 VVG ergibt und für den Versicherungsnehmer nicht bindend ist.Erwin Deutsch, Das neue Versicherungsvertragsrecht, 2008, S. 157 Diese vorläufige Deckung kann in einen Hauptvertrag (Versicherungsvertrag) übergehen und wird dann Teil dieses Vertrags ( Abs. 1 VVG). Schließt der Versicherungsnehmer keinen Hauptvertrag, so hat er gemäß VVG nachträglich eine Prämie für den Vorvertrag zu zahlen.
Arten Entweder wird jede Beeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Ursache in Deckung genommen („Universalität der Gefahren“, „All Risks-Deckung“) oder es werden lediglich die Folgen einzeln aufgezählter Ursachen oder Schadenssituationen gedeckt („Spezialität der Gefahren“, „Named perils-Deckung“).Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2011, S. 710 Die „All Risks-Deckung“ () nimmt tendenziell zu und bietet für Unternehmen integrierte (holistische) Deckungen für Sachversicherungen, Betriebsunterbrechungs- und Haftpflichtversicherungen oder für Privatpersonen Elementarschäden in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung an.Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 390 „Named Perils“ () bedeutet in Bezug auf eine Versicherungsdeckung, dass die versicherten Gefahren einzeln im Versicherungsschein oder in den AVB genannt und definiert werden.
Praktische Grenzen der All-Risk-Deckung
Der Begriff „all risks“ bedeutet die Deckung von direktem physischem Schaden, sofern dieser nicht ausdrücklich durch die Vertragsbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Selbst bei einer hohen Versicherungssumme legt ein Sublimit eine niedrigere Entschädigungsobergrenze für eine einzelne Schadenskategorie innerhalb der weiter gefassten Deckung fest. Im gewerblichen Versicherungsgeschäft kann eine unzureichende Versicherungssumme im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert des Versicherungsobjekts aufgrund einer Coinsurance-Regelung zu einer anteiligen Kürzung der Leistung führen.
Der Deckungsumfang kann durch zusätzliche Klauseln – sogenannte Endorsements – verändert werden, die einzelne Objekte oder Risiken einschließen, die in der Standardpolice nicht vorgesehen sind. Bei der Ermittlung des Schadens zum Zeitwert (Actual Cash Value) wird vom Wiederbeschaffungswert die Abnutzung des Eigentums abgezogen. Die Höhe des Selbstbehalts beeinflusst ebenfalls die Verteilung des Schadens: Ein höherer Selbstbehalt senkt in der Regel die Versicherungsprämie, erhöht aber im Schadenfall die Kosten des Versicherungsnehmers.
Eine abhängige Betriebsunterbrechungsdeckung umfasst den Einkommensverlust, der durch die physische Beschädigung des Eigentums eines wichtigen Lieferanten, Kunden oder eines sonstigen abhängigen Vertragspartners verursacht wird. Die übliche Betriebsunterbrechungsdeckung greift hingegen in der Regel nur bei direkter physischer Beschädigung des in der Police angegebenen Ortes und infolge einer versicherten Ursache. Ein Endorsement ist eine schriftliche Vertragsänderung, die Bedingungen oder den Deckungsumfang anpassen kann. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann entgangenen Reingewinn, fortlaufende gewöhnliche Aufwendungen und zusätzliche Kosten während einer durch einen versicherten Sachschaden verursachten Betriebsunterbrechung erstatten.
In Streitfällen muss der Versicherungsnehmer zunächst den physischen Verlust oder die Beschädigung nachweisen; danach obliegt es dem Versicherer, die Anwendbarkeit eines konkreten Ausschlusses zu beweisen.
Deckungsfragen Die Deckung ist Wortbestandteil vieler versicherungstechnischer Komposita: Die Deckungsrückstellung ist eine versicherungstechnische Rückstellung zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen.Freiherr Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 156 Deckungskapital ist in der Lebensversicherung die Differenz aus dem erwarteten Barwert künftiger Versicherungsleistungen und dem erwarteten Barwert künftiger Versicherungsprämien.Fred Wagner (Hrsg.), Gabler Versicherungslexikon, 2017, S. 212 Der Rückkaufswert entspricht bei vorzeitiger Kündigung ungefähr dem Deckungskapital. Bei einem gemeldeten Schaden wird vom Versicherer durch die Deckungsprüfung ermittelt, ob hierfür ein Versicherungsschutz besteht.Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 155 Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung entspricht der Versicherungssumme anderer Versicherungsarten.Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiß, VersicherungsAlphabet (VA), 2001, S. 157 Unter Hermesdeckungen versteht man umgangssprachlich eine Exportkreditversicherung der Bundesrepublik Deutschland zugunsten deutscher Exporteure und Kreditinstitute durch die Euler Hermes SA.
Deckungsverfahren Als Deckungsverfahren gibt es:Johann-Matthias Graf von der Schulenburg/Ute Lohse, Versicherungsökonomik, 2014, S. 336 Das Kapitaldeckungsverfahren in der Personenversicherung ermittelt den Kapitalwert aus bereits eingetretenen Versicherungsfällen. Anwartschaftsdeckungsverfahren: nach versicherungsmathematischen Grundsätzen wird in der Lebensversicherung unter Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit (Sterbetafel) und der erwarteten Kapitalverzinsung auf dem Kapitalmarkt die notwendige Höhe des Deckungskapitals errechnet. Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet und beruht auf dem Generationenvertrag, bei dem die jeweils jüngere Generation mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die laufenden Renten der älteren Generation finanziert. Der Unterschied zwischen den beiden Kapitaldeckungs- und dem Umlageverfahren besteht im verzinsten Ansparen einer Deckungsrückstellung beim Kapitaldeckungsverfahren, während beim Umlageverfahren eingenommene Versicherungsprämien unmittelbar zur Deckung eingesetzt werden.Johann-Matthias Graf von der Schulenburg/Ute Lohse, Versicherungsökonomik, 2014, S. 336
Siehe auch Deckung (Wirtschaft)
Einzelnachweise
Kategorie:Versicherungsmathematik Kategorie:Versicherungswesen