Das Politeuma (, Plural Politeumata), die Bürgerschaft (bürgerliche Körperschaft), steht in der hellenistischen Welt für teilautonome Organisationsstrukturen ethnischer Minderheiten in einer Polis. Zahlreiche Untersuchungen zu diesem Thema beschäftigen sich speziell mit den selbständigen Kommunalverwaltungen der Juden in der Diaspora.
Politeia und Politeuma Der Begriff Politeuma wurde zeitlich und räumlich unterschiedlich gebraucht. Er hat allerdings nicht das große Bedeutungsspektrum von Politeia (), das ebenfalls Bürgerschaft, aber auch Bürgerrecht, Staatsverfassung, Staatsverwaltung, Staat etc. bedeuten kann und auch der Titel von Platos Idealstaat ist. Da sich die Rechte der Bürger zunächst einmal nur auf die eigene Polis bezogen, machte die Zusammenarbeit mehrerer Poleis die Isopoliteia () erforderlich, welche die rechtliche Gleichstellung der Bürger in den beteiligten Städten unter Fortbestand der Eigenständigkeit ihrer Städte bedeutete.
Nach Aristoteles sind unter Politeuma alle Bürger des Staatswesens, der Politeia, zu verstehen, die an den Entscheidungsorganen und damit vorrangig an der Volksversammlung und den Gerichten teilnehmen – also die „Aktivbürgerschaft“.Karen Piepenbrink: Politische Ordnungskonzeptionen in der attischen Demokratie des vierten Jahrhunderts v. Chr.: eine vergleichende Untersuchung zum philosophischen und rhetorischen Diskurs. Steiner, Stuttgart 2001, ISBN 3-515-07848-7, S. 70.
Auch im Neuen Testament kommt Politeuma vor – allerdings nur einmal. Paulus schreibt an die Philipper: – unsere Heimat ist im Himmel, Zürcher Bibel 2007, S. 318. bzw. etwas näher an der üblichen Bedeutung von Politeuma: das Reich, in dem wir Bürger sind...Phil 3, 20, Zürcher Bibel 1977, S. 258
Alexander der Große schrieb während seines Feldzugs in Kleinasien an das Volk von Chios:Gerhard Pfohl: Griechische Inschriften als Zeugnisse des privaten und öffentlichen Lebens. Heimeran, München 1965, Nr. 107. „Das Politeuma in Chios soll das Volk sein.“ (). Er verlangte also die Errichtung einer demokratischen Verfassung.
Im Seleukidenreich gewährte bereits dessen Gründer Seleukos I. (ca. 358–281 v. Chr.) den Juden in seiner Hauptstadt Antiochia und in den von ihm gegründeten Städten in Asien und Syrien das Bürgerrecht – so berichtet zumindest Flavius Josephus,Flavius Josephus, Contra Apionem, II 39.Flavius Josephus, Antiquitates Judaicae, XII 3:1. der hier von Politeia spricht.
Zur Integration der Minderheiten unterschiedlicher Landsmannschaften im multiethnischen Reich der Ptolemäer wurde diesen in Form von Politeumata eine teilweise Selbstverwaltung und eigene Gerichtsbarkeit gestattet. So existierten in Ägypten teilautonome Selbstverwaltungen der Boioter, der Idumäer, der Juden, der Kilikier, der Kreter, der Lykier und der Phryger.J. Cowey, K. Maresch (Hrsg.): Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis, Einleitung S. 6–7.G. Lüderitz: What is the Politeuma?, S. 196–199.
Neben diesen ethnischen Politeumata gab es noch sehr unterschiedliche Organisationen, die sich selbst in Inschriften als Politeuma bezeichneten:G. Lüderitz: What is the Politeuma? S. 189–196.
In drei der zahlreichen Inschriften im Tempelkomplex des Zeus Panamaros in Stratonikeia (Karien) aus der Zeit von 200 v. Chr. bis 300 n. Chr., mit denen sich alle Teilnehmerinnen an den Heraien gegenüber der großzügigen Priesterschaft bedanken, steht „das Politeuma der Frauen“ anstelle von „alle Frauen“. Eine Stele von 93 n. Chr. aus einem Tempelbezirk in Philadelphia (Oase Fayum) erinnert an Erneuerungsarbeiten eines Politeuma, das offensichtlich eine Kultgemeinschaft der Göttin Isis Sachypsis war. Eine Votivstele von 112/111 oder 76/75 v. Chr. aus Alexandria für Zeus Soter und Hera Teleia stammt von einem Politeuma von Soldaten nicht genannter Herkunft. In der Nähe von Sidon wurden mehrere Grabstelen aus dem zweiten Jahrhundert v. Chr. gefunden. Von acht Stelen, welche ihre Stifter erwähnen, sind vier vom jeweiligen Politeuma der Heimatgemeinde errichtet, also zum Beispiel vom Verein der in Sidon lebenden Bürger, die aus Termessos stammten.
Für diese Organisationskategorien, aber auch für die oben aufgeführten ethnischen Politeumata lassen sich Inschriftenbeispiele angeben, die nicht den Begriff Politeuma verwenden, sondern andere Ausdrücke wie zum Beispiel (Koinon/Gemeinschaft) oder (Synodos/Verein).G. Lüderitz: What is the Politeuma? S. 201–204. Nur vom Namen her kann also nicht auf einen fundamentalen Unterschied zwischen Politeuma und anderen Organisationstypen geschlossen werden. Es ist allerdings anzunehmen, dass ethnische Selbstverwaltungskörperschaften mit Sondergerichtsbarkeit nur aufgrund von Dekreten der Herrscher in den Diadochenreichen bestehen konnten, also staatsrechtliche Konstrukte waren. Solche Dokumente wurden allerdings noch nicht gefunden. (Zur Problematik der Unterscheidung von Privatvereinen und öffentlich-rechtlichen Verbänden bei Militärvereinen siehe M. San Nicolò.M. San Nicolò, Ägyptisches Vereinswesen zur Zeit der Ptolemäer, Erster Teil: Die Vereinsarten (Münchner Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte, Heft 2, I. Teil) 2. Auflage, Beck, München 1972, ISBN 3-406-01702-9, S. 198)
Jüdische Politeumata im Ptolemäischen Ägypten
Bei der Untersuchung, welche Bürgerrechte tatsächlich im ptolemäischen (und seleukidischen) Reich an die Juden abgegeben wurden, stößt man in den umfangreichen Geschichtswerken von Flavius Josephus teilweise auf Ungenauigkeiten. Auch der Aristeasbrief, der ein Politeuma in Alexandria erwähnt, hat als eher poetisches Werk keine unbestreitbare Beweiskraft. Es ist bei dieser Qualität vielgenannter Quellen daher nicht erstaunlich, dass in der Forschung kontrovers diskutiert wurde, ob es in der hellenistischen Diaspora jüdische Politeumata im Sinne kommunaler Selbstverwaltungen tatsächlich gab.
So stand auf der einen Seite Emil Schürers Ansicht, die Juden von Alexandria hätten das alexandrinische Bürgerrecht besessenEmil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. III, Hinrichs, Leipzig 1909, S. 82. und sie bildeten dennoch „einen selbständigen Communalverband in oder neben der übrigen Stadt, ähnlich wie in Cyrene.“Emil Schürer: Geschichte des jüdischen Volkes im Zeitalter Jesu Christi. II, Hinrichs, Leipzig 1886, S. 514. Schürer zitiert an dieser Stelle Strabons Aussagen zur Selbständigkeit der jüdischen Gemeinde von Alexandria, die Flavius JosephusFlavius Josephus, Antiquitates Judaicae XIV, 7:2. wiedergibt: Ein ganzer Stadtteil von Alexandria sei für dieses Volk reserviert. Sie hätten an ihrer Spitze einen Ethnarchen, „welcher das Volk regiert und Gericht hält und für die Erfüllung der Verpflichtungen und Befolgung der Verordnungen sorgt wie der Archon einer unabhängigen Stadt.“
Im Jahr 1985 unterstrich A. KasherA. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt. S. 10 nochmals die Existenz jüdischer Politeumata in der Hauptstadt Alexandria und in der ägyptischen Chora zu hellenistischer und römischer Zeit, meinte aber, die Juden hätten das alexandrinische Bürgerrecht weder besessen noch angestrebt. Bei der Interpretation von Flavius Josephus ging er davon aus, dass dieser die Begriffe Politeuma und Politeia als synonym betrachteteA. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt, S. 279. und im Zusammenhang mit dem Edikt des ClaudiusFlavius Josephus, Antiquitates Judaicae, XIX 280–285. unter Isopoliteia () die Gleichstellung von Polis und Politeuma in Alexandria verstand.A. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt, S. 281. Kasher bezieht sich in seiner Argumentation auch auf die Grabinschrift des Abramos aus Leontopolis,Corpus Papyrorum Judaicarum (CPJ), vol. III, edited by V. Tcherikover, A. Fuks und M. Stern, 1530 a. die besagt, der Verstorbene sei Politarch () von zwei Orten gewesen und habe für das ganze Volk () geamtet. Er bewertet die jüdische Gemeinde von Leontopolis als Politeuma.
Auf der Seite der Kritiker sah beispielsweise G. Lüderitz nach einer Untersuchung umfangreichen Quellenmaterials letztlich nur die Existenz des Politeuma von Berenike, dem heutigen Bengasi, als gesichert an. Diese in zwei Ehrendekreten erwähnte Körperschaft, deren sieben bzw. neun Archonten namentlich genannt werden, stufte er allerdings nur als eine aristokratische jüdische Bule () ein, also nicht als Gesamtheit der Juden der Stadt.G. Lüderitz: What is the Politeuma? S. 221. Die 1994 publizierten Erkenntnisse von Lüderitz resümierte B. Wander: „So wurde ein terminologisch gesichertes jüdisches Politeuma ein Phänomen der Geschichtsschreibung, keineswegs aber der Geschichte.“B. Wander: Gottesfürchtige und Sympathisanten: Studien zum heidnischen Umfeld von Diasporagemeinden. Mohr Siebeck, Tübingen 1998, ISBN 3-16-146865-1, S. 25.
Inzwischen konnte die Existenz einer autonomen Selbstverwaltungskörperschaft der Juden im ptolemäischen Ägypten durch die Analyse der Dokumente des jüdischen Politeuma von Herakleopolis (Gauhauptstadt in Oberägypten), die 2001 veröffentlicht wurde,J. Cowey, K. Maresch (Hrsg.): Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis klar bewiesen werden. T. KruseT. Kruse: Das jüdische politeuma von Herakleopolis in Ägypten. S. 95. bestätigt diesen Dokumenten eine „ungeheure Wirkung“ bei den Gelehrten, die sich mit der Erforschung des hellenistischen Judentums beschäftigen. Basis der Untersuchung sind 20 aus Mumienkartonage gewonnene Texte, die heute in den Papyrussammlungen von Heidelberg, Köln, München und Wien aufbewahrt werden.Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis. Sie betreffen den Rechtsprechungsalltag des Politeuma, dessen Leitung ein Archontenkollegium mit einem Politarch als Vorsitzenden innehatte. Das Kollegium war sowohl für die Gaumetropole als auch für die Siedlungen im Gau zuständig.T. Kruse: Das jüdische politeuma von Herakleopolis in Ägypten. S. 98. Die Papyri des Politeuma von Herakleopolis bestätigen somit auch die Existenz des Politarchenamtes, das in der Grabinschrift des Abramos aus Leontopolis erwähnt wird.Walter Ameling: Die jüdische Gemeinde von Leontopolis nach den Inschriften. In: M. Karrer, W. Kraus, unter Mitarbeit von M. Meiser (Hrsg.): Die Septuaginta – Texte, Kontexte, Lebenswelten. Internationale Fachtagung veranstaltet von Septuaginta Deutsch (LXX.D), Wuppertal 20.–23. Juli 2006. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149317-1, S. 117–133, besonders S. 128.
Nach den Entdeckungen in der ägyptischen Chora stellt sich auch für die Metropole Alexandria heute kaum noch die Frage, ob es dort ein jüdisches Politeuma gab. Weitgehende Übereinstimmung herrscht darüber, dass die jüdische Bevölkerung weder in ptolemäischer noch in römischer Zeit das alexandrinische Bürgerrecht besaß.A. Kasher: The Jews in Hellenistic and Roman Egypt. S. 262.J. Cowey, K. Maresch (Hrsg.): Urkunden des Politeuma der Juden von Herakleopolis. Einleitung S. 8–9. „Die Jüdische Gemeinde war genau genommen eine Stadt, eine Politeia, in der Stadt mit praktisch den gleichen Kompetenzen wie die der Alexandriner.“H. Bell: Jews and Christians in Egypt. Oxford University Press, London 1924, S. 10–16. Auch diesbezüglich hatte erst ein Papyrusfund Klärung gebracht.
Politeumata als integrierende Organisationsform der Ptolemäer
Die Inschriften, die ethnische Politeumata bezeugen, nennen primär die betreffende Volksgruppe, meist noch deren Siedlungsraum und eventuell noch Funktionärstitel der Körperschaft. Teilweise geben sie auch einen Hinweis auf einen möglichen militärischen Hintergrund des Politeuma. Wesentlich informativer sind demgegenüber die oben erwähnten 20 Papyri aus der juristischen Korrespondenz des jüdischen Politeuma von Herakleopolis.