Geografische Herkunftsbezeichnungen, Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen sind Namen von Orten, Landschaften oder andere geografische Angaben, welche die Herkunft einer Ware bezeichnen. Sie geben im Geschäftsverkehr dem Käufer und Verbraucher einen Hinweis darauf, in welcher Gegend die Ware hergestellt oder verarbeitet wurde. Solche Angaben findet man nicht nur bei Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sondern auch bei Industriegütern und prinzipiell auch Dienstleistungen. Viele geografische Herkunftsangaben sind markenrechtlich oder durch Gesetze und Verordnungen geschützt und werden in der Werbung mit Siegeln und Logos angepriesen. In der Europäischen Union gibt es hunderte unionsweit nach einem einheitlichen System registrierte und geschützte Herkunftsangaben.
Aus manchen Bezeichnungen geht die Herkunft unmittelbar hervor, beispielsweise beim Nürnberger Lebkuchen. In anderen Fällen wird eine Bezeichnung, die an sich keinen Ort benennt, gleichwohl gedanklich damit verbunden – wie der Feta mit Griechenland. In anderen Fällen ist die geschützte Herkunft auch bei einer Ortsangabe nicht unmittelbar ersichtlich, so bei Parmigiano-Reggiano aus einem größeren Gebiet in Norditalien.
mini|Südtiroler Apfel g. g. A.
Schutz in der Europäischen Union Geschichte Herkunftsbezeichnungen konnten in vielen (nord-)europäischen Ländern auf nationaler Ebene lange Zeit wegen eines sogenannten Freihaltebedürfnisses nicht als Marke eingetragen werden. Weil markenrechtlicher Schutz deshalb nicht möglich war, wurden manche Herkunftsbezeichnungen missbräuchlich, dabei oft für billige Imitate aus anderen Orten genutzt. So enthielt sogenanntes Lübecker Marzipan, das bis zu Beginn der 1980er Jahre in Deutschland überwiegend südlich von Hannover produziert war, weit weniger Mandeln als das Original aus Lübeck, dafür mehr Zucker, wodurch es billiger herstellbar war.
Nationalstaatliche Vorbilder für den Schutz in EU waren beispielsweise das seit 1935 in Frankreich und seit 1997 in der Schweiz bestehende AOC-Siegel, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Erster internationaler Vorläufer war 1951 die Konvention von Stresa, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich die sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz beteiligten. Verordnungen der EWG, EG und EU Dem Bedürfnis nach Schutz örtlicher Erzeuger, vor allem aber der Harmonisierung des Binnenmarktes und der Unterrichtung der Verbraucher vor ihrer Wahl von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienten die 1992 eingeführten Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ der Verordnung (EWG) 2081/1992. Diese wurden 2006 mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und 2012 mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 modifiziert und erweitert. Seit 13. Mai 2024 gilt die Verordnung (EU) 2024/1143, welche die vorige Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ersetzt.
In das Unionsregister der geografischen Angaben eingetragene Bezeichnungen sind vor jedem Missbrauch und gegen Nachahmung geschützt.Artikel 26 Verordnung (EU) 2024/1143. Das gilt auch, wenn in der Kennzeichnung oder Werbung daneben ein richtiger Herkunftsort genannt ist, bei Nennung in einer sprachlichen Übersetzung oder bei Anspielungen in Zusätzen wie „nach […]er Art“ oder „Typ...“.
2006 waren in der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/2006, dort Anhang V. neue grafische Zeichen, also Siegel oder Logos für in der EU geschützte Herkunftsbezeichnungen, festgelegt. Zunächst konnten sie als freiwilliger Hinweis auf diesen Schutz verwendet werden. Seit 2012 sind diese Zeichen verpflichtend auf den Waren zu ihrer Kennzeichnung anzubringen. Ihr Text ist in allen 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht und ihre Bilder könnten über eine Netzseite der Europäischen Kommission als Druckvorlage heruntergeladen werden.
Nach ihrer Aussage sind die Kennzeichnungen zweistufig, nämlich unterschieden in geschützte Ursprungsbezeichnung (abgekürzt. g. U.) und geschützte geographische Angabe (g. g. A.). Das in gleicher Verordnung geregelte EU-Qualitätssiegel garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) beschreibt hingegen ein traditionelles Herstellungsverfahren und keine Herkunft; es ist ohne geographische Herkunftsangaben. So wird das traditionell durch spontane Gärung gewonnene Bier Gueuze g. t. S. zwar regelmäßig nur in und um Brüssel produziert und diese Herstellungsmethode daher als garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) geschützt. Es könnte und dürfte aber auch andernorts produziert werden. Die Verfahren vom Antrag bis zur Vergabe des Siegels sowie dessen Registrierung in der DOOR-Datenbank sind allerdings so wie bei den Zeichen für g. U. und g. g. A., mit denen es auch das äußere Grundmuster des Siegels teilt.
Geschützte Ursprungsbezeichnung alt=EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung|mini|172x172px|EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U., engl. PDO) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispielsweise zählen dazu Parmaschinken und Feta.
Andere Sprachen: englisch französisch griechisch italienisch polnisch portugiesisch spanisch tschechisch chráněné označení původu (CHOP)
Geschützte geografische Angabe mini|hochkant|EU-Gemeinschaftszeichen für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)
Für eine geschützte geografische Angabe (g. g. A.) reicht es bereits, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im benannten Herkunftsgebiet erfolgt.
Übersetzt heißt sie: englisch: französisch: griechisch: italienisch: polnisch: portugiesisch: spanisch: slowakisch: slowenisch: tschechisch: ungarisch:
Europäisches Register
Die geschützten Bezeichnungen werden in das europäische „Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“, kurz „EU-Qualitätsregister“, eingetragen. Das Register führt die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission.
Letztere nahm ab 1. April 2019 auch die Online-Datenbank eAmbrosia in Betrieb. Sie enthält Informationen über somit geschützte Weine, Spirituosen und sonstige Lebensmittel und ersetzte die bisherigen drei Datenbanken E-SPIRIT-DRINKS, DOOR und E-BACCHUS zum 31. Dezember 2019.
Lebensmittelrechtlicher Schutz Neben dem Markenschutz dienen auch lebensmittelrechtliche Lauterkeitsregeln dem Schutz der Verbraucher vor irreführender Kennzeichnung und Werbung. Dies auch ohne Registrierung als Markeso insbesondere Art. 7 Abs. 1 a) VO (EU) Nr. 1109/2011., was den nationen Lebensmittelüberwachungsbehörden polizeiliche Kontrollen und Maßnahmen eröffnet.
Deutsche geschützte Produkte Regelungsübersicht
Geografische Herkunftsangaben sind in Deutschland durch Regelungen im Markengesetz geschützt. Im 7. Teil des Markengesetzes wird der Schutz der geographischen Herkunftsangaben geregelt, welcher in drei Abschnitte unterteilt ist. Abschnitt 1 enthält die allgemeinen Schutzvorschriften (–129 MarkenG). Abschnitt 2 enthält Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1143 (–136 MarkenG). Der 3. Abschnitt enthält Regelungen über die Kompetenz, Rechtsverordnungen zu erlassen, die dem Schutz einzelner geographischer Herkunftsangaben dienen, sowie Verfahrensregelungen bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EU) 2024/1143 und Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung (–139 MarkenG). Weitere Vorschriften, die den Schutz von geographischen Herkunftsangaben betreffen, wie Straf- und Bußgeldvorschriften, sind im 9. Teil des MarkenG (–151 MarkenG) zu finden.
Deutsche g. U.-Produkte (Stand: 24. Juli 2024)
Fleisch, frisch Diepholzer Moorschnucke Lüneburger Heidschnucke Weideochse vom Limpurger Rind
Käse Allgäuer Bergkäse Allgäuer Emmentaler Allgäuer Sennalpkäse Altenburger Ziegenkäse Odenwälder Frühstückskäse Weißlacker / Allgäuer Weißlacker
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet Fränkischer Grünkern Stromberger Pflaume
Weine Alle 13 deutschen Qualitätsweinanbaugebiete (siehe Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete) sowie Bürgstadter Berg Monzinger Niederberg Uhlen Blaufüsser Lay / Uhlen Blaufüßer Lay Uhlen Laubach Uhlen Roth Lay Würzburger Stein-Berg
Andere Erzeugnisse Spalt Spalter (Hopfen)
Deutsche g. g. A.-Produkte Stand: 24. Juli 2024
Fleisch, frisch Bayerisches Rindfleisch / Rindfleisch aus Bayern Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
Fleischerzeugnisse
Käse Hessischer Handkäse / Hessischer Handkäs Holsteiner Tilsiter Nieheimer Käse
Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs Obazda / Obatzter
Fette Lausitzer Leinöl
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
Fisch, Muscheln und Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus Aischgründer Karpfen Fränkischer Karpfen / Frankenkarpfen / Karpfen aus Franken Glückstädter Matjes Oberlausitzer Biokarpfen Oberpfälzer Karpfen Peitzer Karpfen Schwarzwaldforelle
Andere Erzeugnisse Elbe-Saale Hopfen Hessischer Apfelwein Hallertauer Hopfen Tettnanger Hopfen
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck Aachener Printen Bayrisch Blockmalz / Bayrischer Blockmalz / Echt Bayrisch Blockmalz / Aecht Bayrischer Blockmalz Bayerische Brezn / Bayerische Brezen / Bayerische Brezel / Bayerische Brez’n Bremer Klaben Dresdner Christstollen / Dresdner Stollen / Dresdner Weihnachtsstollen Lübecker Marzipan Meißner Fummel Nürnberger Lebkuchen Salzwedeler Baumkuchen Westfälischer Pumpernickel
Senfpaste Düsseldorfer Mostert / Düsseldorfer Senf Mostert / Düsseldorfer Urtyp Mostert / Aechter Düsseldorfer Mostert
Teigwaren Schwäbische Maultaschen / Schwäbische Suppenmaultaschen Schwäbische Spätzle / Schwäbische Knöpfle
Bier
Weine Alle 26 deutschen Landweingebiete siehe (Weinbau in Deutschland#Anbaugebiete) sowie Großräschener See
Spirituosen
Österreichische g. g. A.- und g. U.-Produkte
Stand 24. Juli 2024 Geschützte Produkte aus Österreich auf der Seite des Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel, abgerufen am 24. Juli 2024.
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
Lesachtaler Brot (g. g. A.)
Käse Ennstaler Steirerkas (g. U.), Gailtaler Almkäse (g. U.), Tiroler Almkäse / Tiroler Alpkäse (g. U.), Tiroler Bergkäse (g. U.), Tiroler Graukäse (g. U.), Vorarlberger Alpkäse (g. U.), Vorarlberger Bergkäse (g. U.)
Fleischerzeugnisse Gailtaler Speck (g. g. A.), Tiroler Speck (g. g. A.)
Obst und Gemüse Marchfeldspargel (g. g. A.), Pöllauer Hirschbirne (g. U.), Steirische Käferbohne (g. U.), Steirischer Kren (g. g. A.), Wachauer Marille (g. U.), Waldviertler Graumohn (g. U.)
Öle und andere Fette Steirisches Kürbiskernöl (g. g. A.)
Getränke Mostviertler Birnmost (g. g. A.)
Wein siehe Weinbau in Österreich
Geschützte Herkunftsbezeichnungen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es zwei geschützte Herkunftsbezeichnungen: Appellation d’Origine Protégée (AOP, geschützte Ursprungsbezeichnung) und Indication géographique protégée (IGP, geschützte geografische Angabe). Beide sind offizielle, staatlich geschützte Bezeichnungen, die von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert werden. Für jedes Produkt gibt es ein exaktes Pflichtenheft, in dem die Qualität und die regionstypischen Eigenschaften definiert sind. Am 7. Mai 2013 wurde die Bezeichnung Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) durch Appellation d’Origine Protégée (AOP) ersetzt.