Der Gerichtsbezirk Großarl war ein dem Bezirksgericht Großarl unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südöstlichen Teil des Bezirks St. Johann im Pongau.
Geschichte Der Gerichtsbezirk Großarl wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Steuergemeinden Au, Bach, Dorfgroßarl, Eben, Hüttschlag, Karteis, Schied, See und Unterberg.Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
Die Einteilung der Bezirke in Salzburg wurde jedoch bereits 1854 geändert, wobei die Gerichtsbezirke Goldegg und Großarl aufgelöst wurden.Landes-Regierungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 32/1854: „Verordnung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 30. Jänner 1854, betreffend die gerichtliche und politische Organisirung des Herzogthumes Salzburg“Landes-Regierungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 7/1854: „Erlaß der k. k. Organisierungs-Landescommission vom 14. März 1854, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Salzburg“ Die Gemeinden des ehemaligen Gerichtsbezirks Großarl wurden in der Folge Teil des Gerichtsbezirks Sankt Johann im Pongau.
Gerichtssprengel Der Gerichtsbezirk Großarl umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen Gemeinden Großarl und Hüttschlag.
Einzelnachweise
Literatur
Kategorie:Bezirk St. Johann im Pongau Großarl Kategorie:Großarl Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1850 Kategorie:Aufgelöst 1854