mini|250px|ÖBB-Lichtsignale (ehemalige Ausfahrsignale K103 und K105, Hadersdorf am Kamp) Die Eisenbahnsignale in Österreich sind in der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) und in den von der Eisenbahnbehörde genehmigten Vorschriften der jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen geregelt. Bei den ÖBB handelt es sich um das Signalbuch (bis 2018: Signalvorschrift V2 der ÖBB in der Fassung vom Februar 2005 (PDF; 673 kB).). Die Vorschriften der anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen können davon einerseits wegen Bestandschutzes abweichen, andererseits, weil die einschlägigen Vorschriften der EisbBBV nur für normalspurige Haupt- und Nebenbahnen gelten.

Geschichte Wie auch in anderen Staaten waren die ersten Eisenbahnsignale in Österreich Formsignale. Erste österreichische Eisenbahn mit reinen Lichtsignalen war die 1898 eröffnete Wiener Dampfstadtbahn, auf der diese schon von Beginn an auf den Tunnelabschnitten anzutreffen waren.Alfred Horn: 90 Jahre Stadtbahn, 10 Jahre U-Bahn. Bohmann-Verlag, Wien 1988, ISBN 3-7002-0678-X, S. 293–294. Die Staatsbahn verwendete hingegen auf ihren eigenen Strecken noch bis nach dem Ersten Weltkrieg ausschließlich Formsignale mit Wegesignalisierung. Die Anzahl der Flügel zeigte an, in welches Gleis die Fahrt führte. Bei Einfahrsignalen, ob der Weg in das durchgehende Hauptgleis durch die geraden Weichenstränge oder in die Ablenkung ging, bei Ausfahrsignalen, welches Streckengleis befahren wurde. Die Flügel der Hauptsignale waren durchbrochene Rechtecke, die Vorsignale hatten eine durchbrochene grüne rechteckige Klappscheibe. Bereits diese Formsignale hatten zusätzlich Lichtzeichen für die Nacht: Rot für „Halt“, Weiß für „Frei“. Die Vorsignale verwendeten Grün für „Vorsicht, Langsam“ und Weiß für „Hauptsignal frei“. Während 1910 in Deutschland die Signalordnung weitgehend vom Farbsystem Rot-Grün-Weiß (Halt-Langsam-Frei) auf das aktuelle Rot-Gelb-Grün umgestellt wurde, blieb Österreich bis 1934 bei den alten Farben. Lediglich die Wiener Elektrische Stadtbahn verwendete schon ab 1925 die neuen Farben.Alfred Horn: 90 Jahre Stadtbahn, 10 Jahre U-Bahn. Bohmann-Verlag, Wien 1988, ISBN 3-7002-0678-X, S. 296.

Formhauptsignale Halt Fahrt Fahrt in die Ablenkung Fahrt in die weitere Ablenkungx120px|zentriertx120px|zentriertx120px|zentriertx120px|zentriert Formvorsignale Formverschubsignale Vorsicht Hauptsignal frei Verschubverbot Verschubverbot aufgehobenx120px|zentriertx120px|zentriertx120px|zentriertx120px|zentriert

1926: Die ersten Lichtsignale der Staatsbahn 1926 wurden die ersten Lichtsignale mit dem alten Farbsystem Rot-Grün-Weiß eingeführt. Dabei versuchte man, die Verwechslungsgefahr mit Lampen aus der Umgebung durch Verwendung von weißem Blinklicht zu minimieren. Charakteristisch war bei den Hauptsignalen der oben halbkreisförmige Schirm, Vorsignalschirme war oben gerade und unten zugespitzt. Schließlich entschloss man sich doch zur Einführung des gelben Lichts. Als Probestrecke wurde 1931 die Salzkammergutbahn Stainach-Irdning – Attnang-Puchheim auf Rot-Gelb-Grün umgerüstet, im Jahr 1934 in nur vier Tagen das übrige Netz. An Vorsignalen wurde nun gelbes statt grünes Licht für den Begriff „Halt erwarten“ verwendet, auch die Farbe der Scheibe der Formvorsignale wurde Gelb. Zusätzlich zu den unten gezeigten vierbegriffigen Lichtsignalen wurden auch fünfbegriffige Lichtsignale verwendet, beispielsweise in Wiener Neustadt als Ausfahrsignale am südlichen Bahnhofskopf. Hier zeigte ein grünes Licht die Fahrt Richtung Graz, zwei grüne Lichter die Fahrt in den Verschiebebahnhof, drei die Fahrt nach Aspang und vier die Fahrt nach Sopron.

Lichthauptsignale Halt Fahrt Fahrt in dieAblenkung Fahrt in dieweitere Ablenkung Ab 1926 Ab 1934 Ab 1926 Ab 1934 Ab 1926 Ab 1934 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert Lichtvorsignale Lichtverschubsignale Vorsicht Hauptsignal frei Verschubverbot Verschubverbot aufgehoben Ab 1926 Ab 1934 Ab 1926 Ab 1934 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert 40px|zentriert

Haltzeigende Hauptsignale hatten bis 1980 für Verschubfahrten keine Bedeutung. Es gab eine strikte Trennung zwischen Signalen für Zugfahrten (Hauptsignale) und für Verschubfahrten (Verschubsignale).

1938–1945: Anschluss auch im Signalwesen Nach dem Anschluss Österreichs begann die Deutsche Reichsbahn, die Signalisierung an deutsche Vorschriften anzupassen. Einerseits wurden bestehende Signale geändert, andererseits gab es durch den Ausbau kriegswichtiger Strecken viele Neubauten von Sicherungsanlagen.

Die bedeutendste Änderung war die Umstellung von Wege- auf Geschwindigkeitssignalisierung. Diese war bereits von den BBÖ geplant und ab 1937 vorbereitet worden. Der bisherige Begriff Fahrt in die Ablenkung bekam nun die Bedeutung Langsamfahrt, was auf Normalspurbahnen die Fahrt mit 40 km/h erlaubte (auf Schmalspurbahnen mit 20 km/h). Zugleich wurde auch begonnen, die deutschen dreibegriffigen Formvorsignale aufzustellen, bei denen der dritte Begriff Langsamfahrt durch einen schräggestellten Zusatzflügel gekennzeichnet wurde und die mit zwei Lichtpunkten ausgestattet waren. Lichtsignale spielten bei der Deutschen Reichsbahn noch keine große Rolle, in deren Signalbuch von 1935 sind auch keine Abbildungen von Lichtsignalen enthalten. Mindestens in zwei österreichischen Bahnhöfen, nämlich in Ederbauer und Langen am Arlberg, stellte die Reichsbahn aber versuchshalber Lichtsignale auf.

1945–1980: Der vierte Begriff Nach dem Krieg wurden bei den Vorsignalen die zweiten Lichtpunkte und die Zusatzflügel wieder entfernt. Die runden Vorsignalscheiben und die neuen Signalflügel der Hauptsignale wurden jedoch beibehalten.

1949 wurde das heute noch gebräuchliche Licht-Verschubsignal mit vier weißen Lichtpunkten geschaffen, das in der Folge alle anderen Verschubsignale ablöste. Man schuf auch ein neues Lichtsperrsignal (das heutige Schutzsignal).

Beim Wiederaufbau nach dem Krieg wurden oft schon Weichen mit 500 m Zweiggleisradius eingebaut, die in der Ablenkung 60 km/h erlaubten (gegenüber 40 km/h bei 190 m Radius). Diese höhere Geschwindigkeit konnte mit den bisherigen Signalbegriffen nicht signalisiert werden. Also entschloss man sich, das dreibegriffige Signalsystem um einen weiteren Begriff „Fahrt mit 60 km/h“ zu erweitern. Für den neuen Begriff war die Lampenkombination Grün-Grün vorgesehen, die bisher allerdings für „Fahrt mit 40 km/h“ stand. Daher musste zunächst bei allen Hauptsignalen der untere grüne Farbfilter durch einen gelben ersetzt werden, was an einem einzigen Tag – dem 12. Juli 1954 – durchgeführt wurde. Gleichzeitig wurden auch neue, vierbegriffige Vorsignale nach Schweizer Vorbild eingeführt. Zweiflügelige Formsignale konnten den neuen Begriff (anstatt der Fahrt mit 40 km/h) über die Zusatztafel „60“ anzeigen.

Einen Monat später (9. August 1954) begann der Probebetrieb mit vierbegriffigen Lichtsignalen auf der Westbahn, ab 15. September 1956 wurde die vierbegriffige Signalisierung allgemein eingeführt.

1980: Signalvorschrift V2 Am 1. Juni 1980 trat die umfangreichste Änderung der Betriebsvorschriften seit dem Zweiten Weltkrieg in Kraft. Neben der neu aufgelegten Signalvorschrift V2 wurden auch zahlreiche andere Vorschriften geändert oder völlig neu gestaltet. Auch die Fahrplanbehelfe (Buchfahrpläne, Bildfahrpläne) wurden geändert, ebenso wie zahlreiche Dienstbehelfe und Dienstanweisungen. Die wichtigsten Änderungen in der Signalvorschrift V2 waren: Der Haltbegriff der Hauptsignale galt nun auch für Verschubfahrten (in Deutschland-West wurde dieser Schritt erst 2006 gemacht). Bei Verschubsignalen am Standort eines Hauptsignals wurden daher die Lampen für den Begriff „Verschubverbot“ außer Betrieb genommen und die Laternen im Lauf der Zeit entfernt. Bei den neuen Standardsignalen wurde das Verschubsignal in den Signalschirm integriert. Wenn ein Hauptsignal weiterhin nur für Zugfahren gelten sollte, wurde an dessen Signalschirm das Signal „Verschubverbot aufgehoben“ in Form von zwei weißen Reflektoren angebracht. Für jedes Vorsignal war nun mindestens eine Abstandstafel vorgeschrieben. Dafür entfiel die Vorsignaltafel. Die Nachtzeichen der Formsignale entfielen vollständig, dafür erhielten die Signalflügel und -scheiben reflektierende Oberflächen. In diesem Zusammenhang wurde als positives Signalbild für Formvorsignale ein grüner Balken mit weißen Enden eingeführt, den die in Fahrtstellung waagerecht liegende Vorsignalscheibe freigibt. Voraussetzung für das Abschaffen der Nachtzeichen war das Ausrüsten aller Triebfahrzeuge und Steuerwagen mit genügend starken Scheinwerfern.

Diese Signalvorschrift gilt mit Änderungen und Ergänzungen bis heute im gesamten Netz der Österreichischen Bundesbahnen. Die meisten anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben ihre eigenen Betriebs- und Signalvorschriften eng an die Vorschriften der Österreichischen Bundesbahnen angelehnt. Im Jahr 2014 wurden durch eine Novelle zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnungVerordnung zur Änderung der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung – EisbBBV sowie der Eisenbahnverordnung 2003 – EisbVO 2003, (Anlagen über Suchmaske). die Eisenbahnsignale für normalspurige Haupt- und Nebenbahnen erstmals wieder staatlich geregelt. Die Regelungen der EisbBBV stimmen im Wesentlichen mit der Signalisierung der Österreichischen Bundesbahnen überein, den anderen Bahnunternehmen wurde weitreichender Bestandschutz gewährt.

Signale zur Regelung von Zugfahrten Hauptsignale mini|200px|Hauptsignal mit Begriff „Halt“.Das Vorsignal ist dunkel geschaltet. mini|200px|Hauptsignal mit Begriff „Frei“.Das Vorsignal zeigt „Vorsicht“ an.

Hauptsignale zeigen an, ob der anschließende Gleisabschnitt befahren werden darf. Außerdem signalisieren sie die im Weichenbereich einzuhaltende Geschwindigkeit. Wenn sich die Geschwindigkeit im Weichenbereich ändert, wird dies durch einen Geschwindigkeitsanzeiger signalisiert. Die Freibegriffe der Hauptsignale gelten nur für Zug- und Nebenfahrten. Nur in Haltestellung gelten sie auch für Verschubfahrten.

Hauptsignale dienen als Einfahrsignale zur Deckung der Bahnhöfe und zur Regelung der Einfahrt der Züge, als Ausfahrsignale zur Regelung der Ausfahrt von Zügen aus dem Bahnhof und als Zwischensignale zur Unterteilung der Hauptgleise in einem Bahnhof in Fahrwegsabschnitte. Auf der freien Strecke dienen Hauptsignale als Blocksignale zur Unterteilung der Strecke in Blockabschnitte und als Deckungssignale zur Absicherung von Gefahrenstellen auf der freien Strecke. In Sonderfällen, hauptsächlich auf größeren Bahnhöfen, können Hauptsignale auch mehrere Funktionen haben.

Das Standardhauptsignal von 1980 hat ein einheitliches Aussehen, egal welche Funktion es hat. In den Signalschirm wurden die kleineren Laternen für Verschubsignal und Ersatz- oder Vorsichtsignal integriert. Nicht benötigte Laternen werden weggelassen und die Öffnungen verschlossen.

linke Seite rechte Seite weiß (Ersatz)oder rot (Vorsicht)weiß (Verschub)rot (Halt) 60px|zentriert grün (Frei)weiß (Verschub)grün (Abfahrt)gelb (Frei mit 40 km/h)grün (Frei mit 60 km/h)

Alle Haupt- und Schutzsignale haben ein rückstrahlendes, weiß-rot-weißes Mastschild, das Signal „Kennzeichnung“. Bei Signalen auf Signalbrücken und bei Zwergsignalen wurde das Mastschild früher direkt auf dem Signalschirm zwischen den zwei Lampenreihen angebracht. Heute wird es seitlich am Signalschirm angebracht. Ist das Signal untauglich, etwa auch bei Ausfall des Rotlichts, darf am Signal nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden. Dies gilt nicht für ungültige Hauptsignale, die mit dem Signal „Signal außer Betrieb“ gekennzeichnet sind.

Signalbilder