Der Gerichtsbezirk Abtenau war ein dem Bezirksgericht Abtenau unterstehender Gerichtsbezirk im österreichischen Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den östlichen Teil des Bezirks Hallein.

Geschichte Als erster Richter im Lammertal wird Heinrich von Gutrat 1299 urkundlich erwähnt.

Der Gerichtsbezirk Abtenau wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 14 Steuergemeinden „Abtenau (Gemeinde), Abtenau (Markt), Annaberg, Fischbach, Gappen, Leithenhaus, Neubach, Rigaus, Rußbach, Schorn, Seetratten, Seydegg, Unterberg, Weitenau“.Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen VerwaltungReichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“ ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Golling, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg-Umgebung.RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“

Per 1. September 1896 wurden die Gerichtsbezirke Abtenau, Golling und Hallein vom Bezirk Salzburg-Umgebung abgetrennt und zum neuen Bezirk Hallein vereint.Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 28/1896: „Kundmachung des k. k. Ministeriums des Inneren vom 1. August 1896 betreffend die Theilung des politischen Bezirkes Salzburg (Umgebung) und die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Hallein.“Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 29/1896: „Kundmachung des k. k. Statthalters in Salzburg, betreffend die Activierung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hallein“

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis zuletzt auf drei Gemeinden,: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“ wobei per 1. Jänner 1939 ein Teil der Gemeinde Abtenau (Weitenau) der Gemeinde Weitenau Scheffau am Tennengebirge und damit dem Gerichtsbezirk Hallein zugeschlagen worden war.Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark: (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark. Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940, S. 130

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Abtenau aufgelöst und per 1. Jänner 2003 mit dem Gerichtsbezirk Hallein vereint.: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Gerichtssprengel Der Gerichtsbezirk Abtenau umfasste vor der Auflösung die drei Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach am Paß Gschütt.

Einzelnachweise

Literatur

Kategorie:Bezirk Hallein Abtenau Kategorie:Abtenau Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1850 Kategorie:Aufgelöst 2003