Die Pflichtablieferungsverordnung (vollständiger Titel: Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek, PflAV) regelt das Verfahren der Ablieferung von Medienwerken, die Beschaffenheit ablieferungspflichtiger Medienwerke, die Einschränkung der Ablieferungs- oder der Sammelpflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken und die Gewährung von Zuschüssen in Deutschland. Die Ablieferungspflicht selbst ist in DNBG geregelt. Die technischen Rahmenbedingungen werden durch die Deutsche Nationalbibliothek geschaffen.
Umsetzung Eine Anmeldung bei der DNB ist zunächst erforderlich. Die Website soll als in einer ZIP-Datei hochgeladen oder zum Download bereitgestellt werden. Es müssen Metadaten erfasst werden.
Kritik Viele Websites existieren nicht als statischer Inhalt, der sich in ein Zip-File packen ließe, sondern werden von Content-Management-Systemen dynamisch generiert. Auch weit verbreitete Content-Management-Systeme wie Typo3 bieten keine Extension dafür. Wie Inhalte, die einen Server im Hintergrund erforderlich machen, etwa Ajax oder Flash Videos, ist ungeklärt. Eine komplette Kopie des Internets herstellen zu wollen läuft dem Gedanken des dezentralen Netzwerkes zuwider. Eine neue Abmahnwelle wurde befürchtet.
Siehe auch Pflichtexemplar Pflichtexemplar-Entscheidung
Weblinks
Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
Kategorie:Deutsche Nationalbibliothek Kategorie:Bibliotheksrecht Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)