Der Gerichtsbezirk Fünfhaus ist einer von zwölf Gerichtsbezirken in Wien und umfasst die Wiener Gemeindebezirke Penzing und Rudolfsheim-Fünfhaus. Unmittelbar übergeordnete Gerichte zweiter Instanz sind – abhängig von der zu behandelnden Rechtsmaterie – das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Landesgericht für Strafsachen Wien.

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Fünfhaus umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet.„VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938) 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht., vom 9. Juli 1945, S. 67–70

Siehe auch Gerichtsorganisation in Österreich Liste österreichischer Gerichte

Quellen Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz

Einzelnachweise

Funfhaus