Die Jungbürgerfeier ist in der Schweiz, West-Österreich und Liechtenstein eine jährlich veranstaltete Feier für Bürger, die volljährig werden.
Schweiz Organisation und Ablauf In der Schweiz wird die Jungbürgerfeier (frz. réception des jeunes citoyens majoritaires) von der politischen Gemeinde bzw. Einwohnergemeinde veranstaltet. Die Jugendlichen werden vom Gemeindepräsidenten über ihre Rechte und Pflichten, besonders über die Möglichkeit in der Gemeinde mitzuwirken, informiert.Jungbürgerfeier, Frenkendorf, Basel-Land Auch wird in einzelnen Gemeinden ein Gelöbnis abgenommen. Nach dem offiziellen Teil gibt es häufig einen Ausflug in der Region, ein Abendessen und/oder einen Musikanlass.
Teilnahme Im 2012 waren in der Stadt Solothurn 41 von 113 Eingeladenen bei der Jungbürgerfeier anwesend.Solothurner Zeitung vom 15. Juni 2012 Es kommt vor, dass Gemeinden, wegen geringer Teilnehmerzahlen, ihre Jungbürgerfeiern gemeinsam durchführen.
In einigen Gemeinden, wie die des freiburgischen Sensebezirks, Sensebezirk 2008, ThunDer Bund, Thun 2010, KreuzlingenSt Galler Tagblatt, Kreuzlingen 2012 oder Domat-Ems, abgerufen am 20. Juni 2012, werden auch Leute, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, eingeladen. Dieser Brauch wird oft dadurch motiviert, dass alle 18-Jährigen neue Rechte und Pflichten erhalten. Zudem sind im Kanton Freiburg viele Ausländer, auf Gemeindeebene, stimm- und wahlberechtigt.
Geschichtliches Früher wurde die Jungbürgerfeier im Zusammenhang mit der Bundesfeier durchgeführt, beispielsweise in Dornach 1949.Programm für Bundes- und Jungbürgerfeier, EWG Dornach, 1949
Österreich In Österreich werden ähnliche Anlässe wie in der Schweiz durchgeführtKitzbühel Tirol 2006 (PDF-Datei; 4,68 MB). Ein Beispiel für das Gelöbnis ist:
Ich gelobe, meinem Vaterland Österreich, meinem Heimatland Tirol und meiner Heimatgemeinde Nikolsdorf die Treue zu halten.
Ich gelobe, meine Rechte als Bürger eines demokratischen Staates zu wahren, meine staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen und meinen Mitmenschen in Not beizustehen.
Liechtenstein Im Fürstentum Liechtenstein wird seit 1962 eine landesweite Jungbürgerfeier organisiert, an welcher auch der Landesfürst oder sein Stellvertreter teilnehmen. Die Wohngemeinde organisiert für alle 18-jährige eine zusätzliche Feier. Goop Meier und Quaderer, Brauchtum Liechtenstein, 2005, ISBN 3-905437-09-0
Literatur Thomas Bachmann: Die Jungbürgerfeier in Basel. In: Basler Stadtbuch 2009, S. 84–87.
Einzelnachweise
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