Die Seven.One Entertainment Group ist eine Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media mit Fokus auf die deutschsprachigen Unterhaltungsgeschäfte der Muttergesellschaft. Zu den Hauptaktivitäten des Unternehmens zählen der Betrieb von über 15 Fernsehsendern, der Vertrieb von mehreren digitalen Angeboten, die Produktion von Film- und Fernsehinhalten sowie die Vermarktung dieser Dienstleistungen und Produkte.

Geschichte German Free TV Holding (2008–2010) mini|Logo der German Free TV Holding (2008–2010) Die am 22. Mai 2007 gegründete ProSiebenSat.1 Sechste Verwaltungsgesellschaft wurde am 2. Januar 2008 (per Beschluss vom 27. Dezember 2007) umbenannt in German Free TV Holding GmbH. Anfang Mai 2008 gab ProSiebenSat.1 Media bekannt, dass sie die Aktivitäten der Fernsehsender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 ab sofort in dieser Holding koordinieren werde. Somit waren nun die kabel eins Fernsehen GmbH (bis Februar 2008: Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH), N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen GmbH, ProSieben Television GmbH und die Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH und damit indirekt auch ihre Tochtergesellschaften der German Free TV Holding unterstellt und nicht mehr länger direkte Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG. (Obwohl ebenfalls ein deutscher Sender, wurde 9live nicht der Holding, sondern dem Geschäftsfeld Diversifikation zugeordnet.)

Im Zuge dieser Integration aller entsprechenden deutschen Free-TV-Sender in ein Unternehmen wurden auch deren Tochtergesellschaften umstrukturiert. So wurden die Tochtergesellschaften Sat.1 Berlin Regional GmbH & Co. KG, Sat.1 Berlin Regional Verwaltungs GmbH und Sat.1 Boulevard TV GmbH im August 2008 in deren Muttergesellschaft Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH aufgelöst. Am 13. November 2008 gab die ProSiebenSat.1 Media AG auf einer Mitarbeiterversammlung im Hilton Hotel in Berlin bekannt, den Firmensitz der Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH von Berlin nach Unterföhring bei München zu verlegen. Vom Ortswechsel ausgenommen war die Sat.1-Zentralredaktion, die ab Januar 2009 in eine eigenständige Gesellschaft mit dem Namen Maz & More TV Produktion überführt und der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH als Tochtergesellschaft untergeordnet wurde. Des Weiteren wurde ab 1. Juli 2009 die Öffentlichkeitsarbeit für die Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 unter dem Dach der German Free TV Holding unter der Leitung von Petra Fink als Senior Vice President Kommunikation gebündelt. Im Januar 2010 folgten die Unterhaltungs- und Informationsbereiche der Sender, die in den neu gegründeten senderübergreifenden Content-Bereichen Entertainment und Factual unter Leitung von Jobst Benthues als Senior Vice President Entertainment bzw. von Katja Hofem-Best als Senior Vice President Factual zusammengeführt wurden.

Im November 2009 wurde ein neuer Fernsehsender mit dem Namen Fem TV und insbesondere weiblichem Zielpublikum für Frühjahr 2010 angekündigt. Vier Monate später wurde der Name in sixx umgeändert und die Tochtergesellschaft sixx GmbH am 9. Februar 2010 gegründet. Sendestart von sixx war am 7. Mai 2010.

ProSiebenSat.1 TV Deutschland (2010–2020) N24-Verkauf und SevenPictures Film (2010–2011) mini|Logo der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH (April bis Juni 2010) Im Zuge der abschließenden Neustrukturierung und Reorganisation der deutschen Sendergruppe um Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 beschloss die Geschäftsführung am 22. März 2010, die German Free TV Holding GmbH in ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH umzubenennen. Dies erfolgte schließlich am 7. April 2010. Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Andreas Bartl, erklärte in einem DWDL.de-Interview, dass die damalige Benennung der Gesellschaft in German Free TV Holding aus der Notwendigkeit „eines zunächst rein formal-juristischen Gefäßes für die deutsche Sendergruppe herrührte, die durch die Fusion der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe mit der internationalen SBS Broadcasting Group erforderlich geworden war.“

Im Juni 2010 wurde der Nachrichtensender N24 (N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH) und dessen Tochtergesellschaft Maz & More TV Produktion an die neu gegründete N24 Media verkauft. Neue Eigentümer waren unter anderem der damalige N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann sowie der ehemalige Der Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust, die jeweils 26 Prozent der Anteile halten. Bereits Ende November 2009 war ein Verkauf des Senders in Betracht gezogen worden. Begründet wurde der Verkauf damit, dass der Fernsehsender einen zweistelligen Millionenbetrag Verlust pro Jahr mache. Infolgedessen wurde das Logo von ProSiebenSat.1 TV Deutschland verändert.

Seit Anfang Februar 2011 ist die SevenPictures Film GmbH, die deutsche Kinofilme koproduziert sowie deren TV-Lizenzen für die ProSiebenSat.1-Gruppe erwirbt, der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH untergliedert. Zuvor war sie eine direkte Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG.

Wechsel der Programmveranstalter (2012) sowie Klagen gegen neue Sat.1-Lizenz (2012–2020) mini|Logo der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH (2010–2020) Am 2. April 2012 beantragte ProSiebenSat.1 TV Deutschland neue Zulassungen für die Fernsehvollprogramme Sat.1, kabel eins und ProSieben und das Fernsehspartenprogramm sixx bei verschiedenen Landesmedienanstalten. Die zuvor von ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Zulassungen für die Programme sollten unmittelbar bei ihr gebündelt werden, um dadurch selbst als Veranstalterin aufzutreten. Dies ist eine medienrechtliche Anpassung. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erteilte am 22. Mai 2012 für die drei Sender kabel eins, ProSieben und sixx neue Sendelizenzen und verschob die Entscheidung über Sat.1 zunächst. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) stellte am 12. Juni 2012 fest, dass den Zulassungen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen bei allen vier Sendern nicht entgegenstehen. Die Zulassungen galten jeweils ab dem 1. Januar 2013. Die bestehenden Lizenzen wurden zuvor durch die vorherigen Veranstalterinnen zurückgegeben.

Sender vorherige Rundfunklizenz neue Rundfunklizenz Programm-veranstalterin Landes-medienanstalt Zulassungs-zeitraum Programm-veranstalterin Landes-medienanstalt Zulassungs-zeitraum ProSieben ProSieben Television Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) bis 4. Feb. 2016 ProSiebenSat.1 TV Deutschland Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) 1. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2019 sixx sixx Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) bis 4. Feb. 2016 Bremische Landesmedienanstalt (brema) 1. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2022 kabel eins kabel eins Fernsehen Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) bis 29. Feb. 2020 Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) 1. Jan. 2013 bis 31. Dez. 2020 Sat.1 Sat.1 Satelliten Fernsehen Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) bis 31. Mai 2020 Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) 1. Jun. 2013 bis 31. Mai 2023

Die neue Sendelizenz für Sat.1 wurde erst am 26. Juni 2012 durch die ZAK erteilt, da zuvor noch Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfenstern und Drittsendezeiten geklärt werden mussten. Daher würde der Zulassungszeitraum für Sat.1 am 1. Juni 2013 beginnen, um die Lizenz mit der laufenden Lizenzperiode für Drittsendezeiten zu harmonisieren. Jedoch reichten die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) sowie die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) Anfang August 2012 gegen die neue Lizenz eine Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. Ihrer Auffassung nach dürfe ein Programmveranstalter bei laufender Lizenz und unverändertem Programm nicht beliebig die Landesmedienanstalt wechseln. Daran ändere auch nichts, dass formal die Lizenz von der Tochter Sat.1 Satelliten Fernsehen auf die Muttergesellschaft ProSiebenSat.1 TV Deutschland übertragen wurde. Auch in dem Verzicht von Sat.1 auf die bisherige Lizenz sieht die LMK einen Rechtsverstoß: Die Rundfunkerlaubnis stehe nicht zur alleinigen Disposition des Veranstalters. Durch die Drittsendezeiten und im Interesse der Meinungsvielfalt würden sich für den Sender auch Verpflichtungen ergeben, ein Verzicht auf die Lizenz sei daher ausgeschlossen. Ende Mai 2013 wies das Gericht die Klage gegen die neue Lizenz ab. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die ZAK der Lizenzierung durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) mehrheitlich zugestimmt habe. Die Entscheidungen der ZAK seien gegenüber den anderen Organen der zuständigen Medienanstalt bindend, da die ZAK ein Gremium der 14 deutschen Landesmedienanstalten ist. Ebenfalls auf eine Verletzung der Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt könnten die Kläger sich nicht berufen. Dies folge schon daraus, dass die für diese Frage alleine zuständige KEK bereits verbindlich entschieden habe, dass medienkonzentrationsrechtliche Gründe der Zulassung nicht entgegenstünden. Anschließend wurden seitens der LMK und LPR Berufungen beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eingelegt. Ende November 2018 wurden die Klagen jedoch erneut abgewiesen.

Anfang Mai 2019 legte die LMK jedoch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Für Ende März 2020 war die erste Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht vorgesehen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie in Deutschland wurde der Termin auf Mitte Juli 2020 verschoben. In dieser entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die beiden Medienanstalten LMK und LPR nicht klagebefugt und dementsprechend die Klagen gar nicht zulässig seien. Die 2008 gegründete Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) übernimmt unter anderem die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Zulassung privater bundesweiter Rundfunkveranstalter und daher seien sie klagebefugt. Diese jedoch erteilte im Juni 2012 die neue Sendelizenz an Sat.1 und somit sah sie keine Schwierigkeiten beim Landesmedienanstalt-Wechsel.

Erweiterung durch neue TV-Programme (2013) Ende August 2012 wurde ein neuer Fernsehsender mit dem Namen Sat.1 Gold, der sich an ein weibliches Publikum im hohen Alter richten soll, für die zweite Jahreshälfte 2013 angekündigt. Circa drei Monate später erhielt der Sender eine Rundfunklizenz durch die ZAK. Sendestart war am 17. Januar 2013. Der durch die ProSiebenSat.1 TV Deutschland direkt veranstaltete Sender wird durch die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) beaufsichtigt. Mitte April 2013 erteilte die ZAK der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH die Zulassung für die Verbreitung des neuen Fernsehsenders ProSieben Maxx. Die Rundfunklizenz für den neuen Unterhaltungsspartensender, der zu Beginn an ein männliches Zielpublikum zwischen 40 und 59 Jahren gerichtet war, wurde bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beantragt. Sendestart war am 3. September 2013.

Erweiterung und Auflösung von Tochtergesellschaften (2014–2019) mini|150px|Logo der ehemaligen Tochtergesellschaft 7Stories GmbH