Sexuelle Gewalt im Zweiten Weltkrieg umfasste Zwangsprostitution in nationalsozialistischen Lagerbordellen, in Armeebordellen der deutschen Wehrmacht und der Armee Japans (→ Trostfrauen und Kriegsverbrechen der japanischen Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg) sowie Massenvergewaltigungen, die Soldaten der Achsenmächte und der Alliierten im Zweiten Weltkrieg jeweils an Frauen gegnerischer Staaten begingen. Seitens der französischen Armee fanden Vergewaltigungen nicht nur in gegnerischer Staaten, sondern auch in der Bevölkerung Italiens statt, das zu diesem Zeitpunkt Mitkriegsführer gegen Deutschland war.

Diese Verbrechen wurden in den 1990er Jahren zu einem besonderen Forschungsthema der Geschichtswissenschaft.Jolande Withuis: Die verlorene Unschuld des Gedächtnisses. Soziale Amnesie in Holland und sexuelle Gewalt im Zweiten Weltkrieg. In: Insa Eschebach: Gedächtnis und Geschlecht: Deutungsmuster in Darstellungen des nationalsozialistischen Genozids. Campus, 2002, ISBN 3-593-37053-0, S. 77

Wehrmacht

Sexualverbrechen und Vergewaltigungen durch Soldaten der Wehrmacht blieben bis Ende der 1990er Jahre weitgehend unerforscht.Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht. In: Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 719–735, hier S. 733. Der Militärhistoriker Wolfgang Petter wies 1999 darauf hin, dass ein Befehl des Oberkommandos des Heeres vom 5. Juli 1940 letztlich darauf hinauslief, bei Vergewaltigungen „den schonendsten Straftenor zu wählen“.Wolfgang Petter: Militärische Massengesellschaft und Entprofessionalisierung des Berufes. In: Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 359–370, hier S. 369. Dass die Wehrmacht häufig kein Interesse daran hatte, sexuelle Gewalt gegen Zivilisten zu verfolgen und zu dokumentieren, habe daran gelegen, so die Historikerin Birthe Kundrus im gleichen, vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt herausgegebenen Band, dass „im Rahmen des rassenideologisch motivierten Eroberungs- und Vernichtungskrieges die Demütigung der Bevölkerung einen festen Bestandteil der Kriegführung darstellte.“Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht. In: Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann (Hrsg.): Die Wehrmacht: Mythos und Realität. München 1999, S. 734.

In ihrer 2004 publizierten Dissertation zu sexueller Gewalt von Soldaten der Wehrmacht stellte Birgit Beck fest, dass 5349 Soldaten der Wehrmacht bis 1944 wegen „Sittlichkeitsvergehen“, vor allem „Notzucht“ verurteilt wurden.Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939–1945. Paderborn 2004, S. 326 f. Wie groß im Verhältnis zu diesen dokumentierten Fällen die Dunkelziffer an sexuellen Gewalttaten war, lässt sich aufgrund des mangelnden Interesses der Wehrmachtführung an Strafverfolgungen und der „dürren Quellenlage“ nicht seriös schätzen.Birthe Kundrus: Nur die halbe Geschichte. Frauen im Umfeld der Wehrmacht zwischen 1939 und 1945 – Ein Forschungsbericht. In: Rolf-Dieter Müller, Hans-Erich Volkmann: Die Wehrmacht. Mythos und Realität. München 1999, S. 734; vgl. Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939–1945. Paderborn 2004, S. 334. Beck betont, dass vor allem der zum Unternehmen Barbarossa gehörende Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1941, der Straftaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Zivilisten dem militärgerichtlichen „Verfolgungszwang“ entzog, die Grundlage für die Strafverfolgung sexueller Delikte zerstörte und ihre Erfassung weitgehend verhinderte.Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939–1945. Paderborn 2004, S. 327. Vergewaltigungen sowjetischer Frauen durch deutsche Soldaten seien am häufigsten „im Rahmen der Einquartierungen in zivile Häuser, bei angeordneten Requirierungen oder im Zusammenhang mit Plünderungen“ erfolgt.Birgit Beck: Wehrmacht und sexuelle Gewalt. Sexualverbrechen vor deutschen Militärgerichten 1939–1945. Paderborn 2004, S. 328.

Regina Mühlhäuser bestätigt in ihrer einschlägigen, speziell auf den Deutsch-Sowjetischen Krieg bezogenen Dissertation 2010 diese Befunde und stellt fest, dass die wenigsten von Soldaten der Wehrmacht begangenen sexuellen Gewalttaten disziplinarische Konsequenzen nach sich zogen oder gerichtlich geahndet wurden.Regina Mühlhäuser: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 145. Sexuelle Gewalttaten deutscher Soldaten gegen sowjetische Frauen hätten keine seltenen Ausnahmehandlungen dargestellt, gelegentlich seien sogar ganze Einheiten in sexuelle Gewaltexzesse verwickelt gewesen.Regina Mühlhäuser: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 74 u. S. 144. Zudem gibt es, so Mühlhäuser, „verschiedene Belege dafür, dass die Ermordung von Jüdinnen nach sexuellen Gewalttaten kein Einzelfall war“.Regina Mühlhäuser: Eroberungen. Sexuelle Gewalttaten und intime Beziehungen deutscher Soldaten in der Sowjetunion 1941–1945. Hamburger Edition, Hamburg 2010, S. 134.

Laut der Sozialwissenschaftlerin Christa Paul war der Alltag in Wehrmachtsbordellen in Osteuropa von sexueller Gewalt geprägt.Christa Paul: Zwangsprostitution: staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. Edition Hentrich, Berlin 1994, S. 134.

Japan

Rote Armee Verlauf

Beim Vormarsch der Roten Armee auf das Gebiet des Deutschen Reiches vergewaltigten Rotarmisten massenhaft deutsche Frauen, besonders bei und nach der Schlacht um Berlin. Barbara Johr schätzt, dass dabei an die zwei Millionen Frauen und Mädchen Opfer sexueller Gewalt wurden, etwa 1,4 Millionen bei Flucht und Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten, 600.000 in Berlin und der späteren Sowjetischen Besatzungszone. Etwa 10.000 vergewaltigte Frauen starben an den Folgen, vielfach auch durch Suizid.Barbara Johr: Die Ereignisse in Zahlen. In: dieselbe und Helke Sander: BeFreier und Befreite: Krieg, Vergewaltigungen, Kinder. Die Zeit des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2005, S. 48 und 54 f.; Udo Grashoff: „In einem Anfall von Depression…“: Selbsttötungen in der DDR. Ch. Links Verlag, 2006, ISBN 3-86153-420-7, S. 184. Ilko-Sascha Kowalczuk und Stefan Wolle gehen von 110.000 bis 800.000 Fällen in Berlin im Jahr 1945 aus. Schätzungsweise 40 Prozent der Opfer wurden mehrfach vergewaltigt.Ilko-Sascha Kowalczuk, Stefan Wolle: Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 3-86153-584-X, S. 38. Bis 1947 vergewaltigten Rotarmisten in der SBZ geschätzt bis zu zwei Millionen Frauen.Ulf Brunnbauer, Andreas Helmedach, Stefan Troebst: Schnittstellen. Festschrift für Holm Sundhaussen zum 65. Geburtstag. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58346-8, S. 486, Fußnote 6. Norman M. Naimark betont, dass all diese Zahlen auf Schätzungen und Hochrechnungen beruhen:

Auch die Konstanzer Historikerin Miriam Gebhardt hält es für unmöglich, genaue Zahlen zu ermitteln, erachtet aber die Zwei-Millionen-Angabe für deutlich zu hoch gegriffen. Sie geht von je ungefähr 4.300 aufgrund von Vergewaltigungen durch alliierte Soldaten in den Gebieten der späteren Bundesrepublik bzw. der kleineren SBZ/DDR geborenen Kindern aus, also zusammen ca. 8.600 Kindern von Vergewaltigungsopfern und errechnet auf dieser Basis eine Zahl von insgesamt 860.000 Vergewaltigungsopfern auf deutschen Gebieten, wonach die Soldaten der Roten Armee ungefähr die Hälfte dieser Vergewaltigungen begangen hätten.Miriam Gebhardt: Als die Soldaten kamen. Die Vergewaltigung deutscher Frauen am Ende des Zweiten Weltkriegs. DVA, München 2015, S. 32 f.

Zeugen und Beteiligte haben vielfach solche Vergewaltigungen beschrieben,Beispiele: Swetlana Alexijewitsch: War’s Unwomanly Face. Vremja publishers, Moskau 2008, ISBN 978-5-9691-0331-3, S. 33, 386. darunter auch solche von Jüdinnen, die aus einem KZ oder einem Versteck befreit worden waren, in dem sie der Deportation entronnen waren.Inge Deutschkron: Ich trug den gelben Stern. dtv, München 1987, S. 179 ff., zitiert nach Atina Grossmann: A Question of Silence. The Rape of German Women by Occupation Soldiers. In: October, Frühjahr 72 (1995): Berlin 1945: War and Rape „Liberators Take Liberties“, S. 53 f.

Die Führung der Roten Armee hatte Vergewaltigungen deutscher Frauen streng verboten und harte Strafen angedroht. Wie die Vorschriften gehandhabt wurden, lag allerdings in den Händen der einzelnen Ortskommandanten. Manche bestraften Vergewaltigungen und Plünderungen mit dem Tod oder Auspeitschung, andere ignorierten die sexuelle Gewalt ihrer Soldaten. Seit dem Sommer 1946 schränkte die sowjetische Führung die Kontakte ihrer Soldaten mit der deutschen Bevölkerung aus politischen und ideologischen Gründen sukzessive ein. Die sowjetischen Truppen wurden 1947 in eigenen Gebieten konzentriert, in denen keine Deutschen mehr wohnen durften. Zugleich wurde der Druck auf die Kommandanten erhöht und schließlich Anfang 1949 die Mindeststrafe für Vergewaltigung auf zehn bis fünfzehn Jahre Arbeitslager festgesetzt.Norman M. Naimark: The Russians in Germany: A History of the Soviet Zone of Occupation, 1945–1949. Belknap, Cambridge 1995, ISBN 0-674-78405-7, S. 79 und 90–97.

Laut Atina Grossman wurden in Berlin die meisten der Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung durch sowjetische Soldaten entstanden waren, durch Abtreibung beendet. Im Einverständnis mit den zunächst noch nationalsozialistischen, später alliierten Behörden sowie der evangelischen Kirche wurde der § 218 für diese Fälle de facto außer Kraft gesetzt. Den Schwangeren wurden eidesstattliche Versicherungen über ihre Vergewaltigung durch Rotarmisten abverlangt. Darin begründeten sie ihren Wunsch teils mit ihrer sozialen Notlage, teils mit der „Fremdrassigkeit“ der Vergewaltiger. Letztere Begründung knüpfte einerseits an die sozialpolitischen Diskurse der Weimarer Republik, teils an Rassentheorie und Eugenik aus der NS-Zeit an.Atina Grossmann: A Question of Silence. The Rape of German Women by Occupation Soldiers. In: October, Frühjahr 72 (1995): Berlin 1945: War and Rape „Liberators Take Liberties“ , S. 55–59. Während der Besatzungszeit wurde eine Anzahl von „Russenkindern“ geboren, viele von ihnen als Ergebnis einer Vergewaltigung. Norman Naimark schreibt über die sozialpsychologischen Folgen der Vergewaltigungen:

Historische Erklärungen Naimark nennt als mögliche Ursachen „Hasspropaganda, leidvolle Erfahrungen in den Heimatländern und ein erniedrigendes Bild deutscher Frauen in der Presse und unter den Soldaten“. Er verweist ferner darauf, dass es bei Sowjetbürgern eine Neigung zum Alkoholexzess gegeben habe und dass in den seines Erachtens patriarchalisch strukturierten russischen und angrenzenden asiatischen Gesellschaften vergangene Entehrung durch die Vergewaltigung feindlicher Frauen habe wettgemacht werden können. Der höhere Lebensstandard der meisten Deutschen, etwa Toiletten im Haus, könne zu einem „nationalen Minderwertigkeitskomplex“ geführt haben, der zusammen mit dem Wunsch nach Rache die Vergewaltigungen verursacht gehabt haben könnte.Norman M. Naimark: The Russians in Germany: A History of the Soviet Zone of Occupation, 1945–1949. Cambridge 1995, S. 109–115. Hans-Ulrich Wehler nennt die Massenvergewaltigungen einen „unendlich demütigenden, oft tödlichen Preis“, den die Frauen für die Verbrechen der Männer im Vernichtungskrieg zahlen mussten.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck Verlag, München 2003, S. 941.