mini|Das Wappen des Großherzogtums Hessen, Provinz Starkenburg mini|Die drei Provinzen des Volksstaates Hessen, 1930
Die Provinz Starkenburg war eine von drei Provinzen des Großherzogtums und späteren Volksstaats Hessen. Sie bestand ab 1803 als Fürstentum, 1816 bis 1937 als Provinz. Hauptstadt war Darmstadt, wichtigste Industriestadt Offenbach.
Geschichte Konsolidierung 1803–1823 Reichsdeputationshauptschluss 1803 Im Fürstentum Starkenburg fasste die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt nach den Gebietsgewinnen durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 die alten und neuen Gebiete, die östlich des Rheins und südlich des Mains lagen, zusammen. Der Altbestand war vor allem die Obergrafschaft Katzenelnbogen. Neu hinzugewonnen wurden Schmidt, S. 15f. : aus Kurmainzer Besitz: Amt Gernsheim Oberamt Starkenburg Oberamt Steinheim Kloster Seligenstadt Amt Hirschhorn Amt Neckarsteinach, Mainzer Anteil aus Kurpfälzer Besitz: Amt Otzberg Amt Lindenfels Amt Umstadt, Kurpfälzer Anteil Hof Kornsand Knoblochsaue aus Besitz des Hochstifts Worms: Amt Lampertheim Amt Neckarsteinach, Wormser Anteil Propstei Wimpfen
Durch einen Staatsvertrag vom 14. März 1803 mit der Markgrafschaft Baden fielen an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt: die ehemals freie Reichsstadt Wimpfen Schmidt, S. 17. , Neckarhausen aus ehemals kurpfälzischem Besitz Schmidt, S. 16, Anm. 51. , Amt Neckarsteinach, ehemaliger Anteil des Hochstifts Speyer Schmidt, S. 16, Anm. 53. , alles aus den Gewinnen der Markgrafschaft durch den Reichsdeputationshauptschluss.
Namengebend für die neue Verwaltungseinheit war das neu erworbene ehemals kurmainzische, ursprünglich nach der gleichnamigen Burg über Heppenheim benannte Oberamt Starkenburg im Süden des Fürstentums.
Rheinbundakte 1806 1806 erzwang Napoleon bei Androhung einer Invasion den Austritt der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (und 15 anderer Staaten) aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Gründung des Rheinbundes durch diese Staaten und die Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich. Neben der Rangerhöhung der Landgrafschaft zum Großherzogtum wurde das mit Gebietsgewinnen versüßt. Dabei ist aber zu beachten, dass alle durch die Rheinbundakte gewonnenen GebieteArt. 21, 24 Rheinbundakte. zwar der staatlichen Hoheit des Großherzogtums unterlagen, aber die Souveränitätsrechte der bisherigen Landesherren, die größeren nun Standesherren, zu einem erheblichen Teil weiter erhalten wurden. Der Gebietszuwachs für das Fürstentum Starkenburg durch die RheinbundakteArt. 24 Rheinbundakte. bestand aus den nachfolgend aufgeführten nun zu Standesherrschaften gewordenen GebietenSchmidt, S. 23.: Teilen des Fürstentums Löwenstein-Wertheim, nämlich dem Amt Habitzheim, dem Wörth 1816 an Bayern (Schmidt, S. 23f). und dem Löwenstein-Wertheimischen Teil an Kirch-Beerfurth dem Löwenstein-Wertheimisch / Erbach-Schönbergischen Herrschaft Breuberg, mit ihren Zehnten Zehnt Neustadt, Zehnt Höchst, Zehnt Kirch-Brombach und Zehnt Lützelbach. der Grafschaft Erbach, bestehend aus der Grafschaft Erbach-Fürstenau mit den Ämtern Michelstadt, Fürstenau und Freienstein sowie dem Gericht Rothenberg Grafschaft Erbach-Erbach mit den Ämtern Erbach und Reichenberg. Grafschaft Erbach-Schönberg mit den Ämtern König, Schönberg und den vormals reichsritterschaftlichen Gebieten Amt Birkenau (Wambolt von Umstadt)Ludwig Ewald, Band 1 von 5, S. 48 → Nr. 437–439, Pos. I. (Digitale Ansicht) Herrschaft Fränkisch-Crumbach (von Gemmingen)Ludwig Ewald, Band 1 von 5, S. 49 → Nr. 440–445.a, Pos. II. (Digitale Ansicht) Georgenhausen (von Haxthausen)Ludwig Ewald, Band 1 von 5, S. 49 → Nr. 446, Pos. III. (Digitale Ansicht) Messel (von Albini) Ewald, S. 49. Albersbach (von Dalberg) Ewald, S. 49. Kreiswald, Hof (von Ulner von Dieburg) Ewald, S. 49. Igelsbacher Höfe (von Belderbusch) Ewald, S. 49. Messenhausen (von Frankenstein) Ewald, S. 49.
Nach den Gebietsgewinnen von 1806 hatte die Provinz 182.000 Einwohner, davon 42.000 in den „Souveränitätslanden“, die nur eingeschränkt der staatlichen Souveränität unterlagen.Franz/Fleck/Kallenberg: Großherzogtum Hessen, S. 693.
Weitere Gebietsgewinne Weitere Gebietsgewinne kamen in den folgenden Jahren hinzu. Am 11. Mai 1810 schlossen das Großherzogtum und das Kaiserreich Frankreich einen Staatsvertrag, Text (in französischer Sprache) in: Schmidt, S. 30ff, Anm. 100. mit dem Frankreich Gebiete, die es 1806 Kurhessen abgenommen hatte, an das Großherzogtum weitergab. Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoléon aber erst am 17. Oktober 1810 unterschrieben. Schmidt, S. 30. Das hessische Besitzergreifungspatent datiert vom 10. November 1810. Schmidt, S. 33. Das Großherzogtum erwarb auf diesem Wege für die Provinz Starkenburg das Amt Babenhausen.
Im Herbst 1810 kam es zu einem Dreiecksgeschäft zwischen Frankreich, Hessen und dem Großherzogtum Baden. Baden stellte eigene Gebietsteile zur Disposition von Frankreich, das diese dann mit einem Staatsvertrag vom 11. November 1810 Text (in französischer Sprache) in: Schmidt, S. 34ff, Anm. 114. an das Großherzogtum Hessen weitergab. Schmidt, S. 34. Das hessische Besitzergreifungspatent datiert auf den 13. November 1810 Schmidt, S. 38. und umfasste das Amt Amorbach, das Amt Miltenberg, das Amt Heubach, Laudenbach und Umpfenbach.
Weitere Gebietsgewinne gab es mit dem Abschluss des Wiener Kongresses 1816. Im gleichen Jahr wurde das Fürstentum im Zuge einer Verwaltungsreform in Provinz umbenannt.Ewald, L.: Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen, Bände 1–5. Band 3, Seite 32 (Digitale Ansicht)
Bis zu den Verwaltungsreformen von 1820 bis 1823 war die Provinz in Ämter eingeteilt. Auch danach bestanden noch einige Ämter fort, die komplett zu Standesherrschaften gehörten. Ämter waren seit dem Mittelalter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren dort nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.
Die Amtseinteilung wurde von den Vorgängerstaaten weitgehend unverändert übernommen. Das hatte zur Folge, dass die Ämter von ihrem Umfang her völlig unterschiedlich waren. Die Spanne reichte von nur einer Gemeinde (Amt Wimpfen) bis zu 46 Gemeinden (Amt Breuberg). Zudem bestanden in diesen Jahren neben staatlichen auch standesherrliche Hoheitsrechte. So gab es Dominiallande, in denen der Staat die volle Souveränität besaß, daneben aber auch Souveränitätslande, in denen Standesherren in unterschiedlichem Umfang in den Bereichen Verwaltung und Rechtsprechung Hoheitsrechte ausübten.Ewald, L.: Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen, Bände 1–5. Band 3, Seite 33 (Digitale Ansicht)
Dem Staat war daran gelegen, dies zu vereinheitlichen und ein staatliches Gewaltmonopol durchzusetzen. Nach dem Ende der napoleonischen Kriege bis 1823 wurden deswegen zunächst einzelne Ämter zusammengelegt und dann in einer groß angelegten Gebietsreform 1821 die Ämter in der Provinz Starkenburg und der Provinz Oberhessen aufgelöst und zugleich auch auf dieser Ebene Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die bisher in den Ämtern wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.
Die bestehenden Hoheitsrechte der Standesherren wurden einigen von ihnen vom Staat abgekauft. Der Abschluss der entsprechenden Verträge zog sich länger hin. Der Prozess war 1823 so weit abgeschlossen, dass der Staat die den Standesherren in manchen Fällen formal weiter zustehenden Hoheitsrechte wahrnahm – das war im Einzelfall unterschiedlich gestaltet. Dies garantierte, dass Verwaltung und Rechtsprechung einheitlich in staatlicher Hand wahrgenommen wurden. Einige der Standesherrschaften wurden aber auch erst in der Folge der Märzrevolution 1848 beseitigt.
Experimente 1823–1861 Auch vor 1832 kam es in einzelnen Fällen zu Zusammenlegungen von Landratsbezirken, 1832 dann zu einer neuen Gebietsreform: Die Einheiten wurden vergrößert, indem Kreise geschaffen wurden, in denen Landratsbezirke zusammengefasst wurden: Kreis Bensheim Kreis Darmstadt Kreis Dieburg Kreis Erbach Kreis Groß-Gerau Kreis Heppenheim Kreis Lindenfels Kreis Neustadt Kreis Offenbach Kreis Wimpfen
Die Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums wurden im Zuge der Märzrevolution am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt: Darmstadt Dieburg Erbach Heppenheim
In der anschließenden Reaktionszeit wurde das in zwei Schritten wieder rückgängig gemacht. 1852 wurde prinzipiell die Kreiseinteilung aus der Zeit vor der Revolution wiederhergestellt.Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 29 vom 28. Mai 1952, S. 224–228 (228). Dabei behielt der Staat allerdings die Rechte der Standesherren ein. Die von diesen vormals mitverwalteten Gebieten wurden nun in die staatliche Kreis-Struktur eingegliedert, insbesondere der Kreis Erbach neu geschaffen.
Der zweite Schritt folgte zum 1. Januar 1861, als auch die Provinz Starkenburg wieder hergestellt wurde.Edict, die Organisation der Regierungsbehörden, insbesondere der Provincial-Behörden betreffend vom 12. November 1860. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 24. November 1860, S. 341–343.
Bestand 1861–1937 1871 wurde Hessen Teil des Deutschen Reichs. 1874 reformierte das Großherzogtum Hessen nach preußischem Vorbild seine Kreisverfassung und führte auch eine neue Kreiseinteilung ein. Die Kreise Lindenfels, Neustadt und Wimpfen wurden aufgelöst und die dort verwalteten Gemeinden benachbarten Kreisen zugeordnet. Dort bestanden nun die Kreise: Bensheim Darmstadt Dieburg Erbach Groß-Gerau Heppenheim Offenbach
Neu eingeführt wurde bei der Reform 1874 eine Vertretung der Wähler auf der Ebene der Provinz, der Provinzialtag.Art. 87–92 Gesetz betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 12. Juni 1874. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 29 vom 16. Juni 1874, S. 251–295 (281–284). Die damals geschaffene Gliederung der Provinz Starkenburg bestand bis zu ihrer Auflösung und blieb von der ab 1918 geltenden republikanischen Verfassung des nunmehrigen Volksstaats Hessen unberührt. 1937 wurden die drei Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen aufgehoben.Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Hessisches Regierungsblatt Nr. 8 (1937), S. 121ff.
Nachspiel Die Amerikanische Militärregierung griff 1945 noch einmal auf den Begriff der Provinz Starkenburg zurück: Sie beauftragte am 14. April 1945 Ludwig Bergsträsser mit der Bildung einer Regierung für die Provinz Starkenburg. Ab 8. Mai 1945 amtierte Bergsträsser als deren Präsident. Ab Juni verwaltete Bergsträsser gleichzeitig die Provinz Oberhessen und damit den gesamten in der amerikanischen Besatzungszone liegenden Teil des vormaligen Volksstaates Hessen. Am 8. August 1945 wurde seine Regierung in Deutsche Regierung des Landes Hessen umbenannt, womit die Provinzen auch formal ihre letzte Bedeutung verloren.
Auf annähernd dem gleichen Gebiet – ohne Stadt und Kreis Offenbach – arbeitete bis 2007 der Zweckverband Region Starkenburg.
Situation nach 1945 Bei der Gründung Groß-Hessens 1945 durch die US-Militärregierung wurden die Exklaven Steinbach (zum Obertaunuskreis im Regierungsbezirk Wiesbaden) und Bad Wimpfen (an das Land Württemberg-Baden) von Starkenburg abgetrennt, der Kreis Groß-Gerau erhielt dafür die seit 1930 rheinhessischen rechtsrheinischen Mainzer Stadtteile Bischofsheim, Ginsheim und Gustavsburg zurück. 1974 wurden Steinheim und Klein-Auheim aus dem Kreis Offenbach in die Stadt Hanau eingemeindet.