hochkant=1.4|mini|Die Kennzeichenbeleuchtung soll ermöglichen, dass das Kennzeichen auch bei Dunkelheit ablesbar ist
Die Kennzeichenbeleuchtung (auch Kennzeichenleuchte) oder in der Schweiz die Kontrollschildbeleuchtung eines Kraftfahrzeuges dient dem Zweck, die Ablesbarkeit des hinteren Kraftfahrzeugkennzeichens auch bei Dunkelheit zu gewährleisten.
Für das Automobildesign stellt die Einhaltung der dazu bestehenden europäischen und nationalen Regelungen eine besondere Herausforderung dar.
Rechtliche Vorschriften Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009. In: EUR-Lex; abgerufen am 7. September 2017 (zur Verordnung (EG) Nr. 661/2009 sind eine Reihe von Durchführungsmaßnahmen getätigt/verfügt/erlassen worden, unter anderem die ; bis zum 1. November 2014 galt die , die eine EWG-Bauartgenehmigung/EG-Bauteil-Typgenehmigung vorsah, bei der ein EWG-Genehmigungszeichen/EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen zugewiesen wurde, das jede dem genehmigten Typ entsprechende Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen tragen muss; diese Richtlinie verwies in ihren technischen Vorschriften auf bestimmte Vorschriften der „ECE-UNO-Regelung Nr. 4“). in ihrem Anhang IV eine Reihe von dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden angeschlossenen Regelungen für verbindlich, darunter auch die Regelungen Nr. 4 und Nr. 48, die detaillierte Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (in Regelungen Nr. 4) sowie für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (in Regelung Nr. 48) enthalten. Fahrzeuge der Klasse L3e dürfen gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013. In: EUR-Lex; abgerufen am 7. September 2017. – nach Wahl des Herstellers – stattdessen auch mit „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen im Einklang mit UN-ECE-Regelung Nr. 53 Rev. 2 und ihren Änderungen 1 und 2“ ausgerüstet sein; die Genehmigung eine Fahrzeuges nach Regelung Nr. 53 setzt gemäß deren Ziffer 6.5.1. eine Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen voraus, die wiederum als Einrichtung der Kategorie 2 nach der Regelung Nr. 50Regulation No. 50 Uniform provisions concerning the approval of front position lamps, rear position lamps, stop lamps, direction indicators and rear-registration-plate illuminating devices for vehicles of category L annexed to the Agreement Concerning the Adoption of Uniform Technical Prescriptions for Wheeled Vehicles, Equipment and Parts which can be Fitted and/or be Used on Wheeled Vehicles and the Conditions for Reciprocal Recognition of Approvals Granted on the Basis of these Prescriptions. Einzelne Versionen, deren Korrekturen und Änderungen lassen sich hier herunterladen in unece.org, United Nations Economic Commission for Europe (englisch); abgerufen am 8. September 2017. Aktueller Status of the 1958 Agreement (and of the annexed regulations) in Englisch, Französisch und Russisch; das Agreement – Revision 2 (PDF) (englisch). (ABl. L 97 vom 29. März 2014, S. 1–20). In: EUR-Lex; abgerufen am 11. September 2017 (nur die von der UNECE verwalteten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich; inzwischen sind mehrere, nicht in dieser Übersetzung enthaltene Änderungen in Kraft getreten). genehmigt ist.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Beleuchtungseinrichtung des hinteren Kennzeichens durch Abs. 6 Sätze 2 bis 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt, dessen Satz 2 auf die mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehobene Richtlinie 76/760/EWG. In: EUR-Lex; abgerufen am 7. September 2017 (die Richtlinie 76/760/EWG wurde mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben durch die , die in ihrem Anhang IV eine Reihe von „UNECE-Regelungen“ (unter anderem auch die Regelungen Nr. 4 und Nr. 48) für verbindlich erklärt; zudem regelt Artikel 4 Absatz 2 Satz 2: „Eine Typgenehmigung im Einklang mit den UN/ECE-Regelungen gemäß Anhang IV wird als EG-Typgenehmigung im Sinne dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen betrachtet.“). und auf die ECE-Regelung Nummer 4 in der jeweils geltenden Fassung, und dessen Satz 3 zu Krafträdern auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgehobene Richtlinie 97/24/EG. In: EUR-Lex; abgerufen am 7. September 2017 (die Richtlinie 97/24/EG wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgehoben durch die , die in ihrem Anhang VIII für Fahrzeuge der Klasse L3e – nach Wahl des Herstellers – auch die Ausrüstung mit „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen im Einklang mit UN-ECE-Regelung Nr. 53 Rev. 2 und ihren Änderungen 1 und 2“ für zulässig erklärt). und auf die ECE-Regelung Nr. 53 in der jeweils geltenden Fassung verweist.
Danach ist eine Kennzeichenleuchte grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschrieben. Lediglich Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder (Mofas) und vierrädrige Leichtfahrzeuge müssen nicht beleuchtet sein ( Abs. 4 Satz 2 FZV). Für Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft, die häufig abnehmbare Leuchtenträger verwenden, gelten besondere Bestimmungen. Es dürfen nur Kennzeichenleuchten verwendet werden, für die eine ECE-Genehmigung erteilt wurde. Diese ist erkennbar an dem internationalen Genehmigungszeichen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat.Status of the Agreement, of the annexed UN Regulations and of amendments thereto – Revision 25 – Note by the secretariat (PDF; 11 MB) 28. Februar 2017, S. 41–42 (Countries Parties to the 1958 Agreement). In: Status of the 1958 Agreement (and of the annexed regulations). (englisch) In: unece.org, United Nations Economic Commission for Europe; abgerufen am 7. September 2017. Eine veraltete Liste in deutscher Sprach findet sich in: bmvi.de, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; abgerufen am 7. September 2017. Beim Einbau einer Leuchte ohne diese Kennzeichnung kann bei sehr strikter Auslegung die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.
Bauweise und Funktion Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Kennzeichenbeleuchtung immer gleichzeitig mit den Rückleuchten und eventuell vorhandenen Begrenzungsleuchten ein- und ausgeschaltet wird.Ziffer 5.11. der Regulation No. 48 Uniform provisions concerning the approval of vehicles with regard to the installation of lighting and light-signalling devices annexed to the Agreement Concerning the Adoption of Uniform Technical Prescriptions for Wheeled Vehicles, Equipment and Parts which can be Fitted and/or be Used on Wheeled Vehicles and the Conditions for Reciprocal Recognition of Approvals Granted on the Basis of these Prescriptions. Einzelne Versionen, deren Korrekturen und Änderungen lassen sich hier (englisch) herunterladen in: unece.org, United Nations Economic Commission for Europe; abgerufen am 12. September 2017 (die Regelung Nr. 48 verweist in Ziffer 6.8. zur Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen explizit auf Regelung Nr. 4; aktueller Status of the 1958 Agreement (and of the annexed regulations) in englischer, französischer und russischer Sprache; das Agreement – Revision 2 (PDF; englisch). (ABl. L 265 vom 30. September 2016, S. 125–242), berichtigt durch (ABl. L L 114 vom 3. Mai 2017, S. 39 (DE)). In: EUR-Lex; abgerufen am 6. September 2017 (nur die von der UNECE verwalteten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich; die Berichtigung ist keine Original-Korrektur, sondern ausschließlich eine Berichtigung der nichtamtlichen, durch die EU vorgenommenen deutschsprachigen Übersetzung). Verwendet werden zunehmend Leuchtdioden. Diese sind unter anderem wegen ihres geringeren Wärmeverlusts effizienter als herkömmliche Glühlampen und vor allem erheblich langlebiger. In der Regel funktionieren sie über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Das Licht der Kennzeichenleuchte soll möglichst farblos sein, damit die Farben des Kennzeichens nicht wesentlich verändert erscheinen. Um eine Irritation nachfahrender Kraftfahrer zu vermeiden, darf kein Lichtstrahl unmittelbar nach hinten ausstrahlen; das heißt, das Licht der Kennzeichenbeleuchtung darf nicht erkennbar sein. Das wird durch die Festlegung eines bestimmten Lichtausfallswinkels erreicht. Darüber hinaus enthalten die Vorschriften detaillierte Vorgaben unter anderem zur Intensität, zum Lichtstärkepegel, zur Leuchtdichte und zum Lichtquellenmodul.
Die Kennzeichenbeleuchtung bei mehrspurigen Fahrzeugen und Anhängern ist immer in Verbindung mit dem rechten Begrenzungslicht abzusichern, damit beim Ausfall der linken Begrenzungsleuchte das Fahrzeug noch als ein mehrspuriges zu erkennen ist.
Kennzeichenbeleuchtung im Automobildesign hochkant=1.4|mini|Integration der Kennzeichenbeleuchtung in das Gesamtdesign beim Volkswagen 1200 Der hohe Detaillierungsgrad der rechtlichen Vorgaben stellt für das Design insbesondere von geschwungenen Pkw-Karosserien mit rundlichem Heck bisweilen eine besondere Herausforderung dar. So kann zum Beispiel der vorgeschriebene Winkel von acht Grad, in dem das Licht auf das Kennzeichen treffen muss, nur eingehalten werden, indem entweder eine Leuchte direkt auf die Karosserie aufgesetzt oder – umgekehrt – das Kennzeichen in die Karosserie bis zu sieben Zentimeter vertieft eingebaut wird.
Als Beispiel einer Integration der Kennzeichenbeleuchtung in das Gesamtdesign eines Fahrzeuges gilt der frühe Volkswagen 1200 (Brezelkäfer): Hier wurde auf die halbovale Motorhaube mittig ein tropfenförmiges Gehäuse aufgesetzt. Zweck dieser geschwungenen und sich nach oben verjüngenden Gestaltung war es unter anderem, die Kennzeichenbeleuchtung ansprechend zu integrieren. Bei sehr frühen Modellen war auch die einzige Bremsleuchte in diesem Gehäuse untergebracht, bis es später zwei Bremsleuchten in den aufgesetzten Lampengehäusen auf den Kotflügeln gab. Bei späteren Modellen wurde diese Gestaltung der Motorhaube wieder geändert, eine aufgesetzte Leuchteneinheit blieb aber lange erhalten. hochkant=1.4|mini|Die Kennzeichenbeleuchtung liegt versteckt im Innern der Stoßstangen bei einem Ferrari Dino Eine andere Gestaltung der Kennzeichenbeleuchtung findet sich beim Ferrari Dino Pininfarina: Hier wurden diese Leuchten in die Hohlräume der beiden Stoßstangenhälften versteckt integriert.
Alternativen Entgegen verbreiteter Vorstellungen können die 1971 eingeführten reflektierenden Kennzeichen eine Kennzeichenbeleuchtung nicht ersetzen. Diese vor allem aus Sicherheitsgründen eingeführten Kennzeichen ( Abs. 2 Satz 2 FZV) erleichtern zwar ein Ablesen durch nachfolgende Kraftfahrer, nicht jedoch durch Fußgänger auf unbeleuchteten Landstraßen oder durch Überwachungskameras.
Eine Alternative bieten selbstleuchtende Kennzeichen, die 2006 vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden.Selbstleuchtende Kennzeichen-Schilder. (PDF) (PDF; 1,3 MB) Jahresbericht 2006 des Kraftfahrt-Bundesamtes, S. 59. Abgerufen am 7. April 2012. Es handelt sich dabei um sehr flache Nummernschilder, die selbst Licht abstrahlen und somit die üblichen Kennzeichenleuchten überflüssig machen. Es gibt verschiedene Systeme, beispielsweise Kennzeichenschilder, die mittels einer rückstrahlenden Elektrolumineszenz-Folie hinterleuchtet werden. Von dem Unternehmen 3M entwickelte Schilder dieser Bauart wurden 2002 in den ersten Modellen des Volkswagen Phaeton eingebaut.
Kennzeichenbeleuchtung in Japan mini|In Japan zulässige Kennzeichenbeleuchtung mit Leuchtdioden unter dem Kennzeichen