Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Verstößen gegen Menschenrechte befassen, wie zum Beispiel Amnesty International, UNHCR oder die Schweizerische Flüchtlingshilfe, weisen in ihren Berichten darauf hin, dass Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses in verschiedenen Ländern Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind.
Gegenwart: Situation nach Staaten Ägypten In Ägypten gibt es gemäß dem International Religious Freedom Report 2015 ungefähr 1000 bis 1500 Zeugen Jehovas; die Aktivitäten der Religionsgemeinschaft sind verboten.
Aserbaidschan Von 2007 bis 2016 reichten Jehovas Zeugen 22 Beschwerden gegen Aserbaidschan beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Grund dafür waren Zensur, Polizeirazzien, Verweigerung freier Religionsausübung, Verweigerung der Registrierung als Religionsgemeinschaft sowie Abschiebung und Verfolgung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen. Seit 2015 wurden vier Beschwerden von Zeugen Jehovas gegen Aserbaidschan wegen Verletzungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte erhoben.
Die Venedig-Kommission des Europarats veröffentlichte am 15. Dezember 2014 detaillierte Empfehlungen, wie das aserbaidschanische Gesetz über die Religionsfreiheit geändert werden müsste, damit es mit internationalen Standards der Menschenrechte in Einklang kommen würde. Das Europäische Parlament verabschiedete am 9. September 2015 einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu Aserbaidschan, in dem u. a. die Situation der Versammlungsfreiheit in Baku genannt wurde.
Registrierung als Religionsgemeinschaft verweigert Aufgrund einer Gesetzesänderung mussten die Zeugen Jehovas 2009 einen neuen Antrag auf Registrierung als Religionsgemeinschaft einbringen. Die rechtliche Registrierung ist bis heute noch nicht genehmigt, jedoch hat Aserbaidschan vor Gericht in zwei Fällen die Diskriminierung der Glaubensgemeinschaft eingeräumt, sodass der EGMR zugunsten der Zeugen Jehovas entschieden hat.
Gottesdienste behördlich aufgelöst, Gottesdienstbesucher bestraft Vom 18. bis 25. November 2015 wurden neun Gläubige wegen der Mitwirkung an einem „Gottesdienst ohne entsprechende Genehmigung“ vom Bezirksgericht in Gäncä-Kapaz zu Geldstrafen in Höhe von je 2000 Manat (etwa 1800 €) verurteilt. Ein Gläubiger wurde außerdem wegen „Organisation und Durchführung von Gottesdiensten“ und weil er die Geldstrafe nicht ausreichend bezahlt hätte, zu einer 25-tägigen Haft verurteilt.
Im Januar 2016 lösten Polizisten einen Gottesdienst der Zeugen Jehovas in Mingəçevir auf, konfiszierten Bibeln und brachten alle Gottesdienstbesucher zur Vernehmung aufs Polizeirevier. Die Gläubigen wurden zu Geldstrafen in Höhe von je 845 Euro verurteilt.
Im März 2016 lösten Polizisten die Gedächtnismahlfeier der Zeugen Jehovas in Qax auf, konfiszierten Bibeln und brachten alle Gottesdienstbesucher zur Vernehmung aufs Polizeirevier. Die Gläubigen wurden zu Geldstrafen in Höhe von je 845 Euro verurteilt.
Missionsversuche bestraft Die Geheimpolizei des Ministeriums für Nationale Sicherheit (MNS) in Aserbaidschan inhaftierte am 17. Februar 2015 zwei Frauen mit der Begründung, sie hätten biblische Literatur ohne entsprechende Genehmigung verteilt, in einem Untersuchungsgefängnis der Geheimpolizei. Am 3. Dezember 2015 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss einen dringenden Antrag an Aserbaidschan mit der Forderung, die beiden inhaftierten Frauen in den Hausarrest oder eine geeignete Alternative zu entlassen. Grund für diesen Antrag war die Sorge um den sich verschlechternden Gesundheitszustand der betroffenen Personen. Eine der beiden Frauen ist zu 80 % schwerbehindert. Der zuständige Richter Akram Gahramanow am Bezirksgericht Pirallahi in Baku lehnte den Antrag des MRA am 17. Dezember 2015 ab. Eine der beiden Frauen leidet in Haft unter den Folgen von Unterernährung, Schlafentzug und hoher psychischer Belastung. Am 7. Januar 2016 wurde bekannt, dass die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Aserbaidschan dazu aufforderte, die Freilassung der beiden Frauen zu erwirken. Diese seien wegen ihrer Religion diskriminiert worden, und es seien internationale Normen für ein faires Gerichtsverfahren nicht eingehalten worden. Am 28. Januar 2016, nach knapp einem Jahr, wurden beide Frauen aus der Freiheitsstrafe entlassen. Die von der UN geforderte Entschädigung für die rechtswidrigen Freiheitsstrafen wurde zunächst ignoriert.
Von Januar bis August 2016 beendeten Polizisten 14 mal die Missionstätigkeit einzelner Zeugen Jehovas in Baku, indem sie sie auf Polizeistationen brachten und dort bedrohten. Ausländern ist ohnehin jede Missionstätigkeit in Aserbaidschan unter Androhung von Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gesetzlich untersagt.
Wiedergutmachung und Schadenersatz Am 8. Februar 2017 sprach der Oberste Gerichtshof von Aserbaidschan Frau Sachartschenko und Dschabrailowa von der strafrechtlichen Anklage frei, religiöse Literatur ohne staatliche Genehmigung verteilt zu haben. Das Bezirksgericht Nasimi in Baku sprach den zwei Frauen 9.744 Manat (5.737 US-Dollar) bzw. 8.200 Manat (4.828 US-Dollar) Schadenersatz zu. Eine Berufung des Finanzministeriums Aserbaidschans wurde vom Berufungsgericht in Baku am 20. November 2017 zurückgewiesen. Die Aserbaidschanische Republik würde in ihrer Verfassung die höchstmögliche Billigung der Menschenrechte und Freiheiten erklären und die Pflicht der Gerichte begründen, die Menschenrechte und Freiheiten wiederherzustellen. Am 8. November 2018 habe das Staatliche Komitee für religiöse Vereinigungen der Republik Aserbaidschan Zeugen Jehovas in der Hauptstadt Baku anerkannt – laut einem von Zeugen Jehovas veröffentlichten Artikel.
Zensur Importierte religiöse Literatur muss von Zensurbehörden geprüft und kostenpflichtig mit einer Freigabemarke versehen werden. Stehen den Behörden, wie es 2016 der Fall war, angeblich monatelang keine Marken zur Verfügung, dürfen Zeugen Jehovas die importierte Literatur nicht verbreiten.
Haftstrafen für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen Aserbaidschan hat bisher keine Möglichkeit für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen geschaffen, Zivildienst zu leisten. Seit 2010 wurden drei Zeugen Jehovas wegen Kriegsdienstverweigerung zu Haftstrafen von neun bis zwölf Monaten verurteilt.
Eritrea Unter strenger Überwachung seitens der Regierung dürfen sich einige wenige Religionsgemeinschaften in Eritrea religiös betätigen. Dazu zählen die eritreisch-orthodoxe, die katholische, die evangelisch-lutherische Kirche und der sunnitische Islam sowie eine jüdische Gemeinde, die nicht offiziell anerkannt ist. Alle anderen Religionsgemeinschaften, unter anderem die Zeugen Jehovas, wurden 2002 einer Registrierungspflicht unterstellt, was einem absoluten Betätigungsverbot gleichkommt.
Einige der betroffenen Religionsgemeinschaften haben erfolglos eine Zulassung beantragt. Die Zeugen Jehovas wurden bisher für eine staatliche Registrierung nicht zugelassen. Dies hat zur Folge, dass sie ihre Gottesdienste nicht abhalten dürfen und die Teilnehmer bei privaten Treffen, Hochzeiten, Gebetsrunden etc. jederzeit durch Sicherheitskräfte für unbestimmte Zeit unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, zum Teil für Monate oder Jahre, ohne Anklage oder reguläres Gerichtsverfahren in Haft genommen werden. Bereits 1993 wurden die Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, an einem Referendum und dem Wehrdienst teilzunehmen, als erste Religionsgemeinschaft von der Regierung Eritreas kollektiv verfolgt. 1994 wurden sie durch ein Präsidialdekret aus der nationalen Gemeinschaft ausgeschlossen. Das führte Mitte der 1990er Jahre dazu, dass Zeugen Jehovas keine staatlichen Dienstleistungen mehr erhalten und sie das Ziel einer umfassenden Ausgrenzungs- und Verfolgungskampagne wurden. Wie das UNHCR feststellte, werden durch die eritreische Regierung Zeugen Jehovas nicht mehr als Staatsbürger angesehen, sondern gelten als legale Zielscheiben. Dies führt unter anderem zu einer sozialen Diskriminierung, indem Zeugen Jehovas häufig schikaniert, diskriminiert, belästigt und bei Behörden denunziert werden. Dazu gehört, dass sie nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden oder aus ihm entlassen wurden, keine staatlichen Wohnungen erhalten oder sie aufgeben mussten, die Kinder von Zeugen Jehovas keine staatlichen Schulen besuchen dürfen, Lizenzen zum Betreiben eines Geschäfts entzogen wurden, Identitätskarten und Reisedokumente eingezogen wurden oder nicht verlängert werden. Das hat zur Folge, dass Zeugen Jehovas kein Land kaufen können, ihre Heirat auf staatlicher Seite nicht legalisieren können und durch die fehlenden Ausweispapiere jederzeit festgenommen und inhaftiert werden können.
Aufgrund ihrer religiösen Ausrichtung, den Dienst an der Waffe zu verweigern, werden ihre staatsbürgerlichen Rechte weiter beschnitten. Zeugen Jehovas bieten der eritreischen Regierung hingegen an, einen Ersatzdienst ohne Waffe zu leisten. Dies wird, da es keine Alternative zum nationalen Wehrdienst gibt, nicht gewährt. Obwohl Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften ebenfalls den Wehrdienst verweigern und auch diese verhaftet werden, ist die Bestrafung der Zeugen Jehovas umfassender, da ihnen dabei staatsbürgerliche Rechte entzogen werden. Unter anderem ist die Strafe für Wehrdienstverweigerung in Eritrea auf maximal 2 Jahre beschränkt. Einige Zeugen Jehovas sind seit mehr als 15 Jahren inhaftiert und wurden zum Teil in Militärgefängnisse verschleppt, ohne dass sie durch ein reguläres Gerichtsverfahren verurteilt wurden. Laut dem Bericht der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) im April 2010 sind etwa ein Drittel der wegen Wehrdienstverweigerung inhaftierten Zeugen Jehovas über 60 Jahre alt. Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass sie aus religiösen Gründen inhaftiert wurden.
Des Weiteren ist es Zeugen Jehovas in Eritrea nicht möglich, eine höhere Ausbildung zu absolvieren, da Schüler ihr letztes Schuljahr im Sawa Military Training Camp ableisten müssen. Wie das United States Department of State in seinem Bericht zur internationalen Religionsfreiheit 2010 festhielt, sind wirtschaftliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Arbeitssuche damit absehbar.
Seit dem Jahr 2008 ist eine systematische und intensivere Repression der eritreischen Regierung gegen Zeugen Jehovas zu beobachten. So werden in Razzien z. B. langjährige Mitglieder der Religionsgemeinschaft gesucht und verhaftet. Vielen Verhafteten wird dabei der Grund ihrer Verhaftung nicht mitgeteilt, was vor 2008 meistens der Fall war. Laut dem US Department of State sind im Jahr 2009 zudem Ehefrauen und Töchter von bereits inhaftierten Zeugen Jehovas verhaftet worden. Teilweise waren ganze Familien von Zeugen Jehovas inhaftiert. Dabei wird auch von Zwangsarbeit, Misshandlungen und der Anwendung von Folter berichtet, um Druck auszuüben und ihren Glauben aufzugeben. So wurde gemäß der Schweizerischen Flüchtlingshilfe Zeugen Jehovas die Zusicherung der Freilassung gegeben, sofern sie ein Dokument unterschreiben, mit welchem sie ihren Glauben widerrufen.
Georgien Zwar ist die Religionsfreiheit in Georgien durch die georgische Verfassung gewährt, allerdings wird die „besondere Rolle“ der georgisch-orthodoxen Kirche als notwendiges Fundament für die Einheit des Landes festgeschrieben. Die rechtliche Verankerung des Status anderer Religionsgemeinschaften ist bislang ausgeblieben, was dazu führt, dass Religionsgemeinschaften dem Privatrecht unterliegen und unter anderem auf Hilfsleistungen Steuern zahlen müssen. Von dieser mangelnden Rechtssicherheit sind neben allen anderen Religionsgemeinschaften, die zum Teil als wohltätige Organisation registriert sind, die Zeugen Jehovas besonders betroffen. Das oberste Gericht Georgiens entzog den Zeugen Jehovas im Februar 2010 in letzter Instanz die Rechtsfähigkeit.