„Sonderbehandlung“ (S.B.) war in der NS-Sprache eine Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen.

Euphemismus Die euphemistische Bezeichnung sollte wie „Endlösung der Judenfrage“, „Deportation“, „Umsiedlung“ oder „Evakuierung“ die tatsächlichen Handlungen verschleiern helfen. Zum selben Zweck benutzten Ärzte der SS in der Hartheimer Statistik den Begriff Desinfektionen anstelle von Vergasungen. Auch die sogenannte Schutzhaft, die von der Gestapo verhängt wurde, diente dazu, die Betroffenen aus der Gesellschaft zu entfernen und in weiterer Folge töten zu können.

Begriffsverwendung Der Begriff erschien als Codewort für Exekutionen am 20. September 1939 in einem Runderlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, an alle Staatspolizeistellen, in welchem es um „die Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ geht. Es ist dort unter anderem ausgeführt: „Bei den Fällen zu Ziffer 1 (Zersetzung der Kampfkraft des Deutschen Volkes) ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Personen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.“H. Auerbach: Der Begriff „Sonderbehandlung“ im Sprachgebrauch der SS. Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte. Band 2. Stuttgart 1966, S. 182–189, . Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. de Gruyter, Berlin 1998, ISBN 3-11-013379-2, S. 584.

Ein Beispiel unter vielen für die Verwendung dieses Begriffes ist auch der folgende Auszug aus einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) von Heinrich Himmler vom 20. Februar 1942 bezüglich der Behandlung von „fremdländischen Zivilarbeitern“:

Im Laufe der NS-Prozesse zeigte sich, dass in den zuständigen Kreisen keine Zweifel darüber bestanden, was unter diesem Begriff zu verstehen war. Der SS-Gruppenführer und Höhere SS- und Polizeiführer Emil Mazuw sagte hierzu:

Im Zuge der Auschwitzprozesse räumte der Angeklagte Robert Mulka dazu ein:

Im Frühjahr 1943 war der Begriff bereits so bekannt geworden, dass er nach Ansicht des Reichsführers-SS Himmler im Korherr-Bericht die Tarnfunktion nicht mehr erfüllen konnte.

In einer Anweisung von Himmler an Richard Korherr vom 10. April 1943 heißt es:

Im Nürnberger OKW-Prozess wurde 1948 von der Verteidigung der Offiziere allerdings vorgebracht, „Sonderbehandlung“ hätte nicht Hinrichtungen bezeichnet.Valerie Geneviève Hébert: Befehlsempfänger und Helden oder Verschwörer und Verbrecher? In: Priemel, Stiller (Hrsg.): NMT: die Nürnberger Militärtribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung. Hamburger Edition, 2013, ISBN 978-3-86854-278-3, S. 277.

Begriffsvarianten Eine Variante der Tarnbezeichnung lautete „gesonderte Unterbringung“. Man findet sie zum Beispiel im Funkspruchprotokoll vom 15. März 1943 über die Ankunft des 36. sogenannten „Osttransports“ in Auschwitz. Das Dokument ist eine von insgesamt nur drei überlieferten Eingangsmeldungen an das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt in Berlin: „K. L. Auschwitz meldet Judentransport aus Berlin. Eingang am 13.3.43. Gesamtstärke 964 Juden. Zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer und 147 Frauen […]. Gesondert wurden 126 Männer u. 473 Frauen u. Kinder untergebracht.“Andreas Engwert, Susanne Kill: Sonderzüge in den Tod. Die Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn. Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien 2009, S. 104: Abdruck des Funkspruchprotokolls vom 15.3.1943.

Das Wort Sonderbehandlung im standardsprachlichen Sinn als Besserstellung wurde im Februar 1942 in den Meldungen aus dem Reich verwendet, als NSDAP-Mitglieder die Ausnahmeregelungen für die „mit Deutschblütigen verheirateten Juden“ kritisierten, da diese den Judenstern nicht tragen mussten.Heinz Boberach (Hrsg.): Meldungen aus dem Reich. Band 9. S. 3245: 2. Februar 1942. .

Siehe auch Aktion T4 Sonderbehandlung 14f13

Literatur Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u. a. (Hrsg.): Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Fischer Taschenbuch-Verlag, Frankfurt 1995, ISBN 3-596-24353-X. Jürgen Matthäus: Sonderbehandlung. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 735. Dolf Sternberger: Menschbehandlung. (1957). In: Dolf Sternberger, Gerhard Storz, W. E. Süskind: Aus dem Wörterbuch des Unmenschen. Claassen, München 1970, , S. 94–101. Thorsten Eitz, Georg Stötzel: Wörterbuch der Vergangenheitsbewältigung. Die NS-Vergangenheit im öffentlichen Sprachgebrauch. Band 1–2, Georg Olms Verlag, Hildesheim 2007, ISBN 978-3-487-13377-5. Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89657-138-0, S. 374–380. Filip Müller: Sonderbehandlung. Drei Jahre in den Krematorien und Gaskammern von Auschwitz. Deutsche Bearbeitung Helmut Freitag. Steinhausen, München 1979.

Weblinks

Zeugenaussagen zur Verwendung des Begriffs "Sonderbehandlung" bei Holocaust-Referenz.de

Einzelnachweise

Kategorie:Sprache des Nationalsozialismus Kategorie:Euphemismus