Medienethik untersucht den Zusammenhang zwischen medialem Ausdruck und menschlichem Verhalten. Sie reflektiert über alternative Handlungskonzepte, anhand derer die Qualität und die Angemessenheit medialen Handelns bewertet werden können.vgl. Klaus Wiegerling: Medienethik. Stuttgart, Weimar 1998

Gegenstand

„Die Medienethik verfolgt die Aufgabe, Regeln für ein verantwortliches Handeln in der Produktion, Distribution und Rezeption von Medien zu formulieren und zu begründen, um ethisch gebotene Selbstverpflichtungen der am Medienprozess beteiligten Berufsgruppen, Branchen und Individuen zu bewerkstelligen und die Verantwortung des Publikums zu berücksichtigen“, der Rezipienten also.Christian Schicha, „Medienethik und Medienqualität“, in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 2/2003, S. 44–53, hier: 46

Ethik und Moral

Vom Begriff der Medienethik zu unterscheiden ist die „Moral“ der Medien, in der es darum geht, was als üblich, sittlich geboten und erwünscht gilt – bzw. was als unüblich, verwerflich und inakzeptabel. Als „moralisch“ bzw. „sittlich gut“ gelten Verhaltens- und Einstellungsnormen dann, wenn sie in einer Kultur, Gruppe oder Gesellschaft über längere Zeit hinweg offiziell und von der Mehrheit als verbindlich angesehen werden. So sind viele Selbstverpflichtungserklärungen, u. a. auch der Pressekodex des Deutschen Presserats und der sog. Ethikkodex für Multimedia-Journalisten Ausdruck moralischer Grundsätze.

Der Begriff „Medienethik“ im engeren Sinne bezeichnet hingegen die (wissenschaftliche) Untersuchung der Moral – Ethik ist also die „Reflexionstheorie der Moral“Niklas Luhmann, Ethik als Reflexionstheorie der Moral. In: ders.: Gesellschaftsstruktur und Semantik. Studien zur Wissenssoziologie der modernen Gesellschaft, Bd. 3, Frankfurt am Main 1989, S. 358–448. Philosophische Ethik fragt, wie Moralprinzipien begründet werden, ob diese Begründungen stichhaltig sind und welche moralischen Überzeugungen gerechtfertigt werden können.

Begriffsdefinition „Medien“

Es hat die Etablierung der Medienethik nicht erleichtert, dass der Begriff „Medien“ manchmal sehr weit gefasst wird. Er kann dann alles umfassen, was Vermittlungsinstanz sein kann – „von Verkehrsmitteln als Medien der Mobilität über Geld und Macht als entsprachlichten Medien gesellschaftlichen Handelns, Telefon und Fax als sprach- bzw./und bildvermittelnden Medien personaler Kommunikation bis hin zu Zeitungen, Film und Fernsehen als ‚anonymen‘, unmittelbare personale Kontaktaufnahme nicht erfordernden Vermittlern“.

Ein derart weit gefasster Medienbegriff mag sich für medienwissenschaftliche Untersuchungen anbieten, der spezifische Gegenstand einer Medienethik wird dadurch eher verdeckt. „Diese hat es nicht mit allen Medien oder jeglicher Art von Kommunikation zu tun, sondern lediglich mit einer Teilmenge, nämlich denjenigen Kommunikationsakten, die durch Massenmedien vermittelt sind.“Eike Bohlken, Medienethik als Verantwortungsethik. Zwischen Macherverantwortung und Nutzerkompetenz. In: Debatin, Bernhard u. Funiok, Rüdiger (Hrsg.), Kommunikations- und Medienethik, Konstanz 2003, S. 35–49, hier: 36

Die in der Kommunikationswissenschaft am weitesten verbreitete Definition von Massenkommunikation stammt von Gerhard Maletzke (1963). Er unterschied zunächst verschiedene Arten von Kommunikation: direkte und indirekte, wechselseitige und einseitige sowie private und öffentliche Kommunikation. Massenkommunikation ist nach Maletzke eine Form öffentlicher, indirekter und einseitiger Kommunikation, die sich technischer Verbreitungsmittel bedient und sich an ein breites Publikum wendet.vgl. Maletzke, Psychologie der Massenkommunikation. Hamburg 1963, S. 32

Diese „technischen Verbreitungsmittel“ sind das, was bis in die jüngste Vergangenheit unter „Massenmedien“ verstanden worden ist: Tageszeitungen und Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und Kino, Schallplatten/CDs, Videos/DVDs/Blu-ray Discs und Bücher. Neuerdings tritt zu diesen die Kommunikation mit Hilfe digitaler Medien und über das Internet, die allerdings meist unter einem eigenen Begriff – „Informationsethik“, „Internetethik“ oder „digitale Ethik“ – behandelt wird, weil der Computer als ein „Hybridmedium“ angesehen wird.Joachim R. Höflich, Mensch, Computer und Kommunikation. Theoretische Verortungen und empirische Befunde, Frankfurt/M. u. a. 2003

Medienethik – eine Bereichsethik

Wenn eine Bereichsethik als eigenständige Disziplin im Rahmen der „angewandten“ oder „anwendungsbezogenen“ Ethik gelten soll, müssen mindestens zwei Kriterien erfüllt sein, damit sie sich von allgemeiner Ethik unterscheidet: sie muss einen spezifischen Gegenstandsbereich mit eigenen Problemen und Fragestellungen definieren. Und sie muss zweitens in der Lage sein, besondere Normen zu entwickeln, die Lösungen für die speziellen Probleme ermöglichen.

Eine angewandte Ethik ist erst dann legitimiert, wenn sie sich für Probleme zuständig sieht, für die die allgemeine Ethik keine angemessenen ethischen Normen bereitstellen kann, so dass neue Werte und Normen entwickelt werden müssen, wozu sie beizutragen hat.

Das erste Kriterium des eigenen Bereichs ist für die Medienethik die eingrenzende Definition des Begriffs „Medien“. Würde man nämlich auf einer Ebene bleiben, die von der anthropologischen Sichtweise auf den Menschen als eines „animal symbolicum“ geprägt ist – der Mensch sei das Wesen, das durch Zeichen- und Mediengebrauch bestimmt sei –, so wäre jede Art von Kommunikation Gegenstand der Medienethik. Dann gäbe es keine eigenständige Medienethik, sondern nur eine allgemeine Kommunikationsethik.

Die Notwendigkeit von Bereichsethiken oder Anwendungsethiken (Technikethik, Bio- und Medizinethik, Umweltethik, Wirtschaftsethik) hat sich immer dann gezeigt, „wenn sich aufgrund wissenschaftlich-technischer Entwicklungen neue Handlungsmöglichkeiten und mit ihnen neue Bewertungsprobleme ergaben.“Rüdiger Funiok, Medienethik: Trotz Stolpersteinen ist der Wertediskurs über Medien unverzichtbar. In: Matthias Karmasin (Hrsg.), Medien und Ethik, Stuttgart 2002, S. 37–58 Für die Medienethik war das jeweils der Fall bei der Entstehung von Presse, Radio und Fernsehen, zuletzt und andauernd bei der Entwicklung der digitalen Medien.

Theorietyp

Umstritten ist, ob Medienethik vorrangig als deskriptive oder normative Ethik betrachtet werden soll. Im ersten Falle fragt sie danach, was in der Medienpraxis als moralisch gerechtfertigt gilt. „Sie beschreibt das Verhalten des Menschen unter medialen Bedingungen. Sie gibt weniger Antworten auf die Frage, was wir angesichts neuer veränderter Bedingungen des Handelns tun sollen, als vielmehr darauf, was wir beim Handeln unter medial veränderten Vorzeichen zu beachten haben.“Klaus Wiegerling, Medienethik, Stuttgart, Weimar 1998, S. 1 Mit einem normativen Ansatz bewertet Medienethik dagegen die Medienpraxis selbst und fragt danach, welche Werte und Normen hier vernünftigerweise gelten sollten. „Ihre Aufgabe beschränkt sich nicht auf die Prüfung ihr vorgelegter Normen. Für den Fall, dass diese der Prüfung nicht standhalten, ist sie auch mit deren Verbesserung bzw. mit der Entwicklung besser geeigneter Kandidaten befasst.“Eike Bohlken, Medienethik als Verantwortungsethik. Zwischen Macherverantwortung und Nutzerkompetenz. In: Debatin, Bernhard u. Funiok, Rüdiger (Hrsg.), Kommunikations- und Medienethik, Konstanz 2003, S. 35–49, hier: 38

Bezugspunkte der Medienethik

Tugendethiken

Tugendethiken der antiken Philosophie (insbesondere Platon und Aristoteles) verstehen unter ethisch richtigem Handeln ein gutes Leben gemäß bestimmter Tugenden, das zu Glück (eudaimonia) führt. In der Medienethik ist in diesem Zusammenhang der wertorientierte Journalismus Hermann Boventers zu nennen: „Einen Journalismus wünsche ich mir, der sich ständig fragt, was er für die Menschen und ihre Freiheit bedeutet“.Boventer im Vorwort seiner Arbeit zur „Ethik des Journalismus“ (1984) Aus Sicht des Rezipienten argumentiert Hermann Lübbe, der davon ausgeht, dass wir ohne die Kardinaltugend des Maßhaltens in der Flut des Informations- und Unterhaltungsangebots untergehen. Ein unmäßiger Medienkonsum wirke destruktiv, mache freiheitsunfähig.Lübbe 1994

Deontologische Ethiken

Deontologische Ethiken (Pflichtethiken), u. a. von Kant, zielen auf gutes Handeln ab, wobei die Handelnden sich aus freiem Willen in die Pflicht nehmen, das Richtige zu tun. Bei einer Handlung ist zu prüfen, ob das „subjektives Prinzip des Wollens“ (Kant) universell gelten kann. Der sittliche Wert einer Handlung ist in ihr selbst begründet, und der gute Wille ist bereits moralisch wertvoll, unabhängig von den Konsequenzen der Handlung. In der Ethik der traditionellen (Massen-)Medien gibt es viele deontologische Ansätze. Sie fragen nach Handlungsprinzipien, nach denen sich gutes mediales Handeln beurteilen lässt, z. B. Pressekodizes, der Kodex für Multimedia-Journalisten oder der Ethik-Kodex der (österreichischen) Werbewirtschaft.

Utilitaristische Ethik

Eine utilitaristische Ethik (u. a. Jeremy Bentham, John Stuart Mill) beurteilt eine Handlung nach dem größtmöglichen Nutzen für die Betroffenen oder die Allgemeinheit („die größtmögliche Zahl“). Nützlichkeit wird also das entscheidende Kriterium, nach dem sich die moralische Richtigkeit einer Handlung zu erweisen hat. Utilitaristische Ethik ist teleologisch (telos = Ziel), d. h., die Resultate einer Handlung sind entscheidend. Bei der Folgenbewertung setzen auch utilitaristisch orientierte Medienethiken an; weil aber die Folgen eigenen medialen Handelns nur schwer abschätzbar sind, ist ein konsequent utilitaristischer Ansatz in der Medienethik schwer durchzuhalten.Christian Schicha/Carsten Brosda (Hrsg.), Handbuch Medienethik, Wiesbaden 2010, S. 14 Siehe dazu auch: Technikfolgenabschätzung.

Vertragsmodelle

Vertragsmodelle: Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit hat wesentlich dazu beigetragen, die Dominanz des Utilitarismus in der angelsächsischen Welt zu brechen. Rawls greift zur Rechtfertigung seiner Position auf das frühneuzeitliche Vertragsmodell zurück und kommt zu einer gemäßigt wohlfahrtsstaatlich-liberalen Staatsvorstellung. Er geht von zwei Gerechtigkeitsgrundsätzen aus: Jede Person hat ein gleiches Recht auf Grundfreiheiten, die mit den Freiheiten für alle vereinbar sind. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind nur tolerierbar, wenn sie entweder mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die jedem unter den Bedingungen einer fairen Chancengleichheit offenstehen, oder dem größten Vorteil des schlechtest gestellten Mitglieds der Gesellschaft dienen (Differenzprinzip). In der Medienethik spielen vertragstheoretische Überlegungen bei den Grundlagen der Medienordnung genauso eine Rolle wie bei der Formulierung von Kodizes.

Diskursethik Bei der Diskursethik (Habermas) handelt es sich um eine Prinzipienethik im Sinne der Ethik Kants. Eine solche Ethik sieht ihre Aufgabe zunächst in der Formulierung und Begründung eines einzigen Prinzips, des Moralprinzips. Dieses erlaubt es uns, alle Handlungsorientierungen daraufhin zu prüfen, ob sie moralisch richtig sind. Und es gebietet, in der so als richtig erkannten Weise zu handeln. Nach Habermas darf „eine Norm nur dann Geltung beanspruchen, wenn alle von ihr möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses Einverständnis darüber erzielen (bzw. erzielen würden), dass diese Norm gilt.“Jürgen Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt am Main 1991, S. 76 Sie leistet also keine inhaltlichen Klärungen, sondern es handelt sich bei dem diskursethischen Moralprinzip um ein ‚formales‘ bzw. ‚prozedurales‘ Prinzip. In der Medienethik kann Habermas’ Ansatz überall dort zum Einsatz kommen, wo in einem Medienbereich Handelnde sich über die Qualität ihrer Arbeit verständigen, kann aber auch dabei helfen, sich über Regeln in öffentlichen Diskursen zu verständigen.

Systemtheorie