miniatur|rechts|Vorfrieden von Leoben, gemalt von Guillaume Guillon-Lethière. Der Vorfriede (Präliminarfriede) von Leoben war ein vorläufiges Abkommen zwischen Frankreich und Österreich zwecks Einstellung der Feindseligkeiten zwischen den beiden Großmächten im Ersten Koalitionskrieg (1792–1797) und Vorbereitung eines endgültigen Friedens.
Napoleon Bonaparte und der österreichische General Maximilian von Merveldt unterzeichneten am 18. April 1797 den Vorfrieden von Leoben. Er wurde am 4. Mai bzw. 14. Mai 1797 von den Regierungen Frankreichs und Österreichs genehmigt und am 24. Mai 1797 ratifiziert. Der abschließende Friede von Campo Formio wurde am 17. Oktober 1797 geschlossen.
Vorgeschichte Ursächlich für den Präliminarfrieden von Leoben war der Siegeszug Napoleon Bonapartes in Oberitalien während des Ersten Koalitionskrieges. In den Schlachten bei Castiglione (5. August 1796), Bassano (8. September 1796), Arcole (15.–17. November 1796) und Rivoli (14.–15. Januar 1797) hatte die französische Italienarmee unter Napoleons Oberbefehl glänzende Siege gegen Österreich errungen.Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-81302-5, S. 56, 93, 199–200, 1053. Sie bildeten die Voraussetzung für die Einnahme der wichtigen österreichischen Festung Mantua durch die Truppen Bonapartes am 2. Februar 1797.Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches, Zweiter Band: Vom Feldzug in der Champagne bis zur Auflösung des alten Reiches (1792–1806), Stuttgart u. Berlin 1911, S. 225. Der Fall der österreichischen Schlüsselfestung ermöglichte es Napoleon, die Entscheidung des Italienfeldzugs in den österreichischen Erblanden selbst herbeizuführen. Am 16. März 1797 besiegten seine Truppen die Österreicher an der Livenza und am Tagliamento.Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches, Zweiter Band: Vom Feldzug in der Champagne bis zur Auflösung des alten Reiches (1792–1806), Stuttgart u. Berlin 1911, S. 231. Am 2. April 1797 gelang den Franzosen der Durchbruch ins Pustertal und bereits fünf Tage später drang eine Vorhut der französischen Italienarmee unter General André Masséna bis Leoben in der Obersteiermark vor.Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches, Zweiter Band: Vom Feldzug in der Champagne bis zur Auflösung des alten Reiches (1792–1806), Stuttgart u. Berlin 1911, S. 233. Am 18. April rückte Napoleon mit seiner Hauptarmee in Leoben ein.Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches, Zweiter Band: Vom Feldzug in der Champagne bis zur Auflösung des alten Reiches (1792–1806), Stuttgart u. Berlin 1911, S. 233. Der französische Vorstoß bis Leoben, nur noch vier Tagesmärsche von Wien entfernt, das Ausbleiben weiterer englischer Hilfe und der Rückzug eines russischen Hilfscorps offenbarten die desaströse militärische Lage Österreichs und führten zu Verhandlungen der Wiener Hofburg mit Napoleon auf Schloss Göß (Stift Göß, damals Residenz des Bischofs von Leoben) bei Leoben.Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-81302-5, S. 727; Heinrich von Sybel: Geschichte der Revolutionszeit 1789–1800, 7. Bd., Stuttgart 1899, S. 422–438. Auch für Napoleon kamen die Verhandlungen nicht ungelegen, weil seine Armee durch den Ausbruch eines Aufstands im venezianischen Gebiet – nämlich in Verona am 17. April 1797 – sowie durch teilweise militärische Fortschritte der Österreicher in Tirol im Rücken bedroht war.Der Kaiserstaat Oesterreich unter der Regierung Kaisers Franz I. und der Staatsverwaltung des Fürsten Metternich. Mit besonderer Rücksicht auf die Lebensgeschichte der Beiden, Hallberger’sche Verlagshandlung, Stuttgart 1836, S. 182.
Vertragsunterzeichnung miniatur|rechts|Eggenwald’sches Gartenhaus in Leoben Nachdem Kaiser Franz II. und der österreichische Staatskanzler Thugut in die von Napoleon vehement geforderte Abtretung des Herzogtums Mailand am 15. April eingewilligt hatten, drängten die österreichischen Unterhändler in Leoben auf einen raschen Verhandlungsabschluss, vor allem weil Napoleon Österreich einen in vielfacher Hinsicht günstigen Vertragsabschluss zugestand. Auch drohte am Verhandlungsort stündlich die Ankunft von General Henri Clarke, des eigentlichen Bevollmächtigten des Direktoriums für die vorläufigen Friedensverhandlungen, von dem härtere Bedingungen für Österreich erwartet wurden. Noch vor der Ankunft Clarkes unterzeichneten am 18. April 1797 Napoleon Bonaparte für Frankreich sowie Generalmajor Graf von Merveldt und Marchese di Gallo für Österreich in dem Gartenhaus des Josef von Eggenwald nahe Leoben die Friedenspräliminarien.Heinrich von Sybel: Geschichte der Revolutionszeit 1789–1800, 7. Bd., Stuttgart 1899, S. 430–433, 438. – Ferdinand Krauss: Die eherne Mark. Eine Wanderung durch das steirische Oberland, Bd. 1, Graz 1892, S. 359.
Vertragsinhalt Die am 4. Mai bzw. 14. Mai 1797 von den Regierungen Frankreichs und Österreichs genehmigten und am 24. Mai 1797 ratifizierten Präliminarien umfassten die Vereinbarung eines sechsmonatigen Waffenstillstands zwischen Österreich und Frankreich und ein vorläufiges Abkommen zwischen den beiden Großmächten über verschiedene territoriale Fragen in Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien. Insbesondere wurde vereinbart, dass Österreich in dem noch abzuschließenden Definitivfrieden mit der französischen Republik die Österreichischen Niederlande (Belgien) an diese abtreten wird und auf die Lombardei (mit Mailand) zugunsten eines neu zu bildenden Freistaats in Norditalien (spätere Cisalpinische Republik) gegen geplante Entschädigung durch das Landgebiet der Republik Venedig zwischen Oglio, Po und Adria nebst Dalmatien und Istrien verzichten wird (Artikel 6 der nicht geheimen sowie Artikel 1 und 8 der geheimen Vereinbarung). Das übrige Territorium der Republik Venedig auf dem italienischen Festland, d. h. das zwischen der Adda, dem Po, dem Oglio, dem Veltlin und Tirol eingeschlossene Gebiet, sollte der französischen Republik zugunsten der neu zu bildenden norditalienischen Republik (d. h. zugunsten der späteren Cisalpinischen Republik, die erst am 29. Juni 1797 geschaffen wurde) zugeteilt werden (Artikel 2 und 8 der Geheimartikel). Ebenso sollte das von einem Verwandten des Kaisers regierte Herzogtum Modena (nebst Reggio sowie dem Herzogtum Massa und Carrara) an die neu zu bildende norditalienische (Cisalpinische) Republik fallen, der Herzog von Modena dafür anderweitig entschädigt werden (Artikel 9 der Geheimartikel). Die Republik Venedig sollte als Entschädigung für den Verlust ihres ganzen festländischen Gebiets die päpstlichen Legationen Romagna, Bologna und Ferrara, die der Kirchenstaat erst im Februar 1797 im Friedensvertrag von Tolentino an Frankreich abgetreten hatte, erhalten (Artikel 4 der Leobener Geheimartikel; zu der Abtretung an die Republik Venedig kam es später aber nicht mehr). Die erst am 2. Februar 1797 von den Franzosen nach harten Kämpfen eingenommene Festung Mantua sollte – nebst den venezianischen Festungen Palma-Nuova, Peschiera del Garda und Porto Legnago – an Österreich zurückgegeben bzw. Österreich übergeben werden (Artikel 6 der Geheimartikel). Außerdem wurde vereinbart, dass die Franzosen die österreichischen Erblande räumen und die Feindseligkeiten gegen das Heilige Römische Reich deutscher Nation aufgeben sollten (Artikel 5 und 8 der nicht geheimen Vereinbarung). Sodann sollte der definitive Friede zwischen Frankreich und Österreich auf einem Kongress in Bern (Artikel 4 der nicht geheimen Vereinbarung), zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation auf einem anderen Kongress in einer deutschen Stadt „sur la base de l’intégrité de l’Empire Germanique“ (auf der Grundlage der Integrität des Deutschen Reichs) vereinbart werden (Artikel 5 der nicht geheimen Vereinbarung). Im Übrigen sollte Kaiser Franz II. die Grenzen Frankreichs anerkennen, wie sie durch die Gesetze der französischen Republik festgesetzt sind (Artikel 6 der nicht geheimen Vereinbarung: „reconnait les limites de la France décrétées par les loix de la République Française“).M. de Clercq: Recueil des Traités de la France, publié sous les auspices de M. C. de Feycinet, Président de Conseil, Ministre des Affaires Étrangères, Tome I (1718–1802), Paris 1880, S. 319–322. - Heinrich von Sybel: Geschichte der Revolutionszeit 1789–1800, 7. Bd., Stuttgart 1899, S. 290, 325, 430–436. - Karl Theodor Heigel: Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Auflösung des alten Reiches, Zweiter Band: Vom Feldzug in der Champagne bis zur Auflösung des alten Reiches (1792–1806), Stuttgart u. Berlin 1911, S. 238–239, 241–242. - Napoleons Leben. Meine ersten Siege. Sechs Bände, 2. Band, 2. Aufl., Verlag Robert Lutz, Stuttgart 1910, S. 180–181; Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-81302-5, S. 727.
Unterschiedliche Auslegungen des Vertrags