mini|hochkant=1.5|Der Papst als Nachfolger des Apostels Petrus und Bischof von Rom am Steuerruder der KircheHier ist Leo XIII. am Steuerruder der Kirche Gottes. Nach einem Gemälde des Kunstmalers Friedrich Stummel in der Wallfahrtskirche von Kevelaer. Die katholischen Missionen, Freiburg im Breisgau, September 1903.

In der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes (Infallibilität, ) eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) unter Papst Pius IX. – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet. Allgemeine Kirchenversammlung im Vatikan, 4. Sitzung (1870): Lehrentscheid über die Kirche Christi, 4. Kapitel. Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes.

Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis bedeutet die päpstliche Unfehlbarkeit nicht, dass der Papst als Mensch keine Fehler macht. Die Unfehlbarkeit bezieht sich lediglich auf strittige theologische Fragen, in denen der Papst kraft seines Amtes eine verbindliche Entscheidung herbeiführen kann.

Das Zweite Vatikanische Konzil sprach 1964 der Gesamtheit der Gläubigen ebenfalls Unfehlbarkeit zu: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben, kann im Glauben nicht irren.“Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium Nr. 12.

Geschichte mini|rechts|Papst Pius IX. und die Bischöfe auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (Lithographie von 1870) Das ab dem 8. Dezember 1869 tagende 1. Vatikanische Konzil wurde von Anfang an durch die Debatte über die päpstliche Unfehlbarkeit bestimmt. Sie teilte die Konzilsväter in zwei Lager, wobei fast der ganze deutschsiehe etwa: Berliner Laien-Adresse (1869)-österreichische Episkopat und ein Teil des französischen Bischofskollegiums zu den Gegnern des geplanten Dogmas gehörte. Der Konzilsmehrheit gelang es, die Gegner von der für diese Frage bedeutendsten Kommission, der Kommission Deputatio Fidei, auszuschließen. Um nicht gegen das Dokument stimmen zu müssen, verließen um die 60 Bischöfe vor der endgültigen Abstimmung am 18. Juli 1870 die Stadt.

Die Diskussion über die päpstliche Unfehlbarkeit war jedoch mit der Abstimmung nicht beendet, nunmehr aber Dogma, an dessen absolute Verbindlichkeit man sich zu halten hatte. Es kam daher zur Abspaltung der Altkatholiken, die das Dogma nicht anerkennen wollten. Nach dieser Sitzung sollte das Konzil zwar weitergehen, doch hatte der Papst einen Urlaub bis 11. November 1870 erteilt, von dem bis auf knapp 100 Bischöfe alle Gebrauch machten. In zwei Generalkongregationen wurde noch über das Konzilsschema De Sede Episcopali vacante (über die Sedisvakanz) verhandelt.

An den Arbeiten zur Texterstellung war der an der päpstlichen Universität Gregoriana lehrende Jesuit Josef Kleutgen maßgeblich beteiligt.Hubert Wolf: Die Nonnen von Sant’Ambrogio. Eine wahre Geschichte. C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64522-8. Der Kirchenrechtler Kardinal Mertel empfahl im Zusammenhang mit der Texterstellung die präzise Formulierung des Kasus und führte dazu aus: „Es geht nicht an, dass alles, was Päpste getan und gesagt haben, als Dogma gilt.“

Die Dogmatisierung verhalf in der Schweiz einer progressiven Verfassungrevision mit einem verschärften Antiklerikalismus zum Durchbruch; der Papst hatte dem Schweizer Freisinn vorgeworfen, eine „Synagoge des Satans“ zu bilden.Joe Lang: Der unfehlbare Papst und die freisinnige «Synagoge des Satans», Tages-Anzeiger, 18. Juli 2020

Grundlagen und Definitionen Grundlage theologisch begründeter Unfehlbarkeit ist hier nicht der Mensch, sondern Gott, der einem Menschen die Unfehlbarkeit aus bestimmten Gründen verleiht. Ein allmächtiger Gott kann nach dieser Meinung die Unfehlbarkeit eines Menschen bewirken. Nach römisch-katholischem Glauben hat Christus seiner Kirche zugesagt, der Heilige Geist werde sie in der Wahrheit lehren und erhalten , und in ihr das Bischofs- und Priesteramt für den Dienst der Einheit in der Wahrheit gestiftet . Daher gelten bestimmte Entscheidungen eines Konzils oder des Papstes als Nachfolger des Apostels Petrus als unfehlbar. Die katholische Kirche glaubt, da die von Menschen geschriebenen biblischen Texte zugleich das unfehlbare Wort Gottes seien, dass Gott auch weiterhin Menschen in bestimmten, amtlich nachvollziehbaren Fällen (Bischöfe, Papst) zu unfehlbaren Aussagen befähige. Hingegen ist ein amtsungebundenes, unfehlbares Charisma der katholischen Kirche unbekannt. Schon deshalb kann nach katholischer Auffassung die Begründung neuer Konfessionen nicht irrtumsfrei sein.

Die kirchenamtliche, geistliche Unfehlbarkeit bezieht sich nur auf als letztgültig (unwiderruflich) proklamierte Lehrentscheidungen in Glaubens- oder Sittenfragen. Sie wurde mit der dogmatischen Konstitution Pastor Aeternus auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX. selbst als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet. Die Definition lautet:Siehe Glaubenssatz 388 auf den Seiten 234 und 235 in: Josef Neuner S.J., Heinrich Roos S.J.: Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung. Vierte verbesserte Auflage, herausgegeben von Karl Rahner S.J. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1954, Imprimatur 27. Juni 1949. mini|hochkant=1.5|Lateinischer Text in den Acta Sanctae Sedis 1870

Nur wenn in aller Form (ex cathedra) eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es können jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen als „festzuhalten“ zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Bibel und zur apostolischen Tradition stehen, wie sie in der katholischen Kirche geglaubt (sensus fidei) werden. Die Intention der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das „letzte Wort“ hat. Das Unfehlbarkeitsdogma darf nicht als Freibrief für willkürliche Erfindungen interpretiert werden.

Als unfehlbar gilt nur die dogmatische Aussage, die mit der Formel definimus et declaramus (oder vergleichbaren Formulierungen) eingeleitet wird; es gibt keine Pflicht, auch die theologischen und historischen Begründungen und weitergehenden Ausführungen innerhalb des Dokuments, in dem ein Dogma definiert wird, zu glauben.

Im Jahr 1854, also bereits vor der Konzilsdefinition, gab es bereits eine Verkündung, die dessen Bedingungen erfüllte, nämlich die von der „Unbefleckten Empfängnis Mariae“. Die römisch-katholische Kirche partizipiert an dem Dogma insofern, als dadurch Glaubenszweifel ausgeräumt werden, entsprechend dem Katechismus der Katholischen Kirche von 1992, § 889:

Da das Erste Vatikanische Konzil mit dem Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges im Juli 1870 abgebrochen wurde, sind die Bestimmungen zur Unfehlbarkeit unvollständig geblieben. Über die Frage der Unfehlbarkeit der Kirche als ganzer und ihres Verhältnisses zur Unfehlbarkeit des Papstes sowie der Notwendigkeit der Rezeption eines ausgesprochenen Dogmas durch die Kirche gibt es dort keine gleichermaßen ausführlichen Bestimmungen wie für die päpstliche Unfehlbarkeit.

Das Zweite Vatikanische Konzil wiederholte in Lumen gentium die Lehre von der Unfehlbarkeit und integrierte sie in die Lehre vom Kollegium der Bischöfe (Nr. 18 und 25) sowie von der Irrtumslosigkeit der Gesamtheit der Gläubigen (Nr. 12). Das Bischofskollegium konstituiert sich jedoch nach katholischem Verständnis nur mit und unter dem Papst, so dass ein Bischof außerhalb der Gemeinschaft mit dem Papst nur unvollständige Amtsgewalt innehaben kann.

Anwendung des Dogmas Verglichen mit den Kontroversen, die die Verkündung des Dogmas 1870 hervorrief, ist seine praktische Bedeutung sehr gering. Nur einmal hat ein Papst, Pius XII., seither davon Gebrauch gemacht, als er 1950 mit dem Schreiben Munificentissimus Deus die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel verkündete. Von den vorherigen Lehrakten der Päpste gilt stets das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens (Pius IX., 1854) und fast immer auch die Bulle Benedictus Deus über die sofortige beseligende Gottesschau der Heiligen (Benedikt XII., 1336) als unfehlbar.

Der Nachfolger von Pius XII., Johannes XXIII., erklärte zu Beginn seiner Amtszeit sogar, dass er nicht beabsichtige, von dem Dogma weiteren Gebrauch zu machen. Als Kandidat für die nächste Dogmatisierung eines Glaubensartikels galt gerüchteweise die Coredemptrix-Formel, die Maria neben Christus zur „Miterlöserin“ erklären soll. Allerdings sprach sich Papst Benedikt XVI. in seiner Zeit als Kardinal gegen ein solches Dogma aus. Darüber hinaus gelten solche Dogmatisierungen, wie die Dogmen der unbefleckten Empfängnis und der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel, heute vielen als nicht opportun, zumal sie auch dem ursprünglichen Sinn dogmatischer Definitionen nicht entsprechen, in einer aktuell heftig umstrittenen Glaubensfrage eine verbindliche Entscheidung herbeizuführen. Allerdings proklamierte Papst Paul VI. anlässlich des Konzils 1964 die Jungfrau Maria zur Mater Ecclesiae, zur „Mutter der Kirche“. Das zeitgleich beschlossene Schlusskapitel von Lumen gentium enthält nach Auffassung von Papst Johannes Paul II. alle wesentlichen Aussagen zu Maria, so dass mit weiteren Dogmen, die nur mehr „schmückende Wirkung“ hätten, nicht mehr zu rechnen ist.

Ausformungen und theologische Diskussion Die Unfehlbarkeit wurde auch innerhalb der Kirche durchaus kritisch betrachtet und führte beispielsweise zur Trennung zwischen den Altkatholiken und den römischen Katholiken.Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte. Herder, Freiburg 1978, S. 124–126. Anderen ging die Definition des Ersten Vatikanischen Konzils nicht weit genug. Über die Definition des Konzils hinaus wird die Unfehlbarkeit gelegentlich auch anderen Rechtsinstanzen der römisch-katholischen Kirche zugeschrieben. In jedem Fall gelten jedoch die Elemente obiger Definition für die Unfehlbarkeit als unverzichtbar. So muss die als unfehlbar vorgetragene Lehre vom Papst (mit-)verkündet werden und bei der Verkündigung der Lehre muss hinreichend deutlich auf die Unfehlbarkeit der Lehrentscheidung verwiesen werden.

Der Papst im Allgemeinen Nach obiger Definition der Unfehlbarkeit gelten Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen nur dann als unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht. Dies beinhaltet, dass er seine Aussage sinngemäß als endgültig und verbindlich bezeichnen muss. Darüber hinaus wird gelegentlich irrtümlich die Meinung vertreten, er sei immer dann unfehlbar, wenn er sein Lehramt ausübe, beispielsweise bei Predigten, Apostolischen Rundschreiben oder Enzykliken. In der Kirchengeschichte finden sich einige Male irritierende Lehrmeinungen von Päpsten, die später von anderen Päpsten oder Konzilien als Irrtümer beurteilt wurden. So fanden sich bei Liberius uneindeutige Positionen zum Arianismus, bei Honorius I. ein „verdächtiger“ Vorschlag zum Monotheletismus, bei Nikolaus I. eine für ungenügend erachtete Taufformel und bei Johannes XXII. die Ablehnung der visio beatifica der Verstorbenen vor der Auferstehung des Fleisches (vgl. Benedictus Deus). Diese Lehrmeinungen wurden auch brieflich oder als Predigten und somit im Rahmen des gewöhnlichen Lehramts vorgetragen, jedoch nie mit Entscheidungsanspruch in der Sache. Die Zahl der unsicheren Fälle ist aber extrem gering.

Der häufig als „Beweis“ päpstlichen Irrtums zitierte Fall Galileo Galilei betrifft das päpstliche Amt nur mittelbar, da die sehr komplexe Materie von einer nachgeordneten Stelle beurteilt wurde. Außerdem betraf der theologische Streitpunkt die Bibelauslegung, nicht aber den wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Für diesen ist das Papsttum nach eigener Auffassung jedenfalls unzuständig, da wissenschaftliche Erkenntnisse nie Teil der göttlichen Offenbarung sind.