mini|Flakhelfer im Einsatz an einer 2-cm-Flak 38 (Sommer 1944) mini|2-cm-Flak mit Flakhelfern (Jahrgang 1927) auf dem Flakturm Berlin-Gesundbrunnen (Humboldthain), 1943 mini|8,8-cm-Flak-Batterie in Berlin-Karow, Flakhelfer (Jahrgang 1927) als Lade- und Richtschütze am Geschütz „Bertha“ (Januar 1944)
Flakhelfer oder Flakwaffenhelfer wurden im Deutschen Reich während des Zweiten Weltkrieges ab 1943 zum Dienst in der Luftverteidigung an Flugabwehrkanonen (Flak) bei Luftwaffe und Kriegsmarine (Marine-Flak) eingesetzt. Die weitaus größte Gruppe stellten 15- bis 17-jährige Oberschüler der Geburtsjahrgänge 1926 bis 1928. Ab 5. Januar 1944 wurden auch Mittelschüler des Geburtsjahrgangs 1928 und ab August 1944 Lehrlinge des gleichen Geburtsjahrgangs aus dem gewerblichen und kaufmännischen Bereich eingesetzt.
Nach der heute weltweit gebräuchlichen Begriffsbestimmung könnten diese im weiteren Sinne nachträglich zu den Kindersoldaten gezählt werden.
Rechtliche Grundlagen Am 26. Januar 1943 hatten der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring, der Leiter der Partei-Kanzlei Martin Bormann, Reichsinnenminister Wilhelm Frick, der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust sowie Reichsjugendführer Artur Axmann die Anordnung über den Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe unterzeichnet.Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe.- R 7/43g Digitalisat im Bundesarchiv. Link in der Deutschen Digitalen Bibliothek, abgerufen am 5. Dezember 2023. Rechtsgrundlage für die Heranziehung der Luftwaffenhelfer war die Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 des Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring.Dritte Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Notdienstverordnung) vom 15. Oktober 1938, RGBl. I S. 1441.
Vorgesehen war die Heranziehung von Schülern der höheren und der mittleren Schulen, die das 15. Lebensjahr vollendet hatten (Geburtsjahrgänge 1926 und 1927) zur Wahrnehmung von Hilfsdiensten bei Einheiten der Luftwaffe, nicht nur im Fernsprechdienst, Flugmeldedienst, Aus- und Umwertungsdienste und im Geschäftszimmerdienst, sondern auch an der Flakwaffe.
Am 12. Februar 1943 folgte die Anordnung über den Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend bei der Kriegsmarine.- R 13/43g des OKW, der Partei-Kanzlei, des Reichsministers des Innern, des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und des Jugendführers des Deutschen Reiches für die Heranziehung als sog. HJ-Marinehelfer.Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend bei der Kriegsmarine.- R 13/43g Deutsche Digitale Bibliothek, abgerufen am 6. Dezember 2023.
Vorbereitung des Einsatzes Am 20. September 1942 hatte Adolf Hitler in einem Führerbefehl die umgehende Abstellung von 120.000 Mann der Luftwaffe für den Erdkampf, die Kriegsmarine und die Verwendung bei der U-Boot-Waffe verlangt. Das bedeutete eine enorme Verminderung des Personalbestandes bei den Flakeinheiten im Reichsgebiet. Zwar gab es schon seit dem April 1942 die Möglichkeit des Einsatzes von Schülern in sogenannten Heimatflak-Batterien, doch war dieser freiwillig und außerdem an eine untere Altersgrenze von 17 Jahren gebunden.
Im Oktober 1942 gab es erste Kontakte zwischen dem von Hermann Göring geleiteten Reichsluftfahrtministerium und dem von Minister Bernhard Rust geführten Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Görings Ministerium teilte mit, man beabsichtige, die Jahrgänge 1926 und 1927 zu Hilfsdiensten bei der Luftwaffe einzusetzen. Geplant waren die Tätigkeiten als Nachrichtenhelfer, als Bodenpersonal auf Militärflugplätzen und ähnliche Dienstleistungen. Einberufen werden sollten Schüler der höheren und mittleren Schulen bei völligem Wegfall des Unterrichtes. Gegen diese Pläne machte das Reichserziehungsministerium erhebliche Bedenken geltend, vor allem gegen den vorgesehenen Wegfall des Unterrichtes. Dieser müsse gewährleistet bleiben, am besten dadurch, dass man Schulklassen samt ihren Lehrern heranziehe. Auch andere Ministerien schalteten sich in die Diskussion ein und brachten aus unterschiedlichen Gründen Einwände vor. Der Reichsinnenminister befürchtete eine unzureichende Ausbildung zukünftiger Führungseliten und Wissenschaftler auf allen Gebieten. Der Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop wünschte eine möglichst unauffällige Durchführung des Vorhabens. Es müsse, so hieß es, der Eindruck vermieden werden, das Deutsche Reich setze Kinder als letztes Aufgebot, als Kanonenfutter ein.
Die schwersten Bedenken wurden jedoch in einem internen Papier vom obersten Parteiführer der NSDAP nach Hitler, von Reichsleiter Martin Bormann, vorgebracht. In einem Brief an Göring vom 21. Dezember 1942 sah er durch den Kriegsdienst in erster Linie gesundheitliche Gefahren für die Jugendlichen. Auch müsse vor allem die Betreuung durch Schule und Hitlerjugend sichergestellt werden.
Entscheidung durch Hitler mini|Flakhelferinnen an einem Horchgerät im Jahr 1943
Die endgültige Entscheidung fiel durch Hitler am 7. Januar 1943. Gegenüber den ursprünglichen Plänen gab es erhebliche Einwände und Modifikationen: Es sollten nur Schüler der Höheren und der Mittelschulen aus den Geburtsjahrgängen 1926 und 1927 einberufen werden. Einsätze sollten nur in der Nähe der Heimatorte erfolgen. Ein Einsatz von Mädchen war nicht mehr vorgesehen, er konnte jedoch ab dem 17. Lebensjahr auf freiwilliger Basis erfolgen. Später allerdings gab es Dienstverpflichtungen, vorwiegend im Nachrichtenwesen (Blitzmädel) und an Scheinwerfern. Ab 1944 wurden auch weibliche Angehörige des Reichsarbeitsdienstes (Arbeitsmaiden) in Flakbatterien eingesetzt.
Das fachlich zuständige Reichsministerium für Erziehung veröffentlichte am 22. Januar 1943 die endgültige Fassung des Erlasses über den „Kriegshilfseinsatz der Jugend bei der Luftwaffe“. Der Reichsminister für Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Göring regelte in einem „nur für den Dienstgebrauch“ bestimmten Erlass die gesamten Dienstverhältnisse der Luftwaffenhelfer. Dieser reichte in bürokratischer Ausführlichkeit von der Kompetenzverteilung zwischen allen mit der Einberufung der Flakhelfer befassten Dienststellen über den vorgesehenen Schulunterricht bis zu einer Disziplinarordnung nebst Androhung von Arrest bei Verstößen.
Einziehung mini|Gruppenfoto einer 7. Klasse des Frankfurter Goethe-Gymnasiums, Geburtsjahrgang 1926, vollständig eingezogen im Februar 1943 und im Dienst bei einer 10,5-cm-Flakbatterie bei Frankfurt-Schwanheim
Als erster Einziehungstermin war der 15. Februar 1943 vorgesehen. Die 15 bis 17 Jahre alten Schüler der Jahrgänge 1926 und 1927 erhielten einen Heranziehungsbescheid, der vom Landrat, Oberbürgermeister oder Polizeipräsidenten unterschrieben worden war.
Die Bescheide sollten am Ende einer Elternversammlung ausgehändigt werden. Vorgesehen war die Teilnahme des jeweiligen Schulleiters für die schulischen und eines Flakoffiziers für die militärischen Aspekte. Ein Hoheitsträger der NSDAP, zum Beispiel der Kreisleiter, sollte die politischen Gründe für die Maßnahme erläutern. Eine Beteiligung der Hitlerjugend an solchen Veranstaltungen war nicht vorgesehen.
Im Dezember 1942 standen hierfür 68.522 Schüler zur Verfügung, ab Januar 1944 wurden dann auch Schüler des Geburtsjahrgangs 1928, diesmal ohne eine besondere Veranstaltung, eingezogen. Im Sommer 1944 traten noch Schüler aus Berufs- und Handelsschulen hinzu. Die 15- bis 17-Jährigen wurden zunächst überwiegend in Wohnortnähe eingesetzt, später auch in größerer Entfernung vom Wohnort. Sie erhielten Schulunterricht.
Die Flakhelfer wurden mit Nachsprechen einer Verpflichtungserklärung auf ihre Obliegenheiten verpflichtet. Für Fälle von Pflichtverletzungen gab es eine spezielle Disziplinarstrafordnung. Ein „unerlaubtes Entfernen von der Truppe“ konnte mit dem Tode bestraft werden. Von entsprechenden Urteilen ist nichts bekannt.
Einflussversuche der Hitlerjugend Es gab einen Entwurf zum HJ-Dienst der Luftwaffenhelfer vom 19. Januar 1943, der das Gemeinschaftsleben der Jungen nach den Grundsätzen und Vorstellungen der HJ-Führung gestalten sollte. Diese betrachtete vor allem den wöchentlichen „Heimabend“ als unverzichtbar für die „weltanschauliche Schulung“ und nationalsozialistische Ausrichtung der Flakhelfer. Offiziell hießen die Flakhelfer ab September 1943 „Luftwaffenhelfer (HJ)“. Der Reichsjugendführung war es gelungen, den Zusatz zur Dienstbezeichnung durchzusetzen. Ein Luftwaffenhelfer-Abzeichen, die Armbinde der Hitlerjugend, ein auf der rechten Seite der Uniformbluse aufgestickter Adler mit den Buchstaben LH, sollte die Luftwaffenhelfer von den Soldaten abheben und die Zugehörigkeit zur Hitlerjugend demonstrieren. Das Tragen von Rangabzeichen der HJ, wie Fangschnüren oder Sternen auf den Schulterklappen, war jedoch bei den Luftwaffenhelfern nicht erlaubt.
Immer wieder gab es erneute Versuche der HJ-Führung, einen stärkeren Einfluss auf die Jungen zu gewinnen. Insbesondere wies die HJ-Führung auf die Pflicht zum Tragen der HJ-Armbinde mit dem Hakenkreuz zur „Ausgehuniform“ der Flakhelfer hin. Dies wurde zu einem andauernden Streit- und Konfliktkomplex. Die Luftwaffenhelfer nahmen nach übereinstimmenden Erlebnisberichten diese Armbinde ab, so oft sie konnten. Das führte in der Praxis häufig zu Reibereien mit höherrangigen HJ-Führern, die in der Regel nicht zum Dienst als Luftwaffenhelfer eingezogen worden waren, oder mit dem HJ-Streifendienst, der gegenüber Hitlerjungen gewisse Polizeibefugnisse hatte. Die militärischen Vorgesetzten der Flakhelfer sollten solche Verstöße gegen Uniformvorschriften oder gegen die Grußpflicht gegenüber NS-Führern oder höherrangigen HJ-Führern disziplinarisch ahnden, doch zeigte sich in der Praxis, dass die Offiziere und Unteroffiziere in den Flakbatterien darüber hinwegsahen.
Die Flakhelfer selber betrachteten sich primär als Soldaten und Erwachsene. Sie hielten weitere Dienste in der HJ mit Singabenden und Geländespielen angesichts des von ihnen verlangten Kriegseinsatzes für kindisch.
Schulunterricht der Flakhelfer
Für die Oberschüler waren 18 Stunden Schulunterricht pro Woche vorgesehen, davon je drei Stunden Deutsch, Latein, Geschichte, Mathematik und je zwei Stunden Physik, Chemie und Erdkunde. Latein war die einzige Fremdsprache. Gegen den Wegfall des Englischunterrichtes gab es vereinzelte Elternproteste, die hin und wieder sogar Erfolg hatten. Der Unterricht wurde entweder in den Stammschulen von den bisherigen Lehrkräften erteilt oder, wo dies aus Entfernungsgründen nicht möglich war, in Räumlichkeiten in Nähe der Flakstellungen oder in den Stellungen selbst. Für den Einsatz in größerer Entfernung vom heimatlichen Schulort wurde die Funktion des Betreuungslehrers neu eingeführt. Dieser begleitete die Schüler zum Einsatzort und sollte die schulischen Belange gegenüber den militärischen vertreten und darauf hinwirken, dass nicht unnötig Unterricht ausfiel und ausgefallener Unterricht nachgeholt wurde. Er sollte ferner bei den Flakhelfern das Interesse und das Gefühl für die Notwendigkeit von Schulunterricht wachhalten. Schon zu Beginn des Einsatzes 1943 ließen sich die militärischen Notwendigkeiten mit den schulischen aber oft kaum noch in Einklang bringen. Die Folge war, dass der Schulunterricht oft zugunsten der militärischen Aufgaben beschränkt wurde.