Wladislaus Johann Willibald Alfred Wyszomirski (* 2. Juli 1846 in Königsberg; † 17. Oktober 1919) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben Er war seit 1863 Mitglied der Burschenschaft Germania Königsberg.Vorort Berlin des Verbandes alter Burschenschafter (Hrsg.): Verzeichnis der alten Burschenschafter nach dem Stande vom März 1899. Berlin 1899, S. 164. Er wurde promoviert. 1867 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. Er war Tribunalsreferendar in Königsberg.Georg Conrad: Geschichte der Königsberger Obergerichte, mit Benutzung amtlicher Quellen, (Festgabe zur Gedenkfeier der vor 250 Jahren erfolgten Errichtung des Oberappellationsgerichts zu Königsberg i. Pr. am 9. Oktober 1907, Königsberg 1907) S. 400. 1872 wurde er Landrichter, 1888 Landgerichtsrat. 1889 ernannte man ihn zum Landgerichtsdirektor. 1897 beförderte man ihn zum Landgerichtspräsidenten. 1899 kam er aus Beuthen an das Reichsgericht.Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 4 (1899), S. 88. Er war im III. Strafsenat tätig. Er trat am 1. Mai 1904 in den Ruhestand.Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 9 (1904) Sp. 537.

Schriften „Ueber die Vollziehung eines Arrestes vor erfolgter Zustellung des Arrestbefehls nach § 809 Abs. 3 C.P.O. (Ges. v. 30. April 1886.)“, Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 32 = 4. Folge Jahrgang 2 (1888), S. 769 „Noch ein Wort zu der Frage: Kann ein Rechtsanwalt, welcher in dem durch § 199 StPO geordneten Verfahren zum Verteidiger bestellt oder gewählt ist, die Gebühr nach § 67 GebO. für Rechtsanwälte für Verteidigung im Vorverfahren beanspruchen?“ Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, Band 35 (1914), S. 245 „Sind im § 137 des StrGB. unter „Sachen“ auch Forderungen zu verstehen?“ Goltdammer’s Archiv für Strafrecht, Band 36 (1915), S. 1

Literatur Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 366.

Einzelnachweise

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