Diese Liste enthält eine Auswahl von Gebäuden, die für Zwecke des Post- oder Fernmeldewesens errichtet wurden und seitdem als Einzelgebäude unter Denkmalschutz gestellt wurden. Ein Postamt als Bestandteil eines Gebäudeensembles unter Ensembleschutz reicht also nicht für die Aufnahme in die Liste aus. Die fortdauernde Nutzung als Postgebäude ist für die Aufnahme in die Liste hingegen nicht erforderlich. Zu den üblichen Nutzungsarten zur Bauzeit zählen Postämter, Fernmeldeämter, Telegrafenanstalten und Oberpostdirektionen.
Die Liste ist alphabetisch nach Staaten, dann nach Orten sortiert; innerhalb eines Ortes dann aufsteigend nach Baujahr. Angegeben werden sollten möglichst Adresse, Baujahr, Architekt und heutige Nutzung. Bei Gebäuden, zu denen noch kein Artikel vorliegt, sollte wenn möglich die Denkmallisten-Nummer angegeben werden.
Deutschland (Auswahl)