Das Asyl am Neuendeich war eine im Jahr 1850 auf der Grundlage einer privaten mildtätigen Stiftung gegründete geschlossene Anstalt der Inneren Mission nahe Glückstadt zum Zweck der Fürsorge für weibliche Jugendliche und Frauen.Theodor Schäfer: Das Asyl für entlassene weibliche Sträflinge und verwahrloste Mädchen in der Blome’schen Wildniß bei Glückstadt. In: Correspondenzblatt der evangelisch-lutherischen Diakonissenanstalt für Schleswig-Holstein in Altona, 1902.J. Jakobsen: Asyl am Neuendeich bei Glückstadt in Holstein. IX. Abteilung, S. 464–468 In: P. Seiffert (Hrsg.): Deutsche Fürsorge-Erziehungsanstalten in Wort und Bild. Band 1, Halle a. d. Saale, 1912.J. Jakobsen: Das Asyl Neuendeich bei Glückstadt. S. 300 ff. In: Friedrich Gleiß: Handbuch der inneren Mission in Schleswig-Holstein. 444 S., Verlag H. H. Nölke, 1917. Im Jahre 1932 wurden Gebäude und Land der Stiftung mit Wirkung ab April 1933 für andere Nutzung an die damaligen „Alsterdorfer Anstalten“ (Vorgängerin der Evangelischen Stiftung Alsterdorf) verpachtet, nach dem Zweiten Weltkrieg an diese verkauft. Seit der Änderung der Organisationsstruktur der Evangelischen Stiftung Alsterdorf im Jahr 2005 wird die Einrichtung dort im Unternehmensteil „alsterdorf assistenz ost“ unter dem Namen „Wohnhaus Am Neuendeich“ fortgeführt.

Lage und Namen Die Einrichtung lag in der heutigen Gemeinde Blomesche Wildnis, Ortsteil Neuendeich, Am Neuendeich (Kommunalstraße 8) 175, etwa 3 km nordwestlich von Glückstadt. Der Ortsteil Neuendeich ist nicht identisch mit der östlich von Glückstadt gelegenen Gemeinde Neuendeich (Amt Moorrege, Kreis Pinneberg). Vom ersten Gebäude ist nur eine Entwurf-Skizze erhalten, die heutige Nachfolgereinrichtung „Wohnhaus Am Neuendeich“ nutzt inzwischen umgebaute und erweiterte Gebäude.

Die Einrichtung wurde im Laufe der Zeit sowohl in eigenen als auch in amtlichen Dokumenten, im Postverkehr, in der Presse und in der Fachliteratur unter unterschiedlichen Namen geführt, so als „Asyl in der Blomeschen (auch: Blohme’schen) Wildnis am Neuendeich“, „Asyl für verwahrloste Mädchen und entlassene weibliche Gefangene in Neuendeich bei Glückstadt“, „Asyl am Neuendeich bei Glückstadt in Holstein“, „Asyl Neuendeich bei Glückstadt“, „Asyl Neuendeich“, „Asyl bei Glückstadt“, „Mädchen-Asyl in der Blomeschen Wildniss“, „Mädchen-Asyl bei Glückstadt“, „Asyl für entlassene weibliche Strafgefangene“ und „Glückstädter Asyl für junge aus dem Zuchthaus entlassene Frauenzimmer“.

Geschichtliche Einordnung Das Asyl am Neuendeich war Teil einer breiten Bewegung, die besonders im 19. Jahrhundert in vielen deutschen Regionen zur Gründung von Einrichtungen der allgemeinen Fürsorge und Jugendfürsorge auf Grund staatlicher, kirchlicher oder privater Initiativen führte. Auslöser waren die Veränderungen der sozialen Verhältnisse, die vom 16. bis zum 18. Jahrhundert mit dem Merkantilismus begannen und in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts in die Industrielle Revolution übergingen. Die Bevölkerung nahm deutlich zu, aber die Erträge aus der Landwirtschaft hielten damit nicht Schritt, und unter der Konkurrenz der Produktion in Manufaktur und schließlich Industrie verschlechterte sich auch die Lage von Handwerk und traditionellen Gewerbezweigen. Die Landbevölkerung verarmte, in den Städten entwickelte sich ein lohnabhängiges Proletariat, die bisher vorherrschenden Strukturen der Großfamilie lösten sich auf. Um diese Entwicklung abzumildern entwickelten sich seit Beginn des 19. Jahrhunderts privat, kirchlich, gewerkschaftlich und staatlich initiierte und organisierte soziale Sicherungssysteme. Zu den frühen Vorläufern gehörten die 1698 von August Hermann Francke gegründeten Halleschen Anstalten, in der Folge gründeten weitere Privatleute protestantische und katholische Waisenhäuser. Ende des 18. Jahrhunderts errichteten viele Städte Industrieschulen (später „Fabrikschulen“). 1813 gründete Johannes Daniel Falk zu Gunsten der während der napoleonischen Kriege heimatlos gewordenen Jungen das erste „Rettungshaus“ in Weimar, es folgten ähnliche Einrichtungen 1819 durch Adalbert von der Recke-Volmerstein und 1825 durch David Traugott Kopf. 1831 wurde auf Anregung des pommerschen Oberpräsidenten Johann August Sack das „Züllchower Rettungshaus“ (die späteren „Züllchower Anstalten)“, 1833 durch Johann Heinrich Wichern nur etwa 65 km von Neuendeich entfernt das „Rauhe Haus“ gegründet. Im Jahr 1836 gründete Theodor Fliedner die Kaiserswerther Diakonie. 1849 erkannte die deutsche evangelische Kirche den Bedarf, der wirtschaftlichen und seelischen Not weiter Bevölkerungskreise durch die Gründung eines „Centralausschusses für Innere Mission“ zu begegnen. Preußen legte 1840 fest, dass beim damals üblichen Unterstellen „verwahrloster“ Kinder unter die Gewalt fremder Dritter („Haltekinderwesen“) bestimmte Mindeststandards einzuhalten seien. Zu dieser Zeit lag Neuendeich zwar noch auf dänischem Gebiet in Sichtweite der dänischen Garnisons- und früheren Residenzstadt Glückstadt. Ende Dezember 1863 aber hatten die Dänen am Vorabend des Deutsch-Dänischen Kriegs Glückstadt geräumt und deutsche Truppen ihre Nachfolge angetreten, und 1866 hatte Preußen im Rahmen der Annexion der bisherigen Herzogtümer als Provinz Schleswig-Holstein auch Glückstadt und Umgebung mit dem Asyl in sein Territorium übernommen.

Straf- und Besserungsanstalten Das Asyl am Neuendeich war in mehrfacher Hinsicht eng mit den Straf- und Besserungsanstalten zunächst der dänischen, dann der preußischen Obrigkeit in Schleswig-Holstein verbunden: Als der dänisch-norwegische König Frederik III. 1649 die Regierungs- und Justizkanzlei seiner Herzogtümer Schleswig-Holstein nach Glückstadt verlegte, bekam die Stadt auch ein Gefängnis. Dann wurde in dem 1736 begonnenen Neubau am Rethövel 9, wo zuvor das Rantzau-Palais gestanden hatte, ab 1739 zusätzlich ein Zuchthaus und Arbeitshaus in Betrieb genommen, in das ab 1754 auch „Tolle“ eingewiesen wurden und 1817 ein eigenes „Weiberzuchthaus“ eingerichtet wurde. 1818 wurde dann auch das „Neue Zuchthaus“ im „Alten Gießhaus“ in der Königstr. 41 errichtet, dadurch konnten 1819 die Häftlinge aus den Strafanstalten von Neumünster und Lübeck übernommen werden. 1820 wurde in der Anstalt Königstraße ein eigener Gebäudeflügel für weibliche Strafgefangene errichtet, 1833 auch das Bechtolheimische Haus am Rethövel 12 als Weiberzuchthaus genutzt. 1841 übernahmen die Glückstädter Anstalten noch die Häftlinge aus dem Zuchthaus Altona, 1850 diejenigen aus Flensburg. Damit waren alle überregionalen Strafanstalten des dänisch regierten Schleswig-Holsteins in Glückstadt zusammengefasst. Bereits 1867, also nur ein Jahr nach der Annexion durch Preußen, wurde in Glückstadt zusätzlich zu den zunächst noch fortgeführten Strafanstalten eine Korrektionsanstalt eingerichtet. Reichsweit regelte 1871 das Reichsstrafgesetzbuch in § 56 die „Zwangserziehung“ von Personen vom 12. bis 18. Lebensjahr durch Einweisung in „Erziehungs- und Besserungsanstalten“, so lange „als die der Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörde solches für erforderlich erachtet, jedoch nicht über das vollendete zwanzigste Lebensjahr“.Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Im Jahre 1875 wurden die Zuchthäuser von Glückstadt zu Gunsten der Anstalten in Rendsburg, Lingen und Celle aufgelöst. Es blieben das Männer-Gefängnis, das in der Novelle Der Doppelgänger von 1887 von Theodor Storm eine Rolle spielte, und das Frauengefängnis am Rethövel 9 und 12 mit über 400 Sträflingen. Das Asyl erhielt nun auch weibliche „Zöglinge“ aus der Korrektionsanstalt, die 1883 mehr als 1200 „Korrigenden“ zählte.

Gründung mini|Skizze des Asylheims von 1850 Protestantischer Anstaltsgeistlicher des Glückstädter Zuchthauses war von 1839 bis 1849 Pastor Friedrich August Gleiß (1811–1884). Er nahm Anstoß daran, dass es gerade den weiblichen Strafgefangenen schwerfiel, nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wieder ins bürgerliche Leben zurückzufinden. Er nahm Kontakt zu mehreren Gründern von Einrichtungen der Jugendfürsorge auf, so zu Caroline Fliedner in der Kaiserswerther Diakonie, und rief 1844 zur Gründung einer weiteren solchen Stiftung auf, welche eine „Zufluchtstätte für entlassene weibliche Strafgefangene“ einrichten sollte. Bereits Ende Januar 1845 wurde der vorläufigen „Direction“, also dem Gründungsvorstand, mitgeteilt, dass die dänisch-norwegische Königin die Schirmherrschaft übernehmen werde.Stadtarchiv Glückstadt im Brockdorff-Palais, Sign. N1 Nach schriftlicher Darstellung seines Vorhabens an die dänische Regierung auf Gottorf erhielt der Vorstand auch verwaltungsrechtlich die Zustimmung. In der Folge konnten mehrere Honoratioren aus Glückstadt und Umgebung gewonnen werden, mit deren Einlagen 1847 in der damaligen Gemarkung Blomesche Wildnis der Stendersche Hof am Neuendeich, dessen Wohngebäude gerade abgebrannt war, mitsamt 13 ha Land und dem Anrecht auf die fällig gewordene Leistung der Brandversicherung angekauft wurde. Im November 1848 war der Stiftungsvorstand komplett, ihm gehörte neben Gleiß an ein Oberregierungsrat, Kanzleirat, Oberkriegskommissar, Senator, Hauptpastor, Rektor, Kandidat und Organist. Der Vorstand erstellte die Satzung, gab den Auftrag zum Bau des Asylheims und begann um Spenden zu werben, von dem der laufende Betrieb gezahlt werden sollte. Gleiß wechselte 1849 auf die Pfarrstelle in Curau, der Heimbau wurde 1850 fertiggestellt. Das zweistöckige Haus mit etwa quadratischem Grundriss hatte im Erdgeschoss auf der einen Seite einen Eingang für die Heimleitung sowie drei Stuben für Zöglinge und eine Küche, dann in der Mitte eine Arbeits- und eine Speisestube sowie einen nicht überdachten Hofplatz, schließlich auf der anderen Seite den Eingang für die Zöglinge, zwei weitere Stuben, eine weitere Küche, eine Gästekammer und einen Abstellraum. Im Obergeschoss lagen die große Stube des „Aufsehers“ und die kleinere der „zweiten Aufseherin“, außerdem vier weitere Stuben für Zöglinge, eine Krankenstube und einige nicht gewidmete Räume. Insgesamt war also das Haus für die vorgesehene Belegung mit höchstens 12 Zöglingen auch aus heutiger Sicht recht großzügig ausgelegt.

Karitative Ausrichtung Ende 1850 wurde als erste „Vorsteherin“ („Heimmutter“) des Asylheims Auguste Decker berufen, eine Schwägerin des Gefängnisgeistlichen Schetellig. Das Asyl am Neuendeich nahm damit im selben Jahr wie die von Heinrich Matthias Sengelmann gegründeten Alsterdorfer Anstalten seine Arbeit auf. Decker wurde aufgetragen, das Heim als „eine rechte Anstalt der evangelischen Inneren Mission im Geiste Wicherns“ zu führen mit dem Ziel, die ihr anvertrauten aus der Haft entlassenen Frauen so bald als möglich als Dienstboten oder Mägde in private Haushalte und Pfarreien zu vermitteln. Bis dies jeweils gelang, beschäftigte sie die Zöglinge mit häuslichen und handgewerblichen Arbeiten, vor allem Spinnen, und unter Leitung eines „Ökonomen“ mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Anfallende Kosten wurden durch Gottesdienst-Kollekten, Spenden, Almosen und Vermächtnisse gedeckt, die häufig von der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft stammten und für die beispielsweise im Sonntagsboten von Ernst Friedrich Versmann geworben wurde. Als „Hausmutter“ Decker 1887 in den Ruhestand ging, hieß es:

„Sie hatte ein warmes Interesse und ein reiches Verständnis für die Seelenarbeit, die hier zu tun war. Ihre Berichte zeigen eine herzliche Liebe zu den Gefallenen, ein gutes Geschick sie zu leiten und zu erziehen, und ein nüchternes Urteil über den Erfolg ihrer Tätigkeit. Sie hat Gutes und Böses in ihren Zöglingen erlebt, wie manche gerne loswerden wollte von ihrem alten Leben und nicht frei werden konnte, wie einige entliefen, einige immer wieder kommen, einige auch gute Menschen wurden. […] Das Hauptmittel der Seelenpflege, Gottes Wort, war ihr wohl vertraut, sie lebte darin und wußte es zu gebrauchen. An den Sonntagen ging sie mit ihren Zöglingen in die Kirche.“

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