Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, die Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.
Geschichte Das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Inkrafttreten des damaligen Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DSG-LSA) am 1. April 1992 errichtet. Seit dem 1. Oktober 2008 nimmt er auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.
Von Januar 2021 bis Juli 2024 war die Stelle nicht besetzt, da sich der Landtag von Sachsen-Anhalt seit 2018 mehrmals nicht auf einen mehrheitsfähigen Kandidaten einigen konnte. Der frühere Amtsinhaber Harald von Bose gab bereits 2018 bekannt, dass er nicht erneut für den Posten antreten wird. Seither wurden diverse Vorschläge für das Amt stets vom Landtag abgelehnt, da nie eine Mehrheit gefunden wurde. Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt stand wegen der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz kurz vor einer Regierungskrise, da Kandidaten der eigenen Koalition wiederholt abgelehnt wurden. Zudem war umstritten, ob das Besetzungsverfahren der Position nach einer Änderung des Landesdatenschutzgesetzes europarechtskonform ist.
Im April 2024 wurde nach rund sechs Jahren Maria Christina Rost auf Antrag von CDU, SPD und FDP zur neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt und trat ihr Amt im August 2024 an.
Aufgaben
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes und hat somit den Auftrag, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den öffentlichen Stellen des Landes und seit dem 1. Oktober 2011 auch bei den in Sachsen-Anhalt ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (insb. Unternehmen und Vereine) zu kontrollieren.
Die Aufgaben ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) und dem Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA).
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt ihre Aufgaben dadurch wahr,
Nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) wird die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt auch zur Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit bestimmt.
Organisation Die Einrichtung der Landesbeauftragten ist in Art. 63 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich abgesichert.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist gleichzeitig die Behördenbezeichnung und Amtsbezeichnung der Behördenleitung. Die Beauftragte leitet die Behörde nach innen und vertritt sie nach außen. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Geschäftsstelle ist in sechs Referate unterteilt:
Referat 1 – Organisation, Personal, Haushalt Organisation, Haushalt, Beauftragter für den Haushalt Personal, Datenschutzkonferenz, Tätigkeitsberichte Referat 2 – Soziales, Gesundheit, Bildung, Informationsfreiheit Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Beschäftigtendatenschutz, Archivwesen, Kammerrecht Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Verwaltungsverfahrensrecht Informationsfreiheit, Open Government, Presserecht Hinweisgeberschutzrecht Referat 3 – Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government, Onlinezugangsrecht Medien- und Telekommunikationsrecht, Statistik, Geoinformation, Vermessungswesen, Gewerberecht Elektronischer Rechtsverkehr, Zertifizierung IuK der Dienststelle Technische Beratung der Referate 2 bis 6 Referat 4 – Wirtschaft, Vereine, Videoüberwachung Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im nichtöffentlichen Bereich Beratung und Kontrolle verantwortlicher Stellen (Kreditwesen, Auskunfteien, Inkasso, Freie Berufe, Handel, Industrie, Vereine, Parteien, Versicherungen, Bildungsträger, Wohnungswirtschaft, Ver- und Entsorger, Verbraucherdatenschutz, Verkehrsunternehmen, Adresshandel, Markt- und Meinungsforschung, Werbung, Auftragsverarbeitung, Handwerk, Gastronomie) Videoüberwachung Referat 5 – Justiziariat, Europa, Internationaler Datenverkehr Grundsatzfragen des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich, Verkehrsrecht, Justiziariat Europa, Internationaler Datenverkehr Ordnungswidrigkeiten Künstliche Intelligenz Referat 6 – Parlament, Landesrechnungshof, Inneres, Justiz Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im parlamentarischen Bereich Polizei, Verfassungsschutz, Gefahrenabwehr, Justiz Parlament, Landtagsverwaltung, Landesrechnungshof, Kommunales, Finanzen, Melde-, Pass- und Ausweiswesen
Beauftragte Die Landesbeauftragte für den Datenschutz wird von den Mitgliedern des Landtags Sachsen-Anhalt für eine fünfjährige Amtszeit gewählt und anschließend durch den Landtagspräsidenten ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Nachdem im Mai 2018 der Kandidat der Landesregierung in drei Wahlgängen keine Mehrheit gefunden hatte, wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, um das Quorum zu senken. Seit dem 27. März 2020 genügt für die Wahl des Landesbeauftragten die Mehrheit der Mitglieder des Landtages. + Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Nr. Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Hinweise 1 Klaus-Rainer Kalk 09.04.1992 15.03.2005 2 Harald von Bose 16.03.2005 31.12.2020 Amt vakant 01.01.2021 31.07.2024 Der Landtag von Sachsen-Anhalt konnte sich seit 2018 mehrfach nicht auf einen Kandidaten einigen. 3 Maria Christina Rost 01.08.2024
Weblinks Website der Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Website der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt DatenschutzArchiv - alle Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden seit 1971
Einzelnachweise
Kategorie:Datenschutzbehörde Kategorie:Behörde (Sachsen-Anhalt) Kategorie:Datenschutzorganisation (Deutschland) Kategorie:Behördengründung 1992