Zulassungsbeschränkung steht für:
die Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten durch den Numerus clausus, abgekürzt NC die Limitierung der Kassenzulassungen von Ärzten und Psychotherapeuten im Rahmen der Bedarfsplanung, siehe Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen