mini|hochkant=1.34|Der Kreuzweiher Das Gebiet Moore und Weiher um Neukirch war ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet (SG-Nummer DE-8324341) im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Es wurde 2015 in das FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau integriert.
Lage Das 240 Hektar (ha) große Schutzgebiet Moore und Weiher um Neukirch gehörte naturräumlich zum Bodenseebecken und Westallgäuer Hügelland. Seine etwa fünfzehn Teilflächen lagen auf einer Höhe von 478 bis und erstreckten sich zu 84 Prozent (= 201,6 ha) im Bodenseekreis (Gemeinde Neukirch, Stadt Tettnang) und zu 16 Prozent (=38,4 ha) im Landkreis Ravensburg (Gemeinden Amtzell und Bodnegg).
Im Wesentlichen umfassten die Teilflächen das Gebiet um Neukirch, von Obereisenbach im Nordwesten, Gebhards- und Rappertsweiler im Südwesten, der Haslach im Osten und dem Herzogenweiher im Norden.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck war die Erhaltung der Vielzahl von Mooren, Weihern und Seen in den Senken der Jungmöränenlandschaft um Neukirch, teils im Offenland, teils im Wald.
Lebensräume Die Vielzahl von Lebensraumtypen mit Bächen, Stillgewässern und einer weitgehend unverfälschten Siedlungsstruktur mit Elementen traditioneller Landnutzung zeichnet sich hauptsächlich durch folgende Lebensräume aus: feuchtes und mesophiles Grünland (45 %), melioriertes Grünland (12 %) sowie Moore, Sümpfe und Uferbewuchs (11 %).
Zusammenhängende Schutzgebiete Folgende 13 Schutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebiets:
Nr. Name Ort/e GesamtflächeHektar Flächenanteil[%] Bild NSG 4.219 Buchbach Neukirch, Tettnang 7,08 3 zentriert|100x100px NSG 4.259 Ebersberger Weiher Amtzell, Neukirch 25,75 10 zentriert|100x100px LSG 4.35.008 Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler Tettnang 37,00 1 NSG 4.210 Gemsenweiher Neukirch 11,56 4 zentriert|100x100px NSG 4.182 Herzogenweiher Amtzell, Bodnegg 34,10 14 zentriert|100x100px NSG 4.247 Hüttensee Neukirch 17,37 7 zentriert|100x100px NSG 4.224 Hüttenwiesen Neukirch 7,80 3 zentriert|100x100px NSG 4.211 Igelsee Neukirch 16,86 7 zentriert|100x100px NSG 4.119 Jägerweiher Neukirch 6,20 2 zentriert|100x100px LSG 4.36.072 Jungmoränenlandschaft zwischen Amtzell und Vogt Amtzell, Bodnegg 5176,00 1 NSG 4.070 Kreuzweiher-Langensee Neukirch 74,93 30 zentriert|100x100px NSG 4.232 Loderhof-Weiher Tettnang 10,40 4 zentriert|100x100px NSG 4.220 Matzenhauser Mahlweiher Tettnang 9,20 4 zentriert|100x100px
Flora und Fauna Flora Pflanzen, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWGListe der in Deutschland vorkommenden Arten des Anhangs II der Fauna Flora Habitatrichtlinie aufgeführt sind: Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii); auch ein Vertreter der Orchideen
Fauna Tierarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind: Wirbellose Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior); eine Schneckenart aus der Familie der Windelschnecken (Vertiginidae) Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia); ein Schmetterling (Tagfalter) aus der Familie der Edelfalter (Nymphalidae) Vierzähnige Windelschnecke (Vertigo geyeri); auch eine Schneckenart aus der Familie der Windelschnecken
Siehe auch Liste der Schutzgebiete in Tettnang Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis
Weblinks Steckbrief des Schutzgebiets bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Klimadaten und Szenarien für das Schutzgebiet vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)
Einzelnachweise
Kategorie:Ehemaliges FFH-Gebiet in Baden-Württemberg