Der Militärbezirk V (kurz: MB V) war die im Nordteil des DDR-Territoriums geschaffene, militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste der Landstreitkräfte der NVA sowie des (militärischen) Ersatzwesens der NVA.Siehe Lemma Militärbezirk in der NVA. In: Autorenkollektiv der Militärakademie „Friedrich Engels“, des Ministeriums für Nationale Verteidigung, der Stäbe der Teilstreitkräfte und des Militärverlages der DDR: Militärlexikon. 2. Auflage, Militärverlag der DDR, Berlin 1973, S. 231. Aus diesen Formationen wären im MobilmachungsfallDem Mobilmachungsfall ging die Erklärung des Verteidigungszustands durch die Volkskammer der DDR (Artikel 52 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968) oder durch den Staatsrat der DDR bzw. Nationalen Verteidigungsrat der DDR (nach Artikel 73 Verf.) voraus. die 5. Armee (NVA) und der Territoriale Militärbezirk V gebildet worden.

Das Führungsorgan befand sich am Standort Neubrandenburg unter der Bezeichnung Kommando Militärbezirk V (Kdo MB V)Abkürzung in: Die Standortdatenbank der NVA und Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik. (Hrsg.) ZMSBw: Potsdam 2020. und umfasste die Feldführung der 5. Armee (NVA) und die Führung des Territorialen Militärbezirks.Siehe dazu auch bei Klaus Wiegand: Der Militärbezirk III und sein Führungsorgan, das Kommando des Militärbezirkes. In: Autorenkollektiv: Der Militärbezirk Leipzig. 1956–1990. Kurzer geschichtlicher Abriss. (Hrsg.) Förderverein für das Militärhistorische Museum Anhalt e. V., Dessau-Roßlau 2016, S. 8–18.

Aus dem Bestand der Landstreitkräfte der NVA waren dem Kommando MB V eine Panzerdivision (9. PD) und zwei mot. Schützendivisionen (1. MSD, 8. MSD) zugeteilt. In direkter Unterstellung wurden als Armeekomplex weitere Verbände, Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen geführt.Bundesarchiv, BArch DVH 17, Kommando des Militärbezirks V, Institutionengeschichte.

Geschichte mini|Stationierung der Landstreitkräfte der NVA auf dem Gebiet der DDR

Zweck der territorialen Gliederung Die militäradministrative Untergliederung des DDR-Staatsterritoriums in drei geografische Räume (Nord-, Süd-, Berliner Raum) diente seit Anfang der 1950er Jahre der koordinierten Vorbereitung (Planung, Organisation, Führung) und Durchführung aller Maßnahmen der Landesverteidigung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen militärgeografischen Bedingungen und der Anforderungen der sowjetischen Streitkräftegruppierung nach militärstrategischen Richtungen.Gerhard L. Fasching, Rene Pfahlbusch: Das staatliche Geowesen der DDR. In: Gerhard L. Fasching, Bundesministerium für Landesverteidigung (Hrsg.): Schriftenreihe des Militärischen Geowesens, Nr. 20. Wien Dezember 2006, S. 22–23, Anlagen 5 und 6.

Im Zuge der staatlichen Verwaltungsreform von 1952 wurden die Länderkompetenzen auf die Bezirke der DDR übertragen. Die militäradministrativen Zuständigkeiten waren bereits konsequent auf Republikebene zentralisiert und durch Territoriale Verwaltungen der KVP (Nord TV-12 und Süd TV-24) realisiert. Der Verantwortungsbereich der TV Nord (TV 12) erstreckte sich auf die DDR-Bezirke Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Potsdam, Frankfurt/Oder und Magdeburg.

Zur effizienten Erfassung der personellen und materiellen Ressourcen im Interesse der Landesverteidigung sollte ein enges Zusammenwirken der Militärorganisation mit den Staatsorganen und örtlichen Verwaltungen im Territorium ermöglicht werden.

Wesen der dualen Führungsfunktion Bereits die Schaffung und Formierung der Infanterieverbände und mechanisierten Verbände der Kasernierten Volkspolizei (KVP)Mit Befehl 500/50 des Chefs der Hauptverwaltung Ausbildung (C-HVA), Generalinspekteur Heinz Hofmann, zur Reorganisation der bis dahin gebildeten Volkspolizei-Bereitschaften und -Schulen wurde der zielstrebige Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (KVP) eingeleitet. der DDR Anfang der 1950er Jahre wurde durch Territoriale Verwaltungen der KVP (Nord TV-12 und Süd TV-24) in Pasewalk und Leipzig geführt. Damit wurde durch die KVP in der DDR frühzeitig das sowjetische Prinzip der dualen militärischen Führungsfunktion im Territorium installiert und in der KVP-Nachfolge beibehalten. Das bedeutete, dass der Auftrag zur operativen „Feldführung“ der KVP-Formationen und die militäradministrative „Territoriale Verwaltung“ für das Ersatzwesen unter einheitlichem Kommando vollzogen wurden. Erst in zu bestimmenden Anlassfällen wäre die funktionelle und strukturelle Trennung möglich gewesen.

Dem Chef des Militärbezirks waren alle Verbände, Dienststellen und Einrichtungen unterstellt, die gemäß Struktur zum Militärbezirk gehörten. Darüber hinaus waren in den Fragen des Standortdienstes alle im territorialen Bereich des Militärbezirkes ständig oder zeitweilig untergebrachten Verbände, Truppenteile, Dienststellen, Lehranstalten und Einrichtungen der Land- und Luftverteidigung unterstellt.Archivportal Europa

Herkunft des Militärbezirks V Die maßgebliche Forderung aus der Sowjetunion nach originären DDR-Streitkräften bekam erst Öffentlichkeit, nachdem im November 1955Zeittafel für das Jahr 1956. In: Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2., erweiterte und durchgesehene Auflage, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 56–74. in der Bundesrepublik Deutschland die Bundeswehr geschaffen wurde.Torsten Diedrich / Rüdiger Wenzke: Die getarnte Armee - Geschichte der Kasernierten Volkspolizei 1952–1956. Berlin 2001, S. 453–454. Die Territorialverwaltungen der KVP führten de-facto bereits im Spätherbst 1955 die Vorbereitungen zur Umwandlung der KVP in reguläre Streitkräfte der DDR.Zum Beispiel wurde in der KVP-Chronik (Quelle: BA/MA 3/3056 KVP) das 2.mot.A-Kommando der KVP-Bereitschaft Halle für den Zeitraum vom 1. Dezember 1955 bis 1. Oktober 1956 bereits als „17. mot.Schtz.Regt.“ (Schreibweise laut Chronik) ausgewiesen.

Zugleich wurden die Kräfte und Mittel der Territorial Verwaltung Nord (TV 12) zum Militärbezirk V (MB V) formiert, darunter aus der KVP-A-Bereitschaft Schwerin die 8. Infanteriedivision/mot. Schützendivision (8. MSD),Umbenennung in 8. mot. Schützendivision (8. MSD) am 1. Dezember 1956 lt. Anordnung Nr. 106/56 des Chefs des Hauptstabes. In: Bundesarchiv, BArch DVH 21, 8. motorisierte Schützendivision/Stab, Institutionengeschichte. aus der KVP-A-Bereitschaft Prenzlau die 6. mot.-Schützendivision (6. MSD – aufgestellt im Oktober 1956, aufgelöst 1958) Auf Befehl Nr. 98/56 des Ministers für Nationale Verteidigung wurde mit dem Aufbau der 6. MSD im Oktober 1956 begonnen und am 31. Oktober 1956 die Aufstellung beendet. Die Auflösung der 6. MSD am 9. Dezember 1958 erfolgte laut Anordnung Nr. 8/58 Chefs des Hauptstabes aufgrund ökonomischer Probleme sowie wegen des Fehlens von Personal. In: Bundesarchiv, BArch DVH 25, 6. motorisierte Schützendivision, Institutionengeschichte. und aus der KVP-Mech.-Bereitschaft Eggesin die 9. Panzerdivision (9. PD). Parallel zu den Divisionen wurden Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen als Korps-/Armeekomplex des MB V geschaffen.

Am 18. Januar 1956 verabschiedete die Volkskammer der DDR nach Rücksprache der SED-Führung mit dem ZK der KPdSU das Gesetz „über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Das zum 1. März 1956 gebildete Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV)Befehl Nr. 1/56 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 10. Februar 1956 über die „Bildung der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Nationale Verteidigung und die Einführung der Uniformen der Nationalen Volksarmee“ zum 1. März 1956. ordnete die formierten Kräfte den beiden Verwaltungen der Militärbezirke (VW MB III und VW MB V) der Landstreitkräfte zu, denen die operativen Führung dieser Verbände und Truppenteile übertragen wurde. Bereits 1956 erhielten die ersten Verbände und Truppenteile die Truppenfahne.Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2., erweiterte und durchgesehene Auflage, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, S. 57.

Herkunft des Kommandos MB V Aus der Territorial Verwaltung Nord (TV 12) der KVP wurde 1955/56 die Verwaltung des Militärbezirkes Neubrandenburg am Standort Pasewalk formiert.

Erst am 15. Mai 1957 wurde die Verwaltung MB V in Kommando MB V (Kdo MB V) umbenannt. Die Eckpfeiler der Struktur des Kommandos MB V blieben in den Folgejahren im Wesentlichen konstant, wurden jedoch an die Entwicklung im Militärwesen und die Einführung moderner Waffensysteme angepasst.

Das Kommando MB V bezog ab Oktober 1956 seinen Sitz in der Kaserne Ihlenfelder Vorstadt in Neubrandenburg.Auf Anordnung Nr. 47/56 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 24. Okt. 1956 verlegte das Kommando Militärbezirk V von Pasewalk nach Neubrandenburg. In: Bundesarchiv, Bundesarchiv, BArch DVH 17, Kommando des Militärbezirks V, Institutionengeschichte. Trotz vieler Probleme – Fehl bei Personal, Ausrüstung, Unterkünften – konnte der Aufbau des Kommandos MB V bis Ende 1956 im Wesentlichen beendet werden.

Führung der Wehrkommandos Mit Befehl Nr. 6/56 des Ministers für Nationale Verteidigung wurde im April 1956 im Interesse des Ersatzwesens mit der Aufstellung der Wehrbezirkskommandos begonnen. Die territoriale Zuständigkeit der Wehrbezirkskommandos (WBK) und Kreiskommandos – ab 1962 Wehrkreiskommandos (WKK) – war deckungsgleich mit der territorialen Verwaltungsgliederung der DDR.

Dem Militärbezirk V wurden die DDR-Bezirke Frankfurt/Oder, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin zugeordnet. Deren Wehrbezirkskommandos und das WBK Berlin waren der Führung des Territorialen Militärbezirks V unterstellt. Die Aufgaben der Wehrkommandos waren: die Sicherstellung der personellen Auffüllung der NVA und der Grenztruppen der DDR; die Einberufung von Reservisten zur Qualifizierung und Weiterbildung; die Nachwuchsgewinnung für eine längere Dienstzeit als Unteroffizier auf Zeit, Berufsunteroffizier, Fähnrich und Offizier; die personelle und materielle Auffüllung (Ersatzwesen) und die Nachweisführung (Wehrdokumentation); die militärische Öffentlichkeitsarbeit und die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen. Ab 1967 kamen Aufgaben in der Mobilmachung und der Territorialverteidigung hinzu, das jeweilige Wehrkreiskommando wurde zum Stab der Kreiseinsatzleitung (KEL),Wehrkreiskommandos (Bestand), Bundesarchiv, BArch DVW 7, Bestandslaufzeit: 1952–1990. die Wehrbezirkskommandos wurden zu Stäben der Bezirkseinsatzleitungen (BEL).

Übungs- und Manöverteilnahme im Koalitionsbestand Militärische Höhepunkte in der Ausbildung der Stäbe und Truppen waren die Manöver und Truppenübungen des MB V im Koalitionsbestand, darunter:Autorenkollektiv: Zeittafel zur Militärgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik. 1949–1988. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2., erweiterte und durchgesehene Auflage, Berlin 1989, ISBN 3-327-00720-9, 660 S. August 1957 – Erste gemeinsame Übung von Führungsorganen und Truppen der NVA (1. Mot.-Schützendivision und weitere) im Koalitionsbestand (NVA, SU) nach Plan der Vereinten Streitkräfte; Mai 1961 – Teilnahme von Teilen MB V an der gemeinsamen Kommandostabs- und Truppenübung im Koalitionsbestand (NVA, SU); Oktober 1962 – Teilnahme von Teilen MB V am Manöver „Baltryk–Odra“ im Koalitionsbestand (NVA, PL, SU); April 1965 – Teilnahme von Teilen MB V an der Truppenübung im Koalitionsbestand (NVA, SU) westlich von Berlin; Mai/Juni 1967 – Teilnahme von Teilen MB V an einer mehrstufigen Kommandostabsübung im Koalitionsbestand (NVA, PL, SU); September 1969 – Teilnahme von Teilen MB V und Flottenkräften am Manöver „Oder–Neiße“ im Koalitionsbestand (ČS, NVA, PL, SU);