Ernst Otto Eberhard Heinrichsohn (geboren 13. Mai 1920 in Berlin; gestorben 29. Oktober 1994 in AschaffenburgSterberegister des Standesamtes Aschaffenburg Nr. 948/1994.) war ein deutscher Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus als SS-Mitglied an der Deportation der Juden aus Frankreich nach Auschwitz mitwirkte.

Leben Ernst HeinrichsohnBiografische Angaben aus dem Kölner Prozess bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 63f. Ein Foto als Soldat auf S. 65. besuchte in Hermsdorf die Volksschule und wechselte dann an das humanistische Humboldt-Gymnasium in Berlin. Das Abitur legte er 1939 ab und wurde daraufhin zur Wehrmacht eingezogen. Nach einem Monat wechselte er als Luftwaffenfreiwilliger zur Luftwaffe. Wegen seiner Erkrankung der Kniegelenke wurde er im Dezember 1939 wieder entpflichtet. Daraufhin begann er ein Jurastudium, von dem er zwei Trimester absolvierte, es aber dann nicht weiterführte, denn er wurde, nachdem er Mitglied der SS wurde, in das Reichssicherheitshauptamt geholt. Sein Dienstgrad war der eines SS-Scharführers. Im September 1940 wurde er als Offiziersanwärter im Amt III – Deutsche Lebensgebiete – beschäftigt.

Einsatz im besetzten Frankreich Nach einer nur kurzen Orientierungszeit bekam Heinrichsohn als OffiziersanwärterSerge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 208. eine Einsatzkommandierung als Mitarbeiter des Judenreferates beim Befehlshaber der deutschen Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (BdS) in Frankreich. Das Referat wurde zu dieser Zeit von SS-Untersturmführer Theodor Dannecker geleitet. Als dessen Adjutant war er seit 1940 eingesetzt. Sein direkter Vorgesetzter war Heinz Röthke. Heinrichsohn organisierte bis 1942 im Rang eines SS-Unterscharführers (Unteroffizier) die Deportation zehntausender staatenloser und französischer Juden nach Auschwitz. Dabei legte er außerordentlichen Ehrgeiz an den Tag. Bei einer Besprechung, die er mit dem französischen Präfekten Jean Leguay geführt hatte, notierte Heinrichsohn: „Am Freitag, den 28. 8. 1942 ist der 25000. Jude abgeschoben worden.“Vermerk abgedruckt bei Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 465f, hier S. 466. Weiter ergänzte er, dass die Festnahmen des „September-Programms“ gemeinsam mit „Polizei, Gendarmerie und Wehrmacht“Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 465. durchgeführt wurden. Dabei wusste er, welches Ziel diese Deportations-Transporte hatten und mit welchem Ergebnis sie endeten.

Als es bei dem Transport am 30. September 1942 zu Verspätungen kam, ließ Heinrichsohn, der regelmäßig die Abfahrt im Sammellager Drancy überwachte,Ahlrich Meyer: Täter im Verhör. Darmstadt 2005, S. 247 auch den französischen Senator Pierre Masse (1879–1942)Serge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 208. in das KZ Auschwitz-Birkenau deportieren. Für den Transport Nr. 45 vom 11. November 1942 hatte Heinrichsohn 35 bettlägerige Personen hohen Alters aus dem Hôpital Rothschild ausgewählt, um die Zahl der Deportierten zu erhöhen.Ahlrich Meyer: Täter im Verhör. Darmstadt 2005, S. 253 Die von ihm während dieser Zeit in Frankreich ausgeführten Handlungen waren Kriegsverbrechen. Dabei unterlag er keinem Befehlsnotstand.

Seit Anfang 1943 wurde er neben diesen Organisationsaufgaben vorrangig im Einsatzkommando 42 eingesetzt, das unter der Leitung von SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka, dem Stellvertreter des Befehlshabers für Frankreich stand. Dabei wurde Heinrichsohn hauptsächlich zu Sonderaktionen, vor allem der Partisanenbekämpfung und Durchsuchung bestimmter Örtlichkeiten herangezogen.

In den letzten Kriegsmonaten kehrte er nach Berlin zurück und wurde in das RSHA Amt IV D 1 (Abwehr-Widerstand) integriert. Von dort erhielt er Verwendung bei einer Einheit der Waffen-SS in Hof/Saale. Ohne momentan einen näheren Zeitbezug zu erkennen, hatte er bis 1945 das Eiserne Kreuz II mit und ohne Schwerter erhalten und war zum SS-Oberscharführer befördert worden.

Entwicklung nach dem Krieg Heinrichsohn setzte nach dem Zweiten Weltkrieg sein Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg.Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 326. fort. Spätestens 1949 durchlief er ein Entnazifizierungsverfahren, in dessen Ergebnis er als Mitläufer eingestuft wurde. Mit Abschluss des Studiums 1952 ließ er sich als Rechtsanwalt in Miltenberg nieder und wurde 1952 als CSU-Mitglied zum zweiten, ehrenamtlichen, Bürgermeister seiner Wohngemeinde Bürgstadt gewählt, aus der seine 1946 geheiratete Ehefrau stammte. Seit 1960 war er, ebenfalls nebenamtlich, dort erster Bürgermeister und erwarb sich das Ansehen der Kleinstadtbewohner, weil er eine Eingemeindung verhinderte. Er war auch Abgeordneter im Kreistag Miltenberg.

Gerichtliche Verfolgung der Verbrechen Am 7. März 1956 wurde Heinrichsohn in Frankreich wegen dort begangener Kriegsverbrechen in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Da eine Verfolgung (und Verurteilung) durch die Alliierten formal eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland verhinderte, dauerte es bis 1975, bis dieses Prozesshindernis 1971 mit dem Überleitungsvertrag gegen den Widerstand des einflussreichen FDP-Politikers Ernst Achenbach, des früheren engen Mitarbeiters des nationalsozialistischen Botschafters in Paris Otto Abetz, ausgeräumt werden konnte.

Das Kammergericht in Berlin leitete 1964 gegen Heinrichsohn ein Verfahren mit Vorermittlungen wegen des Mordverdachtes ein. Im gleichen Jahre richtete das Polizeipräsidium von Berlin ein Hilfeersuchen mit den beigefügten Informationen über die Verdachtsgründe an das Bayrische Landeskriminalamt. Erst ein Jahr später, im März 1965, wurde er vernommen. Bei diesem Termin leugnete er, an Judendeportationen beteiligt und von anschließenden Massenmorden in den KZ etwas gewusst zu haben. Er behauptete, in Frankreich nur Schreib- und Büroarbeiten ohne erkennbaren Bezug zu den Vorhaltungen verrichtet zu haben.Bayrisches Kriminalamt, Registrierung Nr. 1 AR 123/63, in: Landesarchiv Berlin, Handakte Erich Heinrichsohn, Nr. B Rep. 057-01 Signatur 1301 (Online abrufbar) Erkenntnisse aus dem 1956 in Frankreich gegen ihn geführten Prozess wurden nicht hinzugezogen.

Erst zwei Jahre später wurde Heinrichsohn durch einen Beauftragten der Berliner Staatsanwaltschaft zeugenschaftlich vernommen. Dabei zur Wahrheit verpflichtet zu sein, bestätigte er 1967 durch seine Unterschrift auf dem Vernehmungsprotokoll. Fast alle Vorhaltungen, an Deportationen beteiligt gewesen zu sein, dazu Schriftstücke verfasst zu haben, die Ziele der Bahntransporte in die deutschen Konzentrationslager gekannt zu haben, verneinte er. Als ihm vorgehalten wurde, an der Besichtigung von Haftlagern in Frankreich teilgenommen zu haben, erklärte er, es habe sich dabei lediglich um einen Ausflug an die Mittelmeerküste gehandelt. Heinrichsohn behauptete außerdem, dass die französische Justiz 1948 gegen ihn ermittelt habe, das Verfahren sei aber ein Jahr später eingestellt worden.Vernehmungsprotokoll der Staatsanwaltschaft Berlin vom 21. Juni 1967, in: Landesarchiv Berlin, Handakte Erich Heinrichsohn, ebenda – online verfügbar Aus der Aktenlage geht nicht hervor, ob diese juristischen Schritte Frankreichs zur Kenntnis genommen worden sind. Auch den deutlich sichtbaren Falschaussagen Heinrichsohns wurde nicht weiter nachgegangen.

Erst 1976 wurde auf Initiative des französischen Historikers und Holocaustüberlebenden Serge Klarsfeld Heinrichsohns Beteiligung am Holocaust wieder öffentliches Thema. Vor den Mitgliedern des Gemeinderates in Bürgstadt bestritt Heinrichsohn in einer ehrenwörtlichen Erklärung, mit dem in Frankreich gesuchten Judensachbearbeiter namens „Heinrichson“ identisch zu sein. Diese Ehrenerklärung wirkte nicht nur in der Gemeinde, sondern auch im Vorstand der CSU, dessen Generalsekretär Edmund Stoiber nicht mit Vorverurteilungen in ein schwebendes Ermittlungsverfahren eingreifen wollte.

Noch vor Prozessbeginn war Heinrichsohn 1978 mit 85 % der Stimmen und ohne Gegenkandidatur der SPD zum Bürgermeister wiedergewählt worden.Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 327. Das Oberlandesgericht Bamberg erkannte 1977 die von Klarsfeld veröffentlichten belastenden Dokumente nicht an und wollte Heinrichsohn nicht die Zulassung zur Anwaltschaft entziehen. Im Juni 1978 kam es in Miltenberg zu einer von Serge Klarsfeld organisierten politischen Demonstration von ca. achtzig Franzosen. Diese besprühten Heinrichsohns Anwaltsbüro mit Hakenkreuzen, entfalteten ein Spruchband mit der Aufschrift „Franz Josef Strauß schützt NS-Verbrecher Heinrichsohn“ und rissen das Kanzleischild ab.Die Zahl der Demonstranten ist bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 328, der aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert, mit ca. achtzig und beim Spiegel, 30. April 1979, mit siebzig leicht abweichend

mini|Heinrichsohn organisierte die Eisenbahntransporte der Juden aus dem Sammellager Drancy: Französische Juristen inhaftiert in Drancy, 1941 1979 wurde Heinrichsohn zusammen mit Kurt Lischka und Herbert Hagen angeklagt, „zu der vorsätzlichen und rechtswidrigen, grausamen, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Tötung von Menschen vorsätzlich Hilfe geleistet zu haben“.Anklageschrift, zitiert bei Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 339. Die Anklageschrift stützte sich u. a. auf ein von Wolfgang Scheffler verfasstes Gutachten. Heinz Röthke war bereits 1966 unbehelligt verstorben,Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 189. obschon er ebenfalls in Frankreich zum Tode verurteilt worden war.

Serge Klarsfeld hatte im Namen der Nebenkläger aus den in Paris aufgefundenen Gestapo-Akten eine Dokumentensammlung zusammengestellt, aus der u. a. Heinrichsohns Beteiligung an der Deportation griechischer Juden und der Deportation jüdischer KinderSerge Klarsfeld, Vichy – Auschwitz, S. 212. aus Frankreich hervorging. Heinrichsohns Anwalt Richard HuthRichard Huth bei Singelmann und Bach hatte dagegen dem in Rumänien geborenen Juden Serge Klarsfeld das Recht abgesprochen, für die französischen Juden zu sprechen.Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 345. Heinrichsohn hatte vor Gericht wahrheitswidrig erklärt, dass ihm ein Unrechtsbewusstsein fehle, da er erst nach Kriegsende von dem Judenmord erfahren habe. Er hätte Juden nur zu Arbeitseinsätzen eingeteilt. Heinrichsohn wurde dagegen von Zeugen identifiziert; es wurde ihm nachgewiesen, dass er kleine Kinder und Kranke hatte deportieren lassen, und der Historiker und Holocaustüberlebende Georges Wellers konnte als Zeuge aus einer von ihm bereits 1946 verfassten Schrift über die Zustände in Drancy Heinrichsohns Auftreten beschreiben.Bernhard Brunner: Der Frankreich-Komplex, S. 346. Danneckers nach einer gemeinsamen Dienstfahrt am 20. Juli 1942 schriftlich festgehaltene und von Lischka paraphierte Einschätzung, dass die „Juden ihrer restlosen Vernichtung entgegengehen“, war auch ihm bekannt gewesen.Zitiert bei Claudia Moisel: Frankreich und die deutschen Kriegsverbrechen, S. 234.

Am 11. Februar 1980 wurde Heinrichsohn vom Kölner Schwurgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, Lischka zu zehn, Hagen zu zwölf Jahren. Bürgstadts Einwohner hatten sich während des Prozesses hinter ihren Bürgermeister gestellt und sammelten die 200.000 DM Kaution,Die Bürgschaft in: Die Zeit, 7. März 1980. mit der er während der Verfahrensrevision auf freiem Fuß leben sollte; er wurde allerdings im März 1980 wegen Fluchtgefahr inhaftiert. Am 16. Juli 1981 bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile.