Das Gebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers ist ein mit Verordnung vom 24. Dezember 1954 des Landratsamts Tettnang als untere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.022) im Bereich der baden-württembergischen Gemeinde Langenargen im östlichen Bodenseekreis in Deutschland.
Lage Das 17,4 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es erstreckt sich in drei Teilflächen nördlich der Ortsmitte Langenargens, zwischen dem Ortsteil Bierkeller-Waldeck im Südosten und den zu Eriskirch gehörenden Ortsteilen Moos im Westen und Schlatt im Norden auf einer Höhe von rund 400 bis .
Schutzzweck Wesentlicher SchutzzweckVerordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen vom 29. Dezember 1954) ist die Schonung der auch für den Fremdenverkehr wirtschaftlich bedeutsamen Landschaft mit geologischen Aufschlüssen.
Siehe auch Siehe auch → Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis
Weblinks Weblink der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Einzelnachweise
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Bodenseekreis Kategorie:Schutzgebiet in Langenargen Kategorie:Schutzgebietsgründung 1954