mini|Karte der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Kfz-Kennzeichen. Im Zuge der Liberalisierung wieder eingeführte Altkennzeichen sind blau, nicht wieder eingeführte rot markiert.

Unter dem Begriff Kennzeichenliberalisierung wird in Deutschland eine Reform der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verstanden. Dadurch haben Landkreise und kreisfreie Städte (im Sinne der FZV Verwaltungsbezirke genannt), die zu Rechtsnachfolgern von aufgelösten Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt wurden, die Möglichkeit, mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen bei der Fahrzeugzulassung zu vergeben. Diese zusätzlichen Unterscheidungszeichen (erste ein- bis dreistellige Buchstabenkombination auf den Nummernschildern) ergeben sich aus den Stadt- und Kreiskürzeln der aufgelösten Landkreise und kreisfreien Städte, die im Gebiet des heutigen Verwaltungsbezirks bestanden. Die Verordnungsreform durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften trat am 1. November 2012 in Kraft.

Hintergrund Ab der Einführung des (west-)deutschen Kennzeichensystems 1956 (oder ab der Einführung des Systems in Ostdeutschland 1991) bis zu den Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre in Westdeutschland (und ab 1994 in Ostdeutschland) führten viele Fahrzeuge aus dem Stadtnamen abgeleitete Kennzeichen („auslaufende“ Kfz-Unterscheidungszeichen), die nunmehr nicht mehr neu vergeben wurden und die man künftig innerhalb der betreffenden Stadt (und darüber hinaus) wieder benutzen wollte.

Die Zuteilung von Unterscheidungszeichen an kreisfreie Städte und Landkreise als Träger von Zulassungsstellen ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. In der Anlage 1 dieser Verordnung waren bis zur Änderung der Verordnung zum 1. November 2012 alle gültigen und auslaufenden Unterscheidungszeichen aufgeführt. Den auslaufenden Unterscheidungszeichen waren die Zulassungsbezirke zugeordnet, welche die Altkennzeichen verwalten (z. B. „BOH“ für Bocholt: Kreis Borken). In der Regel handelt es sich bei diesem Zulassungsbezirk um den Rechtsnachfolger des aufgelösten (Land-)Kreises oder den (Land-)Kreis bzw. die Stadt, in dem sich das Gebiet der ehemals kreisfreien Stadt befindet. Durch die beschriebene Verordnungsänderung entfiel die Anlage 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ersatzlos. Die Unterscheidungszeichen sind seitdem nicht mehr in der Verordnung selbst festgelegt. Die Festlegung und Aufhebung von Unterscheidungszeichen wurde stattdessen durch ein einfacheres Verfahren ersetzt. Bis dahin war für Ergänzungen oder Änderungen der in der Anlage 1 aufgeführten gültigen oder auslaufenden Unterscheidungszeichen eine formelle Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedurfte, erforderlich.

Durch eine Übergangsvorschrift in Abs. 2a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurden die gültigen Unterscheidungszeichen aus der vorherigen Anlage 1 mit dem Inkrafttreten der Änderung, also zum Stand 1. November 2012, als festgelegt und die auslaufenden als aufgehoben geltend definiert.

Das neue Vorgehen sieht vor, dass das Bundesverkehrsministerium die Unterscheidungszeichen für die Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder nach Überprüfung des Antrags festlegt oder aufhebt und dies im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Reaktivierung auslaufender Kürzel wurde dadurch ermöglicht, dass nach der Neuregelung die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragt werden kann. Die Antragsmöglichkeit wurde für die am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirke auf die Unterscheidungszeichen, die bis zum 25. Oktober 2012 vergeben worden sind, beschränkt. Es können daher nur vormals auslaufende Kürzel als weitere Unterscheidungszeichen zusätzlich zu den bereits vorhandenen beantragt werden.

Für später neu entstehende Verwaltungsbezirke, z. B. nach Gebietsreformen, besteht die Beschränkung nicht, so dass für diese neue Unterscheidungszeichen beantragt werden können. Bei der Neuregelung wurde zunächst übersehen, dass es durch die Beschränkung den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern verwehrt war, neue kreisweit einheitliche Unterscheidungszeichen einzuführen. In diesen am 1. November 2012 existenten Landkreisen wurden zu diesem Zeitpunkt noch die Unterscheidungszeichen der Vorgängerlandkreise ausgegeben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde daraufhin durch eine weitere Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung speziell für diese beiden Fälle eine Ausnahmeregelung in die Übergangsbestimmungen in § 50 Abs. 2a der Verordnung aufgenommen, die die Festlegung der neuen Unterscheidungszeichen „LUP“ und „MSE“ ermöglichte.

Ursprüngliches Ziel der Kennzeichenliberalisierung war, dem Rechtsnachfolger der aufgelösten Gebietskörperschaft das Recht einzuräumen, auch die als „auslaufend“ vermerkten Unterscheidungszeichen wieder vergeben zu dürfen. Großen Anteil an dieser Reform hat die „Initiative Kennzeichenliberalisierung“ der Hochschule Heilbronn unter Leitung des Dekans des Studiengangs Tourismusmanagement, Ralf Bochert. Studenten dieser Fachrichtung haben in den Jahren 2010 bis 2012 in über 200 ehemaligen Kreisstädten sowie in Gemeinden, die durch Kreisfusionen ihr Kennzeichen verloren, Umfragen zur Wiedereinführung von Altkennzeichen durchgeführt und dabei eine durchschnittliche Zustimmung von über 74 % erhalten.Hochschule Heilbronn: . Hierfür plädierten, angeregt durch die Initiative der Hochschule Heilbronn, insbesondere einige der ostdeutschen Bundesländer, da dort im Zuge von Gebietsreformen und Kreiszusammenlegungen besonders viele ehemalige Ortskürzel entfallen sind, die als „auslaufend“ geführt wurden., fdp-fraktion-sachsen.de, vom 19. März 2010

Gesetzgebungsverfahren Auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfahl die Verkehrsministerkonferenz der Länder im April 2011, die Wiedereinführung von auslaufenden Kfz-Kennzeichen durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu ermöglichen. Ein Fachausschuss beim Bundesverkehrsministerium legte Anfang 2012 dem Bundesrat eine Vorlage Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit dem Ziel der Wiedereinführung der Altkennzeichen vor. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer stellte im August 2012 in Aussicht, dass nach dem Verordnungsentwurf neben der Wiedereinführung von Altkennzeichen auch die Einführung völlig neuer Unterscheidungszeichen möglich sein werde. aufgerufen am 20. August 2012 Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundesrates der Änderung der FZV am 5. September 2012 zugestimmt hatte, stimmte der Bundesrat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 den Plänen der Bundesregierung zu, die alten Kraftfahrzeugnummernschilder wieder zuzulassen, erteilte aber gleichzeitig der Schaffung bisher nicht vergebener Unterscheidungszeichen eine Absage. Begründet wurde dies damit, dass der vorgelegte Entwurf über die von der Verkehrsministerkonferenz geforderte Wiederzulassung auslaufender Unterscheidungszeichen deutlich hinausgehe.Beschluss des Bundesrates Drucksache 371/12 vom 21. September 2012 Die entsprechende Verordnung wurde am 25. Oktober 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. November 2012 in Kraft.

Reaktionen Bund Der Bundesverkehrsminister stand der Kennzeichenliberalisierung positiv gegenüber und hat für eine schnelle Umsetzung der Regelung gesorgt. So konnten die ersten „Altkennzeichen“ schon am 9. November 2012 ausgegeben werden. Sein Verordnungsentwurf sah neben der Wiedereinführung von Altkennzeichen auch die weitgehende Freigabe der Einführung völlig neuer Unterscheidungszeichen vor, was vom Bundesrat letztlich abgelehnt wurde.

Bundesländer Seitens der Bundesländer lag ein fast einmütig zustimmender Tenor zu dem Vorstoß vor, nachdem einige Bundesländer zunächst zögerlich bzw. ablehnend reagiert hatten. Fast alle Länder, bis auf Brandenburg, wollten der erwarteten Bundesratsvorlage zustimmen. In Rheinland-Pfalz stellte sich der zuständige Minister den Wünschen der Altkreisstädte nicht in den Weg.Trierischer Volksfreund vom 1. März 2012: . Das sächsische Verkehrsministerium hatte ebenfalls angekündigt, alle auslaufenden Buchstabenkürzel wieder einzuführen, wenn dies bundesrechtlich möglich sei.Sächsische Zeitung vom 13. März 2012: . Auch in Bayern und Baden-Württemberg standen die zuständigen Ministerien der Regelung zustimmend gegenüber. Es wurden Besprechungen in den Ministerien und Anfragen an die zuständigen Gemeinden und Städte vorgenommen.Markt Mallersdorf-Pfaffenberg: . In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde vom Land angestrebt, dass sich die betreffenden Städte und Kreise einigen sollten. Die Entscheidung trafen hier aber in der Regel ein Kreisgremium oder der Stadtrat der jeweiligen kreisfreien Stadt. Das Thüringer Verkehrsministerium gab frühzeitig bekannt, die Wiedereinführung von 20 der 21 seit 1995 auslaufenden Kennzeichen beim Bund beantragen zu wollen.„Bei der Vergabe von Autokennzeichen kann Thüringen selbst entscheiden“, Thüringer Allgemeine vom 21. August 2012 Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, sich mit den Städten abzustimmen und auf politischem Weg eine Entscheidung zur Wiedereinführung zu finden.Kreis Wesel-Kreistagsinformationssystem:

(Land-)Kreise Bei den Landkreisen zeigte sich ein uneinheitliches Stimmungsbild. Mehrere Landkreistage in den Ländern haben sich gegen eine Wiedereinführung ausgesprochen, um die Gebietsreformen nicht in Frage zu stellen und das Gemeinschaftsgefühl in den Kreisen zu stärken bzw. zu erhalten. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen lehnt die Reform als „eine weitere Zersplitterung der Kennzeichenlandschaft“, die auch „erhebliche Nachteile für die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit sich bringt“, ab. Das nordrhein-westfälische Innenministerium wies die Bedenken zurück: An der Feststellung der Fahrzeughalter ändere sich nichts – alles Weitere sei „eine Sache der Gewöhnung“. Bei den Landkreisen in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen zeigte sich zu dem Thema ein sehr differenziertes Bild. Manche Kreise stimmten in ihren politischen Gremien der Wiedereinführung zu, während andere diese ablehnten. Als Gründe wurden neben den oben genannten auch administrative Risiken genannt (hohe Kosten und Verwaltungschaos), während andere Kreise die Kosten und den Verwaltungsaufwand als gering bzw. als nicht gegeben ansahen.Landkreis Diepholz-Kreistagsinformationssystem:

Wieder andere Landkreise wie die Landkreise Roth, Wetteraukreis, Göttingen und Northeim verschlossen sich der Liberalisierung nicht und befürworteten frühzeitig die Wiedereinführung der Altkennzeichen.hna.de vom 18. Januar 2012:

Städte und Stadtteile Bei den betroffenen Städten (ehemalige Kreisstädte, ehemalige kreisfreie Städte und Kreisstädte in fusionierten Kreisen) stieß die Initiative größtenteils auf positive Resonanz. Viele der Kommunen versprechen sich von der Wiedereinführung einen Imagegewinn und hoffen auf die Steigerung ihrer überregionalen Bekanntheit und den damit verbundenen verbesserten Chancen im Bereich Tourismus und Gewerbeansiedlung. Darüber hinaus wird ein positiver Binnenmarketingimpuls erwartet, weil die große Zustimmung der Bevölkerung der durch die Kennungen symbolisierten Städte dafür spricht, dass die Kennzeichen die Identifikation mit der jeweiligen Stadt verbessern würde. Das Thema war in vielen Stadt- und Gemeinderäten bzw. Ortsbeiräten auf der Tagesordnung und wurde hauptsächlich befürwortet.

In einigen Bundesländern wurden durch mehrere Städte gemeinschaftliche Erklärungen verfasst, in denen diese die Wiedereinführung der Altkennzeichen befürworteten und das jeweilige Land aufgefordert wurde, die nötigen rechtlichen Schritte auf Bundesebene einzuleiten.Remszeitung vom 1. Dezember 2010 zur Gmünder Erklärung: .