Das Großherzogtum Berg (auch Großherzogtum Kleve und Berg, französisch ) war ein von 1806 bis 1813 bestehender napoleonischer Satellitenstaat. Hauptstadt war Düsseldorf, wo das frühere Jesuitenkloster und das Statthalterpalais an der Mühlenstraße als Regierungssitze dienten. Das bei Düsseldorf gelegene Schloss Benrath fungierte als Residenz.
Das Großherzogtum Berg ging im Kern aus dem Herzogtum Berg hervor und wurde aus zahlreichen weiteren Territorien mit unterschiedlichen konfessionellen Traditionen gebildet. Als Gründungsmitglied des Rheinbundes trat das Land am 1. August 1806 aus dem Heiligen Römischen Reich aus. Zunächst von Joachim Murat und dann ab Juli 1808 von Napoleon selbst regiert,Seite 264, Art. 7: Traité de Bayonne, ein kleiner Zusatzvertrag, nicht identisch mit dem eigentlichen Vertrag von Bayonne, der Spanien als Ganzes betraf.(frz.) Die Abkürzung S.A.I. in der Quelle bedeutet Son Altesse impériale, das entspricht der Anrede an Personen, die dem Imperiali (Adelsgeschlecht) angehören. Der folgende Buchstabe „R.“ bedeutet Rex oder Roi, König. war das de jure souveräne Großherzogtum de facto ein Satellitenstaat des Kaiserreichs Frankreich. Neben dem Königreich Westphalen sollte es als Modellstaat für die übrigen Rheinbundstaaten dienenElisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2001, S. 53, 82. und anfänglich als Pufferstaat („État intermédiaire“) Frankreich gegen Preußen absichern.Bettina Severin Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung: Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2008, S. 29.
Es kam zu Reformen der Verwaltung, der Justiz, der Wirtschaft und zu Agrarreformen. Das bergische Heer kämpfte in verschiedenen Feldzügen während der Koalitionskriege.
Im Jahre 1808 grenzte das Großherzogtum Berg an das Kaiserreich Frankreich (Département de la Roer, Département de Rhin-et-Moselle), das Königreich Holland, das Fürstentum Salm, das Herzogtum Arenberg-Meppen, das Königreich Westphalen, das Großherzogtum Hessen und das Herzogtum Nassau. Ab dem Jahr 1811, nach der französischen Annexion bergischer Gebiete nördlich der Lippe, grenzte das Großherzogtum im Norden an zwei der sogenannten hanseatischen Departements des Kaiserreichs Frankreich, an das Département de la Lippe und an das Département de l’Ems-Supérieur.
Im Land konnte sich in der kurzen Zeit des Bestehens kein signifikantes National- oder Landesbewusstsein entwickeln. Dabei spielte nicht zuletzt eine Rolle, dass aus verschiedenen Gründen weder der Landadel, noch das Bürgertum oder die unteren Schichten das System geschlossen unterstützten. Ausgelöst von wirtschaftlichen Krisen und im Unmut gegen Truppenaushebungen kam es 1813 zu schweren Unruhen, die militärisch niedergeschlagen wurden (→ „Knüppelrussenaufstand“). Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft fielen die meisten Gebiete als Ergebnis des Wiener Kongresses an Preußen.
Geschichte Zeit unter Murat Im Dritten Koalitionskrieg besiegten am 2. Dezember 1805 französische Truppen unter Napoleon in der Schlacht bei Austerlitz österreichische und russische Truppen (Zar Alexander I. und Kaiser Franz I. hatten sich verbündet). Danach zogen sich die russischen Truppen zurück und Franz I. unterschrieb den Frieden von Pressburg. Anschließend begann Frankreich, einige deutsche Staaten in ein Bündnis unter seiner Hegemonie einzubinden. Dies führte wenige Monate später zum Untergang des Heiligen Römischen Reichs und zur Gründung des Rheinbundes. Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab.Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. Düsseldorf 1836, S. 63. Kurbayern hatte sich bereits im Dezember 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet.Darstellung der völkerrechtlichen Tauschverträge zwischen Frankreich, Bayern und Preußen unter Hinweis auf Schriftquellen in: Otto von Mülmann: Statistik des Regierungs-Bezirkes Düsseldorf. In: Gewerbe-Statistik von Preussen, Dritter Theil, Band 1, Verlag von J. Baedeker, Iserlohn 1864, S. 370 ff. (online).
Napoleon übertrug noch am selben Tag die Souveränität über die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager, den französischen Prinzen Joachim Murat, der dadurch zunächst noch für wenige Monate ein deutscher Reichsfürst wurde. Das Territorium des am 15. Februar 1806 von Preußen abgetretenen Herzogtums Kleve (der nach 1795/1797/1801/1803 verbliebene rechtsrheinische Rest) wurde mit dem Herzogtum Berg verbunden. Damit knüpfte man an die historische Klever Union an, die Kleve und Berg von 1521 bis zum Ausbruch des Jülich-Klevischen Erbfolgestreits im Jahr 1609 verbunden hatte.
Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen in Düsseldorf huldigen. Als Finanzminister, als provisorischer Minister-Staatssekretär sowie als Präsident des bergischen Staatsrats setzte Jean Antoine Michel Agar 1806 bis 1808 die Direktiven Murats um. Als Residenzen bei seinen seltenen Aufenthalten nutzte Murat das Statthalterpalais in der Düsseldorfer Mühlenstraße, die schon in kurpfälzischer Zeit die Züge eines Regierungsviertels angenommen hatte, und das Schloss Benrath.
Im Juli 1806 erklärte Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich. Mit Wirkung vom 1. August 1806 beanspruchte er unter gegenseitiger Anerkennung der Signatarstaaten die Souveränität und nahm gemäß Artikel 5 der Rheinbundakte den Titel eines Großherzogs an. Mit der Rheinbundakte erfolgte die Mediatisierung der bergischen Unterherrschaften Broich und Hardenberg und der im Norden gelegene Enklave Limburg-Styrum, der Herrschaften Gimborn-Neustadt und Homburg sowie einiger nassau-usingischer Besitzungen. Auch kamen die Stadt Deutz, die Stadt und das Amt Königswinter sowie das Amt Vilich hinzu, wodurch die Grenzlinie am Rhein abgeschlossen wurde. Im Süden wurden die aus nassau-oranischem Besitz stammenden Fürstentümer Siegen, Dillenburg und Hadamar nebst der Herrschaft Beilstein, ferner die Herrschaften Wildenburg, Westerburg und Schadeck sowie der rechts der Lahn gelegene Teil der Grafschaft Wied-Runkel hinzugefügt. Im Nordosten, also im westfälischen Raum, wurde der neue Staat um die Grafschaften Horstmar, Bentheim und Steinfurt, das Fürstentum Rheina-Wolbeck sowie die in der Grafschaft Bentheim gelegene niederländische Herrschaft Lage erweitert. Diese Besitzungen waren von den übrigen Landesteilen geographisch getrennt und nur über eine Verkehrsverbindung durch das Fürstentum Salm erreichbar.Bettina Severin-Barbouti: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung. Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). Pariser Historische Studien, Band 85, R. Oldenbourg Verlag, München 2008, ISBN 978-3-486-58294-9, S. 18
Das klevisch-bergische Großherzogtum wurde nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt (14. Oktober 1806) und dem Frieden von Tilsit erneut erweitert. Bis zum 21. Januar 1808, als Maximilian Friedrich von Westerholt für Berg und Jean-Baptiste Nompère de Champagny für Frankreich ein bergisch-französisches Abkommen über die Festlegung neuer Grenzen des Großherzogtums Berg unterzeichneten, waren folgende meist ehemals preußische Gebiete hinzugekommen: die Stifte Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, das Erbfürstentum Münster, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg nebst Herrschaft Rheda und Lingen, die ehemalige Reichsstadt Dortmund sowie die nassauischen Gebiete um Siegen und Dillenburg. Die Stadt Wesel wurde dagegen im Januar 1808 Teil Frankreichs; die gut ausgebaute Zitadelle Wesel diente auch zur Kontrolle des Großherzogtums.
Direkte napoleonische Herrschaft mini|hochkant|Joachim Murat in der Uniform der bergischen Kavallerie, 1806–1808 Großherzog von Berg, Porträt von François Gérard, etwa 1808 mini|hochkant|Großherzogin Caroline mit Tochter Laetitia, der Äbtissin des Stifts Elten, im Jahr 1807 mini|hochkant|Napoleon, 1808–1809 Großherzog von Berg, 1808–1813 Regent von Berg, 1806–1813 Protektor des Rheinbundes: „Es war seit langem mein Wunsch, nach der Eroberung Ägyptens Düsseldorf einzunehmen …“Zitiert nach Charles Wilp: Düsseldorf ‚Vorort der Welt‘. Dazzledorf. Verlag Melzer, Dreieich 1977. mini|hochkant|Napoléon Louis Bonaparte, 1809–1813 Großherzog von Berg, Gemälde von Félix Cottrau
Gemäß dem Vertrag von Bayonne vom 15. Juli 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt in Personalunion mit dem französischen Kaisertum auch die Herrschaft über das Großherzogtum Berg. Formell übernahm Napoleon als Großherzog von Berg die Regierung am 31. Juli 1808.Bernhard Schönneshöfer: Geschichte des Bergischen Landes. Verlag der Baedeker’schen Buch- und Kunsthandlung und Buchdruckerei (A. Martini und Grüttesien), Elberfeld 1895, S. 431 (Google Books) Durch die Personalunion Frankreichs und Bergs wurde eine Annexion vermieden, die nach der Rheinbundakte nicht zulässig war.Art. 8 der Rheinbundakte bestimmte, dass die Souveränität eines Konföderierten nur zugunsten eines anderen Konföderierten abgetreten werden konnte. Frankreich war in Art. 1 nicht als Konföderierter definiert und konnte demnach nicht die Souveränität des Großherzogtums Berg übernehmen. Vielmehr war Napoleon gemäß Art. 12 als Protektor des Rheinbundes dazu verpflichtet, den Rheinbund zu schützen. Als Minister-Staatssekretäre für Angelegenheiten des Großherzogtums Berg bei der kaiserlichen Regierung zu Paris fungierten Michel Gaudin (bis 31. Dezember 1808), Hugues-Bernard Maret (1. Januar 1809 bis 23. September 1810) und Pierre-Louis Roederer (24. September 1810 bis November 1813).Axel Kolodiej: (PDF) bgv-wuppertal.de, S. 6; abgerufen am 20. Oktober 2013. Mit ihnen stand der Kaiserliche Kommissar Jacques Claude Beugnot als Verwaltungschef der großherzoglichen Regierung zu Düsseldorf in ständiger Korrespondenz. Insofern konnte das Großherzogtum selbst kaum eine eigenständige politische Rolle spielen.Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, S. 34.Jörg Engelbrecht: Bürgerliche Reformen und imperiale Machtpolitik am Niederrhein und Westfalen. In: Veit Veltzke (Hrsg.): Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau, Köln 2007, S. 98. Im April 1808 erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte.
Am 3. März 1809 ernannte Napoléon seinen vierjährigen Neffen Napoléon Louis Bonaparte zum Großherzog von Berg. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und der Bruder des späteren Napoleon III. Da Napoléon Louis noch nicht volljährig war und da Napoléon seinem Bruder Louis, dem König von Holland, die Regentschaft über das Großherzogtum Berg wegen schwerwiegender Meinungsverschiedenheiten über die Durchsetzung der Kontinentalsperre nicht überlassen wollte, zog es der Kaiser vor, die bergische Regentschaft selbst zu übernehmen.
Nach der Abdankung des Königs von Holland am 1. Juli 1810 war das Großherzogtum Berg einige Tage lang in Personalunion mit dem Königreich Holland verbunden, weil infolge der Abdankung seines Vaters der fünfjährige Großherzog von Berg auch König von Holland geworden war. Diese Personalunion fand ihr rasches Ende durch die französische Annexion Hollands am 9. Juli 1810. Das Großherzogtum blieb zunächst von einer Annexion verschont. Erst am 13. Dezember 1810 beschloss der französische Senat zur Durchsetzung der Kontinentalsperre die Annexion der klevischen und bergischen Gebiete nördlich einer Linie von der Lippe über Haltern, Telgte bis Borgholzhausen, um sie den neu geschaffenen Departements Ober-Ems und Lippe einzugliedern.