Das Gebiet Endmoränenlage „Höhe 585,1“ zwischen Gunzenweiler und Litzelmannshof ist ein mit der Verordnung vom 10. September 1954 durch das Landratsamt Tettnang ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.017) im Norden der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch im Bodenseekreis in Deutschland.
Lage Das rund 20 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Endmoränenlage „Höhe 585,1“ zwischen Gunzenweiler und Litzelmannshof gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland und liegt auf einer Höhe zwischen rund 550 und . Es erstreckt sich im Norden des Neukircher Ortsteils Gunzenweiler, östlich von Vorderessach und westlich der Haslach und der Kreisgrenze zum Landkreis Ravensburg.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines schlanken Rundkegels aus der Stillstandslage des Rheingletschers mit seiner landschaftlichen Schönheit und Eigenart.Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen entlang der Argen in den Gemeinden Kreßbronn, Langnau, Neukirch und Tannau vom 15. September 1954 (Schwäbische Zeitung vom 15. September 1954)
Siehe auch Liste der Schutzgebiete im Bodenseekreis
Weblinks Weblink der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Einzelnachweise
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Bodenseekreis Kategorie:Schutzgebiet in Neukirch (Bodenseekreis) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1954