Die Staatspolizeileitstelle Hamburg war die zentrale Dienststelle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Hamburg zur Zeit des Nationalsozialismus. Vorläufer war die Hamburger Staatspolizei, die ab Dezember 1935 offiziell die Bezeichnung Geheime Staatspolizei führte. Später wurde die Hamburger Gestapostelle zur Leitstelle erhoben und war schließlich übergeordnete Instanz diverser Gestapo-Außenstellen in Norddeutschland. Angehörige der Hamburger Gestapo waren maßgeblich an der Verfolgung und Misshandlung von Gegnern des NS-Regimes, Juden und weiteren NS-Opfergruppen beteiligt. Nach dem Einmarsch der britischen Armee in Hamburg Anfang Mai 1945 wurden ehemalige Angehörige der Hamburger Gestapo größtenteils interniert und mussten sich vielfach vor Gericht für ihre Taten verantworten. Am ehemaligen Gestapo-Hauptquartier Hamburger Stadthaus wird heute der Opfer staatspolizeilicher Verfolgung durch eine Gedenktafel und Stolpersteine gedacht. Die Stadt Hamburg plant dort die Einrichtung einer Dokumentationsstätte für das Gedenken an die Opfer der Polizeigewalt. Eine umfassende wissenschaftliche Studie zur Hamburger Gestapo liegt derzeit nicht vor.

mini|300px|Stadthaus Hamburg Nebengebäude, Eingang der ehemals dort ansässigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, bis 1943 Eingang des Gestapo-Hauptquartiers, unter den Arkaden links die Gedenktafel für Gestapo-Opfer.

Vorläufer der Gestapo Hamburg: Hamburger Staatspolizei Unmittelbar nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten in Hamburg unter anderem die Kontrolle über die Polizei. Auch die Hamburger Staatspolizei unterstand als Kriminalpolizeiabteilung nun dem neuen Polizeisenator und Polizeiherrn Alfred Richter, mit dessen Amtsantritt sie am 6. März 1933 gleichgeschaltet wurde. Als Politische Polizei Hamburgs führte sie ab Dezember 1935 die Bezeichnung Geheime Staatspolizei. Ihre Bedeutung erweiterte sie bereits auf Basis der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933, mit der Bürger ihrer zentralen Freiheitsrechte beraubt und vermeintliche oder tatsächliche Gegner des NS-Regimes willkürlich in Schutzhaft genommen werden konnten.Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten: Wegweiser zu den Stätten von Verfolgung und sozialdemokratischem Widerstand in Hamburg. Teil I: Die innere Stadt. Hamburg 2005, S. 19 f.

Bekannte NS-Gegner und „politische unzuverlässige“ Beamte der Hamburger Staatspolizei wurden beurlaubt und nach Inkrafttreten des Berufsbeamtengesetzes im April 1933 entlassen oder mit weniger wichtigen Polizeifunktionen betraut. Das Personal der Hamburger Staatspolizei wurde mehrheitlich ausgetauscht: Nationalsozialistisch eingestellte Beamte wurden von anderen Polizeidienststellen zur Hamburger Staatspolizei versetzt und freie Stellen insbesondere mit arbeitslosen SA- und SS-Männern besetzt.Hans-Joachim Heuer: Geheime Staatspolizei – über das Töten und die Tendenzen der Entzivilisierung. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1995, ISBN 3-11-014516-2, S. 54. Etliche langjährig erfahrene Beamte der Hamburger Staatspolizei verblieben jedoch in ihren Funktionen.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 104.

Bis März 1933 gehörten der Hamburger Staatspolizei 70 Beamte an, deren Anzahl sich bis Anfang 1934 mit 151 Beamten mehr als verdoppelte.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 30. Leiter der Hamburger Staatspolizei wurde im März 1933 der Angehörige der örtlichen NSDAP-Gauleitung Anatol Milewski-Schroeden, der am 15. Mai 1933 durch den Hauptmann der Schutzpolizei Walter Abraham abgelöst wurde. Am 20. Oktober 1933 folgte der SS-Führer Bruno Streckenbach Abraham im Amt nach.Werner Jochmann: Die Errichtung der Nationalsozialistischen Herrschaft in Hamburg (1987). In: Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich, sieben Beiträge. Hamburg 1998, 45 f.

Am 6. Oktober 1933 gliederte der Hamburger Senat die Hamburger Staatspolizei aus der Kriminalpolizei aus und unterstellte sie am 24. November 1933 dem Reichsführer SS Heinrich Himmler.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 105. Somit wurde dem Innensenator Richter und dem neuernannten Polizeipräsidenten Wilhelm Boltz, der nach einer Vakanz dem kurzzeitig amtierenden Hans Nieland in dieser Funktion nachfolgte, der Einfluss auf die Hamburger Staatspolizei entzogen.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 22, 30.

Zerschlagung des Arbeiterwiderstandes Die Zerschlagung des Arbeiterwiderstands war in den ersten Jahren nach der nationalsozialistischen Machtübernahme vorrangiges Ziel der Hamburger Staatspolizei. Noch am Abend des 5. März 1933 beauftragte der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann den nationalsozialistischen Polizeibeamten Peter Kraus mit der Leitung eines Fahndungskommandos der Hamburger Staatspolizei, das insbesondere in der Illegalität operierende kommunistische und sozialistische Gruppen zerschlagen sollte.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 32. Zur personellen Verstärkung bestand vom 24. März 1933 bis Januar 1934 unter der Führung von Oberleutnant Franz Kosa das 36-köpfige „Kommando zur besonderen Verwendung“ (KzbV) der Ordnungspolizei, das eng mit dem „Fahndungskommando Kraus“ kooperierte. Innerhalb weniger Monate wurden zahlreiche politische Gegner des NS-Regimes aufgespürt und verhaftet. Im Zentrum staatspolizeilicher Verfolgung standen zunächst Angehörige des Rotfrontkämpferbundes und der KPD-Bezirksleitung.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 113. Die in Schutzhaft genommenen NS-Gegner misshandelte man während ihrer Festnahme und bei „verschärften Vernehmungen“ oft schwer.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 104 f. Von März 1933 bis Oktober 1934 nahmen Mitarbeiter der Hamburger Staatspolizei über 5000 Kommunisten fest. Staatspolizeiliche Vorermittlungen führten bis 1939 zu etwa 600 Prozessen vor dem Oberlandesgericht Hamburg und 100 Verfahren vor dem Volksgerichtshof aufgrund von Vorbereitung zum Hochverrat. Infolge der Durchdringung der illegalen KPD mit V-Leuten und Spitzeln stellte die illegale Hamburger Parteiführung im Frühjahr 1936 die Weiterführung des organisierten Widerstands zunächst ein.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 114 f.

Obwohl bereits im Juni 1933 führende Sozialdemokraten festgenommen wurden und sich zeitweise in Haft befanden, ging die Hamburger Staatspolizei erst ab Oktober 1934 verstärkt gegen den sozialdemokratischen Widerstand vor. Der aus Mitgliedern des Reichsbanners und der SPD organisierte sozialdemokratische Widerstand war bis 1937 zerschlagen.Ludwig Eiber: Unter Führung des NSDAP-Gauleiters. Die Hamburger Staatspolizei (1933–1937). In: Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995, S. 115 f.

Gestapo-Dienststelle – Das Stadthaus als „Ort des Terrors“ mini|Stolpersteine vor dem Hamburger Stadthaus für die dort umgekommenen Gestapo-Opfer Gustav Schönherr (1889–1933), Wilhelm Prüll (1910–1943) und Carl Burmester (1901–1934)

Bereits seit 1814 nutzte die Hamburger Polizeibehörde das Hamburger Stadthaus als zentralen Dienstsitz.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 7. Neben anderen Polizeiabteilungen war zur Zeit der Weimarer Republik und des nationalsozialistischen Regimes auch die Hamburger Staatspolizei beziehungsweise anschließend die Gestapo durchgehend bis zum 24./25. Juli 1943 im Erweiterungsbau des Stadthauses mit der Adresse Stadthausbrücke 8 untergebracht.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 11. Nachdem das Stadthaus während der Operation Gomorrha nach Luftangriffen der Royal Air Force durch Bombentreffer zerstört worden war, verlegte man die Dienststelle der Staatspolizeileitstelle vorübergehend in Räume der Schulverwaltung in der Dammtorstraße 25. Nach mehreren Wochen wurden schließlich Räumlichkeiten im Ziviljustizgebäude am Sievekingsplatz bis Kriegsende Dienstsitz der Staatspolizeileitstelle.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 14.

Im Stadthaus wurden durch Gestapomitarbeiter Gefangene während der Vernehmungen schwer misshandelt, um Geständnisse zu erpressen. Die Keller dienten als Hafträume, in denen Gefangene unter menschenunwürdigen Bedingungen vorübergehend inhaftiert und gefoltert wurden.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 15.

Dokumentiert ist das Verhör des 1936 hingerichteten Hamburger KPD-Funktionärs, Bürgerschaftsabgeordneten und ehemaligen Leiters des örtlichen Rotfrontkämpferbundes Etkar André, das am 26. März 1933 im Beisein fünf weiterer Häftlinge und des Gauleiters Kaufmann im Hamburger Stadthaus durchgeführt wurde:Detlef Garbe: Institutionen des Terrors und der Widerstand der Wenigen. In: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich. Göttingen 2005, S. 521.

Haftstätten Ab März 1933 wurden Schutzhäftlinge zunächst im Untersuchungsgefängnis und in einem ungenutzten Gebäudeteil der Strafanstalt Fuhlsbüttel untergebracht. Da die Zahl der in Schutzhaft genommenen Personen rasant anstieg (bis Mai 1933 1750 Schutzhäftlinge) belegte man im April 1933 das neu eingerichtete KZ Wittmoor mit Gefangenen. Nach der Schließung dieses Lagers im Oktober 1933 überführte man die dort einsitzenden Häftlinge in das seit September 1933 offiziell als Konzentrationslager bezeichnete KZ Fuhlsbüttel.Willy Klawe: Hamburg-Wittmor. In: Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Band 2: Frühe Lager, Dachau, Emslandlager. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52962-3, S. 119 f.

Ab Dezember 1933 unterstand das KZ Fuhlsbüttel der Polizei und wurde ab 1936 regulär als Polizeigefängnis Fuhlsbüttel bezeichnet. Das Haftstättenpersonal setzte sich aus Gestapobeamten zusammen. Zur Erzwingung von Geständnissen wurden auch dort Häftlinge gefoltert.Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Texte, Fotos, Dokumente. KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg 2012, S. 26.

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