miniatur|Als Mörlenbacher Rathaus diente ein im 17. Jh. veränderter Fachwerkbau, der nach einer Inschrift im Türrahmen im Jahr 1504 entstanden ist. Die Zent Mörlenbach (oder Mörlenbacher Zent) ist ein historischer Verwaltungsbezirk im Odenwälder Weschnitztal, der sich im frühen Mittelalter herausbildete und, mit Funktionsänderungen, bis zum Ende des Kurfürstentums Mainz 1803 bestand. Das Gebiet entspricht ungefähr der Gemarkungsfläche der 1970/71 entstandenen Großgemeinde Mörlenbach.
Die Zent im Lorscher Reichsklosterbezirk Eine über das Odenwälder Weschnitztal verbreitete Besiedlung ist erst seit der fränkischen Zeit belegt. Die Bergstraße dagegen wurde schon früh ein Zentrum der seit dem 5. Jahrhundert vordringenden Franken und Heppenheim, 755 beurkundet, war damals Mittelpunkt einer Mark, die Karl der Große im Jahre 773 dem Reichskloster Lorsch übergab. Der Verwaltungsbezirk umfasste das ganze Gebiet zwischen Lorsch, Zwingenberg, Neunkircher Höhe, Weschnitz östlich Fürths, Beerfelden, Gorxheimer Tal, Weinheim und Hüttenfeld.Glöckner, Karl (Hrsg.): Codex Laureshamensis. 6a (Niederschrift von 795) Darmstadt 1929-36. Zur Schenkung gehörte also auch ein Großteil des vermutlich kaum besiedelten Odenwaldes (Waldmarken). Eine der Aufgaben des Klosters war es, die Anlage von landwirtschaftlichen Großfamilienbetrieben zur Stärkung der Wirtschaftskraft und der Steuereinnahmen des fränkischen Reiches zu organisieren. In diesem Zusammenhang erfolgte erstmals die Dokumentation der Weschnitztalgemeinden Hammelbach, Fürth (Furte), Rimbach (Rintbach), Mörlenbach (Morlenbach1995 feierte Mörlenbach die 1200-jährige urkundliche Erwähnung), Birkenau (Birkenowa) im Lorscher Urkundenbuch von 795.Lorscher Urkundenbuch im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Hochstift Mainz, Lite-rale 19, fol. 3v. Die späteren Erwähnungen von Liebersbach, Zotzenbach (877), Mumbach (1130), Bonsweiher(1320), Klein-Breitenbach, Weiher, Vöckelsbach (jeweils 1369) deuten auf eine Ausdehnung des Besiedlungsraumes in die Seitentäler hin.Nitz, Hans-Jürgen: Die ländlichen Siedlungsformen des Odenwaldes. Heidelberger Geographische Arbeiten, H. 7, Heidelberg/München 1962.
miniatur|Die Zeichnung aus dem Gerichtsbuch des Vogtes Sebastian Zollner (1589/96) zeigt das Zentgericht in Memmelsdorf (östlich Bambergs) bei einer Verhandlung
Die Heppenheimer fränkische Mark war ein in die Zenten untergliederter Verwaltungsbezirk, der von einem Gaugrafen geleitet wurde. Er zog die Steuern ein, erhielt und verbesserte die Infrastruktur (Straßen, Brücken), übte Polizei- sowie Militärdienste aus und entschied juristische Verfahren. Mit der Übertragung der Funktionen und Rechte auf das Reichskloster wurden diese Strukturen übernommen, wobei nun Klostervögte vom Zentrum Heppenheim aus den Zenten vorstanden. Im 11. Jh. erhielt Konrad von Staufen die erblichen Hochvogteirechte (entspricht den Befugnissen eines Gaugrafen) für die Klosterbesitzungen, und dieser nutzte sie, in Auseinandersetzung mit dem Erzbistum Mainz, zum Aufbau einer kurpfälzischen Machtposition im Rhein-Neckar-Raum mit Heidelberg als Residenzstadt.
miniatur|Die Ortsteile der Gemeinde Mörlenbach (gerahmt) im Vergleich zu den Dörfern und Weilern der historischen Zent Mörlenbach (grün)
Mörlenbach war vermutlich bereits um 900 Mittelpunkt einer solchen ZentWagner, Otto u. a.: Heimatbuch Mörlenbach. Selbstverlag der Gemeinde Mörlenbach. 1983, S. 14 ff.. Darauf deutet die Erwähnung zusammen mit den großen Gemeinden Heppenheim, Bensheim und Michelstadt im Codex hin.Codex Laureshamensis, Nr. 3663. Eine wichtige Aufgabe war die niedere obrigkeitliche Gerechtigkeit. Dabei gab es zwei Stufen: Das Dorfgericht regelte beispielsweise Kontroversen über Wald- und Weidenutzung, Bewässerung, Unterhaltung der Wege und schlichtete nachbarschaftliche Streitigkeiten. Das Zentgericht (im Falle Mörlenbachs eine halbe Zent, da nur mit sechs Schöffen besetztnach Kunz, s. Wagner, S. 17.), das jährlich zweimal in Mörlenbach vom Zentschultheißen einberufen wurde, befasste sich mit den niederen Straftaten. Das hohe Hals-, Blutgericht der Zent Mörlenbach dagegen unterstand dem Zentgrafen und tagte auf dem Landberg bei Heppenheim, auf dessen Richtplatz ein Galgen stand. Hier wurden Ehebruch mit Halseisen und Züchtigung, Brand, Diebstahl, Raub, Notzucht, Ketzerei und Mord mit dem Tod bestraft.
Die Abgrenzung1504 erstmals im Reißbuch beschrieben: v. Weech: Das Reißbuch Anno 1504, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 26 (1874), zit. Nach Kunz, Rudolf: Die Bevölkerungsentwicklung in der Zent Mörlenbach. In: Geschichtsblätter des Kreises Bergstraße 12, 1979, S. 273 ff. dieses Unterbezirks und seine Aufgaben haben sich allerdings im Lauf der Zeit im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen der Regionalmächte verändert: In der Erhebung der von der Zent zu stellenden Truppe für den Landshuter Erbfolgekrieg aus dem Jahr 1504 werden Weiher (erstmals 1369 als Wilre), Groß-Breitenbach, Ober-Liebersbach (877: Lieberesbach), Mumbach (vermutlich Nieder-Mumbach)um 1500 und 1668: s. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Handschrift 2 und Weistümer 105. genannt.
Eine Zentbeschreibung von 1654Salbuch 1654. s. Koob, Ferdinand: Quellenveröffentlichungen zur Heimatgeschichte des Kreises Bergstraße. 1953 ff., Reihe 13. listet außerdem: Klein-Breitenbach (bereits 1369 zusammen mit Mörlenbach und Weiher erwähnt), Mackenheim, Schnorrenbach und den Kurmainzer Teil von Nieder-Liebersbach auf.
In Verbindung mit dokumentierten Rechtskonflikten oder Einzelregelungen kann auch auf die zeitweise Zugehörigkeit von ReisenDahl, Konrad: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch. Darmstadt 1812, Lorsch Urk. Bd. S. 48, Nr 7. oder die teilweise Zuordnung von ZotzenbachHessisches Staatsarchiv Darmstadt, Handschrift 2. s. Kunz.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Salbuch Starkenburg 67 geschlossen werden. Ob die heutigen Ortsteile Ober-Mumbach, Vöckelsbach und Bonsweiher anfänglich zur Mörlenbacher Zent gehörten, ist nicht mehr festzustellen. Jedenfalls wurden die beiden ersteren um 1600 von der pfälzischen Zent Wald-Michelbach verwaltet.Nitz, S. 123 ff. Mumbach ist in einer Urkunde aus dem Jahr 1130 (als Munnenbach) Tauschobjekt für ein Grundstück bei WeinheimLorscher Codex Nr. 143, 143a.: Um nach einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Kloster Michelstadt (Steinbach) die Burg Windeck wieder aufbauen zu können, musste das Gelände vom Gegner erworben werden, der dafür vom Lorscher Abt das Dorf Mumbach (vermutlich Ober-Mumbach) erhielt. Diese Rechte übertrug der pfälzische Kurfürst 1541 zwei Klöstern auf seinem linksrheinischen Gebiet. Rohrbach wird in den Dokumenten als kurmainzisch oder wamboltisch genannt und war mit der Birkenauer Zent verbunden, wobei die Wambolte von Umstadt ein Mainzer Lehen ihrer Vorgänger, der Weinheimer Adelsfamilie Schwendt, übernahmen.Salbuch 64c. Vöckelsbachs, 1369 im Kurpfälzer Zinsbuch des Oberamtes Heidelberg Fokkelspach geschriebenGenerallandesarchiv Karlsruhe 66/3480., Zuordnung ist dagegen nach den erhaltenen Unterlagen kurpfälzisch. Der Weiler zählte wie Ober-Mumbach zur Wald-Michelbacher Zent. Bonsweiher (1320 Bantzwilre) kam bereits in der Lorscher Zeit zu Kurpfalz. Diese gab das Hubendorf der Lindenfelser Familie Kreiß als Lehen. Somit gehörte Bonsweiher zur Zent Schlierbach, dem späteren pfälzischen Amt Lindenfels.
Sozial- und Wirtschaftsstruktur Wie in den anderen Weschnitztalgemeinden wurden die Mörlenbacher Gehöfte oft von verschiedenen Grundherren verwaltet, teilweise mit unterschiedlichen Zuständigkeiten bezüglich niederer Gerichtsbarkeit, Abgaben, Dienstleistungen und der Zuordnung zu Kirchspielen. Im kurmainzischen Mörlenbach hatte auch die Kurpfalz Güter und war an Abgaben (am Zehnten) beteiligtWagner, S. 40. und im Erbach zugehörenden Rimbach gab es Mainzer Höfe. miniatur|Bauern bringen ihre Abgaben dem Grundherren (Holzschnitt aus dem 15. Jh.) Diese Besitzzersplitterung, sowohl in der Region wie innerhalb der einzelnen Gemeinden, mit komplizierten rechtlichen Regelungen bezüglich der Steuern sowie anderer Verpflichtungen war eine Folge des fränkischen Feudalsystems: Das Kloster Lorsch, bzw. später die Kurmainzer und Kurpfälzer Grundherren, gaben einzelne Gutshöfe mit Ländereien oder ganze Hubendörfer an meist adlige Lehnsmänner wie den Landschat von Steinach oder die Schenken von Erbach weiter, die ihrerseits wieder als Lehnsherren den Bauern gegenüber auftratenBeispiele für Bonsweiher aus dem Pfälzer Copialbuch 67/881, f. 185, s. Wagner, S. 49 ff.. Auch wechselten die Zuständigkeiten häufig, z. B. bei Verpfändungen, und die Hofbesitzer waren oft bei ihren Abgaben der Ernteerträge bzw. ihren Arbeitseinsätzen (z. B. Fahrdienste) anteilmäßig verschiedenen Herren verpflichtet.Beispiel für Ober-Liebersbach, s. Boos, Frieder: Zinsbücher, Güter, Gefälle und Gerechtsame der Amtskellerei Heppenheim (1803). In. Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 9, 1976, S. 189. In Mörlenbach mussten, nach Dokumenten aus dem 14. bis 17. Jh., Steuern an mehrere Herren gezahlt werden: z. B. an den Erzbischof von Mainz, den Pfalzgrafen, den Grafen von Erbach, die Freiherren von Wambolt in Birkenau, das Kloster Lorsch, an Schloss Lindenfels.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Salbuch 64b, Handschrift 7/10, Salbuch 67.
Die Bevölkerung stand zu den Grundherren in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen. Die frühen Urkunden nennen nur die dem Grundherrn Kloster Lorsch verpflichteten adligen Lehnsmänner und geben keine Auskunft über die weitere Delegierung an freie oder unfreie Bauern. Ein Hubenverzeichnis für Mörlenbach und umliegende Huben ungefähr aus dem Jahr 900 führt 6 Freihuben und 28 dienstbare Huben auf.Codex Laureshamensis 3663, s. Gramlich, Willi: Strukturwandel, dargestellt am Beispiel der Odenwaldgemeinde Mörlenbach. Technische Hochschule Darmstadt, 1975.Eine Hube ist soviel Land, wie eine Familie mit einem Ochsengespann an 30 Vormittagen (Morgen=Tagewerk) mit Frucht bestellen konnte. s. Kieser, Friedrich: Das salisch-fränkische Siedlungsystem und die Heppenheimer Markbeschreibung vom Jahre 771. Beilage zum Jahresbericht des Großherzoglichen Gymnasiums zu Bensheim. 1905. Es handelt sich folglich um die für fränkische Gebiete typische ländliche Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur der Villikation: Der adlige Lehnsmann bewirtschaftete selbst oder durch einen Verwalter mit Hilfe von unfreien (leibeigenen) Knechten und Mägden (Gesinde) den Herrenhof (Fronhof mit Salland). Das übrige Land, unterteilt in Hufen, vergab er an Bauern, die es mit ihrer Großfamilie eigenständig bestellten. Als Hörige durften sie das Gehöft aber nicht erwerben und waren wie ihre Kinder an das geliehene Land gebunden (Schollenpflicht). Sie zahlten ihre Abgaben, u. a. mit dem zehnten Teil der agrarischen Produkte (Ernteanteil der Feld- und Gartenfrüchte, Vieh,) und Dienstleistungen für den Fronhof (z. B. Mithilfe auf den Gütern, Bau von Wegen, Kirchen, Befestigungsanlagen), die im Hochmittelalter mit der Auflösung vieler Herrenhöfe zunehmend durch ergänzende Pachtbeträge ersetzt wurden.Irsigler, Franz: Freiheit und Unfreiheit im Mittelalter. Formen und Wege sozialer Mobilität (1976). In: Henn, Volker; Holbach, Rudolf; Pauly, Michel; Schmid, Wolfgang (Hrsg.): Miscellanea Franz Irsigler. Festgabe zum 65. Geburtstag. Trier 2006, S. 133–152.Schulze, Winfried (Hrsg.): Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität. (Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 12) Oldenbourg, München 1988. Erst Anfang des 19. Jhs. änderten sich mit der Bauernbefreiung die Rechtsverhältnisse grundlegend.
Im Spannungsfeld zwischen Kurpfalz und Kurmainz: Die Befestigungsanlage mini|hochkant|Lage der Burg Mörlenbach und die Befestigungsanlage des Ortes auf einer Kartes von 1860 mini|Reste der Stadtmauer mit vermauerter Pforte