Freiwilligengesetz steht für:

das deutsche Gesetz vom 23. Juli 1955 über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen in den Streitkräften, siehe Freiwilligengesetz (Deutschland) das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement der Republik Österreich, siehe Freiwilligengesetz (Österreich) das deutsche Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst, siehe Bundesfreiwilligendienstgesetz