Das Herzogtum Limburg () existierte von 1839 bis 1866. Das Gebiet des Herzogtums war geographisch identisch mit der heutigen niederländischen Provinz Limburg. Das Herzogtum wurde 1839 als Gliedstaat in den Deutschen Bund aufgenommen (mit Ausnahme der Festungsstädte Maastricht und Venlo). Im Deutschen Bund blieb es bis zu dessen Auflösung im Jahr 1866. Danach wurde es eine normale Provinz der Niederlande.
Dieses Herzogtum aus dem 19. Jahrhundert ist nicht zu verwechseln mit dem südlicher gelegenen alten Herzogtum Limburg. Dieses hatte seit dem frühen 11. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich bis ins Jahr 1793 bestanden. Frankreich annektierte es in den Revolutionskriegen.
Das Königreich der Vereinigten Niederlande von 1815 umfasste zunächst die heutigen Niederlande und das heutige Belgien. Eine der Provinzen im Königreich war die Provinz Limburg. Außerdem hatte das Großherzogtum Luxemburg den niederländischen König zum Großherzog in Personalunion (1815–1890).
Im Jahr 1830 kam es im Süden des Vereinigten Königreichs der Niederlande zum Aufstand (→ Belgische Revolution), worauf das unabhängige Belgien entstand. Belgien eroberte die Provinz Limburg, und auch in Luxemburg gab es einen Aufstand. Nach militärischen Auseinandersetzungen fand man 1839 folgende Lösung: Luxemburg verlor dauerhaft seinen französischsprachigen Westteil an Belgien (→ Provinz Luxemburg), das verbleibende Großherzogtum war weiterhin ein Gliedstaat des Deutschen Bundes. Limburg wurde auf der Londoner Konferenz (1838–1839) in einen belgischen Anteil und einen niederländischen Anteil geteilt. Niederländisch-Limburg wurde in den Deutschen Bund aufgenommen.
In Belgisch-Luxemburg lebten ähnlich viele Menschen wie in Niederländisch-Limburg. Die Aufnahme Niederländisch-Limburgs in den Deutschen Bund glich also den Verlust von Belgisch-Luxemburg aus. Das war wichtig für die Vertretung des niederländischen Königs im Bundestag des Deutschen Bundes. Sonst hätte sein Vertreter seine Virilstimme verloren und hätte sich eine Kuriatstimme mit einer Gruppe kleinerer Staaten teilen müssen.
Zu diesem Zweck erhielt Niederländisch-Limburg den Status eines Herzogtums. Es war offiziell keine niederländische Provinz und wählte auch keine Abgeordneten für das niederländische Parlament, unterstand aber de facto der niederländischen Verwaltung. Für den niederländischen König hatte die Lösung den Vorteil, dass der militärische Schutz des Deutschen Bundes sich nun auch auf dieses Gebiet erstreckte.
In der Revolutionszeit 1848/1849 wählte man im Herzogtum Limburg zwei Abgeordnete in die Frankfurter Nationalversammlung. Beide warben für die Integration des Herzogtums in den zu gründenden deutschen Nationalstaat. Nachdem der niederländische König die Lage der Limburger aber verbessert hatte, verlor die pro-deutsche Richtung an Zustimmung.
Nach der Auflösung des Deutschen Bundes im Jahr 1866 wurde Limburg eine niederländische Provinz, und zwar im Jahr 1867. Der Herzogstitel existierte allerdings noch bis 1906.
Niederlande, Luxemburg und Limburg nach 1815 Der niederländische König Wilhelm I. hatte durch den Wiener Kongress 1814/1815 ein großes, vereinigtes Königreich erhalten, zeigte aber wenig Neigung, den damit verbundenen Erwartungen nachzukommen. Luxemburg, dessen Großherzog er wurde, behandelte er fast wie einen Teil der Niederlande: Die Luxemburger Bundestruppen schlug er einfach seinem niederländischen Heer zu, und Luxemburg entsandte auch Abgeordnete in das niederländische Parlament. Wegen Luxemburg durfte der König (genauer seine Regierung) einen Gesandten in den Frankfurter Bundestag schicken. Er zahlte immerhin einige tausend Gulden jährlich in die Bundeskasse, um dem Vorwurf des offenen Bundesbruchs zu entgehen. Erst recht hielt Wilhelm nichts von dem Gedanken, die gesamten Niederlande dem Deutschen Bund beitreten zu lassen.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 5–8.
mini|Königreich der Vereinigten Niederlande, 1815–1830
Umgekehrt wurde der Deutsche Bund nicht sehr aktiv, als 1830 die Belgische Revolution ausbrach und Luxemburg mitriss. Der Bund garantierte seinen Mitgliedern zwar den Besitzstand und beschloss auch eine Bundesexekution (März 1831). Allerdings führte er diese nicht aus, weil ein Krieg mit Frankreich befürchtet wurde. Nur um die Festung Luxemburg konnte der Aufstand abgewehrt werden, weil dort Bundestruppen aus Preußen stationiert waren.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 14–15.
Im halbdeutschen Großherzogtum Luxemburg rührte der Aufstand vor allem aus Unzufriedenheit mit den niederländischen Steuern her. In der Provinz Limburg waren die Sympathien für die liberal-katholische Belgische Revolution aufrechter. Nur im Süden der (damals noch ungeteilten) Provinz Limburg, in der Festungsstadt Maastricht, konnten sich die Truppen des Königs halten.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 16.
Damals befürchtete man einen deutsch-französischen Krieg auf belgischem Boden. Daher dachte König Wilhelm daran, dass das gesamte Vereinigte Königreich der Niederlande doch noch dem Deutschen Bund beitreten könnte. So wäre das Königreich vor Frankreich geschützt gewesen. Sollte der König seine Macht nicht mehr über Belgien zurückgewinnen können, dann sollte, seiner Meinung nach, Belgien mitsamt Luxemburg dem Deutschen Bund beitreten, entweder mit Wilhelm oder mit einem katholischen deutschen Fürsten als Monarchen. Belgien würde vor einer französischen Annexion bewahrt werden. Tatsächlich wäre ein Beitritt aber bei den Bewohnern der restlichen Niederlande wie auch Belgiens äußerst unpopulär gewesen.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 18 f.
Auf der Londoner Konferenz 1830/1831 berieten die Großmächte über Belgien. Belgien selbst sah Luxemburg als seine eigene Provinz an, unbeschadet der Bundeszugehörigkeit Luxemburgs. Die Deutschen allerdings wollten keine belgische Provinz als Mitglied im Deutschen Bund. Frankreich unterstützte Belgien hierin, nachdem es sich Luxemburg nicht hatte selbst einverleiben können und daher hoffte, künftig Belgien zu seinem Vasallenstaat zu machen.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 20 f.
Limburg im Deutschen Bund ab 1839 mini|Änderungen nach dem Vertrag von London 1839
In den kommenden Jahren bemühte König Wilhelm sich noch darum, Belgien zurückzuerobern oder wenigstens seine Verhandlungsposition zu verbessern. Im Jahr 1839 mussten sowohl Wilhelm als auch die Belgier jedoch widerwillig einem Kompromiss zustimmen, der im Wesentlichen bereits 1831 vorgelegen hatte. Luxemburg wurde geteilt: Der vorwiegend französischsprachige Westteil ging an Belgien, der deutschsprachige Ostteil blieb als Wilhelms Großherzogtum mitsamt Bundesfestung im Deutschen Bund.
Außerdem wurde die Provinz Limburg zwischen Belgien und den Niederlanden geteilt. Niederländisch-Limburg blieb als Herzogtum Limburg weiterhin der niederländischen Erbfolge, Verfassung und Verwaltung unterworfen. Es wurde aber zusätzlich Gebiet des Deutschen Bundes, mit Ausnahme der Festungen Maastricht und Venlo mit ihrem direkten Umland. Der deutsche Bundestag akzeptierte den Tausch am 5. September 1839; der Deutsche Bund hatte rund 150.000 Einwohner in Luxemburg verloren und ebenso viel in Niederländisch-Limburg gewonnen.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 49–51.
Wilhelm hielt es für einen Vorteil, dass Limburg militärisch nun unter Schutz des Deutschen Bundes stand, während auch die deutsche Seite die strategisch günstige Maaslinie verwirklicht sah. Gerade die konservativen Großmächte Österreich, Preußen und Russland waren befriedigt, dass das revolutionäre Belgien seine Maximalforderungen nicht verwirklichen konnte. Dennoch widersprach es Geist und Buchstaben der deutschen Bundesverfassung, dass ein Gebiet sowohl deutsches Bundesgebiet als auch die Provinz einer fremden Macht darstellte. Hätten Bundestag und niederländische Regierung auf ihre entsprechenden Rechte bestanden, wäre es sofort zu Konflikten gekommen. Ferner hätte im Kriegsfalle das „deutsche“ Herzogtum Limburg Gegner einer Macht werden können, mit der das niederländische Herzogtum Limburg gute Beziehungen hatte.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 52–53, 55.
Ein Konflikt bahnte sich 1846/1847 an. Vor allem Österreich drängte im Deutschen Bund auf die Einführung einer einheitlichen Pressezensur. Diese hätte aber in Limburg die niederländische Verfassung verletzt. Außerdem wäre eine Zensur allein im Bundesgebiet Limburg kaum durchsetzbar gewesen, dazu hätte man das Lesen von Zeitungen aus Maastricht, Venlo und den übrigen Niederlanden unterbinden müssen. Zu einem entsprechenden Bundesbeschluss ist es dann aber nicht mehr gekommen.Johan Christiaan Boogman: Nederland en de Duitse Bond 1815-1851. Diss. Utrecht, J. B. Wolters, Groningen/Djakarta 1955, S. 183 f.
Forderungen der Nationalversammlung 1848 Zwar hatte es im Vormärz einzelne deutsche Nationalisten gegeben, die die gesamten Niederlande in ein neues deutsches Reich einbeziehen wollten. Diese hielten sich in der Nationalversammlung aber zunächst sehr zurück. Das galt ebenso für rheinische Handelskreise, die sich zuvor mit den Niederlanden über die Rheinschifffahrt gestritten hatten und jetzt auf eine enge deutsch-niederländische Zusammenarbeit unter dem Zeichen des Liberalismus hofften. In die Nationalversammlung waren zwei Limburger gewählt worden, von denen der eine sogleich das Thema Limburg behandelt sehen wollte. Baron Jan Lodewijk van Scherpenzeel Heusch schrieb am 24. Mai 1848 der Nationalversammlung, dass er erst seinen Sitz einnehmen könne, wenn beschlossen worden ist, dass Limburg nicht mehr den Niederlanden angehören werde. Ein entsprechender Antrag des Legitimationsausschusses wurde angenommen.Günter Wollstein: Das ‚Großdeutschland‘ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/1849. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 245, 247.
mini|Frankfurter Nationalversammlung 1848
Scherpenzeel wollte die besondere staatsrechtliche Situation des Herzogtums Limburg dazu ausnutzen, das Gebiet wenn schon nicht Belgien, so doch Deutschland anzuschließen. Er erwartete, dass sich das belgische Modell der liberal-konstitutionellen Monarchie auch in Deutschland durchsetzen werde. Wirtschaftlich versprach er sich für Limburg ebenso Vorteile: Es hatte wenig Beziehungen nach Norden, und die Teilung Limburgs hatte es von seinem ehemaligen Hinterland im Westen abgeschnitten. Hinzu kam die Verbitterung darüber, dass Limburg die Schulden der alten Niederlande mitbezahlen sollte.Günter Wollstein: Das ‚Großdeutschland‘ der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848/1849. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 246.
Die niederländische Regierung versuchte, die Bindungen von 1839 für Limburg rückgängig zu machen. So weigerte sie sich auch, den limburgischen Beitrag für die Reichsflotte zu zahlen oder das limburgische Militärkontingent zum Bundeskrieg gegen Dänemark zu entsenden.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 646.