Die Volksabstimmung über Russisch als weitere Amtssprache Lettlands fand am 18. Februar 2012 statt. Ausgelöst wurde sie durch eine entsprechende Volksinitiative des Vereins , der sich für die Interessen russischsprachiger Letten einsetzt. Gegenstand war eine Änderung verschiedener Verfassungsartikel, in denen das Russische als zweite Amtssprache Lettlands hätte ergänzt werden sollen.

Hintergrund des Vorschlags ist, dass in Lettland etwa ein Viertel der Bevölkerung (etwa 550.000 Personen) der Gruppe der ethnischen Russen zugeordnet wird, von denen zur Zeit des Plebiszits schätzungsweise ein Drittel über gar keine oder nur sehr schlechte Kenntnisse der lettischen Sprache verfügten.

Bei der Abstimmung sprachen sich 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen gegen die begehrten Verfassungsänderungen aus. Lediglich im äußersten Osten des Landes, an der Grenze zu Russland und Belarus, wo der Anteil der russischen Bevölkerung besonders hoch ist, ergaben sich Mehrheiten für die Forderungen der Volksinitiative.

Hintergrund Lettland wurde 1939 zunächst von der Sowjetunion besetzt und dann im Jahr 1940 im Zuge von Scheinwahlen annektiert. Als Lettische Sozialistische Sowjetrepublik wurde Lettland, von einer kurzen Phase deutscher Besetzung im Zweiten Weltkrieg abgesehen, für die nächsten 50 Jahre eine Unionsrepublik der UdSSR. Im Zuge der Perestroika und der Singenden Revolution, erlangte Lettland nach einem Referendum im Jahr 1991 seine Unabhängigkeit zurück.

Bei der Wiedererrichtung der Republik Lettland erhielten nur diejenigen im Land lebenden Russen die lettische Staatsbürgerschaft, die nachweisen konnten, dass sie beziehungsweise ihre Vorfahren bereits vor der Besetzung 1940 in Lettland gelebt hatten. Da dies nur auf eine Minderheit der lettischen Russen zutraf, hatte in den 1990er Jahren ein Viertel der Einwohnerschaft Lettlands den Status des Nichtbürgers (): Diese verfügten über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, aber nicht über die lettische Staatsbürgerschaft und waren entsprechend auch nicht stimmberechtigt. Sie waren weiterhin von bestimmten Berufen vor allem im Öffentlichen Dienst ausgeschlossen (Polizei, Feuerwehr, Richter und so weiter) und unterlagen besonderen Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien.

Eine Einbürgerung für die russische Minderheit war und ist prinzipiell möglich, setzte jedoch stets einen erfolgreichen Einbürgerungstest sowie das Erlernen der lettischen Sprache voraus. In den 1990er Jahren galten zudem Quotrenregelungen (Fenster), wodurch jährlich nur eine begrenzte Zahl an Personen überhaupt eingebürgert werden konnte. Auch wurde nur ein geringes Kontingent kostenloser staatlicher Sprachkurse angeboten, und private Sprachkurse waren kostenintensiv.

Die russische Minderheit in Lettland, die überwiegend dort geboren ist und ihr ganzes Leben verbracht hat, zeigte grundsätzliches Unverständnis dafür, dass ihnen die lettische Staatsbürgerschaft nicht automatisch zugestanden wurde. So weigerte sich ein Teil der Russinnen und Russen in Lettland aus prinzipiellen und politischen Erwägungen den Test abzulegen. Für andere, insbesondere die vielen Älteren, stellt der Sprachtest eine Herausforderung dar, der sie sich nicht gewachsen sehen. Zuletzt gelten für Letten besondere Visa-Bedingungen bei der Einreise nach Russland, denen lettische Nichtbürger nicht unterliegen. Auch würde die Annahme der lettischen Staatsbürgerschaft mit dem Verlust des Anspruchs auf Sozialleistungen (wie beispielsweise eine Altersrente) durch den russischen Staat einhergehen.

Durch den Beitritt Lettlands zur EU im Jahr 2004 bekam diese spezielle Situation eine neue Dimension, da nun zusätzlich zu denen des lettischen Staates auch europäische Standards und Grundrechte beachtet werden mussten. Der Europarat und auch die OECD kritisierten wiederholt Lettlands Politik im Umgang mit der russischen Minderheit, was letztlich auch zu Anpassungen der Praxis führte. So wurde beispielsweise die Quotenregelung aufgegeben. Bis 2011 hatte sich die Zahl der russischen Nichtbürger im Vergleich zu 1991 etwa halbiert, jedoch machte die Gruppe mit etwa 290.000 Personen immer noch ein Sechstel der Bevölkerung Lettlands aus.

Aufgrund des komplizierten und angespannten Verhältnisses zwischen Lettland, der Europischen Union und der Russischen Föderation, ist die Frage des Umgangs mit der russischen Minderheit in Lettland über das Land hinaus politisch und diplomatisch sensibel. So kritisierte die russische Regierung wiederholt, dass beim Einbürgerungstest der Vorgang der Eingliederung Lettlands in die Sowjetunion ausdrücklich als „Besatzung“ bezeichnet werden muss, um den Test bestehen zu können, was einer vor allem in Russland gepflegten Sichtweise auf die Vorgänge widerspricht. Sie sieht sich zudem als Fürsprecherin der Interessen der Russen in Lettland, während Lettland dies wiederum als Einmischung in seine inneren Angelegenheiten betrachtet.

Der Weg zur Volksabstimmung Der Sprachenstreit eskaliert Laut des lettischen Zensus im Jahr 2011 gaben 37,2 % der Bevölkerung (knappp 700.000 Personen) an, zu Hause vorwiegend Russisch zu sprechen. In der Verfassung Lettlands ist in Artikel 4 ausdrücklich festgelegt, dass Lettisch die Staatssprache ist. Ein Gesetz aus dem Jahr 2000 definierte ergänzend Russisch als „ausländische Sprache“.

Im innerlettischen Streit um die Sprachenpolitik strebten 2011 mehrere Gruppierungen eine Volksinitiative und eine Volksabstimmung an. Die sogenannte Gruppe „13. Januar“Der Name sollt eine Verbindung zu den gewaltsamen Protesten in Riga vom 13. Januar 2009 herstellen, die sich seinerzeit gegen die von der lettischen Regierung unternommene Austeritätspolitik als Reaktion auf die Weltfinanzkrise richtete., eine von den russischsprachigen lettischen Politiker Wladimir Iljitsch Linderman ins Leben gerufene Bewegung, reichte im Juni 2011 den Antrag auf eine Volksinitiative ein, die auf die Anerkennung der russischen Sprache abzielte. Sie scheiterten jedoch an der Unterschriftenhürde und bekamen die geforderten 10.000 Unterstützungsbekundungen Stimmberechtigter nicht zusammen. Zeitgleich engagierte sich auch eine nationalistisch-lettische Gruppe, die mit ihrer Volksinitiative jedoch die Festlegung des Schulunterrichts allein auf die lettische Sprache erreichen wollte. Es gelingt ihnen zwar, über den Antrag hinaus die eigentliche Volksinitiative zu starten, scheitern dann aber an der dort geforderten Hürde von etwas über 153.000 Unterschriften.

Die erfolgreiche Volksinitiative Mit dem neugegründeten Verein „Dzimtā valoda“ (lettisch für „Muttersprache“) unternahmen Linderman und weitere Mitstreiter im Sommer einen erneuten Versuch einer Volksinitiative. Diesmal konnten sie am 9. September 2011 über 12.533 Unterschriften für den Antrag auf eine Volksinitaitive vorlegen. Die Sammlungsfrist für die Volksinitiative selbst wurde auf die Zeit vom 1. bis 30. November 2011 festgelegt. Die lettische Wahlbehörde stellte am 19. Dezember 2011 fest, dass 187.378 gültige Unterstützungsbekundungen eingegangen waren, womit das Unterschriftenquorum von 154.379 überschritten wurde. Bei der Behandlung der Volksinitiative in der Saeima am 22. Dezember 2011 wurde die Vorlage einstimmig abgelehnt, womit es zur Volksabstimmung kam. Die Wahlbehörde legte den Tag der Abstimmung auf den 18. Februar 2012 fest.

Gegenstand der Volksinitiative Die Volksinitiative wollte mehrere Änderungen an der lettischen Verfassung erreichen. Konkret ging es um die Artikel 4, 18, 21, 101 und 104, in denen jeweils Aussagen zur Landessprache enthalten sind. So sollten sie wie folgend geändert werden: Artikel 4 Landessprache

Artikel 18 Schwur der Abgeordneten

Artikel 21 Arbeitssprache des Parlaments

Artikel 101 Arbeitssprache der kommunalen Selbstverwaltungen

Artikel 104 Kommunikation mit Behörden

Ergebnisse Die Volksabstimmung über die Aufnahme von Russisch als zweiter Amtssprache in die Verfassung Lettlands wurde am 18. Februar 2012 abgehalten. Es galt ein 50-%-Zustimmungsquorum. Die Abstimmungsfrage lautete:

Von den gut über 1,5 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.098.594 (= 71,1 %) an dem Plebiszit teil. Von den gültig Abstimmenden sprach sich eine große Mehrheit von 821.722 (= 75 %) gegen die Annahme der begehrten Verfassungsänderung aus. Mit „Ja“ stimmten hingegen nur 273.347 (= 25 %) Personen.

Der Anteil an ungültigen Stimmen war mit 0,3 % gering.

Endergebnis der Volksabstimmung über Russisch als weitere Amtssprache Lettlands vom 18. Februar 2012Datenbank und Suchmaschine für direkte Demokratie: Lettland, 18. Februar 2012 : Russisch als zweite Amtssprache Stimmkreis Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) 1.545.004 1.098.594 71,11 % 1.095.069 99,68 % 3.524 0,32 % 273.347 24,96 % 17,69 % 821.722 75,04 %

Folgen Die Forderungen der Volksinitiative wurden in der Volksabstimmung eindeutig abgelehnt. Die Abstimmung erfuhr viel internationale Aufmerksamkeit, da im Falle einer Annahme das Russische automatisch zu einer Amtssprache der Europäischen Union geworden wäre.Radim Sochorek: Russisch wurde keine neue EU-Amtssprache. 19. Februar 2012.

Der Initiator der Volksinitiative, Wladimir Linderman, wandelte den Verein anschließend in eine Partei mit Namen („Für die Muttersprache!“) um. Sie trat jedoch nur bei den Kommunalwahlen 2013 und konnte keine Mandate erringen.

Der Umgang mit der russischen Minderheit beschäftigte Lettland auch in den Folgejahren. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 hat Lettland seinen Umgang deutlich verschärft. So droht mittlerweile allen in Lettland lebenden Personen mit der russischen Staatsbürgerschaft die Ausweisung.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

#2012 Lettland Kategorie:Sprachpolitik Kategorie:Russische Sprache Kategorie:Lettische Politikgeschichte Kategorie:Lettische Geschichte (21. Jahrhundert) Lettland Lettland 2012 Kategorie:Veranstaltung (Sprache)