Das deutsche Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise vom 4. April 2017 verabschiedet und trat am 11. April 2017 in Kraft. Es soll einheitliche Regelungen für militärische wie nicht militärische Krisenfälle schaffen sowie die Versorgungsplanung und Bevorratung von Lebensmitteln darauf abstimmen.Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise BT-Drs. 18/10943 vom 23. Januar 2017. Es ist Teil der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.

Entstehungsgeschichte Vorläufer des ESVG waren das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) von 1965Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz - ESG) vom 24. August 1965, und das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) von 1990.Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) vom 20. August 1990,

Das ESG sollte die Bedarfsdeckung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Verteidigungsfall ( GG) sicherstellen (§ 1 ESG). Ziel des EVG war es, eine ausreichende Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft für den Fall einer friedenszeitlichen Versorgungskrise zu sichern (§ 1 EVG), etwa durch Natur- und Umweltkatastrophen, Tierseuchen größeren Ausmaßes, massive Störungen der Weltmärkte bei landwirtschaftlichen Produkten oder Unfälle in chemischen und kerntechnischen Anlagen. Dies war durch das Reaktorunglück in Tschernobyl deutlich geworden, das zu einer großflächigen radioaktiven Kontamination von Boden, Pflanzen und Tieren geführt hatte.Entwurf eines Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) BT-Drs. 11/6157 vom 21. Dezember 1989, S. 8.

Nachdem der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15. September 2011Gz. VI 5 – 2011 – 0651. in beiden Rechtsbereichen grundlegende Schwachstellen festgestellt und empfohlen hatte, die Grundlagen der Ernährungsnotfallvorsorge und -sicherstellung zu überdenken, wurden beide Gesetze im neuen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz zusammengeführt.BT-Drs. 18/10943 vom 23. Januar 2017.siehe auch Michael Kloepfer: Gutachten "Legislativer Änderungsbedarf in der Ernährungsnotfallvorsorge". Forschungszentrum Katastrophenrecht, Humboldt-Universität zu Berlin, 2014.

Die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) und die Ernährungsbewirtschaftungsverordnung (EBewiV) wurden aufgehoben.Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise vom 4. April 2017,

Inhalt Gemäß des Gesetzes liegt eine Versorgungskrise vor, Stellt die Bundesregierung fest, dass eine solche Krise eingetreten ist, so können verschiedene staatliche Lenkungsmaßnahmen erlassen werden, um die Folgen der Krise abzuwenden.

Gemäß § 16 ESVG ist bei Enteignungen durch Geldzahlungen zu entschädigen mit dem für vergleichbare Leistungen im Wirtschaftsverkehr üblichen Entgelt.

Als Naturkatastrophe kann auch eine Pandemie gelten.

Weblinks Basisinformationen zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise www.ernaehrungsvorsorge.de

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