Schulsozialarbeit ist berufsmäßig durchgeführte Soziale Arbeit in einer Schule und mit den Menschen, die dort lernen und arbeiten. Schulsozialarbeit ist eines der Qualitätsmerkmale moderner Schulen, erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten und stimmt viele Maßnahmen von Kinder- und Jugendhilfe und Schule täglich aufeinander ab. Schulsozialarbeit verzahnt die drei Säulen von Bildung und Erziehung – Familie, Schule und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit. Träger der Schulsozialarbeit sind freie Träger und öffentliche Träger.
Einordnung Der deutsche Gesetzgeber ordnet die Schulsozialarbeit in §13a SGB VIII als Unterfall der Jugendsozialarbeit ein. Demnach ist Ziel der Schulsozialarbeit die Überwindung individueller Probleme von Schülern oder der Ausgleich sozialer Benachteiligung. Das ist nicht unumstritten. Vielfach wird vertreten, dass Schulsozialarbeit Unterstützung in Krisen leiste und sich dabei als allgemeine Entwicklungshilfe zur Förderung aller Kinder und Jugendlichen verstehe. Sie sei nicht für eine bestimmte benachteiligte Gruppe einzusetzen, da damit eine unmittelbare Stigmatisierung der Nutzer erfolgen könne.
Übersicht Anfänge Die Wurzeln dieses Arbeitsfeldes liegen in den 1920er und 1930er Jahren, als engagierte Frauen in den USA freiwillig in Schulen mitarbeiteten, um Kinder aus benachteiligten Familien in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen. Dieses Angebot beinhaltete die Versorgung mit Essen und die Betreuung bei Hausaufgaben und Spielen außerhalb des Unterrichts.
Als Beginn der heutigen professionellen Form der Schulsozialarbeit in der Bundesrepublik Deutschland lässt sich der Beginn der Gesamtschulbewegung Ende der 1960er Jahre nennen – von der Paukschule zur sozialpädagogischen Schule, lautete damals die Zielrichtung. Im Rahmen eines Modellprogramms wurde Schulsozialarbeit erstmals in den 1970er Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert.
Anlässe und Entwicklungen In den 1980er Jahren gab es eine Zunahme an sozialpädagogisch relevanten Problemlagen und gesellschaftliche Entwicklungen, die sich auch auf das Verhalten der Heranwachsenden in den Schulen auswirkten. Die Wiedervereinigung und die Einführung des KJHG im Jahr 1990 führten zu einer Neuausrichtung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in Deutschland. Im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wurde darauf hingewiesen, dass die historisch gewachsene Abkoppelung der pädagogischen Arbeitsfelder von Schule und Jugendhilfe den Anforderungen nicht mehr gerecht werde. Schule und Jugendhilfe müssten systematisch aufeinander verwiesen werden. In § 81 KJHG wurde daher ein Kooperationsgebot aufgenommen.
Das politische und gesellschaftliche Interesse an Schulsozialarbeit ist seitdem vorhanden, da sie die intensivste Form der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darstellt. Viele unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit, viele Projekte und Förderprogramme sind in den Bundesländern entstanden.
Viele Begriffe werden verwendet. Neben Schulsozialarbeit gibt es die Begriffe 'Schulbezogene Jugendsozialarbeit', Schuljugendarbeit, Schulsozialpädagogik oder auch 'Jugendarbeit und Schule'. Die Unterstützung von Zugewanderten und Geflüchteten ist seit 2015 ein weiteres Aufgabenfeld auch für Schulen und ihre Schulsozialarbeit. Was die verschiedenen Ansätze eint, sind die Ziele, Heranwachsenden die Chance auf einen Bildungsabschluss zu ermöglichen und sie vor Gefahren zu schützen.
Aus den Geldern des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) wurden den Ländern von der Bundesregierung im Jahr 2013 für über 4 Mrd. € Stellen für sogenannte „Bildungs- und Teilhabe-Berater“ bereitgestellt. Nachdem diese Anschub-Förderung ausgelaufen war, wurden viele dieser Stellen von Kommunen und Ländern in feste Stellen für Schulsozialarbeit vor Ort übernommen und der Aufgabenbereich auf Schulsozialarbeit erweitert.
Im Juni 2021 wurde das Aufgabenfeld Schulsozialarbeit in § 13a in das SGB VIII (KJHG) aufgenommen.
Trägerschaft und Stellenzahl Wie allgemein in der Kinder- und Jugendhife bestehen freie Träger und öffentliche Träger (kommunale und staatliche Träger). Angestellt sind die Fachkräfte für Schulsozialarbeit heute bei den Bundesländern, den Kommunen oder bei anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe – manchmal in Kooperationsprojekten verschiedener Art. Die Wissenschaft schätzt, dass an mehr als der Hälfte aller Schulen in Deutschland Fachkräfte für Schulsozialarbeit arbeiten. Dies sind etwa 2 bis 3 % aller Personen, die an Schulen in Deutschland arbeiten. Genaue Zahlen sind nicht ermittelbar, da bedingt durch die Vielzahl an Trägermodellen keine zentrale statistische Erfassung besteht.
Rahmenbedingungen Die Arbeitsgebiete und Angebote sind jeweils auf die jeweilige Schule ausgelegt. So hat beispielsweise eine Grundschule andere Anforderungen an die Schulsozialarbeit als eine Gesamtschule. Jede Schule setzt unter Berücksichtigung ihrer Rahmenbedingungen eigene Schwerpunkte. Die Rahmenbedingungen beinhalten die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger, die finanzielle Ausstattung der Schulsozialarbeit durch die Kommune, den jeweiligen Standort der Schule, die räumliche Möglichkeiten im Gebäude und soziokulturellen Hintergründe der Schüler.
Bis Mai 2021 wurde Schulsozialarbeit in Deutschland auf SGB VIII § 13 (Jugendsozialarbeit) gestützt. In diesem Paragraphen ist die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration als Anspruch junger Menschen beschrieben, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Auch § 11 Jugendarbeit und § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz boten Ansatzpunkte für die Schulsozialarbeit.
Im Juni 2021 wurde viele Modernisierungen und Präzisierungen im KJHG vorgenommen. Hierbei wurde auch mit § 13a erstmals der Begriff Schulsozialarbeit aufgenommen: „Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“
Dies bedeutet, dass die Zuständigkeit für die konkrete Umsetzung der Angebote bei den Bundesländern liegt und sie in der Vergabe der Trägerschaft frei handeln können. Bundeseinheitlich ist nun die Definition, dass es sich um sozialpädagogische Angebote nach den §§ 11 bis 15 des SGB VIII handelt, die am Ort Schule stattfinden.
Tätigkeitsbereiche Die Einfügung ins KJHG trägt der seit Jahren bewährten Praxis Rechnung. Schulsozialarbeit wird von den Fachkräften für Schulsozialarbeit als sozialpädagogisches Angebot an und für Schule betrachtet, das verschiedene Leistungen aus dem Bereich von §§ 11–14 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) anbietet.
Die Fachkräfte haben Vorgesetzte und fachliche Anleitung bei dem öffentlichen oder dem freien Träger, bei dem sie angestellt sind. Die Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Schülerschaft und die Eltern. Die Lehrkräfte sind Kooperationspartner. Mit ihnen gemeinsam wird das Schulprogramm entwickelt, in dem Schulsozialarbeit ein Angebot der Schule an die Familien ist.
Folgende Tätigkeitsbereiche gehören heute zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit: Beratung und Einzelfallhilfe Sozialpädagogische Gruppenarbeit Projekte und offene Angebote Vernetzung und Gemeinwesenarbeit Elternarbeit Präventionsarbeit Krisenintervention Begleitung im Übergang Schule-Beruf
Erkenntnisse der Wissenschaft verweisen darauf, dass erfolgreiche Schulsozialarbeit ermöglicht wird durch: personelle Beständigkeit vollzeitbeschäftigte und studierte sozialpädagogische Fachkräfte (BA, MA, Dipl.) eine gute Zusammenarbeit mit den Lehrkräften eine konzeptionelle Verankerung im Schulprogramm gute Rahmenbedingungen durch ein eigenes Büro mit EDV-Ausstattung und die Nutzung von Freizeit-, Gruppen- und Klassenräumen fortlaufende Gruppenarbeit in Kleingruppen und Klassen zeitnahe Intervention bei Schuldistanz und schwierigen Lebenslagen leichte Erreichbarkeit für Eltern, Schüler und Lehrkräfte in der Schule während der Unterrichtszeit tragfähige Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen und Schulpsychologen im Schulumfeld erlebnispädagogische Projekte, die das Wir-Gefühl von Klassen und der Schulgemeinschaft steigern Angebote zu Themen wie Suchtprävention und -intervention, Gewaltprävention, Sexualpädagogik, Kommunikationstrainings, Berufsorientierung, Schulsanitätsdienst und Mediation Freizeitpädagogische Angebote am Nachmittag und offene Schülertreffs in den Mittagspausen Diese Aufgaben können nicht gleichzeitig in jeder Schule angeboten werden. Vor jedem Schuljahr sollte eine neue Klärung zwischen der Schulleitung und der Schulsozialarbeit erfolgen, welche Schwerpunkte für das bevorstehende Schuljahr gesetzt werden. Den Rahmen bilden hierbei das Schulprogramm, die Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Träger und der Schule, sowie die Erlasse zur Schulsozialarbeit.
Herausforderungen und Nutzen Beim erstmaligen Angebot von Schulsozialarbeit an einer Schule treten oft Schwierigkeiten auf, die in ihrer Ausprägung unterschiedlich sind. Zu Beginn ist die räumliche Unterbringung wichtig. Ein Büro mit moderner Ausstattung und einem Besprechungsbereich bilden die Grundlage für gute Schulsozialarbeit. Zu vermeiden ist, dass Schulsozialarbeiter Aufgaben der Lehrkräfte übernehmen müssen, wie zum Beispiel Hausaufgabenhilfe oder Vertretungsstunden, sodass sie ihre eigentlichen, vielseitigen Tätigkeiten nicht wahrnehmen können. Werden Schulsozialarbeiter erst eingestellt, wenn Probleme wie Gewalt bereits aufgetreten sind, dann besteht zu Beginn hoher Handlungsdruck, der die Erstellung einer Konzeption erst einmal verdrängt.
Werden Schulsozialarbeiter an mehreren Schulen eingesetzt oder arbeiten in Teilzeit, so fehlt Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie intensives Kennenlernen der Kinder und ihrer Lebenswelt, weil bis dahin schon neue Themen aufgetreten sind. Das unmittelbar vorliegende Problem ist zwar behoben, doch den Jugendlichen ist damit nicht geholfen, weil die Ursache für das Verhalten unentdeckt bleibt. Nachteilig wirkt sich aus, dass die Schüler wegen fehlender personeller Beständigkeit (befristete Stellen) kein Vertrauen aufbauen können. Es entsteht keine Beziehung. Erst diese ermöglicht eine tiefer gehende Untersuchung der Schwierigkeiten und deren nachhaltige Bearbeitung.
Wenn Zuständigkeitsbereiche nicht deutlich sind, dann kann Zuständigkeitsgerangel und Konkurrenz zwischen Lehrkräften und Sozialarbeitern entstehen. Sind Lehrkräfte, Schüler und Eltern nicht ausreichend unterrichtet, welche Aufgaben die Sozialarbeiter übernehmen sollen, dann entstehen Missverständnisse und verhindern eine zielführende Zusammenarbeit.
Die Lösung für solche Schwierigkeiten liegt in der Erstellung eines transparenten Konzeptes. So können sowohl die Verwirrungen in der Zuständigkeit als auch die Aufgabenverteilung zwischen allen Beteiligten in der Schule geklärt werden.