Die Schächte und Grubenbaue der Kaliwerke Gewerkschaften Richard und Reichskrone liegen circa einen Kilometer nordwestlich des Ortsteils Lossa der Gemeinde Finne. Der Abstand der Schächte voneinander beträgt nur 30 m. Somit stellen sie der Definition nach eine Doppelschachtanlage dar.
Die untertägigen Anlagen besitzen eine Ausdehnung von ca. 850 m × 750 m. Beide Schächte wurden in den Jahren 1909 bzw. 1910 in Angriff genommen und erschlossen das Kali-Flöz Staßfurt auf der Südwestflanke des Roßlebener Sattels. Neben dem Auffahren von Erkundungsstrecken erfolgte die Gewinnung von Carnallitit lediglich in vier Abbauörtern in den Jahren 1913 bis 1916. Insgesamt sollen 6600 t K2O*) abgesetzt worden sein. Rechnet man mit einem K2O-Gehalt der geförderten Salze von 9 % und einem Verarbeitungsverlust von 30 %, so ergibt sich rechnerisch die zutage geförderte Menge an Carnallitit von nur etwa 100.000 t.
Die endgültige Stilllegung der Schachtanlagen erfolgte im Jahre 1921.
*) Zur qualitativen und quantitativen Berechnung der verschiedenen Kalisalze (hier auf die geförderte Menge Carnallitit hochgerechnet) wird ihr fiktiver K2O-Gehalt zugrunde gelegt: 100 % KCl = 63,17 % K2O; 100 % K2SO4 = 54,05 % K2O.
Such- und Erkundungsarbeiten In der Umgebung der ehemaligen Schachtanlagen Richard und Reichskrone wurden eine Reihe von Tiefbohrungen durchgeführt.
Diese Bohrungen sind in der folgenden Tabelle nach Lage und Teufe sowie der Möglichkeit einer geologischen Aussage für die Grubenfelder dieser Schachtanlagen zusammengestellt: + Suchbohrungen auf Zechstein-Salze allgemein sowie speziell auf das Vorhandensein und die Ausbildung des „Kaliflözes Staßfurt“ Name der Bohrung: Richard I Richard II Richard III Richard IV Richard V Richard VI Richard VII Finne II Finne V U 41 U 44 U 45 E U 46 U 70 U 79 E U 100 Bohrzeitraum unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt unbekannt 1959 1959 1960 1960 1957 1961 1959 Endteufe (Angaben in Meter) 334,0 406,2 437,2 331,6 321,3 315,3 304,3 600,8 558,4 762,7 949,7 772,2 1098,45 655,5 1229,8 936,8 Ausbildung des Kaliflözes Staßfurt abgelaugt Carnallitit Carnallitit Carnallitit Carnallitit Carnallitit Carnallitit Carnallitit Carnallitit abgelaugt abgelaugt Carnallitit Carnallitit abgelaugt Carnallitit Carnallitit
Geologische und hydrogeologische Lagerstättenverhältnisse Die geologischen Verhältnisse Die Schachtanlagen Richard und Reichskrone wurden zur Kalisalzgewinnung auf der Südwestflanke des herzyn streichenden Roßlebener Sattels angesetzt. Beide Schächte erreichten das Kalilager in gleicher Teufe (528,0 m). Die Kalilagerstätte wird im Nordosten durch die vom Sattelkern ausgegangene Ablaugung des Kali-Flözes Staßfurt begrenzt. Im Südwesten ist die Finne-Störung als natürliche Begrenzung aufzufassen, da sie sich jenseits die Kalilagerstätte in größerer Teufe fortsetzt. Eine nordwestliche Begrenzung ist durch die gegen die Unstrut-Niederung bestehende Ablaugungsgrenze des Kalilagers und die Grubenfelder der ehemaligen Heldrunger Schächte gegeben. Im Südosten befindet sich die ehemalige Schachtanlage Burggraf-Bernsdorf bei Kahlwinkel. Von den ehemaligen Finne-Bergwerken wurde nur ein unbedeutender Abbau betrieben.
Durch die von den Schächten Richard und Reichskrone vorgenommenen Auffahrungen wurde überall ein flachgelagertes Carnallititlager mit einem Durchschnittsgehalt von 9–10 % K2O angetroffen, das bei einer bevorzugten Ost-West-Streichrichtung mit 3 bis 4 Grad nach Süden einfiel. Die bauwürdige Mächtigkeit soll 14 m betragen haben.
Die hydrogeologischen Verhältnisse Die starke Wasserführung des Buntsandsteins bereitete beim Schachtabteufen erhebliche Schwierigkeiten und zwang dazu, die Schachtröhren in zwei Bereichen zwischen 155 m und 240 m sowie zwischen 278 m und 375 m durch Tübbingsausbau zu sichern. Besonders starke Zuflüsse traten beim Abteufen beider Schachtröhren im Unteren Buntsandstein in einer rogensteinführenden Zone zwischen 156 m und 178 m auf, wo eine senkrecht zur Schichtung verlaufende Kluft bei Teufe 168 m erhebliche Schwierigkeiten bereitete. Zur Bewältigung dieser Zuflüsse bediente man sich der „Tomsonʼschen Wasserziehvorrichtung“ (siehe Abbildung rechts unten). Wie hoch genau die Zuflüsse waren, ist nicht bekannt. Die zur Hebung der Wässer eingesetzten Wassertonnen fassten einen Rauminhalt von immerhin 8 m3. Die Abriegelung gelang erst nach umfangreichen Zementierungsarbeiten. Weitere starke Zuflüsse, vermutlich aus einer Rogensteinbank, sind aus Teufe 335,5 m dokumentiert.
Der obere Bereich des Hauptanhydrits wurde zwar klüftig, aber trocken angetroffen, sodass der Schacht in diesem Horizont nur durch Mauerung gesichert werden konnte. Später traten im unteren Teil des Hauptanhydrits zwischen 510 m und 520 m in beiden Schächten gesättigte Salzlösungszuflüsse aus, die sich innerhalb der Schachtröhre trotz sorgfältiger Dichtungsarbeiten auch späterhin nicht abschließen ließen. Die zusitzende Menge betrug circa 12 l/min bei einem Druck von 10 bar. Auch die Zusammensetzung der Salzlösung blieb stets unverändert. Ihre Mineralisation war folgende:
MgCl2 = 269 g/l; CaCl2= 109 g/l; NaCl = 21 g/l; KCl= 38 g/l bei einem spezifischen Gewicht von 1,28 g/ml. Baumert errechnete, dass in der Zeit vom Teufen (1911) bis zur Stilllegung der Schachtanlage im Jahre 1925 etwa 85.000 Kubikmeter Lauge ausgetreten sind, welche einen festen Bestandteil von 350.000 dz Salze aufgelöst und fortgeführt haben.
Der Betrieb des Kaliwerkes Die Unternehmensgründung Die Errichtung der Schachtanlagen Richard und Reichskrone fällt in die Zeit nach dem Erlass des ersten Reichskaligesetzes, welches am 25. Mai 1910 in Kraft trat. Die Folgen für die Kaliindustrie allgemein waren die Zwangsmitgliedschaft im neu gegründeten Kalisyndikat sowie die Zuweisung eines bestimmten Anteils am Gesamtabsatz dieses Syndikats (die sogenannte Absatz-Quote). Allerorts begann nun ein (meist konzerngesteuerter) Wettlauf zur Gründung weiterer Kaliwerke; nicht vordergründig um weitere Rohstoffförderung, sondern lediglich um Erreichung einer Förderquote. Zu solch „Quotenschächten“ sind wohl auch die Schachtanlagen Richard und Reichskrone zu rechnen.
Kaliwerk Reichskrone (ehemalige Gewerkschaft Reichskrone)
Gründung: Am 20. November 1911 als gothaische 1) Gewerkschaft.
Anzahl der Kuxe: 1000, davon waren 850 Stück seit 1920 bei der Kali-Industrie-Aktiengesellschaft.
Felderlage: In den Gemarkungen Lossa, Baden bei Eckartsberga, Bez. Halle. Benachbart Gewerkschaft Walter, Burggraf und Rastenberg.
Gerechtsame: Das Grubenfeld hat eine Größe von 13.496.017,3 m2 = 7 preußische Maximalfelder (vergleiche obigen Lageplan).
Schacht: Angefangen 1909, 560 m tief. Am 8. November 1921 bis zum 31. Dezember 1953 stillgelegt. Die Anfang 1921 aufgetretenen Wasserzuflüsse wurden durch Anbringung von Zementverschlüssen verringert.
Zweischachtfrage 2): siehe Gewerkschaft Richard.
Absatz: 1913 = 9424 dz K2O, 1914 = 10.695 dz K2O, 1915 = 12.537 K2O. Seit 1916 ruhte der Betrieb.
Betriebsstilllegung gemäß § 83a 3): Die Kaliprüfungsstelle erteilte im Jahre 1922 der Gewerkschaft auf ihren freiwilligen Stilllegungsantrag eine Beteiligungsziffer von 86 % der durchschnittlichen Beteiligung aller Werke.
Liquidation und Besitzübergang an die Kali-Industrie (spätere Wintershall) A.-G.: Die Gewerkenversammlung vom 20. September 1926 beschloss die Liquidation der Gewerkschaft und Veräußerung des Gesamtvermögens an die Kali-Industrie A.-G. Im Umtausch bot die Kali-Industrie Aktiengesellschaft den Gewerken pro Kux nominell 400,- RM Kali-Industrie-Aktien. Das Umtauschangebot erging mit Wirksamkeit ab 8. Dezember 1927. mini|links|Anleihenschein der Kali-Industrie A.G.
Kaliwerk Richard (ehemalige Gewerkschaft Richard)
Gründung: 4. September 1909 als preußische 1) Gewerkschaft.
Anzahl der Kuxe: 1000, von denen sich schon vor dem endgültigen Besitzübergang 850 Stück im Besitz der Kali-Industrie A.-G. befunden haben. Im Oktober 1920 bot die Gewerkschaft Rastenberg den Richard-Gewerken den Umtausch von je 3 Kuxen plus 4500 M bar in einen Kux „Rastenberg“ an. Im November 1920 erwarb dann die Wintershall A.G. die ¾-Mehrheit.
Lage des Felderbesitzes: In den Gemarkungen Garnbach, Wiehe, Allerstedt, Lossa, Langenroda, Hechenroda, Kleinroda und Berndorf, Bez. Halle a.S., markscheidend mit den Gewerkschaften Reichskrone, Burggraf und Walter.
Gerechtsame: Das Grubenfeld hat eine Größe von 18.644.169,7 m2 = 8 preußische Normalfelder.
Interessengemeinschaft: bestand mit der Gewerkschaft Reichskrone, Kassel.
Zweischachtfrage: war durch Verbindung mit dem Schacht der Gewerkschaft Reichskrone (fälschlicherweise steht hier im „Handbuch der Kali-Bergwerke, Salinen und Tiefbohrunternehmungen von 1936“: „Gewerkschaft Riedel“) gelöst.
Schachtbau: am 25. Juli 1910 circa 575 m tief.
Anlagen: Zusammen mit der Gewerkschaft Reichskrone: Mühlenanlage, elektrische Zentrale, Schmalspurbahn zur Gewerkschaft Rastenberg. Die Anlagen wurden infolge der Stilllegung des Schachtes bis Ende 1933 abgebrochen. Die Maschinen, Apparate und Materialien wurden nutzbringend abgegeben.
Absatz: 1914 = 18.839 dz K2O, 1915 = 12.535 dz K2O.
Stilllegung:
Betriebsstilllegung gemäß § 83a 3): Die Kaliprüfungsstelle erteilte im Jahre 1922 der Gewerkschaft auf ihren freiwilligen Stilllegungsantrag eine Beteiligungsziffer von 87,5 % der durchschnittlichen Beteiligung aller Werke. Liquidation und Besitzübergang an die Kali-Industrie (spätere Wintershall) A.-G.: Die Gewerkenversammlung vom 20. September 1926 beschloss die Liquidation der Gewerkschaft und Veräußerung des Gesamtvermögens an die Kali-Industrie A.-G. Im Umtausch bot die Kali-Industrie Aktiengesellschaft den Gewerken pro Kux nominell 400,- RM Kali-Industrie-Aktien. Das Umtauschangebot erging mit Wirksamkeit ab 13. Dezember 1927.
1) Das Recht zur Gründung einer bergbaulichen Gewerkschaft war landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Nach preußischem Bergrecht reichte es, wenn zwei Personen nur einen Antrag auf Verleihung einer Gewerkschaft stellten, indem sie Mutung auf Grund ihrer Funde beim Bergamt einlegten.
2) Schon vor der Jahrhundertwende bestand im Oberbergamtsbezirk Clausthal eine Bestimmung, wonach für alle Bergwerksanlagen zwei voneinander getrennte fahrbare Ausgänge nach oberhalb des Tage vorhanden sein sollten, also eine Soll-Vorschrift. Hier, im Oberbergamtsbezirk Halle, war es für Salzbergwerke einer besonderen Bestimmung des Oberbergamtes vorbehalten, ob und bis zu welchem Zeitpunkt solche mit einem zweiten Ausgang zu versehen waren. Die Folge war, dass im Bezirk Halle die meisten im Aufbau befindlichen Kalibergwerke zunächst nur einen Schacht besaßen. Als sich jedoch auf dem Kalibergwerk Frisch-Glück bei Eime im Jahre 1902 eine Schlagwetterexplosion ereignete, drängte der Preußische Minister für Handel und Gewerbe die Oberbergämter in Halle und Clausthal, den zweiten Ausgang auch im Kalibergbau grundsätzlich zu verlangen. Da der Schacht eines Nachbarbergwerkes als zweiter fahrbarer Ausgang angesehen werden konnte, sofern unter Tage eine Verbindung in das benachbarte Grubenfeld hergestellt wurde, war der Forderung nach einem zweiten Ausgang Genüge getan.
3) Im § 83a der sogenannten Stilllegungsverordnung vom 22. Oktober 1921 heißt es: