mini|Der japanische Garten Sankei in Yokohama
Wichtiges Kulturgut Japans (jap. , Jūyō Bunkazai oder kurz Jūbun ) ist eine amtliche Klassifikation von Kulturgütern, die vom Amt für kulturelle Angelegenheiten vorgenommen wird. Man unterscheidet in Japan zwischen „materiellen“ (, Yūkei bunkazai, engl. Tangible Cultural Properties) und „immateriellen Kulturgütern“ (, Mukei bunkazai, engl. Intangible Cultural Properties)Wörtlich übersetzt, handelt es sich um Kulturgüter „ohne Form“. Die Ernennung erfolgt, wenn ein materielles Kulturgut eine „wichtige und besondere Bedeutung“ besitzt. Dabei muss das Kulturgut für die Ernennung einen Kriterienkatalog erfüllen und ein gesetzlich geregeltes Ernennungsverfahren durchlaufen. Wichtige Kulturgüter können zudem zum NationalschatzSiehe hierzu § 27 (Teil III) des japanischen Kulturgutschutzgesetzes: Absatz 1: Der Kultusminister kann unter den materiellen Kulturgütern wichtige als „Wichtiges Kulturgut“ auszeichnen. Markiert mit (a) in den Verzeichnissen und Katalogen. Absatz 2: Der Kultusminister kann unter den Wichtigen Kulturgütern unter Berücksichtigung der Kulturgüter der Welt eine Auswahl als Nationalschatz designieren. Markiert mit (b) in den Verzeichnissen und Katalogen. erhoben und damit in ihrer Bedeutung weiter hervorgehoben werden.
Klassifikation Um Japans Kulturerbe zu schützen, wurde im Mai 1950 das Kulturgutschutzgesetz (, Bunkazai hogohō, engl. Law for the Protection of Cultural Properties) erlassen. Mit dem Gesetz wurde ein „Verfahren zur Ernennung“ (, Shiteiseido) von KulturgüternWenn im Folgenden von Kulturgut gesprochen wird, dann sind stets amtlich bereits ernannte Kulturgüter gemeint. Objekte, die nicht offiziell zum Kulturgut ernannt wurden, werden hier landläufig als Kulturbesitz bezeichnet. geschaffen, das zudem Beschränkungen für die Veränderung, Reparatur und Ausfuhr von Kulturgütern festlegte.
Neben dem Ernennungsverfahren existiert noch ein „Registrierungsverfahren“ (, Tōrokuseido) durch das ein geringes Maß an Schutz und Betreuung gewährleistet wird. Das heißt, ein Kulturbesitz durchläuft zunächst das Registrierungs-, dann das Ernennungsverfahren, um den Status eines offiziellen Kulturgutes zu erhalten. Dabei wird zwischen materiellen und immateriellen Kulturgütern unterschieden. Die materiellen Kulturgüter, wie Bauwerke, Gemälde, Skulpturen, alte Bücher, historische Dokumente und archäologische Funde können weiterhin zu „wichtigen Kulturgütern“ ernannt werden. Als wichtige Kulturgüter werden sie in drei Klassen: städteweit (, Shijō Jūyō Bunkazai), präfekturweit (, Kenjō ~) oder landesweit (, Kokujō ~) wichtige Kulturgüter eingeteilt. Die Zuordnung zu den Klassen ist kumulativ, nicht ausschließend. So ist beispielsweise der japanische Garten „Sankei-en“ in Yokohama als städte- und landesweit wichtiges Kulturgut eingestuft.der Sankei Garten in Yokohama (japanisch) Wichtige Kulturgüter können zuletzt auch zum Nationalschatz erhoben werden. Auf der Liste befinden sich 26 Welterbestätten.
Hinweise Bei Tempelanlagen, Burgen usw. wird jedes einzelne Bauwerk gesondert klassifiziert, nie das Ensemble als Ganzes. Es gibt circa 100 chinesische Bildrollen der Song/Yüan-Zeit, die als „wichtig“ klassifiziert sind. Darunter befinden sich auch einige Nationalschätze.
Einige Wichtige Kulturgüter
Weblinks
Cultural Heritage Online Suchliste auf der Webseite
Anmerkungen
Einzelnachweise