Fangstützen, auch Fangklinken oder Notkeps genannt, sind bewegliche Stahlriegel, die dazu dienen, einen Förderkorb oder ein Fördergefäß, bei dem das Förderseil nach einem Übertreiben gerissen ist, aufzufangen. Fangstützen werden im Förderturm oder bei Blindschächten im Blindschachtkopf eingebaut. Sie müssen in regelmäßigen Abständen von einer fachkundigen Person auf Gangbarkeit überprüft werden.
Notwendigkeit und Funktion Bei Schachtförderanlagen kann es bei Versagen der elektrischen Sicherheitsvorrichtungen passieren, dass das Fördermittel nicht angehalten wird und trotz Übertreibsicherung bis unter die Prellträger fährt. Dabei kann der Aufprall so stark sein, dass das Förderseil abreißt und das Fördermittel seillos wird. Damit das Fördermittel nicht in den Schacht stürzt, muss es über geeignete mechanische Sicherungen am Absturz gehindert werden. Hierzu dienen die Fangstützen. Diese beweglichen Bauteile sind so aufgebaut, dass sie dem hochgehenden Fördermittel ausweichen und danach wieder in ihre Ausgangslage zurückfallen. Fällt dann der Korb nach unten, wird er von den Fangstützen gehalten.
Auslegung und Einbau Die Berechnung der Fangstützen erfolgt gemäß der DIN 4118 Fördergerüste und Fördertürme für den Bergbau; Lastannahmen, Berechnungs- und Konstruktionsgrundlagen. Zusätzlich ist bei der Dimensionierung der Fangstützen die Anpassungsrichtlinie Stahlbau, Abschnitt 4.8 zu berücksichtigen. Damit die Fangstützen auch einwandfrei funktionieren, müssen sie bestimmte Konstruktionsmerkmale aufweisen. So muss sichergestellt sein, dass sie nach dem Durchfahren des Fördermittels in ihre Ausgangslage zurückfallen und beim Auffangen des Fördermittels nicht ausweichen können. Außerdem müssen sie so aufgebaut sein, dass sie sich nicht überschlagen können. Pro Fördermittel sind insgesamt vier Fangstützen erforderlich. Jeweils im Bereich der Stirnflächen des Fördermittels müssen zwei Fangstützen angebracht sein. Diese müssen so berechnet und dimensioniert werden, dass sie der fünffachen Betriebslast widerstehen. Damit die Fangstützen das herabfallende Fördermittel fassen können, werden sie so im Förderturm eingebaut, dass sie zumindest den obersten Tragboden fassen können. Dabei darf die Fallhöhe, die das Fördermittel bis zu den Fangstützen zurücklegt, maximal 0,5 Meter betragen. Dort, wo es die Höhe des Förderturms erlaubt, werden die Fangstützen nach Möglichkeit so angebaut, dass sie im Fehlerfall unter den untersten Tragboden greifen. Für Förderanlagen mit Förderkübeln werden keine Fangstützen benötigt.
Einzelnachweise Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS). Verlag Hermann Bellmann, Dortmund 2005, Blatt 1/2. Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Erster Band, zehnte, völlig neubearbeitete Auflage, mit 574 Abbildungen und einer farbigen Tafel, Springer Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1961, S. 526. Horst Roschlau, Wolfram Heintze: Bergmaschinentechnik. Erzbergbau - Kalibergbau. Mit 333 Bildern und 54 Tabellen, VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie, Leipzig 1977, S. 266–267. Hans Bansen (Hrsg.): Die Bergwerksmaschinen. Vierter Band, Die Schachtförderung. Verlag von Julius Springer, Berlin 1913, S. 292, 293. Karl Fröhlich: Erfahrungen beim Entwerfen und Berechnen von Fördergerüsten. In: Glückauf, Berg- und Hüttenmännische Zeitschrift. Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund (Hrsg.), Heft 1/2, 89. Jahrgang, 3. Januar 1953, S. 1, 9-11. F. Pfeiffer, T. Fass, S. Weber: Analyse betrieblicher Erfahrungen und ihrer Bedeutung für das Anlagenkonzept und den Betrieb eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle. Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Abschlussbericht zum Vorhaben 3608RO2612. AuftragsNr 835655, GRS - A - 3613, Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin 2011, S. 14. Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Zweiter Band, Fünfte vermehrte und verbesserte Auflage, mit 874 Abbildungen im Text, Verlag von Julius Springer, Berlin 1932, S. 661, 662. Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) des Landes NRW vom 4. Dezember 2003, (Nds. MBI.), S. 24. Fritz Heise, Fritz Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Zweiter Band, dritte und vierte verbesserte und vermehrte Auflage, mit 695 Abbildungen im Text, Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH, Berlin Heidelberg 1923, S. 542.
Anmerkungen Werden die Fangstützen so eingebaut werden, dass sie im Einsatzfall unter den Korbboden greifen können, wird gewährleistet, dass die Fangstützen beim ersten Versagen des ersten Fassens für die Fangstützen noch mehrere Tragböden und der Korbkopf zum Fassen zur Verfügung stehen. (Quelle: Carl Hellmut Fritzsche: Lehrbuch der Bergbaukunde. Mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus. Erster Band, zehnte, völlig neubearbeitete Auflage.)
Kategorie:Schachtfördertechnik