mini|Tanklöschfahrzeug 16/25 einer deutschen Feuerwehr mini|Tanklöschfahrzeug 16Tanklöschfahrzeug 16 (auf museum-digital.de) aus dem Jahr 1961 im Feuerwehrmuseum Hermeskeil
Ein Tanklöschfahrzeug (kurz TLF, mit Allradantrieb vor allem in Österreich auch TLF-A) ist die Bezeichnung für einen Typ von Feuerwehrfahrzeugen. Wesentliches Merkmal dieses Fahrzeugtyps ist die Ausstattung mit einer in der Regel festeingebauten Feuerlöschpumpe sowie einem großen Löschwasserbehälter, der eine erste Brandbekämpfung über einen bestimmten Zeitraum ohne externe Löschwasserversorgung über Hydranten oder offene Löschwasserentnahmestellen erlaubt. Dementsprechend sind diese Fahrzeuge vornehmlich für die Brandbekämpfung und Menschenrettung konzipiert und ausgerüstet. Es gibt verschiedene Baugrößen dieses Fahrzeugtyps, die sich hinsichtlich ihrer Besatzung, ihrer Beladung, ihrer Tankgröße und ihrer Pumpleistung unterscheiden. Eine besondere Untergruppe der Tanklöschfahrzeuge sind die Großtanklöschfahrzeuge.
Aufgabenbereiche Tanklöschfahrzeuge ermöglichen mit ihrem großen Wassertank und ihrer fest eingebauten und an den Tank angeschlossenen Pumpe einen raschen ersten Löschangriff bei Brandeinsätzen, bis die Löschwasserversorgung über das öffentliche Hydrantennetz oder sonstige Löschwasserentnahmestellen sichergestellt ist. Sobald dies geschehen ist, können sie wie andere Löschfahrzeuge auch zur Förderung von Löschwasser eingesetzt werden. Sollte sich an einer Einsatzstelle keine Löschwasserentnahmestelle befinden, was etwa bei Waldbränden oder auch bei Einsätzen auf der Autobahn vorkommt, so können Tanklöschfahrzeuge im Pendelverkehr eingesetzt werden, um Löschwasser zur Einsatzstelle heranzuführen. Sie können dann das Wasser entweder über ihre eigene Beladung zur Brandbekämpfung einsetzen oder ein Löschgruppenfahrzeug mit Löschwasser versorgen. Ferner können Tanklöschfahrzeuge auch zum Transport von Trinkwasser verwendet werden. Dies macht sie insbesondere für den Katastrophenschutz interessant.
Großtanklöschfahrzeuge zeichnen sich durch einen besonders großen Löschwasservorrat aus, der oft auch durch einen größeren Vorrat an Schaummittel ergänzt wird. Diese Fahrzeuge verfügen in der Regel über einen Schaum-Wasser-Werfer auf dem Fahrzeugdach, der einen besonders massiven Löschangriff ermöglicht. Viele Großtanklöschfahrzeuge bewegen sich jedoch außerhalb der gängigen Normen, wie etwa die Flugfeldlöschfahrzeuge. Da insbesondere bei mittelgroßen Feuerwehren Tanklöschfahrzeuge zu Verkehrsunfällen (vor allem außerorts) ausrücken, um dort den Brandschutz sicherzustellen, hat es sich mancherorts eingebürgert, Tanklöschfahrzeuge auch mit einer Zusatzbeladung für die technische Unfallhilfe auszustatten. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip von Tanklöschfahrzeugen und hat zur Bildung neuer regionaler Fahrzeugtypen wie dem Hilfeleistungstanklöschfahrzeug geführt. Bundesweit wurde deshalb das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug als neues genormtes Fahrzeug eingeführt.
Aktuelle Tanklöschfahrzeuge in Deutschland Genormte Typen
Aktuell sind drei Baugrößen von Tanklöschfahrzeugen in Deutschland genormt:
Tanklöschfahrzeug 2000
Das Tanklöschfahrzeug 2000 (kurz: TLF 2000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ist als Nachfolger für das seit den 1990er Jahren nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeug 8/18 zu erachten.Norm. DIN 14530-18:2011-04. Titel (deutsch): Löschfahrzeuge – Teil 18: Tanklöschfahrzeug TLF 2000 (auf beuth.de)
Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 18: Tanklöschfahrzeug TLF 2000Normübersichtsseite für ein TLF 2000 – Ausgabe 2019-11 auf www.din.de normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe (FPN 10-1000). Dies bedeutet, dass die Pumpe einen Nennförderstrom von 1000 l/min bei einem Nennförderdruck von 10 bar hat. Außerdem hat das Fahrzeug eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Ein fest montierter Schaum-/Wasserwerfer ist ebenso wie eine Zusatzbeladung für Waldbrände optional. Bei besonders kompakter Bauweise darf der Tank auf 1800 Liter reduziert sein. Es führt nicht zwangsweise Schaummittel mit und ist aufgrund seiner Wendigkeit und angestrebten Geländefähigkeit auch besonders für Vegetations- und Flächenbrände geeignet.
Tanklöschfahrzeug 3000
Das Tanklöschfahrzeug 3000 (kurz: TLF 3000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ersetzt das nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeug 16/24-Tr.zumindest sinngemäß: Norm. DIN 14530-22:2011-04. Titel (deutsch): Löschfahrzeuge – Teil 22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (auf beuth.de)
Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000Normübersichtsseite für ein TLF 3000 auf din.de normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Ein fest montierter Schaum-/Wasserwerfer ist ebenso wie eine Zusatzbeladung für Waldbrände optional. Mit einer Besatzung aus einem Trupp (0/1/2/3) ist seine vorrangige Aufgabe die Bereitstellung einer größeren Wassermenge bzw. der Transport zusätzlichen Löschwassers in wasserarmen Gebieten sowie abseits befestigter Straßen.
Tanklöschfahrzeug 4000
Das Tanklöschfahrzeug 4000 (kurz: TLF 4000) ist ein genormtes Tanklöschfahrzeug und ersetzt die nicht mehr genormten Tanklöschfahrzeuge TLF 20/40 und TLF 20/40-SL bzw. ist die neue Bezeichnung für diese Fahrzeuge.Norm. DIN 14530-21:2011-04. Titel (deutsch): Löschfahrzeuge – Teil 21: Tanklöschfahrzeug TLF 4000 (auf beuth.de)
Das in der DIN 14530 Löschfahrzeuge – Teil 21: Tanklöschfahrzeug TLF 4000Normübersichtsseite für ein TLF 4000 auf din.de normierte Fahrzeug hat eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe, eine Schnellangriffseinrichtung, einen Löschwasserbehälter und eine feuerwehrtechnische Beladung. Weiterhin ist das Fahrzeug mit einem Schaummittelbehälter und einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer ausgerüstet. Mit der Besatzung aus einem Trupp (0/1/2/3) erfüllt es die Aufgaben eines TLF 3000 mit dem Zusatz der Bereitstellung einer größeren Wasser- und Schaummittelmenge sowie von Sonderlöschmitteln. Eine ausreichende Gewichtsreserve ermöglicht ferner, speziellere Sonderlöschmittelanlagen (z. B. Pulverlöschanlage, CO₂-Löschanlage) oder auch größere Schaummittel- und/oder Löschwasserbehälter mitzuführen. Mit entsprechendem Pulverbehälter wird das Fahrzeug auch PTLF bzw. genauer PTLF 4000, in Bayern bei der Digitalfunk-Funktionszuordnung auch TLF40P23,Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr (2014): Richtlinie für Funkrufnamen und operativ-taktische Adressen (OPTA) der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (npol. BOS) in Bayern genannt. Eine Zusatzbeladung für Waldbrände ist optional.
Die Einführung des digitalen BOS-Funks zog die Umbenennung des alten Fahrzeugtyps TLF 20/40 bzw. TLF 20/40-SL nach sich, weil eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes verlangt wird.
Tanklöschfahrzeuge 2000 und 3000 mit Staffelkabine
Die Tanklöschfahrzeuge TLF 2000-St und TLF 2000-St sind zwar an die Normen DIN 14530-18 bzw. DIN 14530-22 angelehnt, aber selbst nicht im engeren Sinne genormt. In Bayern sind sie allerdings nach Maßgabe des Zuwendungsrechts förderfähig und näher definiert.Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (2020): Tanklöschfahrzeuge TLF 2000 und TLF 3000 mit Staffelkabine – aktualisierte Zusatzausstattung Namensgebend ist die Staffelkabine. Nach bayerischem Zuwendungsrecht ist eine über die jeweilige DIN-Norm hinausgehende Beladung (unter anderem aus weiterer Atemschutzausrüstung, zusätzlichen Druck- und Saugschläuchen mit Zubehör bestehend) vorgesehen. Solche Fahrzeuge dürfen eine Länge von bis zu 7,5 Metern aufweisen. Die zulässige Gesamtmasse des TLF 2000-St ist auf maximal 14 Tonnen, die des TLF 3000-St auf maximal 16 Tonnen festgelegt.
Dem TLF 3000-St ähnelt der hessische Feuerwehrfahrzeugtyp Staffellöschfahrzeug 20.
Waldbrand-Tanklöschfahrzeug
Angesichts des verstärkten Auftretens von Waldbränden im Zuge des Klimawandels (z. B. der Waldbrand bei Lübtheen 2019) und einer zunehmenden Gefahr durch diese, haben der Deutsche Feuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Februar 2020 ein Pflichtenheft für ein neues „Waldbrand-Tanklöschfahrzeug“ veröffentlicht. Dieses Fahrzeug unterscheidet sich sowohl technisch als auch einsatztaktisch von den derzeit genormten und verfügbaren Fahrzeugtypen. So ist eine Besatzung von vier Personen vorgesehen, für die im Fahrzeug Atemluftanschlüsse vorhanden sind. Zwingend sind außerdem eine Möglichkeit zur Netzmittelabgabe und eine Selbstschutzanlage vorgesehen. Das Konzept des Löschfahrzeuges ist angelehnt an die in Frankreich zentral beschafften Waldbrandfahrzeuge und als Spezialfahrzeug gedacht.
Unter dem Namen bestehen zurzeit verschiedene, nicht fest genormte Typen, die hinsichtlich ihrer Ausstattung meist allenfalls als TLF 2000 einzuordnen wären, häufiger aber über deutlich größere Mengen Löschwasser, eine spezielle Beladung zur Waldbrandbekämpfung und Dachluken verfügen, die eine Brandbekämpfung vom Fahrzeug aus ermöglichen. Die Bundeswehrfeuerwehr benutzt bereits teilweise solche Fahrzeuge auf den Truppenübungsplätzen, wo durch Munition Brände entstehen können. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beschafften 2021/22 35 (Brandenburg) und 11 (M-V) dieser TLF-W BB auf der Basis eines Tatra Force 815-7 4x4.Musterabnahme TLF-W BB: Ein weiterer Schritt Richtung Zukunft, Mitteilung vom 29. März 2021, abgerufen am 11. April 2022Neues Waldbrand-Löschfahrzeug für Feuerwehr Alt Jabel, NDR vom 9. April 2022, abgerufen am 11. April 2022
Historische und nicht mehr genormte Tanklöschfahrzeuge in Deutschland
Tanklöschfahrzeuge bis zum Zweiten Weltkrieg Erste Tanklöschfahrzeuge entstanden in den 1900er Jahren mit der einsetzenden Motorisierung von Fahrzeugen. Vorläufer mit Pferdegespannen, Spritzenwagen und Tanks auf Anhängern mit geringen Mengen von Löschwasser sind nicht mit modernen Tanklöschfahrzeugen vergleichbar. Die internationale Geschichte zur Entwicklung von Feuerwehrausrüstung und Tanklöschfahrzeugen ist uneinheitlich. Die Materialauswahl war von den jeweiligen örtlichen Anforderungen geprägt, wie beispielhaft für die Ausrüstungsentwicklung der Feuerwehr Aachen und der Feuerwehr Köln niedergeschrieben. In Deutschland waren von der Jahrhundertwende bis in die 1920er und 1930er Jahre der „Reichsverein deutscher Feuerwehringenieure“ (RFD) und der Fachausschuss für Normung der Feuerwehrgeräte (FEN) beim Deutschen Institut für Normung maßgebliche Institutionen zur Vereinheitlichung der Ausrüstung von Feuerwehren. Die Hersteller waren ab dem 4. Oktober 1933 in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Feuerwehrgeräteindustrie organisiert. Ab Januar 1934 wurde genormte Ausstattung durch das Gesetz über das Feuerlöschwesen (Preußen) vom 15. Dezember 1933 (FLG – Feuerlöschgesetz) und die Richtlinien vom Reichsluftfahrtministerium (RLM, RMfL) gefördert. Im August 1937 veröffentlichte der Verein Deutscher Ingenieure einen Beitrag zur Normung im Feuerlöschwesen. Es folgte das Reichsfeuerwehrgesetz (Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938). Die Normung von Ausrüstung und Fahrzeugen wurde für die Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus über Verordnungen mit Bezeichnungen und technischen Vorgaben geregelt, die mit ähnlichen Verordnungen für militärische Gerätschaften vergleichbar sind. Dazu wurde ab Juni 1940 bis 1943 als „Anordnungen über den Bau von Feuerwehrfahrzeugen“ in zehn Heften vom Chef der Deutschen Polizei mit Blick auf die Tanklöschfahrzeuge Folgendes erlassen:
Heft 9 Tanklöschfahrzeug TLF 15/43 (gültig ab November 1943), Heft 10 Tanklöschfahrzeug TLF 25/43 (gültig ab Januar 1944).