mini|Warhafftige Zeitung von den gottlosen Hexen, 1571 mini|Das territoriale Umfeld der Grafschaft Werdenfels (rot markiert) im Jahre 1789 Durch die Hexenprozesse in der Grafschaft Werdenfels von 1589 bis 1596 starben 51 Menschen (50 Frauen und 1 Mann) in der ehemaligen Grafschaft Werdenfels im heutigen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Davon stammten 33 Personen aus Garmisch, 11 aus Partenkirchen und 7 aus Mittenwald. 48 Frauen und ein Mann wurden wegen Hexerei zum Tode verurteilt und in Garmisch hingerichtet. Zwei Frauen starben während ihrer Haft, wovon eine Selbstmord beging. Außerdem wurden ca. 127 weitere Personen der Hexerei beschuldigt und zum Teil auch inhaftiert, sodass es bei dieser Hexenverfolgung insgesamt ca. 178 Opfer gab.

Übersicht Grafschaft Werdenfels 1249 wechselten die Burg Werdenfels und die Feste Falkenstein mit ihrem Umland für 250 Pfund Augsburger Münzen den Besitzer. Ritter Schweiker von Mindelberg verkaufte sein Vermögen im oberen Loisachtal an Bischof Konrad von Freising. Dazu gehörten neben den zwei Burgen die Wälder und Berge zwischen Plansee und Partnach sowie von der Zugspitze bis zum „Hängenden Stein“ bei Oberau. Ebenso gingen die Fischwasser der Loisach sowie des Eibsees an den Bischof. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Freisinger Bischofsstaat im oberen Loisachtal durch bloße Grundherrschaft in Erscheinung getreten. Jetzt rückte er zur Gerichts- und Verwaltungsmacht auf, der drei Dörfer unterstanden: Germarsgau (Garmisch), Aschau und Vorchhaidt (Farchant). Auf der Burg zog ein Ritter als Burghüter und Richter ein.

1294 dehnte der Freisinger Bischof Emicho durch Käufe die Macht des Hochstifts Freising im obern Loisach- und Isartal entscheidend aus. Vom letzten Grafen von Eschenlohe erwarb das Hochstift die Märkte Partenkirchen und Mittenwald sowie das Isartal und das Karwendelgebirge. Die Freisinger fassten ihre gesamten Besitztümer zur Grafschaft Werdenfels zusammen, die damit das größte Teilterritorium des Hochstifts Freising wurde.

Bevölkerung Im ausgehenden 16. Jahrhundert waren in der Gebirgsregion des Werdenfelser Landes die einheimischen Bauern sehr verarmt. Jedoch kamen auf Grund der günstigen Verkehrslage an der Handelsstraße zwischen Venedig und Augsburg die Kaufleute zu bescheidenem Wohlstand. Das Bild der Bevölkerung rundeten die Handwerker und die vielen Knechte und Mägde ab. In den drei Gerichtsorten Garmisch, Partenkirchen und Mittenwald gab es Marktschreiber und jeweils 24 nebenberufliche Richter, die sogenannten Urteiler. Das Hochstift Freising bestellte einen Pfleger; für das Seelenheil sorgten Pfarrer, Kaplane und Benefiziaten. Mehr als 4500 bis 5500 Menschen konnte das Werdenfelser Land bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nicht ernähren.

Während für die niedere Gerichtsbarkeit die örtlichen Gerichte alleine zuständig waren, wurden Malefizsachen, also Delikte, die mit der Todesstrafe geahndet werden konnten, vor dem Landgericht verhandelt, dessen Leiter vom Fürstbischof aus dem Kreis der gewählten Richter ernannt wurde. Traditionell fiel diese Wahl auf den Garmischer Richter, dem der Landesherr den Blutbann verlieh. Das Landgericht tagte in unterschiedlich großer Besetzung, bei wichtigen Angelegenheiten mit sämtlichen 72 Urteilern aus allen drei Gerichtsorten. Damit verfügten die Werdenfelser über Beteiligungsrechte in strafrechtlichen Angelegenheiten, die weit über das Übliche hinausgingen – auch im Vergleich zu den anderen Freisinger Territorien. Abweichend von dieser Regelung wurden die Hexenprozesse des 16. Jahrhunderts nicht vom gewählten Richter, sondern vom Pfleger geführt, der als Beamter die Interessen des Landesherrn vertrat.

Eine weitere Besonderheit des Werdenfelser Strafrechts war die Regelung, dass das bewegliche Vermögen der Verurteilten nicht wie sonst üblich an die Erben, sondern an den Landesherrn fiel.

Trotz der Christianisierung im 8. Jahrhundert war in der Bevölkerung der überlieferte Aberglaube Jahrhunderte lang wachgeblieben. In vielen Naturphänomenen wie zum Beispiel dem Föhnwind sahen die Menschen ein Spiel des Teufels und von Dämonen. „Blaser“, Personen, die Warzen zum Verschwinden bringen und kranke Tiere heilen, haben sich bis in die heutige Zeit in der Gegend um Garmisch-Partenkirchen gehalten. Es lag zu damaliger Zeit der Verdacht nahe, dass dieser Personenkreis Mensch und Tier mit Hilfe böser Mächte schaden könnte. Bei einer Verurteilung dieser Menschen ließ das damalige Recht kein anderes Urteil als die Todesstrafe zu.

Prozesse mini|Die Burgruine Werdenfels mini|Die Folter von Hexen, etwa um 1590 + Übersicht aller Opfer nach Gruppe und Jahr Gruppe 1589 1590 1591 Gesamt Hingerichtete 0 46 3 49 In Haft Gestorbene 1 1 0 2 Insgesamt 1 47 3 51

Einleitung Die Akten der Werdenfelser Hexenprozesse sind bis heute erhalten geblieben. Sie enthalten viele genealogische Hinweise zu den 51 verurteilten Personen und weiteren 127 Beschuldigten, die zum Teil monatelang inhaftiert waren und später freigelassen wurden. Des Weiteren sind 124 von vermeintlichen Hexen geschädigte Personen aufgeführt sowie 650 Menschen, die in die Prozesse verwickelt waren.

1583 wurde der leicht beeinflussbare Caspar Poißl von Atzenzell neuer Pfleger in der Grafschaft Werdenfels. Die Bewohner des Landes waren schon die Jahre zuvor sehr unruhig. Pestepidemien, Krankheiten, Hagelschauer, der die Felder verwüstete, und verendete Tiere verängstigten die Allgemeinheit. Im Pestjahr 1574 verlor zum Beispiel die Partenkirchnerin Ursula Thurn mehrere Kinder.

Poißls Vorgänger Herwart von Hohenburg übte bei Anschuldigungen von Hexerei noch einen mäßigenden Einfluss aus. Am 23. April 1581 erreichten Gerüchte über Hexerei den ersten Höhepunkt. Eine Wahrsagerin aus Ettringen in der Grafschaft Schwabeck sagte der kranken Müllerin von Garmisch, dass böse Leute ihr die Krankheit angehängt hätten, wobei sie die 80-jährige Elisabeth Schlamp aus Garmisch in Verdacht hatte. Kurz darauf ging in Garmisch ein heftiger Hagelschlag nieder, den der Gerichtsprokurator, der Bruder der Müllerin, Elisabeth Schlamp zuschrieb. Am 20. Mai ließ der Gerichtsprokurator vier Personen verhören, die mit der vermutlichen Hexe Kontakt hatten. Diese Aussagen waren jedoch wenig stichhaltig und Pfleger Herwart meldete diesen Vorgang nach Freising. Die Antwort war, gegen Schlamp nicht zu prozessieren, andererseits sollte der Pfleger heimlich Nachforschungen zu dieser Person unternehmen. Die Garmischer waren damit nicht zufrieden und brachten weitere Zeugen aus Garmisch und Partenkirchen vor und forderten, Schlamp sofort festzunehmen. Nach diesen Forderungen wollte der Pfleger die todkranke Frau verhören, diese war jedoch nicht mehr vernehmungsfähig. Im Anschluss steigerte sich die Hetze gegen die Schlamp und andere Personen immer mehr, bis sich der Pfleger genötigt sah, einen weiteren Bericht nach Freising zu schicken, in dem er sich beklagte: „Wann Eure Gunst und Gnaden kein anderes Einsehen und Fürsehung tun, so wird ein großer Unruh folgen…“

Erste Verurteilungen Die aufgebrachte Garmischer Bevölkerung stieß bei dem neuen Pfleger Poißl auf offene Ohren. Der Eibseefischer Hans Ostler hatte viel krankes Vieh und der Rahm der Kühe ließ sich nicht buttern. Der Fischer verdächtigte die aus Tirol stammende 55-jährige Ursula Klöck der Hexerei. Mang Resenberger, der schon gegen die Schlamp als Zeuge ausgesagt hatte, gab dem Fischer den Tipp, einen Tontopf mit Wasser so lange zu kochen, bis er zerspringe. Der Mensch, der als Nächstes sein Haus betrete, würde derjenige sein, der ihm den Schaden zufüge. Der Fischer ließ daraufhin einen mit Wasser gefüllten Tontopf zwei Tage bis zum Zerspringen sieden. Zufällig kam die Klöck an seinem Anwesen vorbei, die sich mit dem Fischer aussprechen wollte. Hans Ostler hatte auf diesen Vorfall hin keine Zweifel mehr: Ursula Klöck sei die Hexe, die seinem Vieh Schaden zufügte. Als diese Geschichte bekannt wurde, begannen die Garmischer abermals unruhig zu werden und brachten diese Beschuldigungen dem Pfleger vor.

Am Abend des 28. September 1589 ließ Pfleger Poißl die Beschuldigte Ursula Klöck in das Garmischer Amtshaus abführen. Die Zahl der Gefangenen erhöhte sich am 8. Oktober auf drei Frauen. Die alte, oftmals beschuldigte Elisabeth Schlamp sowie ihre ledig gebliebene Tochter, die etwa 45-jährige Apollonia Schlamp, wurden ebenfalls auf Anweisungen Poißls festgenommen.

Alle drei Frauen begutachtete der erfahrene Schongauer Scharfrichter und Hexenfinder Jörg Abriel, der Pfleger Poißl schrieb an seine Vorgesetzten über dessen Urteil: „… alle drei Weiber als Unholde befunden, weil er an ihnen das Teufelszeichen wirklich entdeckt habe.“ Anschließend wurden die Frauen gütlich, das heißt ohne Folter, vernommen. Bei dieser Vernehmung zeigten sich die Gefangenen sehr verstockt und gaben nur zu Protokoll, dass es noch mehr solcher Frauen in der Grafschaft gäbe. Meister Jörg schrieb diese Verstocktheit dem Umstand zu, dass das Essen der Frauen nicht mit Weihwasser und geweihtem Salz gekocht wurde. Der Pfleger nahm sich diese Rüge so zu Herzen, dass er später allen der Hexerei bezichtigten Personen das Essen nach Rezept des Scharfrichters zubereiten ließ.

Nach einer Anfrage des Werdenfelser Pflegers bekam er am 20. Oktober 1589 die Genehmigung der Regierung, die Beschuldigten peinlich zu befragen. Damit war für Poißl der Weg zur Folterung frei. Zuerst befragte er die Frauen noch ohne Folter, bekam allerdings keine Geständnisse. Nach einer weiteren Anfrage bekam er am 30. Oktober von der Regierung nochmals die Genehmigung zur Folterung und ließ wiederum Jörg Abriel in die Grafschaft rufen, um sie zu vollziehen.

Mit der peinlichen Befragung pressten Abriel und der Pfleger Geständnisse aus den Frauen heraus. Ursula Klöck beschuldigte dabei ihre eigene Schwester, Barbara Achrainer, der Hexerei. Achrainer wurde am 21. November in Haft genommen. Am 4. Dezember wurden Klöck und die beiden Schlamps in den Kerker der Burg Werdenfels gebracht, Achrainer folgte dorthin am 15. Dezember. Unter Folter beschuldigten Ursula Klöck, Elisabeth Schlamp und Barbara Achrainer die 60-jährige Margarethe Gattinger aus Hammersbach ebenfalls der Mittäterschaft. Nach weiteren Zeugenaussagen stand einer Verhaftung Gattingers am 17. Dezember 1589 nichts mehr im Wege. Sie wurde sofort auf die Burg gebracht und von zwei Hexenfindern, Jörg Abriel und dem Scharfrichter aus Hall in Tirol, begutachtet und gefoltert, da sie in ihr eine des Zauberns mächtige Person erkannten. Zu dieser peinlichen Befragung hatte der Pfleger keine Genehmigung der Freisinger Regierung.

Am 21. Dezember 1589 nahm sich Gattinger mit einem abgerissenen Schurzsaum das Leben. Da die beiden Hexenfinder über Weihnachten die Grafschaft verlassen hatten, musste die Leiche mehrere Tage in der Burg verbleiben, bis sie nach den Feiertagen vom Biberacher Hexenfinder Meister Christoph verbrannt werden konnte. Die nachträgliche Hinrichtung durch Verbrennung kann als Zeichen dafür gesehen werden, dass die Gattingerin als der Hexerei überführt betrachtet wurde. Nach Ansicht der Hexenfinder sollte mit der Verbrennung die Gefahr gebannt werden, dass mit dem Leichnam andere Hexen Zauberei üben. Für die übrigen vier Gefangenen hatte der Suizid zur Folge, dass ihnen sofort neue Ketten angelegt wurden. Die Gattingerin bezichtigte vor ihrem Tod ebenso wie Ursula Klöck unter Folter weitere Frauen der Hexerei. Aus Freising erging am 12. Januar 1590 der Befehl, das Vermögen der vier Gefangenen einzuziehen. Als Tag, an dem die Frauen hingerichtet werden sollten, setzte der Pfleger den 5. Februar 1590, den ersten Sonntag nach Maria Lichtmeß, fest. Er bat die Regierung, die Todesstrafe abzumildern und die Hexen durch Erwürgen zu töten und anschließend zu verbrennen. Am 31. Januar kam die Bestätigung des Urteils aus Freising.