mini|hochkant=2.2|Der Reichstag zu Augsburg 1555, dem Kaiser (links unter dem Baldachin) gegenüber auf beiden Seiten die Kurfürsten, die Reichsfürsten, die Bischöfe, die Prälaten usw. Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 die Bezeichnung für das Kollegium (Kurie) der Reichsfürsten im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Neben dem Reichsfürstenrat bestand der Reichstag aus dem Kurfürstenkollegium und dem Reichsstädtekollegium.

Zusammensetzung Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts schlossen sich Fürsten, Reichsgrafen, einige reichsunmittelbare Herren, die Bischöfe der Hochstifte sowie die Reichsprälaten zusammen. Sie waren damit bei den Reichstagen das zweite Kollegium dieser Art nach dem Kurfürstenkollegium. Es ging ihnen um die Durchsetzung ihrer Positionen gegenüber dem Kaiser und den Kurfürsten. Der Reichsfürstenrat war die mitgliederstärkste Kurie bei den Reichstagen. Sie war durch die unterschiedliche Art ihrer Mitglieder auch das am wenigsten homogene Gremium.

Der Reichsfürstenrat gliederte sich in eine weltliche und eine geistliche Bank.

Dabei lag die Führung der geistlichen Bank bei weltlichen Reichsständen, nämlich bei dem Erzherzog von Österreich und dem Herzog von Burgund. Hintergrund war, dass sich Österreich mit seinem Anspruch auf die Führung der weltlichen Bank gegen das Herzogtum Bayern nicht durchsetzen konnte und es daher als Ausweg die Stimmführung auf der geistlichen Bank übernehmen durfte. Ähnlich war die Situation auch im Fall Burgund, dessen Stimme auch die (spanischen) Habsburger innehatten. Es folgte im Rang das Fürsterzbistum Salzburg. Der Erzbischof von Bisanz (Besançon) gehörte zwar offiziell bis 1678 zum Reich, nahm aber an den Reichstagen nicht mehr teil. Neben den Hochstiften und den Äbten einiger reichsunmittelbaren Klöster gehörten auch der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens sowie der Großprior des Johanniterordens zur geistlichen Bank. Die geistliche Bank hatte am Ende des Reiches 37 Stimmen. Davon waren 35 Viril- und 2 Kuriatstimmen.

Eine Sonderrolle nahmen die Hochstifte Lübeck und Osnabrück, und bis 1680 das Erzstift Magdeburg ein. Obwohl protestantisch geworden, existierte das Bistum Lübeck als Hochstift weiter. Im Fall des Hochstifts Osnabrück wechselten ab 1648 protestantische und katholische Bischöfe einander ab. Da beide Gebiete weder zur weltlichen noch zur geistlichen Bank passten, bildeten sie die sogenannte Querbank zwischen beiden Gremien, wobei Osnabrück auf der geistlichen Bank Platz nahm, wenn ein katholischer Bischof regierte. Magdeburg hatte seit Mitte der 16. Jahrhunderts bis 1680, dem Jahr des Todes des letzten Administrators, ebenfalls auf der Querbank seinen Platz. Es wechselte danach als Herzogtum Magdeburg auf die weltliche Bank, wo es direkt nach Bayern platziert wurde.

Stimmrechte Die Mitglieder hatten je nach Bedeutung Viril- oder Kuriatstimmen. Virilstimmen standen den Fürsten zu. Sie waren zu Beginn an die Person des jeweiligen Fürsten gebunden. Beim Aussterben einer Familie konnte die Stimme dem Territorium verloren gehen. Allerdings stieg die Zahl der Virilstimmen bei Aufspaltung einer Familie in mehrere Fürstenlinien an. Im Jahr 1582 endete diese Praxis. Die Stimmen wurden an die Territorien gebunden. Der Zugang zum Reichsfürstenstand wurde gleichzeitig erschwert. Das Territorialprinzip hatte zur Folge, dass Reichsfürsten, die über mehrere Gebiete mit Stimmrecht verfügten, diese Stimmen auch abgeben konnten. Die Hohenzollern der Markgrafschaft Brandenburg etwa verfügten über acht Stimmen.Herzogtum Magdeburg, Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach, Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach, Fürstentum Halberstadt, Herzogtum Hinterpommern, Fürstentümer Minden, Cammin und Ostfriesland.

Die kleineren Grafen und Herren verfügten nur über die gemeinschaftlichen Kuriatstimmen. Es entstanden im Laufe der Zeit vier regionale Kollegien von Grafen und Herren, die jeweils eine Kuriatstimme hatten. Dies waren der Wetterauer Grafenverein, das schwäbische, das fränkische und das Niederrheinisch-Westfälische Reichsgrafenkollegium. Auf der geistlichen Bank schlossen sich die nichtfürstlichen Reichsprälaten im schwäbischen und Rheinischen Reichsprälatenkollegium zusammen. Zusammen hatten die kleineren Territorien und Prälaten seit 1653 sechs Kuriatstimmen. Die Fürsten kamen dagegen am Ende des 18. Jahrhunderts auf 94 Virilstimmen. Die Stimmabgabe erfolgte nach einer festgelegten „Aufrufordnung“ immer abwechselnd zwischen Geistlicher und Weltlicher Bank.

Direktorium Das Direktorium des Reichsfürstenkollegium lag abwechselnd beim Erzherzogtum Österreich und beim Fürsterzbistum Salzburg. Während der Sitzungen hatte Österreich (directorium agens) und sonst Salzburg (directorium quiescens) den Vorsitz.

Mit dem im Privilegium Maius (1453 rechtsgültig) erhobenen Anspruch auf Gleichrangigkeit mit den Kurfürsten war die Forderung nach dem Direktorium Österreichs im Reichsfürstenrat verbunden, nachdem die Tür zum Kurfürstenkolleg nachhaltig verschlossen blieb. Hier traf das Erzhaus auf den erbitterten Widerstand seiner ärgsten Widersacher im Reich, des Hauses Wittelsbach. Als Herzog von Bayern übte es bisher das Direktorium aus und war nicht bereit, den ersten Rang auf der Weltlichen Bank aufzugeben. Der Kompromiss, der es schließlich allen Beteiligten erlaubte, das Gesicht zu wahren, ist typisch für das komplizierte, aber dennoch letztlich wirkungsvolle Zusammenwirken der politischen Kräfte im Alten Reich. Österreich und das ebenfalls von Habsburg regierte Burgund nahmen auf der Geistlichen Bank Platz. Der Erzbischof von Salzburg räumte den bisher eingenommenen Rang und wurde dafür am Direktorium des Reichsfürstenrats beteiligt, das nun vom Erzherzogtum Österreich, dem Herzogtum Burgund und dem Erzbistum Salzburg alternierend ausgeübt wurde. Da die Aufrufordnung des Reichsfürstenrats stets von der Geistlichen zur Weltlichen Bank sprang, erhielt Österreich # 1, Bayern # 2, Burgund # 3, Magdeburg # 4 und Salzburg # 5. Somit war gewährleistet, dass Habsburg, Wittelsbach und Hohenzollern über das anstatt des säkularisierten Erzbistums gebildete und von der Geistlichen auf die Weltliche Bank gewechselte Herzogtum Magdeburg an der Leitung dieses für die Reichspolitik entscheidenden Gremiums beteiligt waren.

Der Immerwährende Reichstag ab 1663 miniatur|350px|Immerwährender Reichstag. Kupferstich von Christoph Fischer. Neun Jahre nach dem Jüngsten Reichsabschied und fünfzehn Jahre nach dem Westfälischen Frieden wurde schließlich wieder in Regensburg ein Reichstag einberufen, aus dem der Immerwährende Reichstag hervorgehen sollte. Das Verzeichnis der teilnehmenden Reichsfürsten und ihre Sitzordnung im RatssaalEygentlicher Abriß deß Reichstags Solennität so den (10.) (20.) Januarii Anno 1663 in Regenspurg auff dem gewöhnlichen grossen RathHaußSaale bey eröffneter Kayserlichen Proposition angestellet und gehalten worden (Kupferstich von Christoph Fischer, in: Hans-Jürgen Becker, Der Reichstag zu Regensburg, Regensburg 2003, Reprint der Originalausgabe 1786) machen einige Konstanten in der Funktion des Reichsfürstenrats deutlich.

Der Kaiser ließ sich durch den als Prinzipalkommissar fungierenden Erzbischof von Salzburg,Guidobald von Thun und Hohenstein. 1662 wurde er von Kaiser Leopold I. zum Prinzipalkommissar auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg ernannt. Seit dieser Zeit war er nur noch selten in Salzburg. Als seine Vertretung fungierte der Bischof von Chiemsee Franz Vigilius von Spaur. den Primas Germaniae, vertreten. An der Stirnseite nahmen die nunmehr acht KurfürstenAuf dem zeitgenössischen Kupferstich sind nur sechs Kurfürsten an der Stirnseite zu erkennen, da der Erzbischof von Trier auf dem Sessel gegenüber dem Prinzipalkommissar Platz genommen hat. Platz, nachdem Bayern anstatt Kurpfalz 1623 zur Kurwürde aufgestiegen war und letzteres dann 1648 eine achte Kur erhielt. Der König von Böhmen, in Personalunion Römischer Kaiser, nahm bis zur Readmission der böhmischen Kurwürde 1708 an den Beratungen des Kurfürstenkollegs nicht teil. Der in diesem Abschnitt dargestellte Kupferstich von Christoph Fischer über das Geschehen in Regensburg 1663 zeigt die Sitzordnung der Kurfürsten sowie weitere Funktionsträger des Reichstage: Kurmainz (zur Rechten des Prinzipalkommissars), vertreten durch den Bischof von Worms,Hugo Everhard Cratz von Scharfenstein (* vor 1595; † 13. März 1663 auf dem Reichstag zu Regensburg), Bischof von Worms 1654 – 1663. Kurköln (zur Linken des Prinzipalkommissars), vertreten durch Geheimrat Aldenhof,Aus der Linie Aldenhof der kurkölnischen Ministerialenfamilie Spee. Kurtrier (gegenüber dem Prinzipalkommissar), vertreten durch Geheimrat Dr. Basscheid, Kurbayern (zur Rechten von Kurmainz), vertreten durch den Kanzler, Geheimrat Öchsl,Aus der Familie des Dombaumeisters am Wiener Stephansdom, Jörg Öchsl (1506 – 1510). Kursachsen (zur Linken von Kurköln), vertreten durch Geheimrat von Gersdorff,Aus der in Gersdorf in der Oberlausitz beheimateten Familie von Gersdorff. Kurbrandenburg (zur Rechten von Kurbayern), vertreten durch Geheimrat Klaus Ernst von Platen, Kurpfalz (zur Linken von Kursachsen), vertreten durch Graf Christian zu Sayn und von Wittgenstein.Graf Christian aus dem Engelbertischen Mannesstamm der Grafen zu Sayn-Wittgenstein wurde 1654 von Kurpfalz mit der Grafschaft Sayn belehnt.

Zur Linken des Prinzipalkommissars steht der Konkommissar, Herr Reichshofrat von Crane. In der Mitte des Saals mit dem Amtsstab erkennt man den Reichserbmarschall, Graf von Pappenheim, dessen Geschlecht dieses Ehrenamt als Stellvertreter der Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches ausübte. Vor der vom Prinzipalkommissar aus gesehen linken Seite, der Weltlichen Bank, hält der Kommissar der Kaiserlichen Majestät, Graf von Wolkenstein, den Vortrag; davor liest Kammerrat Öchsl die Praepositio. Am Direktorialtisch sitzen der kurmainzische Kanzler, Herr Mehl, und der Rat Hettinger.

Die Reichsfürsten saßen in folgender Ordnung (Nummerierung gemäß der klassischen Aufrufordnung). Hier beispielhaft für das Jahr 1663, wie auf dem Kupferstich dargestellt: Geistliche Bank 5. Erzbischof von Salzburg, vertreten durch Geheimrat Graf von Thun,Wenzeslaus von Thun und Hohenstein (1629 – 1673), Fürstbischof von Passau und Gurk, Halbbruder des als Prinzipalkommissar fungierenden Fürsterzbischofs von Salzburg, Guidobald von Thun und Hohenstein. 53. Fürstabt von Fulda, Ihre Fürstliche Gnaden der Abt von Fulda,Fürstabt Joachim von Gravenegg. 11. Bischof von Bamberg, vertreten durch Kanzler von Senglau,Johann Adam von Senglau, würzburgischer und bambergischer Kanzler. 13. Bischof von Würzburg, vertreten durch Probst von Stadion,Christoph Rudolf von Stadion (* Dezember 1638; † 17. Januar 1700), Reichsfreiherr, Hofratspräsident, Dompropst, mehrfach Kandidat für das Kurfürstenamt in Mainz. 15. Bischof von Worms, vertreten durch Herrn D. Berstaw, 17. Bischof von Eichstätt, vertreten durch Dompropst Schenk von Castell,Wolfgang Franz Schenk von Castell († 1669), Domherr in Eichstätt. 29. Bischof von Paderborn, vertreten durch Kanzler Dr. Meiners, 33. Bischof von Regensburg, vertreten durch Dompropst Graf von Toerring,Adam Lorenz von Toerring-Stein (* 13. August 1614; † 16. August 1666), Dompropst, 1663 Bischof von Regensburg. 35. Bischof von Passau, vertreten durch Herrn Melzer, Kanzler des Stifts St. Emmeram, 55. Fürstabt von Kempten, vertreten durch Herrn Renner von Allmendingen,Aus der Familie des kaiserlichen Kommissars Johannes von Renner, Besitzer des Schlosses Allmendingen (1516). 95. Schwäbische Prälaten, vertreten durch den Prälaten von St. Emmeram, 97. Westfälische und Rheinische Prälaten, vertreten durch Herrn Franz von Crane,