mini|hochkant=1.4|Einsatzfahrzeuge am Russell Square in London nach den Anschlägen im Juli 2005
Der Massenanfall von Verletzten (MANV) bezeichnet im Rettungswesen eine Situation, bei der eine große Zahl von Verletzten oder Erkrankten versorgt werden muss. Dies kann zum Beispiel bei Eisenbahnunfällen, Bombenattentaten, großflächigen ABC-Einsatzlagen, Seuchen oder Flugzeugabstürzen der Fall sein. Um nicht nur Verletzte, sondern auch Erkrankte oder „nur“ betreuungsbedürftige Betroffene mit zu erfassen, wird manchmal das Kürzel MANV mit Massenanfall an Versorgungs- und Hilfebedürftigen assoziiert. In vielen Landesgesetzen findet sich auch der Begriff Großschadenslage (vor allem in Österreich auch Großunfall genannt). Da es hierbei regelmäßig viele Verletzte oder Betreuungsbedürftige gibt, gilt der Begriff als Synonym für Massenanfall von Verletzten. International wird eine solche Lage als MASCAL bzw. MasCal (Mass Casualty) bezeichnet.bundeswehr.de Irak: Internationale Zusammenarbeit im MasCal-Fall
Allgemeines Bei einem Massenanfall von Verletzten stößt der reguläre Rettungsdienst einer Region sehr schnell an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit (Personalkapazität, Verfügbarkeit von Geräten). Typisch ist dabei die Überforderung der zuerst eintreffenden Rettungsmittel, die sich sowohl erheblichen medizinischen als auch organisatorischen Anforderungen gegenübersehen. Es wird dagegen nicht als MANV angesehen, wenn ein Spitzenbedarf auftritt, bei dem zufällig mehrere einzelne Notfälle zur gleichen Zeit versorgt werden müssen oder wenn für einzelne Notfälle Spezialmaterial wie besondere Schutzausrüstung oder seltenes technisches Gerät notwendig ist, das gegebenenfalls auch aus weiterer Entfernung herangeführt werden muss.
Deutschland Definition nach DIN Die deutsche Norm DIN 13050:2015-04 (Begriffe im Rettungswesen) unterscheidet den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) (Nr. 3.29) als einen „Notfall mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen“ von der Katastrophe als ein „über das Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der örtlichen Infrastruktur, das im Rahmen der medizinischen Versorgung mit den Mitteln und Einsatzstrukturen des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann.“ Das Ausrufen einer Katastrophe obliegt den Verwaltungsstrukturen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Katastrophen können auch ausgerufen werden, wenn die Infrastruktur zerstört ist, ohne dass primär eine Vielzahl Verletzter oder Erkrankter vorliegt (z. B. Hochwasser). Ein Massenanfall von Verletzten kann hingegen beispielsweise bei einer Massenkarambolage vorliegen, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Katastrophe einschlägig sind.
Versorgungsstufen Je nach Ausmaß und Umfang des Massenanfalls variiert der Bedarf an Einsatzmitteln beträchtlich. Daher hat der Bund in Kooperation mit den Ländern vier Versorgungsstufen im Bevölkerungsschutz mit fixen Kriterien festgelegt, anhand derer eine derartige Großschadenslage analysiert und die folgerichtigen Entscheidungen getroffen werden können. Diese Stufen definieren auch die notwendigen Schutzpotenziale und -ziele. Diese Einteilung geht ursprünglich auf die „Planungsplattform des Deutschen Städtetages“ zurück.aus Seite 12 der Begleitfolien zum Referat „Grenzen der Notfallmedizin“, gehalten von Frebel vom Arbeitskreis „Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Deutschland“, undatiert Es ist aber stets zu beachten, dass die konkrete Maßnahmenplanung örtlich sehr unterschiedlich ausfällt. In Großstädten existieren z. B. ganz andere Versorgungsmöglichkeiten und tägliche Vorhaltungen als in einer eher ländlichen Gegend, in denen schon eine wesentlich geringere Anzahl von Verletzten die Einsatzkräfte vor erhebliche Kapazitätsprobleme stellen kann.
Die angegebenen Beispiele markieren „Meilensteine“ im deutschen Katastrophenschutz, die immer wieder Anlass zu Neukonzeptionen gaben.
Versorgungsstufe 1 Beschreibung: normierter alltäglicher Schutz Umfang der Betroffenen: 5 bis 50 Personen Risikokategorie: alltägliche Gefahren, gilt für gesamtes Bundesgebiet Schutzziele: Hilfeleistung für individuelle Notfälle im Rahmen des Rettungsdienstes Schutzpotentiale: Rettungsdienst (inkl. überörtliche Hilfeleistung) Rechtsgrundlage: Rettungsdienstgesetze der Länder Beispiele: Verkehrsunfälle mit Reisebussen oder Brände in Wohnanlagen
Versorgungsstufe 2 Beschreibung: standardisierter, flächendeckender Grundschutz Umfang der Betroffenen: 50 bis 500 Personen Risikokategorie: nicht alltäglich, aber mit den vorhandenen Kräften beherrschbar, kann im gesamten Bundesgebiet auftreten Schutzziele: Hilfeleistung für außergewöhnliche Schadenereignisse Schutzpotentiale: zusätzlich zu Stufe 1: Schnelleinsatzgruppen, sonstige kleinere Katastrophenschutzeinheiten Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder Beispiele: Eisenbahnunglücke (ICE-Unglück von Eschede, Zugunglück von Brühl) oder Oktoberfestattentat
Versorgungsstufe 3 Beschreibung: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen (länderübergreifende und internationale Hilfe nötig) Umfang der Betroffenen: 500 bis 1000 Personen Risikokategorie: erhöhtes Risiko, z. B. in Ballungsgebieten aufgrund der Infrastruktur, besonders gefährliche Industriebetriebe, erhöhtes Anschlagsrisiko Schutzziele: Hilfeleistung für Schadenereignisse, die nicht mit dem Potenzial des Grundschutzes abzudecken sind Schutzpotentiale: zusätzlich zu Stufe 2: Einsatzeinheiten; nach Maßgabe einer Gefährdungsanalyse (z. B. Spezialausbildung der Helfer, Medikamentenbevorratung oder besondere technische Rettungsausstattung) Rechtsgrundlage: Katastrophenschutz- oder Hilfeleistungsgesetze der Länder, Bund-Länder-Vereinbarungen Beispiele: Tanklastzugunglück von Los Alfaques
Versorgungsstufe 4 Beschreibung: Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften Umfang der Betroffenen: über 1000 Personen Risikokategorie: ausgewiesener Sonderschutz Schutzziele: gemeinsam festgelegte, außergewöhnliche Gefahrenlagen (z. B. im kontaminierten Bereich) Schutzpotentiale: z. B. Analytische Task Force Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarungen Alarmierung der Medizinischen Task Force Beispiele: Hamburger Sturmflut von 1962, Hochwasser in Mitteleuropa 2002, Flugtagunglück von Ramstein oder Unglück bei der Loveparade 2010
Nach den Anschlägen am 11. September 2001 und im Zuge der Planungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde in Deutschland im Bereich der Stufen 3 und 4 die Versorgung einer Größenordnung von ca. 1000 Patienten zur Planungsgröße. Dies soll auch als Zielansatz für den deutschen Katastrophenschutz weiter beibehalten werden.
Überörtliche Hilfeleistung beim MANV (ÜMANV) Ein Kennzeichen der Hilfe beim Massenanfall von Verletzten ist die überörtliche Hilfeleistung. Hierzu wurde der Begriff ÜMANV geprägt (Ü = „Überörtliche Hilfe“). Besondere Bedeutung kommt hierbei der medizinischen Task Force zu.
Zur Standardisierung wurden ÜMANV-Untergruppen geschaffen, unter denen überörtliche Hilfe angefordert werden kann. Folgende Einteilung hat sich in Fachkreisen durchgesetzt:
ÜMANV – S (Sofort): Hier werden eine bestimmte vorher festgelegte Zahl an Rettungsmitteln (NEF, RTW, KTW) entsandt ÜMANV – T (Transport): Hier wird eine größere Transportkapazität (zahlreiche RTW und KTW) entsandt (siehe ÜMANV – S) ÜMANV – B (Behandlungsplatz): Hier wird ein eigenständig betriebsfähiger Behandlungsplatz geschickt ÜMANV – U (Unfallhilfsstelle): Mit diesem Stichwort wird eine Hilfsstelle mit stationärer Versorgung und mobilen Sanitätstrupps angefordert, vorrangig zur Verstärkung eines Sanitätswachdienstes oder zur Absicherung von Einsatzstellen mit Verletzungspotential (Sicherheitsbereitstellung) Im Detail unterscheiden sich die Ausgestaltungen dieser Gruppen: Manche Einsatzpläne legen fixe Vorgaben der Anzahl an zu entsendenden Rettungsmitteln und Größe der Behandlungsplätze fest, andere listen lediglich die Möglichkeiten der entsendenden Stellen auf, die dann sehr voneinander abweichen können.
Solche ÜMANV-Gruppen sind in Hessen und Nordrhein-Westfalen aufgrund behördlicher Vorgaben etabliert. In Bayern wurde das Konzept ab November 2005 im Rahmen der Planungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 von den bayerischen Hilfsorganisationen eingeführt. Andere deutsche Bundesländer haben abweichende, gar keine oder lediglich lokal gültige Definitionen für die überregionale Hilfeleistung.
Ablauforganisation Erstes Ziel der Bewältigung eines MANV ist die möglichst rasche Wiederherstellung adäquater Versorgungsmöglichkeiten. Deshalb werden Einsatzmittel aus benachbarten Regionen herangeführt und ggf. vorgehaltene Verstärkungskräfte (z. B. Schnelleinsatzgruppen, Einheiten des Katastrophenschutzes) alarmiert. Zusätzlich wird eine erweiterte Führungsstruktur geschaffen, in der eine Einsatzleitung (Organisatorischer Leiter, Leitender Notarzt und Hilfskräfte) die Maßnahmen koordinieren.
Die Versorgung der Patienten kann wie folgt untergliedert werden:
Patientenablage Die Patienten werden von Ersthelfern und Rettungskräften an einer Patientenablage möglichst außerhalb des unmittelbaren Gefahrengebietes abgelegt. Der Rettungsdienst/Sanitätsdienst übernimmt dort die Patienten und führt lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zur Übersicht wird hier ggf. eine erste Triage durchgeführt. Falls möglich, werden die Patienten hier auch bereits mit Name und Fundort erfasst (registriert), um sie später zuordnen zu können (z. B. zu Hausnummern oder Zugwaggons). Sie werden so zügig wie möglich einer zentralen Versorgung (Behandlungsplatz) oder wenn notwendig vorher einer Dekontamination zugeführt.
Die DIN 13050 definiert die „Patientenablage“ folgendermaßen: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
Dekontamination Sind die Patienten mit giftigen Stoffen kontaminiert, müssen sie vor der weiteren Behandlung davon befreit werden, um die Stoffe nicht weiterzutragen. Dies geschieht je nach Situation noch in der Nähe der Patientenablage, spätestens aber unmittelbar vor dem Behandlungsplatz.
Behandlungsplatz Wenn nicht ausreichend Rettungsmittel bereitstehen oder noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um einen Patienten transportieren zu können, werden ein oder mehrere Behandlungsplätze eingerichtet. Ein in Nordrhein-Westfalen entwickeltes Konzept „BHP-B 50“ eines Behandlungsplatzes auf 2000 m² sieht die Versorgung von mindestens 50 Betroffenen pro Stunde vor. Ziel des Behandlungsplatzes sind Herstellen oder Aufrechterhalten der Transportbereitschaft eines Patienten. Dazu wird der Behandlungsplatz in verschiedene Bereiche zur Sichtung und Ablage der Patienten entsprechend ihrer Behandlungsbedürftigkeit unterteilt, die Patienten werden grün, gelb, rot (akute vitale Bedrohung), blau (ohne Überlebenschance) oder schwarz (tot) markiert.Sanitätsdienst-Konzept NRW „Behandlungsplatz-Bereitschaft NRW“ (BHP-B 50 NRW) 2009 (PDF; 2,1 MB) Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Institut der Feuerwehr (IDF). In der Regel sollte der Behandlungsplatz von benachbarten Einheiten (Landkreisebene) des Katastrophenschutzes eingerichtet und betrieben werden. Während eines Einsatzes sind die Einsatzkräfte des eigenen Landkreises an der Schadensstelle in der Patientenablage gebunden. Der Behandlungsplatz wird betrieben, bis der letzte Patient abtransportiert ist.
Transport