Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich).
Die 2020 in Berlin vorgelegte aktuelle „Europäische Tabak-Kontrollskala 2019“ der European Conference on Tobacco or Health (ECToH) ließ erkennen, dass das visionäre Ziel noch in weiter Ferne liegt, Europa und damit auch Deutschland bis 2040 zu einer „rauchfreien“ Region zu machenkrebshilfe.de. Deutschland liegt auf der Leistung-Skala der Tabak-Kontrollliste von 36 europäischen Ländern auf dem letzten Platz. Ein internationaler Deutscher Krebskongress war Anlass der Bekanntgabe des Ergebnisses für die Association of European Cancer Leagues (ECL). Die im Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) zusammengeschlossenen Gesundheitsorganisationen und die Stiftung Deutsche Krebshilfe forderten die Bundesregierung und die Parlamentarier auf, mehr für die Eindämmung des Rauchens zu tun. „Der letzte Platz ist ein Armut-Zeugnis für uns“, kritisierte ABNR-Vorsitzende Martina Pötschke-Langer das schlechteste Ergebnis für die Bundesrepublik.
Geschichte Erste Vorschriften zum Nichtraucherschutz bauten darauf, Raucher und Nichtraucher im öffentlichen Bereich räumlich zu trennen. So gab es seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Zügen getrennte Wagen, Wagenteile oder Abteile, die für Nichtraucher reserviert waren. Da Rauchen in der Öffentlichkeit aber auch als bürgerlicher Emanzipationsakt gegenüber der Obrigkeit gewertet wurde und damit positiv besetzt war, fiel es lange Zeit schwer, das Nicht-Rauchen in den Nichtraucherbereichen durchzusetzen.VGl. etwa: Rauchverbot in den Zügen. In: Preußische und Hessische Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Preußischen und Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 10. Juli 1920, Nr. 42. Bekanntmachung Nr. 654, S. 367.
Der „Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit“ forderte 1971 einen gesetzlichen Nichtraucherschutz mit einem Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen, an denen auch Jugendliche und Nichtraucher beschäftigt sind, ebenso auch für alle öffentlichen Diensträume, Schulen und Krankenhäuser.Medizinische Klinik 66 (1971), Nr. 16, S. 608.
Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland seit 1975 verboten. Das Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist damit verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, ist sie auch im Internet verboten. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, ist es untersagt, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Ebenso ist es verboten, Veranstaltungen oder gesellschaftliche Ereignisse wie zum Beispiel Formel-1-Rennen zu sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben.deutsche-apotheker-zeitung.de: Bundestag verabschiedet Tabak-Werbeverbot; AZ 2006, Nr. 46, 13.11.2006
In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr.C. Thiesen: In: Märkische Oderzeitung. 4. Januar 2008.
Als Vertragspartei der am 27. Februar 2005 in Kraft getretenen WHO-Tabakrahmenkonvention (Framework Convention on Tobacco Control – FCTC) vom Mai 2003 ist Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung des Tabakkonsums, der Nikotinabhängigkeit und des Passivrauchens in nationales Recht umzusetzen.Deutsches Krebsforschungszentrum (2011) Perspektiven für Deutschland: Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. WHO Framework Convention on Tobacco Control (FCTC). Heidelberg
2017 schrieb die Association of European Cancer Leagues in einer Studie, die die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen Tabakrauchen in 35 europäischen Ländern verglich, Deutschland komme auf den vorletzten Platz und sei das am meisten problematische Land in Europa hinsichtlich der Tabakregulierung und der einzige EU-Mitgliedstaat ohne Verbot für Tabak-Außenwerbung (Anfang Juli 2020 verabschiedete der Bundestag ein Verbot der Tabak-Außenwerbung). Die Autoren wiesen insbesondere auf die engen Verbindungen zwischen Tabaklobby und Politik hin.The Tobacco Control Scale 2016 in Europe, 2017. S. 8 Die Bundesrepublik Deutschland zählte zu den EU-Staaten, „die nicht den politischen Willen hatten, um die Situation zu ändern“, kritisierte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaits anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015.
Bundesrecht Verkehrsmittel mini|Gelb markierter Raucherbereich auf einem Bahnsteig des Hauptbahnhofs Düsseldorf, 2008 mini|Hinweisschild auf dem S-Bahnhof Berlin-Friedrichstraße
Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) ein gesetzliches Rauchverbot, das sich aus des Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) ergibt. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich (§ 1 Abs. 3 BNichtrSchG).
In vielen Bundesländern war das Rauchen in Nahverkehrsfahrzeugen schon zuvor untersagt, unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Als letzte Bundesländer schlossen sich zum 1. Juli 2007 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin dem Rauchverbot an.
Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes, das das Rauchen lediglich in Bahnhofsgebäuden untersagte, hat die Deutsche Bahn das Rauchverbot auf den gesamten Bahnhofsbereich, also auch Bahnsteige, Unterführungen und Bahnhofsvorplätze, ausgedehnt. Ausgenommen davon sind nur gekennzeichnete Raucherbereiche. Diese Regelung ist in der Hausordnung der Deutschen Bahn auf annähernd jedem Bahnsteig in den Bahnhöfen nachzulesen. Das Rauchverbot gilt hier inzwischen auch für elektrische Zigaretten. Ebenso ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen – auch auf die Gleise – verboten. Bei absichtlicher Verschmutzung wird ein Bußgeld von mindestens 60,- € verhängt. Weitere Verstöße führen zu Hausverweis oder Hausverbot.
Auf Flughäfen ist bereits seit den 1990er Jahren in der Regel das Rauchen nur in speziell ausgewiesenen Zonen erlaubt.
Arbeitsplatz Am Arbeitsplatz werden Rauchverbote zur Gefahrenvermeidung und für den Gesundheitsschutz ausgesprochen.
Sind feuergefährliche oder explosive Stoffe vorhanden, ist ein Rauchverbot anzuordnen, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern.
Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind ( ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann.Diese Konkretisierung dahingehend, dass der Nichtraucherschutz in der Regel ein Rauchverbot erfordert, erfolgte durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007.
Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dagegen haben Raucher keinen Anspruch, dass ihnen das Rauchen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird. Ausnahmen davon gelten jedoch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen (§ 5 Abs. 2 ArbStättV). Arbeitnehmer, die in einer Gaststätte arbeiten, in der das Rauchen gesetzlich verboten ist, haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2009 – 9 AZR 241/08
Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und ist deshalb nach Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss also die von ihm zu treffenden Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat verabreden. Die konkrete Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es kann dabei jedoch nicht um das Ob des Nichtraucherschutzes gehen, sondern nur darum, wie dieser Schutz im Einzelnen gewährleisten wird.Das ergibt sich aus dem Eingangssatz des § 87 BetrVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 ArbStättV Der Betriebsrat kann auf diesem Wege versuchen, auch die Belange der rauchenden Arbeitnehmer einzubringen, etwa dadurch, dass die Einrichtung von Raucherräumen vereinbart wird. Ist dem Arbeitgeber durch Gesetz zwingend vorgeschrieben, ein Rauchverbot zu erlassen, ohne dass er Raucherräume einrichten darf,beispielsweise in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW so entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da dem Arbeitgeber ohnehin kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.
Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Bundes mini|hochkant=1|Unterstand zum Rauchen vor einer deutschen Behörde
In Vorgriff auf das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens untersagte das Bundeskabinett bereits zum 1. Juli 2007 das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen des Bundes. Durch Artikel 1 des Gesetzes wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz eingeführt, welches die Einführung eines Rauchverbots in den Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt und das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Es werden jedoch spezielle Zonen zum Rauchen eingerichtet, in denen Tabak konsumiert werden kann, ohne die Nichtraucher zu gefährden. Dafür können entweder spezielle Räume eingerichtet oder Außenbereiche als Raucherzonen ausgewiesen werden. Zusätzlich werden für die Bediensteten des Bundes Raucherentwöhnungskurse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherren angeboten.
Exemplarisch sei der BMF-Erlass Z C 1 – P 1815/06/0002 Dok.Nr. 2007/0163076 vom 25. Juni 2007 genannt, welcher die Regelungen für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen umsetzt.
Jugendschutz Mit der seit 1. September 2007 geltenden Fassung von des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wurde die Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Seither dürfen generell keine Tabakwaren mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden (§ 10 Abs. 1 JuSchG). Für den Automatenverkauf galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 ( Abs. 2 JuSchG).
Landesrecht Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen Das Rauchen innerhalb von behördlichen Einrichtungen ist in den folgenden Bundesländern ohne Ausnahme untersagt: Bayern, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In den folgenden Bundesländern ist das Rauchen in deutlich gekennzeichneten und abgetrennten Raucherräumen zulässig: Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In Einzelfällen kann bei Vernehmungen das Rauchen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei gestattet werden. mini|Kundgebung gegen das Rauchverbot in Kneipen
Justizvollzugsanstalten