Territorium imHeiligen Römischen ReichDeutscher Nation Übersicht Liste der Territorien im Heiligen Römischen Reich Wappen100px Bezeichnung Grafschaft Nidda Staatsoberhaupt Graf von Nidda Hauptstädte/Residenzen Nidda Hervorgegangen aus Lehen des Klosters Fulda Herrschaftsform Grafschaft Herrscherhaus Grafen von Nidda Religion/Konfession römisch-katholisch Sprache Deutsch Untergegangen 1206 an die Grafschaft Ziegenhain
Die Grafschaft Nidda, ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches, war eine kleine, ab 1420 reichsunmittelbare Grafschaft um die Stadt Nidda im heutigen Wetteraukreis in Hessen. Sie lag am nördlichen Rand der Wetterau und bestand im Kern aus einem relativ geschlossenen Block von Lehen des Klosters Fulda.
Geschichtlicher Überblick mini|200px|Die Grafschaften Ziegenhain und Nidda (blau) und die Landgrafschaft Hessen (braun) um 1450 Die Grafschaft entstand aus einem Gericht des Klosters Fulda, mit dem dieses seinen Besitz in der nördlichen Wetterau zusammenfasste. Schon in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde dieses Gebiet als „Grafschaft Nidda“ bezeichnet, als die Vogtei über das Gebiet als Lehen des Klosters an Volkold I. von Malsburg gegeben wurde. Durch die Heirat seines Sohnes Volkold II. in die Familie der Herren von Nürings an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert kam weiterer Besitz an die Familie. Aus diesem Bestand konstituierte sich die Grafschaft Nidda. 1104 ist erstmals bezeugt, dass mit Volkold II. ein Mitglied der Familie als „Graf von Nidda“ bezeichnet wurde.
1155 ging nach einer verlorenen Auseinandersetzung, an der sich die Familie an der Seite des Pfalzgrafen Hermann von Stahleck gegen den Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Arnold von Selenhofen beteiligte, die Malsburg und weitere nordhessische Besitzungen verloren, so dass die Grafschaft sich nun auf das Gebiet der nördlichen Wetterau konzentrierte. Eine Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1187 gibt Aufschluss über den Umfang der Grafschaft: Sie erstreckte sich demnach mindestens über ein Gebiet, dessen Eckpunkte in Ranstadt, Einartshausen, Wenings und Gelnhaar liegen. Was darüber hinaus noch zur Grafschaft Nidda gehörte, ist aufgrund der lückenhaften Überlieferung nicht sicher. Diese Urkunde stammt von Berthold II. (bezeugt ab 1187; † 1205/06). Er starb kinderlos, so dass sein Neffe, Ludwig I. von Ziegenhain, Sohn des Grafen Rudolf II. von Ziegenhain und dessen Frau Mechthild, Schwester des verstorbenen Berthold II., die Grafschaft Nidda erbte. Kleinere Teile der Erbschaft wurden wohl als Aussteuer für zwei seiner Schwestern genutzt: Adelheid von Ziegenhain heiratete Ulrich I. von Münzenberg, Mechthild heiratete Gerlach II. von Isenburg.
Ab 1205/06 war die Grafschaft Nidda somit im Besitz der Grafen von Ziegenhain, für die sie im Vergleich zu der wesentlich größeren Grafschaft Ziegenhain zumeist nur untergeordnete Bedeutung hatte. Lediglich während der Zeit von 1259 bis 1330 war die Grafschaft Nidda infolge einer Erbteilung noch einmal formell von Ziegenhain getrennt, kam aber dann durch Heirat wieder an die Hauptlinie der Ziegenhainer, nachdem Johann I. von Ziegenhain 1311 die Erbtochter Lukardis (Luitgart) des letzten Grafen von Nidda, Engelbert I., geheiratet hatte. Im Jahre 1450, als die Grafschaft Nidda – ebenso wie die Grafschaft Ziegenhain – nach dem kinderlosen Tod des Grafen Johann II. in der Landgrafschaft Hessen aufging und als eigenständiges Herrschaftsgebiet zu bestehen aufhörte, umfasste sie das Amt Nidda mit den Gerichten Widdersheim, Rodheim, Ulfa und Wallernhausen, die Herrschaft Lißberg, die Fuldische Mark mit den halben Vogteien Echzell, Berstadt, Dauernheim und Bingenheim (mit Ausnahme der dortigen Burg), und die Gerichte Burkhards und Crainfeld.
Ursprünge Im Bereich der Wetterau hatte die Reichsabtei Fulda nach dem Zerfall der Konradiner-Herrschaft auf der Grundlage von ehemaligem Reichsgut, das ihr im Laufe der Zeit übereignet worden war, erheblichen Streubesitz erworben. Um diesen verwaltungsmäßig zusammenzufassen, errichtete sie das Gericht Bingenheim auf der erstmals im Jahre 1064 genannten Burg Bingenheim. Schon bald, wohl bereits während der Amtszeit des Abts Widerad von Eppenstein (1060–1075), wurde der Gerichtsbezirk Bingenheim als „Grafschaft Nidda“ bezeichnet. Da das Kloster die Blutgerichtsbarkeit nicht selbst ausüben konnte und zudem weltlichen Schutz für seine Besitzungen benötigte, setzte es Vögte für die Fuldische Mark und seine Besitzungen im Niddatal ein; dafür erhielten diese die Hälfte der dazugehörigen Ortschaften (ausgenommen die Burg Bingenheim) als fuldisches Lehen.Georg Landau: Beschreibung der deutschen Gaue, Erster Band: Beschreibung des Gaues Wettereiba. Kassel, 1855, S. 30. Anfangs war die Vogtei der kleinen Grafschaft Nidda möglicherweise als fuldisches Lehen in der Hand der Herren von Nürings im Taunus. Sie wurde aber wohl schon von Abt Widerad ganz oder zum Teil als Lehen an die Edelfreien von Malsburg vergeben, die in der Gegend durch Heirat auch Allodbesitz erwarben und sich ab 1104 „Grafen von Nidda“ nannten.
Die Grafen von Nidda aus dem Haus Malsburg Volkold I. Die Vogtei Bingenheim bzw. Fuldische Mark wurde wohl schon von Abt Widerad um oder bald nach 1065 ganz oder zum Teil an den Edelfreien Volkold I. (* um 1040, † 1097) von Malsburg vergeben. Volkold, der 1062 erstmals bekundet ist, amtierte seitdem als fuldischer Vogt in Bingenheim und wurde Stammvater des allerdings kurzlebigen Hauses der ersten Grafen von Nidda. Volkolds Familie hatte sich im Hessengau im 10. Jahrhundert eine kleine Herrschaft im Raum Zierenberg in Nordhessen geschaffen und hatte auf der dortigen Malsburg ihren Stammsitz. Ob Volkold I. oder vielleicht erst sein Sohn Volkold II. der Erbauer der Wasserburg in Nidda war, ist bisher ungeklärt; möglicherweise vollendete der Sohn den vom Vater begonnenen Bau. Bekundet ist zumindest, dass der Gerichtsbezirk Bingenheim schon in dieser Zeit auch als „Grafschaft Nidda“ bezeichnet wurde.Allerdings ist erst 1104 bezeugt, dass mit Volkold II., der seinen Sitz von der Burg Bingenheim nach Nidda verlegte, ein Mitglied der Familie als „Graf von Nidda“ bezeichnet wurde.
Volkold II. Volkolds Sohn Volkold II. (* um 1070, † um 1130) heiratete Luitgart von Nürings, eine Tochter des Berthold von Nürings (1050–1112). Die Heirat brachte Volkold Allodbesitz im Raum Nidda ein, der zum Grundstock der Grafschaft Nidda wurde, und stärkte vermutlich auch seine Anwartschaft auf die Nachfolge seines Vaters als Vogt des Gerichts Bingenheim, die er im Jahre 1097 antrat. Er verlegte seinen Wohnsitz von der fuldischen Burg Bingenheim auf die von ihm oder bereits von seinem Vater erbaute Eigenburg in Nidda und nannte sich spätestens ab 1104 „Graf von Nidda“.
Nachdem er während einer Fehde in mainzische Gefangenschaft geraten war, mussten er und sein Bruder Udalrich 1124 ihre Burgen Malsburg und Schartenberg dem Mainzer Erzbischof Adalbert I. zu Lehen auftragen und erhielten sie von diesem als Lehen zurück.Georg Landau: Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Erster Band. Luckhardsche Hofbuchhandlung, Kassel 1832, S. 358–359 Volkold II. blieb jedoch in Nidda und überließ seinem Bruder die Verwaltung dieser Lehen, die nach Udalrichs kinderlosem Tod dann in Gänze an ihn kamen.
Berthold I. Volkolds Sohn Berthold I. (* um 1110, † 1162) folgte dem Vater als Graf von Nidda. Er mehrte seinen Besitz im Raum Nidda durch den Tausch von ererbten Gütern in Nordhessen und Westfalen mit dem Kloster Helmarshausen bei Bad Karlshafen und dem Kloster Abdinghof in Paderborn. Im Jahre 1154 verlor er die ihm noch verbliebenen westfälischen Güter in Atteln und Boke in einem von Herzog Heinrich dem Löwen entschiedenen Prozess an das Kloster Abdinghof. 1155 verlor er auch die Burgen Malsburg und Schartenberg mit deren Zubehör an Erzbischof Arnold von Mainz, da er in einer Fehde die Partei des Pfalzgrafen Hermann von Stahleck ergriffen hatte. Mehrere Grafen waren als Parteigänger des Pfalzgrafen von Kaiser Friedrich Barbarossa wegen Landfriedensbruchs mit der Reichsacht belegt und zur entehrenden Strafe des Hundetragens verurteilt worden, aber Berthold ignorierte die Vorladung nach Gelnhausen und das Urteil und machte sich stattdessen einen Namen als Raubritter und Wegelagerer. Dabei nutzte er wohl die „Alteburg“ bei Kohden als Basis. Er soll schließlich doch von einem kaiserlichen Aufgebot zur Aufgabe und zur Annahme der Strafe gezwungen worden sein – der Sage nach allerdings erst, nachdem ein Versuch seiner Frau, ihn auf die Weise der Treuen Weiber von Weinsberg zu retten, aufgedeckt und vereitelt worden war.Schmidt, Geschichte des Großherzogthums Hessen, S. 254.
Berthold II. Sein Nachfolger als Graf von Nidda, Berthold II. († spätestens 1205), wahrscheinlich der Sohn Bertholds I., schenkte im Jahre 1187 dem Johanniter-Orden zum Seelenheil seiner Eltern ausgedehnten Besitz in Nidda, darunter die Pfarrei Nitehe (Nidda) und deren Tochterkirchen in Eichelsdorf und Reichelshausen,Heute Wüstung östlich von Ober-Schmitten. sowie Einkünfte aus insgesamt 26 anderen Orten in der Gegend von Einartshausen und Eschenrod im Norden bis Wallernhausen, Wenings und Gelnhaar im Süden. Auf dieser Schenkung begründete der Orden seine erste Komturei in Hessen, die achte in Deutschland.Der 1491/92 an die dem Orden geschenkte romanische Johanniterkirche aus dem 11. Jahrhundert angebaute Johanniterturm ist der letzte heute noch sichtbare Rest dieser Komturei.
Berthold ist letztmals im Jahre 1191 bekundet, als Zeuge bei der Stiftung des Klosters Konradsdorf. Mit ihm, einem engen Gefolgsmann Friedrich Barbarossas, starben die Grafen von Nidda aus dem Hause Malsburg in männlicher Linie aus.
Die Grafen von Ziegenhain und Nidda Ludwig I. Nach dem Tod Bertholds II. kam die Grafschaft Nidda, die weiterhin fuldisches Lehen blieb, über seine Schwester Mechthild, die im Jahre 1170 den Grafen Rudolf II. von Ziegenhain (* um 1132, † nach 1188) geheiratet hatte,Rudolf war der zweite Sohn Gottfrieds I., des ersten Grafen von Ziegenhain, und der Bruder und Nachfolger des Grafen Gozmar III., der 1184 beim Erfurter Latrinensturz zu Tode gekommen war. an ihren Sohn Ludwig I. (* um 1167 in Nidda, † 1227). Ludwig war nach dem Tod seines älteren Bruders Gottfried II. (* 1156; † 1205) regierender Graf von Ziegenhain geworden und vereinigte nun beide Grafschaften in seiner Hand.
Um diese Zeit erstreckte sich die Grafschaft Nidda bis zum Oberlauf der Ohm und der Felda im Vogelsberg und schloss Streubesitz im Rheingau bei Rüdesheim am Rhein sowie Vogteien über die fuldischen Güter und über einige mainzische Besitzungen in der Wetterau bis hin zum Main mit ein. Auch Ludwig machte den Johannitern Schenkungen in Nidda, so noch im Jahre 1226 das Gut Brungesrode (im Bereich des heutigen Straßennamens „Am Ruppelshof“). Durch die Heiraten seiner Schwestern Adelheid und Mechthild gingen der Grafschaft Nidda wertvolle Güter und Vogteirechte an deren Ehegatten Ulrich I. von Münzenberg und Gerlach II. von Büdingen verloren, so z. B. die Vogtei Schotten mit allem Zubehör (an Büdingen). Gemeinsam mit seinen Verwandten in Ziegenhain und Reichenbach schenkte Ludwig im Jahre 1207 das ehemalige Kloster Reichenbach dem Deutschen Orden, der damit seine erste bedeutende Niederlassung im Deutschen Reich erwarb. Ludwig war ein verlässlicher Gefolgsmann der Staufer und ist nach der Königswahl Philipps von Schwaben 1198 wiederholt in dessen Umgebung beurkundet (so 1205 in Nürnberg, 1206 in Boppard, 1207 in Gelnhausen und in Jülich).
Berthold I. und Gottfried IV.