Die Liste der Flaggen in Rheinland-Pfalz enthält die Flaggen der kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

Landesflagge Die Landesflagge ist zugleich auch Landesdienstflagge. Bundesland Hissflagge Banner Kommentare Rheinland-Pfalz 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 2:3Im Text der Anlage zum Wappen- und Flaggengesetz heißt es: „Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches beträgt bei der Hißfahne 2:3. Hängefahne und Banner sind in der Regel im Verhältnis länger als die Muster zeigen. Diese sind nur maßgebend für die Anordnung des Landeswappens in der Fahne.“ rand|200x200px Durch GesetzLandesgesetz zur Ausführung des Artikels 74 der Verfassung vom 10. Mai 1948. Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz Teil 1, 1948, S. 229 festgelegt am 10. Mai 1948: „Landesfarben und Landeswappen bestimmt ein Gesetz.“Artikel 74 Absatz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947

„Die Landesfarben sind schwarz-rot-gold.“ „Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.“ „Die Landesflagge zeigt in drei gleich breiten Querstreifen von oben nach unten die Farben Schwarz, Rot und Gold. In der oberen Ecke an der Stange, bis in die Hälfte des roten Querstreifens übergreifend, befindet sich das Landeswappen.“ „Die Landesflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne und eines Banners haben.“Landesgesetz über die Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Wappen- und Flaggengesetz) in der Fassung vom 7. August 1972

Landkreise Nach der Landkreisordnung haben die Landkreise das Recht, Wappen und Flaggen zu führen, aber erst seit 1973. Beides muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dazu werden Zeichnungen erstellt, die die Landesarchive auf heraldische Richtigkeit überprüfen. Zur Genehmigung wird eine Urkunde erteilt. Landkreis Hissflagge Banner Kommentare Ahrweiler 150px|zentriert 150px|zentriert|rand rand|zentriert|200x200px Genehmigt am 29. September 1982:

Text der GenehmigungsurkundeLandesarchiv Speyer:

"a) Beschreibung der Hißflagge:

Hißflagge 3:5 (Verhältnis Breite = senkrecht zu Länge = waagrecht): Zu gleichen Teilen von Grün, Weiß und Schwarz geteilt (= waagrechte Streifen). Innerhalb der Stockseite (= der dem Flaggenmast zugekehrten Tuchhälfte) mit dem Wappen des Landkreises Ahrweiler belegt, so daß die Teilungslinie zwischen Grün und Weiß mittig sich mit der Teilungslinie des Wappens deckt.

b) Beschreibung des Banners:

Banner an Querstange 5:2,5 (Verhältnis Breite = senkrecht - hier von der Querstange abwärts - zu Länge = waagrecht): Zu gleichen Teilen von Grün, Weiß und Schwarz gespalten (= senkrechte Streifen in der Reihenfolge von links = von heraldisch rechts). In der oberen Hälfte mit dem Wappen des Landkreises Ahrweiler belegt, so daß die Spaltlinie zwischen Grün und Weiß mittig sich mit dem Spalt des Wappens deckt." Altenkirchen 150px|zentriert 150px|zentriert|rand Genehmigt am 8. März 1990: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge zeigt zwei gleichbreite senkrechte Streifen in Rot und Gelb. Auf der Mittelachse, etwas nach oben verschoben, ist das Wappen des Landkreises aufgelegt, was wie folgt beschrieben wird: Von Rot und Gelb gespalten durch eingeschobene, eingebogene, aufsteigende silberne Spitze, darin ein von Schwarz und Rot geschliffenes Balkenkreuz; vorn in Rot ein blaubewehrter, doppelschwänziger, herschauender Löwe; hinten in Gold ein schwarzer Maueranker.

Die Kreisflagge kann in Form einer Hißflagge geführt werden." Alzey-Worms 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 3. August 1988: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge ist von Rot und Gelb gespalten bzw. geteilt und enthält folgendes Wappen:

Von Gold und Rot geteilt, oben ein liegender roter Drache mit erhobener rechter Pranke, unten eine schrägliegende goldene Fiedel.

Die Kreisflagge kann in Form eines Banners oder einer Hißfahne geführt werden." Bad Dürkheim 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 250x250px|zentriert|rand Genehmigt am 30. April 1981: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Bad Dürkheim ist geviert von Weiß und Grün, darin das Wappen, das wie folgt beschrieben wird:

Gespalten durch einen mit zwei Trauben mit grünen Weinblättern belegten silbernen Pfahl von Schwarz und Blau; rechts ein linksgewendeter, rotbewehrter, schreitender goldener Löwe; links ein rotbewehrter silberner Adler.

Die Kreisflagge kann die Form einer Hißflagge, einer Hängefahne oder eines Banners haben." Bad Kreuznach 150px|zentriert rand|zentriert|250x250px|Foto inoffiziell, von der Kreisverwaltung bestätigt Nachweis 1964, Foto Bernkastel-Wittlich 150px|zentriert rand|zentriert|150x150px rand|zentriert|263x263px|100x100pxBannerzentriert|167x167pxHängeflagge Genehmigt am 19. März 1984: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Hißfahne im Größenverhältnis 3 : 5 zeigt in Grün (Smaragd) einen silbernen (weißen) Schrägstreifen vom Liek (= Saum der Stockseite) unten zum Flugsaum oben, dessen Breite ein Drittel der Flaggenhöhe beträgt. In der Mitte der Flagge das Kreiswappen (Unter silbernem Schildhaupt mit durchgehendem roten Kreuz, eingebogene aufsteigende in rot und weiß geschachtelt Spitze, rechts ein roter Krebs auf gold, links auf rot aufrecht stehende Schlüssel, deren Schließblätter halb aufeinander gelegt sind), der Wappenschild doppelt so hoch wie der jeweilige Abstand des oberen Flaggenrandes zum oberen Schildrand bzw. des unteren Flaggenrandes zum unteren Schildrand. Das Banner im Größenverhältnis 2 : 5 zeigt in Grün (Smaragd) einen silbernen (weißen) Schrägstreifen vom Flugsaum links zum Liek (am Flaggenstock querzum Flaggenmast) rechts, wie der Betrachter es sieht, dessen Breite ein Drittel der Flaggenbreite beträgt. In der Mitte der Flagge das Kreiswappen, das Wappenschild halb so hoch, wie der jeweilige Abstand des oberen Flaggenrandes zum oberen Schildrand bzw. des unteren Flaggenrandes zum unteren Schildrand.

Die Hängefahne im Größenverhältnis 3 : 5 zeigt in Grün (Smaragd) einen silbernen (weißen) Schrägstreifen vom Flugsaum rechts zum Liek links, wie der Betrachter es sieht, dessen Breite ein Drittel der Flaggenbreite beträgt. In der Mitte der Flagge das Kreiswappen, der Wappenschild sechs Siebentel so hoch wie der jeweilige Abstand des Flaggenrandes am Stock zum oberen Schildrand bzw. des Flaggenrandes an der Flugseite zum unteren Schildrand." Birkenfeld 150px|zentriert rand|zentriert|200x200px Inoffiziell geführt, Foto Cochem-Zell 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 9. März 1984: Text der Genehmigungsurkunde:

"Das Banner im Größenverhältnis von 1,00 x 2,50 zeigt zwei gleich breite Längsstreifen schwarz und weiß, aufgelegt in der Mitte im oberen Drittel das Landkreis-wappen (Schild schräglinks geteilt, vorne in Weiß rotes Balkenkreuz, belegt mit weißem Hifthorn, hinten in Schwarz ein wachsender rotbewehrter, -gezungter und -gekrönter gelber Löwe). Die Kreisflagge kann auch die Form einer Hißfahne oder einer Hängefahne haben." Donnersbergkreis 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 27. Oktober 1981: Text der Genehmigungsurkunde:

“Die Flagge des Donnersbergkreises ist von Blau und Gelb geteilt bzw. gespalten, darin das Wappen, das wie folgt beschrieben wird: Durch eine eingebogene grüne Spitze, darin eine goldene strahlende Sonne, von Gold und Silber geteilt, rechts ein rotes, links ein blaues sechsspeichiges Rad.” Die Kreisflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne oder eines Banners haben." Eifelkreis Bitburg-Prüm 150px|zentriert rand|zentriert|150x150px 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 4. Oktober 1983: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Bitburg-Prüm (Hißfahne) im Größenverhältnis 29,00 x 16,00 zeigt waagerechte rot-weiß-rote Streifen im Verhältnis 29,00 x11,00 x 2,50, in der Mitte im weißen Streifen aufgelegt das Kreiswappen (geviert; 1. rotes Balkenkreuz in Silber; 2. goldener Turm mit blauem Tor in rot, beseitet von je einem silbernen sechsstrahligen Stern über silbernem Nagelspitzkreuz; 3. silbernes Salvatorlamm in Rot; 4. neun mal geteilt von Silber und Blau). Die Kreis kann unter entsprechender Beachtung der o.a. Größenverhältnisse auch die Form einer Hängefahne oder eines Banners haben." Germersheim 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 23. November 1978: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Germersheim zeigt die Farben Blau-Gold-Blau im Verhältnis 1:2:1, in Gold das Kreiswappen, das wie folgt beschrieben wird: Von Schwarz und Blau durch einen silbernen Wellenbalken geteilt, oben ein wachsender, rot gekrönter und gewehrter goldener Löwe, unten ein durchgehendes silbernes Kreuz, in blauem Herzschild ein rot bezungter und bewehrter goldener Adler. Die Kreisflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne oder eines Banners haben." Kaiserslautern 150px|zentriert rand|zentriert|150x150px| Foto zentriert|249x249pxBanner 1963rand|zentriert|250x250pxBanner aktuell Nach Angaben der Kreisverwaltung inoffiziell geführt seit 1963, Foto Kusel 150px|zentriert 150px|zentriert|rand| 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 19. Februar 1979: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Kusel ist gespalten von Gold und Blau, darin mit schwarzem Schildrand das Kreiswappen, das wie folgt beschrieben wird: In Schwarz vor Silber gespaltenem Schilde vorn ein linksgewendeter goldener rotbewehrter Löwe (Zweibrücken), hinten ein blauer rotbewehrter Löwe (Grafschaft Veldenz). Die Kreisflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne oder eines Banners haben." Mainz-Bingen 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 13. April 1984: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Mainz-Bingen ist von Schwarz und Gelb gespalten bzw. geteilt, darin das Wappen, das wie folgt beschrieben wird: Unter goldenem Schildhaupt, darin ein rot bewehrter schwarzer Adler, von Rot und Schwarz gespalten, rechts ein sechsspeichiges silbernes Rad, links ein rot bekrönter und -bewehrter goldener Löwe.

Die Kreisflagge kann die Form einer Hißfahne, einer Hängefahne haben" Mayen-Koblenz 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand inoffiziell seit 7.7.1971 Neuwied 150px|zentriert 150px|zentriert|rand 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 18. April 1986: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge des Landkreises Neuwied ist von Weiß - Rot - Weiß gespalten bzw. geteilt im Verhältnis 3 : 4 : 3, im mittleren roten Feld ist bei der Hißfahne in der Mitte und beim Banner im oberen Drittel das Kreiswappen (in Silber eine eingeschweifte goldene Spitze, darin ein blauer Pfau; vorne ein durchgehendes schwarzes, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz) aufgelegt.

Die Kreisflagge kann die Form einer Hißfahne oder eines Banners haben." Rhein-Hunsrück-Kreis 150px|zentriert rand|zentriert|225x225px Genehmigt am 10. Januar 1991: Text der Genehmigungsurkunde:

"Die Flagge in Form eines Banners, Größenverhältnis 1.200 : 2.700, ist in der Mitte senkrecht geteilt,vorn blau, hinten gelb. Das Wappen des Rhein-Hunsrück-Kreises liegt mit seinem Spalt auf der Teilungslinie der Flagge in deren Mitte. Über dem Sechsfach blau-gelb gestückten Schildhaupt des Kreiswappens sechs ebenso schmale Längsstreifen in verwechselten Farben gelb-blau bis zum Flaggenstock." Rhein-Lahn-Kreis 150px|zentriert 292x292px|zentriert|rand Genehmigt am 15. Juli 1978: Text der Genehmigungsurkunde: