Fan-Ausschreitungen bei Risikospiel in Ungarn 2016|miniatur|rechts|200px Der Begriff Risikospiel (auch HochrisikospielDer Tagesspiegel: Hochrisikospiel in Bremen. Oberverwaltungsgericht: DFL muss sich an Polizeikosten beteiligen. 21. Februar 2018. Online unter www.tagesspiegel.de. Abgerufen am 21. Februar 2018. und Hochsicherheitsspiel) bezeichnet im Fußball Spiele mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko. Aufgrund der vermuteten Gefahrenlage erfordern diese Spiele einen hohen Einsatz von Sicherheits- und Polizeikräften. Die dadurch entstehenden Kosten sorgen für kontroverse Diskussionen zwischen den Vertretern aus Politik, der Fußballverbände und -vereine und der Polizei.
Begriff In der offiziellen Sprachregelung des DFB wird von Spielen „mit erhöhtem Risiko“ gesprochen. Solche Spiele liegen vor, wenn eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird“. Die Entscheidung, ob ein Spiel als „Risikospiel“ anzusehen ist, treffen der Heimverein oder der DFB. Der Gastverein sowie die Sicherheitsorgane dürfen entsprechende Wünsche äußern.
Dies ist besonders häufig der Fall, sofern eine Rivalität zwischen beiden Vereinen besteht (beispielsweise im Falle eines Derbys), aber auch wenn mindestens eine der beiden Anhängerschaften einen erhöhten Anteil an gewaltbereiten Fans hat.
Kontroversen in Deutschland
In der Vergangenheit kam es zu Forderungen seitens der Gewerkschaften der Polizei, vorrangig durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), dass sich der DFB bzw. der Ligaverband der beiden deutschen Profiligen (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze im Rahmen von Fußballspielen beteiligen sollen. So äußerte sich der Vorsitzende der DPolG Rainer Wendt im Dezember 2009 am Rande der Innenministerkonferenz dahingehend, dass 50 Millionen Euro pro Saison von DFB und DFL eine angemessene Beteiligung wären. Der damalige GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg forderte außerdem, dass Spiele im schlimmsten Fall abgesagt werden müssen, sollte sich im Vorfeld Gewalt ankündigen. Wendt wiederholte seine Forderung im Januar 2011 erneut. Der neue GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut dagegen lehnte dies ab.
Die Vereine und der DFB dagegen argumentieren, dass die Fußballklubs beispielsweise durch das Stellen von Ordnern selbst aktiv an der Gewährleistung der Sicherheit beteiligt seien und durch das Zahlen von Steuergeldern bereits ihren Beitrag zur Finanzierung der Polizei leisten. Ferner ließen sich die tatsächlichen Kosten für die Polizeieinsätze nicht konkret ermitteln.
Daneben kommt es regelmäßig zu Diskussionen darüber, wie die Sicherheit bei Fußballspielen generell und bei Risikospielen insbesondere gewährleistet werden kann. Beispielsweise sorgten Forderungen der Polizei bzw. der Politik für den Einsatz von Gesichtsscannern oder dem Verhängen von lebenslangen Stadionverboten für Unverständnis seitens der Fanvertreter.
Eine weitere Kontroverse ist die Einschätzung des Gewaltpotentials rund um Fußballspiele. Rainer Wendt wurde vor dem Beginn der Saison 2011/2012 zitiert, dass er die 2. Fußball-Bundesliga für eine potentielle „Chaos-Liga“ im Hinblick auf die zu erwartenden Risikospiele halte. Der DFB bezeichnete diese Aussagen als „polarisierend“.
Bremer Vorstoß Polizei im Einsatz nach einem Fußballspiel in Bremen|mini|rechts|200px Das Bundesland Bremen überraschte 2014 als erstes Bundesland mit einem eigenen Vorstoß. Der „Bremer Weg“ sieht vor, einen Teil der Kosten von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen auf die Deutsche Fußball Liga DFL zu übertragen. Unter anderem Liga-Präsident Reinhard Rauball kritisierte den Bremer Vorstoß, Vereine an den Kosten zu beteiligen. Bremen trieb seinen Alleingang jedoch voran: Die Bürgerschaft unterstützte in einem ersten Schritt die Pläne des Senats, die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten von Polizei-Einsätzen bei Risikospielen zu beteiligen. Der Vorstoß wurde daraufhin im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition verabschiedete die Bremer Bürgerschaft im Oktober 2014 das umstrittene Gesetz. Die neu geschaffene Regelung in § 4 Abs. 4 des Gebühren- und Beitragsgesetzes des Stadtstaats Bremen (BremGebBeitrG) sieht vor, dass Veranstalter von Großveranstaltungen zur Kostentragung für die Kosten herangezogen werden können, die durch einen notwendigen Mehraufwand in Folge des erhöhten Risikos bei dieser Veranstaltung entstehen. Auf Basis dessen plante die Stadt, die DFL zur Kostentragung bei Polizeieinsätzen wegen Risikospielen in Bremen heranzuziehen, soweit gerade wegen der Einordnung als Risikospiel Mehraufwand entstehen würde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden sämtliche Kosten für die Sicherheit außerhalb der Stadien aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Stadt kündigte anschließend zunächst an, der DFL einen Gebührenbescheid für die Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Spiel des SV Werder Bremen gegen Hannover 96 am 13. Dezember 2024 zuzustellen, rückte jedoch kurz darauf von diesem Vorhaben ab, da das Spiel nachträglich doch nicht als Risikospiel eingeordnet wurde. Die erste Rechnung an die DFL stellte die Stadt Bremen dann in Bezug auf das am 19. April 2025 ausgetragene Risikospiel des SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV im Bremer Weserstadion über einen Betrag in Höhe von 425.718,11 € aus, die durch den Einsatz zusätzlich-notwendiger Polizisten entstanden.
Im Mai 2017 setzte sich die DFL vor dem Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen mit einer Klage gegen diesen Gebührenbescheid durchVG Bremen, Urteil vom 17. Mai 2017 – 2 K 1191/16 –, docs.dpaq.de, das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen entschied im Februar 2018 jedoch im Berufungsverfahren, dass der Bescheid rechtmäßig ergangen und die Kosten entsprechend zu erstatten seien.OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 – 2 LC 139/17 –, oberverwaltungsgericht.bremen.de Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Ende März 2019 die Rechtsauffassung des OVG grundsätzlich, verwies die Sache jedoch wegen ungeklärter Detailfragen zurück an die BerufungsinstanzBVerwG, Urteil vom 29. März 2019 – 9 C 4/18 –, bverwg.deBeteiligung der Bundesliga-Vereine an Polizeikosten grundsätzlich rechtens deutschlandfunk.de vom 29. März 2019, abgerufen am 5. April 2019, die im Dezember 2021 abermals gegen die DFL entschied und keine erneute Revision zuließ.OVG Bremen, Urteil vom 11. November 2020 – 2 LC 294/19 –, oberverwaltungsgericht.bremen.de Im Dezember 2021 wies das BVerwG die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurück, so dass die Verurteilung der DFL zur Zahlung an die Hansestadt Bremen seitdem rechtskräftig ist.BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2021 – 9 B 6/21 –, bverwg.de Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde der DFL blieb ebenfalls erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14. Januar 2025, dass die Regelung zwar in die durch geschützte Berufsfreiheit der Veranstalter eingreife, der Eingriff aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei und insbesondere als Berufsausübungsregelung den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genüge.BVerfG, Urteil vom 14. Januar 2025 – 1 BvR 548/22 –, bundesverfassungsgericht.deBVerfG, Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen, Pressemitteilung vom 14. Januar 2025.Bundesverfassungsgericht zu Polizeikosten bei Fußballspielen: Länder dürfen DFL für Hochrisikospiele zur Kasse bitten, Legal Tribune Online vom 14. Januar 2025.
NRW-Vorstoß Nordrhein-Westfalen startete 2014 ein Pilotprojekt, bei dem der Polizeieinsatz bei als „nicht risikobehaftet“ eingestuften Ligaspielen reduziert wurde. In einer landesinternen Evaluation (Datenerhebung: Saison 2015/16)Evaluationsbericht Inititative Fußball stellte die Polizei Verbesserungen in der Koordination und eine lokal begrenzte Reduzierung der Einsatzstärke fest; die Landesregierung sprach zunächst von einer Reduzierung des Einsatzaufwands um rund 21 %.Pilotprojekt bei Fußballspielen in NRW ist ein Erfolg / Innenminister Jäger: Flexibles Konzept der Polizei sorgt auch in Zukunft für Sicherheit auf land.nrw.de, abgerufen am 12. August 2025 Gleichwohl hielt die Evaluation fest, dass sich aus den verfügbaren Daten keine generellen, kausalen Aussagen über eine Verringerung gewalttätiger Auseinandersetzungen ableiten lassen. Zudem kam es in Einzelfällen zu Störungen, und Polizei-Gewerkschaften sowie Oppositionsparteien übten Kritik an der Maßnahme. Insgesamt empfahl der Bericht eine weitergehende, differenzierte Abstimmung zwischen Polizei, Vereinen und Verbänden statt einer starren, überall angewandten Vorgabe.
Vergleich der Modelle Beide Ansätze – sowohl der „Bremer Weg“ als auch der „NRW-Vorstoß“ – haben Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich aber deutlich in einem Punkt: NRW setzt bei den Nicht-Risikospielen an, Bremen bei den „Risikospielen“, also Bundesliga-Partien, die Gewaltpotenzial bergen und deswegen einen großen Polizeieinsatz erfordern.
Nordrhein-Westfalen Bremen Erklärtes Ziel Kosten bei der Polizei drücken und weniger Fan-Gewalt Kosten bei der Polizei drücken und weniger Fan-Gewalt Problem Haushaltslage Haushaltslage Strategie Weniger Polizisten bei Nicht-Risikospielen. Bei Derbys und anderen Risikospielen bleiben die Einsätze unangetastet. Mehr Polizisten bei Risikospielen. Mehrkostenabwälzung auf die DFL auf Basis von Gebührenbescheiden. Begründung Nach Analysen bleibt es bei einigen Bundesliga-Spielen so friedlich, dass kaum Polizisten benötigt würden. Risikospiele verursachen hohe Kosten, weil bis zu sechs Mal so viele Polizisten erforderlich seien, wie bei normalen Spielen. Mehraufwand sei durch DFL verursacht und von dieser zu tragen. Besonderheit Weil in der Saison 2014/15 sechs NRW-Vereine in der Bundesliga spielten, hatte sich die Zahl der Spiele um zehn Prozent erhöht. „Bereits jetzt benötigt die NRW-Polizei rund 30 Prozent aller Einsatzzeiten für die Sicherheit bei Fußballspielen“, sagte Jäger. Bremen muss im Vergleich zu anderen Bundesländern bei Risikospielen mehr Polizisten einsetzen, weil das Weser-Stadion so zentral liegt. Dadurch treffen Fan-Gruppen leichter aufeinander. Gegenseitige Beurteilung NRW zum Bremer Modell: „Wir haben das gemeinsame Interesse, Chaoten und Gewalttäter aus den Stadien herauszuhalten. Das erreichen wir nicht durch das Ausstellen von Rechnungen.“ (Innenminister Ralf Jäger) Bremen zum NRW-Modell: „Völlig falscher Weg. Ich sehe vor allem den Eigenschutz der Polizisten in Gefahr. Weniger Polizei bedeutet auch immer mehr Verletzte in den eigenen Reihen.“ (Innensenator Ulrich Mäurer) (Erste) Reaktionen DFL/DFB Die DFL reagierte zurückhaltend, nannte die Überlegungen aber als im Grundsatz nachvollziehbar. DFB: „Es zeigt, dass die Fans bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen.“ DFL erhob Klage und trieb das Verfahren durch alle Instanzen und letztendlich auch vor das BVerfG, unterlag aber letztendlich vollumfänglich. Der DFB strich ein für Bremen geplantes Länderspiel. Reaktion Bürger/Fans Von Fan-Clubs gibt es positive Reaktionen. Tenor: Jetzt könnten die Fans zeigen, dass es auch ohne großes Polizeiaufgebot geht. Einige sehen aber auch die Gefahr, dass Gewalttäter die Situation ausnutzen. Für den Bremer Vorstoß gibt es laut Umfragen Unterstützung. Gut drei Viertel der Bundesbürger sind dafür, dass Bundesligavereine die Polizeikosten mitbezahlen sollen. Fan-Clubs halten diesen Weg für „populistisch und überzogen“. Ergebnis In der Pilotphase hat NRW die Polizeieinsätze nach eigenen Angaben um mehr als 20 Prozent reduziert. Das Projekt geht vermutlich in die Verlängerung. Landesrechtliche Bremer Gebührenregelung wurde letztlich von BVerwG und BVerfG bestätigt. Bremen wird entsprechend weiterhin Rechnungen ausstellen.
Situation in anderen Ländern England